Stornierung Sitzplatz
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Schade, dass eine nicht uninteressante Frage in solch einem Streit untergeht, mehr oder minder sachlich, und dass User, deren Fragen als nicht besonders spektakulär erscheinen, öfters ziemlich abgekanzelt zu werden scheinen! Nicht jeder ist Reiseexperte, und ich war immer der Meinung, dass das Forum auch diesen eine Orientierung bieten soll!
Die Frage an sich ist doch nicht uninteressant, denn eine Reise wurde aufgrund von Unruhen storniert, nicht aus Jux und Dollerei, sondern aufgrund von einer offiziellen Reisewarnung. Anscheinend wurde die Reise ohne Berechnung der Ausfallkosten storniert, was ja im Normalfall auch nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Dass die durch die AGB´s geregelten "nicht stornierbaren" Sonderleistungen aufgrund dieses Notfalls weiterberechnet werden, das ist doch wirklich interessant zu erfahren, ob das rechtlich haltbar ist, oder nicht!
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Sachlich geht hier wohl manchesmal einfach nicht?
Irgendwie lese ich derzeit/heute so viele Postings voller Häme. Gerade so als ob man zumutet, die Poster sollen das Geld selber zurückzahlen.
Ist das wirklich nötig?
ginus
Und ja, auch mich würde interessieren was dabei rauskommt, zumindesten im 1.Anlauf beim RA.
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Mal ganz ehrlich, ich fand die Frage, ob man wegen 80 Euro ein Gericht bemühen soll, eher uninteressant.
Wenn man im Ägypten- thread den Faden noch nicht verloren hat, dann liesst man vorwiegend
- die armen Ägypter, aber - > draufzahlen will ich dann doch nicht!
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Unsachlich wurde der TO recht schnell und fing an User zu beleidigen und Untersellungen zu schreiben.
Ja es wäre schön wenn man in das Ägyptenforum einstellen könnte das alle von der Airline das Geld für die Reservierung der Sitzplätze zurückbekommen.
Heute kommt der Baurechtler zum Zug und wir warten.
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Eine allgemeingültige Lösung wird es wohl wieder nicht geben. Die AGB's der Fluggesellschaften scheinen da unterschiedlich zu sein. Ich hatte vor 2 Jahren bei Condor die Sitzplatzreservierung storniert und ohne Nachfragen das Geld zurück erhalten.
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... im Thread "Findet Ihr das Reiseforum noch übersichtlich?" habe ich meine Meinung zu dem ganzen Off topic hier ja schon geschrieben klick und finde diese Aussage mal wieder mehr als bestätigt.
Zum eigentlichen Thema der Rückerstattung der Sitzplatzresevierung gibt es nur eine Handvoll zielführender Beiträge, der Rest ist absolut überflüssig, auch dieser Beitrag!
Ganz ehrlich, wer sich zufällig auf Suche nach einer Antwort zu dieser Frage hierher verirrt, der ist kopfschüttelnd schnell wieder weg und fragt sich vielleicht, was die Protagonisten hier so antreibt, ich habe da so meine Vermutungen, doch auch das ist nicht das Thema.
Wenn dieser Thread irgendwann im Forumskeller ist und jemand stellt erneut die Frage zur Kostenerstattung der Sitzplätzresevierung bei Nichtantritt der Reise, dann bleibt nur zu hoffen, dass niemand aus der Deckung kommt und schreibt: "dieses Thema haben wir schon" und dann diesen Thread verlinkt, schlimm...
Sorry, doch das ist meine Meinung, man kann diese Löschen oder auch ausdrucken und anderweitig verwenden, doch die Wahrheit muss auch mal gesagt werden...
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der to argumentiert , dass er die sitzplätze telefonisch reserviert habe und daher keine agb bekommen habe.
ich habe gestern nochmal nachgesehen.
ich habe das auch so gemacht, habe dann per mail eine bestätigung erhalten.
im anhang der mail befinden sich die hinweise darauf, dass die gebühr nicht erstattbar ist. das wird wohl beim to nicht anders gewesen sein.
also fällt diese argumentation schon einmal weg.
man könnte jetzt tatsächlich mit der besonderen situation in ägypten argumentieren.
mal ehrlich: in relation zu einem reisepreis sind 80 euro wirklich peanuts.
aber verschenken wollte ich die auch nicht so einfach mal eben. -
Yep, ich bleibe dabei - der Fall ist grundsätzlich interessant und auf einen "Ausgang" darf man gespannt sein.
Die "richtige" Argumentation dürfte hier entscheidend sein - und auch deshalb der Hinweis auf die Nutzung einen ausgewiesenen Reise(!)rechtlers. -
Es gibt in diesem Forum nicht wenige Personen die der Auffassung sind, Die AGB eines Veranstalters / Fluglinie haben den Status eines Gesetzes.

Außerdem wurde ja zugestimmt.Theoretisch benötigt kein Veranstalter AGB. Dann gilt ausschließlich das BGB. Mit den AGB sollen "unkonkrete" Formulierungen des BGB i. S. des Veranstalters konkretisiert werden.
Da wird halt nicht selten über das (gesetzliche) Ziel hinaus geschossen.Warum im konkreten Fall der Fluggast noch irgendetwas für einen nicht stattfindenen Flug bezahlen soll, bleibt wohl das Geheimnis der Fluggesellschaft.
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erikroemer, die AGB haben keinesfalls Gesetzes-Status, sind aber (in den allermeisten Fällen...über den "Rest" kann/muß im Einzelfall diskutiert/entschieden werden) "rechtmäßig"!
Bzgl. der "Sonderleistungen" (und damit verbundenen Zahlungen und ggfs. Rückerstattungen) gibt es i.d.T. sehr unterschiedliche Meinungen..und Entscheidungen!
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Was hier wohl von Interesse sein dürfte ist, wurde die AGB wirkungsvoll in den Vertrag mit einbezogen? Wirkungsvoll kann nur dann möglich sein, wenn diese auch bei Vertragsabschluss vereinbart war! Nun ist die Frage, wer muss die Wirksamkeit/die tatsächlich erfolgte Einbindung nachweisen?
Alles was ich bisher gelernt habe z.B. bei einigen beruflichen Prozessen ist:
ein nachschieben der AGB z.B. durch beifügen mit der Auftragsbestätigung bindet diese noch lange nicht in den Vertrag ein! Und jetzt könnt ihr gleich wieder hihi, das waren durch die Bank Baurechtsprozesse. Aber, ich denke dass diesbezüglich alle Vertragsrechte in De gleich gewertet werden.Ich gehe davon aus, dass die Sunexpress (genügend) deutsche Töchter hat und demzufolge der Vertrag nach deutschen Recht geschlossen wurde?
So gut bin ich aktuell jetzt nicht mehr mit dem § 651 vertraut aber, ist das ein Fall für das reiserecht oder ggf. das allgemeine Vertragsrecht?Da hat Holginho furchtbar recht, die "richtige" Argumentierung ist das A & O!
Den Rest, z.B. ob bei Nichtleistungserbringung ein Anspruch besteht lasse ich jetzt mal außen vor. Gesetzesstatus haben AGB selbstverständlich nicht, auch Fluglinien können in ihrem Rechtsempfinden irren
!ginus
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Ich habe den Hinweis ("nicht erstattbar" ) nicht in den AGB gefunden (s. Link S.1) - dito was @schausel betrifft (s. Link S. 2).
Dieser Hinweis findet sich auf der Seite "Extras nachbuchen": Hier nochmal klickVon AGB war auch weder in @schausels Posting noch in meinem die Rede.

Ob's in den AGB steht ? Dort habe ich es nicht gefunden, aber vllt. wurde ja ein anderer User dort fündig ?
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Der Text lautet wörtlich:
Bitte beachten Sie, dass Gebühren für die Zubuchung von Extras nicht erstattbar sind.
Und das bedeutet, dass z.B. die Reservierung eines Sitzplatzes nicht erstattbar, der Zukauf einer Mahlzeit zumindest anteilmäßig erstattbar wäre!

Aber das sollte tatsächlich höchstrichterlich geklärt werden.
LG
Sokrates
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@ Kourion,
da hast du natürlich recht. Deiner und Schausels Beitrag haben nicht die AGB betroffen/angesprochen. Darauf habe ich aber gar nicht abgehoben, sondern eher auf Meinungen die weiter hinten noch das Thema AGB aufgeworfen haben. Tatsächlich aber hatte ich beides nicht nachgelesen.
Dennoch, bleibt meine Meinung, dass von dieser "Nichterstattbarkeit" der Kunde vor Vertragsabschluss auch Kenntnis genommen haben muss - egal wie der entsprechende Passus bei Auftragnehmer genannt wird - , und das ist bei telefonischen Vertragsabschlüssen jeweils relativ schwierig (nachzuweisen)!
Ich bleibe bei meiner Meinung, derjenige der eine Forderung aufstellt - also hier die Airline für nicht erbrachte Leistungen die lt. eigenen Vorgaben nicht erstattbar seien - muss Rechtmässigkeit seiner Forderung beweisen. Mithin auch ob seine Vorgaben hierzu wirksam vereinbart waren. Aber, wer wird beim Streitwert von 80 Euro einen Prozess führen?
Es gäbe noch eine ganze Reihe von Abers, die lasse ich jetzt mal einfach weg.
ginus
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Brigitte:
Mal ganz ehrlich, ich fand die Frage, ob man wegen 80 Euro ein Gericht bemühen soll, eher uninteressant.Mal ganz ehrlich, dann braucht man dennoch nicht auf einen User rumzuhacken ( und wenn Dir ein Hotel "unberechtigt" 2,30 Minibarwasser auf die Rechnung setzt, wirst du sicherlich "Ach, ist sind ja nur 2,30, was soll´s!" lächeln und zahlen, anstelle dich lautstark zu weigern!
)
Außerdem dachte ich, dass ein Reiseforum dazu da wäre, dass man Fragen stellen kann! Falls nicht, kann man es ja einstampfen! :?@Holghino:
Nun, AGB´s sind werden ja nun im Reiserecht öfters gerichtlich diskutiert, halbwegs aktuell wird ja die Frage der Flugzeitenänderungen gerichtlich geklärt!
Dann ist die Frage, ob bei einer fernmündlichen Buchung der kostenpflichtigen Zusatzleistungen dem TO hätte explizit mitgeteilt werden müssen, dass er dies nicht mehr kostenfrei stornieren kann! Es gibt schließlich Regelungen bezüglich "Haustürgeschäfte" die meines Wissens auch für Vertragsabschlüsse am Telefon gelten ( und ob das für diesen Fall überhaupt in Frage kommt ).
Und dann steht immer noch die Frage im Raum, ob solche Nebenleistungen berechnet werden dürfen, wenn der Flug nicht durchgeführt werden kann, aufgrund von Höherer Gewalt.
