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Stornierung Sitzplatz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
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    vonschmeling
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Wenn es bei Sundair bleibt könnte man die Reservierung evtl. auf den Flug HRG-HAJ übertragen.
    Falls ihr storniert habt (lese ich jetzt nicht direkt aus deinem Beitrag) sind die Gebühren von dem zu erstatten an den ihr sie entrichtet habt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • dagroweD Offline
      dagroweD Offline
      dagrowe
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      Hallo vS,
      noch haben wir nicht storniert, HC versucht mit dem RV Alternativen zu finden. Werden aber stornieren, wenn es bei dem Gabelflug bleibt. Zurück nach Hannover soll es dann auch mit Nesma und nicht mehr mit Sundair gehen. Mit Sundair haben wir gesprochen, leider weigern sie sich, die Sitzplatzreservierung zu stornieren. Steht auch in den AGB's.

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      • vonschmelingV Offline
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        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #103

        Okay, sie (sundair) sind es doch aber, die den Rückflug nicht liefern? Da können sie imho in die AGB schreiben was immer sie wollen!
        Ansonsten soll Schlauinsand entweder Ersatz zur Verfügung stellen oder erstatten.
        Geänderter Flughafen = neuer Vertrag, damit wird der alte rückabgewickelt.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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        • dagroweD Offline
          dagroweD Offline
          dagrowe
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          Hallo vS,
          Danke für deine Antwort. Ich muss jetzt leider mal dumm fragen. Wem schicken wir jetzt unsere Forderung. HC können wir sie nicht schicken, da wir die Sitzplätze selbst reserviert haben. Sundair erklärt uns, diesen Flug gab es nicht, sie würden früher nach Kassel fliegen. Lt. HC ist eine Umbuchung auf diesen früheren Platz nicht möglich. Schauinsland verweist auf HC, da wir dort gebucht haben.
          Wir haben diese Problematik leider noch nie gehabt und wollen natürlich auch nicht wegen 120 Euro einen Anwalt einschalten. Trotzdem möchten wir gerne unser Geld wieder haben.
          Muss Schauinsland uns ein Taxi von Hannover nach Kassel zahlen, wenn wir nicht stornieren? Züge gehen nur mit ganz schlechten Verbindungen, d.h. mehrere Stunden auf einen Zug warten und dann einen Zug bekommen, der vier Stunden für 200 km benötigt mit mehrmaligen Umsteigen. Das ist nicht zumutbar.
          Nochmals danke für deine Mühe.

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          • vonschmelingV Offline
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            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Selbst wenn HC euch die Reservierung abgenommen hätte wären sie nicht in Anspruch zu nehmen für die Erstattung.

            Verstehe ich richtig, dass Schlauinsand euch einen Flug verkauft hat den es gar nicht gab? Wie um alles in der Welt konnte man dann Plätze dafür reservieren und wer hat sie reserviert?
            Ich würde bei HC nochmal darum bitten, auf eine Umbuchung auf den Flug nach Kassel zu bestehen, Schlauinsand sollte ja ein vitales Interesse daran haben, dass ihr die Reise antretet.
            Nein, Taxikosten müssen nicht übernommen werden, zumindest sollte jedoch ggf. das Zugticket erstattet werden.
            Falls ihr storniert verlangt ihr die Kostenerstattung für die sinnlose Reservierung von Schlauinsand.

            Für Reiseamazone1970:
            Wieder mal ein schönes Beispiel wie nutzlos deine wiederholten Ratschläge sind, dem Veranstalter auf den Senkel zu gehen mit einem Anliegen ... 😶

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • dagroweD Offline
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              dagrowe
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Vielen Dank vS,
              die Auskunft gab es von Sundair, dass es diesen Flug nicht gibt, obwohl ich gleich am Buchungstag die Sitzplätze reserviert hatte.
              Den früheren Flug hatten wir HC schon angeboten, HC hat auch bei Schauinsland angefragt, es gibt keine Umbuchung. Sie bieten uns jetzt mehrere Alternativen an, die sind inakzeptabel bis auf eine, da warten wir noch auf Antwort. Es steht dann aber immer noch die Sitzplatzreservierung im Raum, welche bei Umbuchung oder Stornierung hinfällig ist.

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              • vonschmelingV Offline
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Wie kann Reservierungen annehmen für einen nicht existierenden Flug?!
                Das würde mich aber schon mal brennend interessieren ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  #108

                  HC bzw. Schauinsland hat uns jetzt eine Alternative angeboten, Flug hin und zurück von Hannover, statt 10 Tagen 11 Tage für 160 Euro mehr. Etwas ungünstigere Flugzeiten, das relativiert sich aber, da wir einen Tag mehr hätten. Das würden wir annehmen, da die Preise zwischenzeitlich derart erhöht sind, dass eine Stornierung und Neubuchung erheblich mehr gekostet hätte. Wenn wir dieses Angebot annehmen, ist dann Schauinsland raus mit den Kosten für die Sitzplatzreservierung oder können wir die immer noch geltend machen? Wir müssten erneut eine Reservierung vornehmen, die wir auch nicht umsonst bekommen.
                  Mit dem Flug verstehen wir auch nicht, ich habe eine schriftliche Bestätigung über die Sitzplatzreservierung mit diesem Flug😎.

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                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #109

                    Nein, keineswegs ist Schlauinsand raus, der Vertrag wird rückabgewickelt einschließlich der Erstattung aller Zahlungen, dagrowe.
                    Um so besser wenn du die Bestätigung hast, die können sie sich dann im Büro häng und mit Dartpfeilen draufschießen.
                    Begründung für die Rückforderung:
                    Kündigung des Reisevertrages wegen mangelhafter Erfüllung mit dem Verlangen der Herausgabe aller im Zusammenhang geleisteter Zahlungen.
                    So, gute Lösungen gefunden (bravo Reisebüro!), und jetzt Vorfreudeschalter betätigen und Bikini bügeln!!!
                    Happy holidays! 😎

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • dagroweD Offline
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                      dagrowe
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Hallo vS,

                      HC muss ich loben, die haben sich wirklich viel Mühe gegeben. Vielen Dank nochmals für deine Hilfe, wir waren wirklich hilflos, weil wir nicht wussten, wie wir handeln sollen/können. Ich werde genauso an Schauinsland schreiben. Noch habe ich leider keine Bestätigung, dass es mit der Umbuchung klappt. Hatte nur das Angebot bekommen und zugestimmt. Jetzt kommt es auf Schauinsland an.
                      Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist und auch ob wir die Reservierungsgebühren zurückbekommen oder ob Schauinsland sich quer gestellt hat.
                      LG
                      Dagmar

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                        dagrowe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Habe soeben die Nachricht von HC bekommen, dass Schauinsland sich weigert die Gebühr für die stornierten Sitzplätze zu erstatten, da wir ja mit der Umbuchung einverstanden waren. Wir sollen uns an Sundair wenden. Das hatten wir ja schon, auch die weigern sich, weil es so in ihren AGB's steht. Ich weiß jetzt nicht weiter, vor allen Dingen verstehe ich nicht, was das mit der von uns nicht verschuldeten Umbuchung zu tun hat, dass man uns die Gebühren nicht erstatten will.
                        Hat es Sinn noch ein Schreiben an Schauinsland zu schicken und nachzuhaken? Ich glaube, dass wir dann dieselbe Auskunft wie HC bekommen.
                        Einen Anwalt einzuschalten, halten wir aufgrund der geringen Summe von 120 Euro nicht für gerechtfertigt, trotzdem kommt es uns vor, als ob man uns über das Ohr gehauen hat. Erstens zahlen wir mehr für die Umbuchung und dann noch diese 120 Euro. Wenn wir gewusst hätten, dass Schauinsland der Meinung ist, durch die Umbuchung ist alles in Ordnung, hätten wir das Ganze storniert.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #112

                          Ich würde denen schlicht und einfach einen Mahnbescheid schicken, zumal euer Einvernehmen zur Umbuchung ja gar nicht gefragt war ...
                          Wenn du magst kannst du auch noch die Schlichtungsstelle einbeziehen, vielleicht erreichen die was?

                          Grundsätzlich haben die meisten Airlines diese Passus hinsichtlich der Nichterstattbarkeit von Serviceleistungen .
                          Das gilt aber nur dann, wenn der Fluggast umbucht oder kündigt, nicht wenn der Beförderungsvertrag nicht mängelunbehaftet erfüllt wird durch das LVU.
                          Der Beförderungsvertrag sollte insoweit geändert werden, als ein abweichender Rückflughafen angeboten wurde. Dies berechtigt den Fluggast zur einseitigen Kündigung des Vertrages mit Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen - selbstverständlich auch der der Reservierung eines Sitzplatzes.
                          Sorry, aber ich finde es geradezu peinlich, dass sich sundair auf "die AGB" beruft (stimmt zudem nicht, der Hinweis ist der Gebührentabelle zu entnehmen!), an sich sollte ihnen bekannt sein, dass AGB durchaus angreifbar sind?
                          Wie dem auch sei, diese Nichterstattbarkeit betrifft nur Fälle, in denen der Fluggast selbst Änderungen vornimmt, aber nicht jene, bei denen das LVU ihm irgendwelche schrägen Gabelflüge unterjubeln möchte!
                          Wär ja noch schöner!?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            dagrowe
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Hallo vS,
                            habe Schauinsland angeschrieben, folgende Antwort bekam ich:

                            "was meinen Sie mit einer Rückabwicklung? Sie erhielten am 04.07 eine Änderung des Rückfluges auf den Abflughafen Hannover.
                            Bei dieser Änderung handelt es sich um eine zumutbare Änderung, da ein kostenfreies Zugfahrticket inkludiert ist und der Flughafen innerhalb von 2 Stunden erreichbar ist.
                            Am 12.07 wurde dann im Auftrag von HolidayCheck sowohl der Hinflug, als auch der Rückflug erneut auf Ihren Wunsch umgebucht"

                            Natürlich haben wir umgebucht, weil wir keine Zugverbindung zu diesem Zeitpunkt haben, außer einer Regiobahn mit 4 Stunden Fahrt und 3maligem Umsteigen. Zusätzlich einem ca. 2stündigem Aufenthalt in Hannover mit 2 Koffern, 2x Handgepäck und Taucherausrüstung. Das sehen wir nicht als zumutbare Änderung. Ebenso haben wir nicht "erneut" umgebucht, sondern einmal umgebucht. Das Problem ist, dass uns zu diesem Zeitpunkt weder HC noch Schauinsland mitteilen konnten, ob wir eine Erstattung unserer Kosten bekommen. Schauinsland lässt es jetzt so aussehen, als ob wir einverstanden gewesen wären mit der Nichterstattung der Kosten, weil wir umgebucht haben. Das entspricht nicht den Tatsachen.

                            Sundair meldet sich nicht. Der Witz war, sie haben mich vor einpaar Tagen angerufen und wollten auch die Sitzplatzreservierung für den Hinflug ändern, sie wollten uns Einzelplätze getrennt zuweisen. Habe auch hier schriftlich eine Forderung geschickt.

                            Das alles hat ein sehr schlechtes Gschmäckle. Als Kunde sind einem die Hände gebunden, da man wegen so einer geringfügigen Summe keine großen Geschütze auffahren möchte. Trotzdem fühlen wir uns betuppt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #114

                              Zu Recht! (fühlt ihr euch beduppt!)
                              Zunächst einmal ist der Start- und Zielflughafen keine Frage der "Zumutbarkeit", das sind feste vertragliche Vereinbarungen, und eine Änderung hebt den Vertrag auf. Anders ausgedrückt ist es vertragsbrüchlich, einfach mit dem Hinweis auf die angebliche "Zumutbarkeit" einen Pauschalreisegast von A nach B umzubuchen, vollkommen unbeachtlich der relativen "Zumutbarkeit" von sagen wir mal gewöhnich einer Anreise von 2h.
                              So geht das nicht, und genau das solltet ihr Schlauinsand mal ganz unmissverständlich wissen lassen.
                              Schlimm genug, dass man sich schon rumstreiten muss wegen Verschiebung der Reisezeiten oder Änderung des Carriers - das ist ja aber tatsächlich in einem gewissen Maß gesetzgeberisch sanktioniert, im Gegensatz zum Ab- und Anreiseort.
                              Diesbezüglich gibt es auch keine Möglichkeit, die Verbindlichkeit per AGB aufzuweichen oder gar auszuschließen.
                              Wegen des Vertragsbruchs von Schlauinsand (Änderung Anreiseflughafen) habt ihr eine Nachbesserung verlangt (völlig korrekt!) und erhalten.
                              Die Kosten, die euch durch die mangelhafte Erfüllung des Vertrages entstanden sind, sind zu ersetzen - da gibt es kein Vertun!
                              Wie bereits gesagt würde ich einmalig den Hergang erneut schildern, eine sehr kurze Nachfrist setzen mit Ankündigung eines Erlasses eines Mahnbescheides, sollte diese ungenutz verstreichen.
                              Den Mahnbescheid kannst du online beantragen, kosten bei dem Streitwert ein Nasenwasser.

                              Falls du noch Fragen hast kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                dagroweD Offline
                                dagrowe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Kurzer Zwischenbericht. Hatte Sundair angeschrieben, weil Schauinsland der Meinung ist, die sollten erstatten. Sundair reagiert nicht auf Anschreiben. Habe Schauinsland jetzt eine Frist gesetzt bis nächste Woche. Mittlerweile ist mein Mann so sauer über die überheblichen Antwortschreiben von Schauinsland, dass er gewillt ist, auch wegen der geringfügigen Summe zum Anwalt zu gehen. Schauinsland beharrt weiterhin darauf, wir hätten der Umbuchung zugestimmt und deswegen müssten sie die Sitzplatzreservierung nicht erstatten.
                                Mit dem Mahnbescheid kennen wir uns nicht aus und wissen auch nicht, wie Schauinsland dann reagiert und ob sie überhaupt reagieren.
                                Ich berichte weiter.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Sie müssen auf einen Mahnbescheid reagieren, dagrowe - den kannst du online erstellen, das ist wirklich pipifax einfach!
                                  Wenn sie nicht widersprechen wird automatisch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, du brauchst vor dem AG noch nicht mal einen Anwalt.
                                  Die Kosten sind halt angemessener im Blick auf den Streitwert.
                                  Ferner könnt ihr eine Schlichtung anstreben, die kostet dann erst einmal gar nix.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Mal 'ne vermutlich dumme Frage, wie geht's weiter, wenn sie widersprechen? Wenn ich an die E-Mails von denen denke, werden sie bestimmt widersprechen.
                                    Das mit der Schlichtung ist interessant. Werde ich mir durchlesen.
                                    Wir wollen jetzt Silvester auch nach Ägypten. Schauinsland hat gute Angebote für unsere ausgewählten Hotels. Aber irgendwie sträubt sich da bei uns alles😄

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #118

                                      Übrigens hat Schlauinsand keine besonders gute Beleumundung hinsichtlich der Thematik Konfliktlösung, vielleicht sollten sie da mal an sich arbeiten? 😳
                                      Ferner scheint SundAir auch ein ziemlich eigenmächtiges Süppchen zu kochen und beispielsweise IATA Empfehlungen betreffend handicapped passangers geflissentlich zu ignorieren.
                                      Ich nehme an diesen Weg der Beschwerde habt ihr bereits probiert?
                                      Hinweise zur Streitbeilegung findest du, wenn du auf der Website der SundAir ganz nach unten scrollst und den button Impressum klickst.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #119

                                        Sorry, ich hab noch an den Links gemotscht - deine Frage ist keineswegs dumm!
                                        Im Falle des Widerspruchs wird - wenn du das im Mahnbescheid entsprechend angibst! - direkt das streitige Verfahren eingeleitet, beide Seiten können dann darlegen und wenn es nicht schon im Vorwege zu einer Einigung kommt wird ein Verhandlungstermin anberaumt.
                                        Jedenfalls würden sie dann merken, dass sie euch ernst nehmen sollten!

                                        Ich würde trotzdem den Weg SundAir Schlichtung optieren, Schlauinsand nimmt an keiner Verbraucherschlichtung teil ... (!!)
                                        Edit: Eine ausbleibende Rückmeldung zu eurem Anliegen ist wie eine Ablehnung zu werten.

                                        Was eure Urlaubsplanung betrifft ist guter Rat nicht möglich, das müsst ihr ganz allein entscheiden.
                                        Wenn alles fluppt mag ein "gutes Angebot" ja verlockend sein, wenn aber an sich eindeutige Sachstände einen solchen Lämmerschwanz an fruchtlosen Debatten nach sich zieht ist preiswert nicht mehr der richtige Terminus.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        dagroweD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Sorry, ich hab noch an den Links gemotscht - deine Frage ist keineswegs dumm!
                                          Im Falle des Widerspruchs wird - wenn du das im Mahnbescheid entsprechend angibst! - direkt das streitige Verfahren eingeleitet, beide Seiten können dann darlegen und wenn es nicht schon im Vorwege zu einer Einigung kommt wird ein Verhandlungstermin anberaumt.
                                          Jedenfalls würden sie dann merken, dass sie euch ernst nehmen sollten!

                                          Ich würde trotzdem den Weg SundAir Schlichtung optieren, Schlauinsand nimmt an keiner Verbraucherschlichtung teil ... (!!)
                                          Edit: Eine ausbleibende Rückmeldung zu eurem Anliegen ist wie eine Ablehnung zu werten.

                                          Was eure Urlaubsplanung betrifft ist guter Rat nicht möglich, das müsst ihr ganz allein entscheiden.
                                          Wenn alles fluppt mag ein "gutes Angebot" ja verlockend sein, wenn aber an sich eindeutige Sachstände einen solchen Lämmerschwanz an fruchtlosen Debatten nach sich zieht ist preiswert nicht mehr der richtige Terminus.

                                          dagroweD Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von dagrowe
                                          #120

                                          Haben heute die Antwort von Schauinsland bekommen. Natürlich weigern sie sich, da die Sitzplatzreservierung nicht über sie lief und bezahlt wurde, sollen wir uns an die Fluggesellschaft wenden.
                                          Leider ist die Möglichkeit nicht gegeben, bei HC Sitzplatzreservierungen vornzunehmen. Die Frage ist natürlich, hätten sie dann erstattet oder eine faule Ausrede.
                                          Sundair hat sich nach meinem Schreiben nicht gemeldet und als nicht Eingeweihter ist es nicht nachvollziehbar, wer letztendlich die Schuld an diesem Gabelflug trägt.
                                          Wir haben jetzt auch keine Lust mehr, weitere Schritte zu unternehmen, der Aufwand ist uns einfach zu hoch. Allerdings werden wir in Zukunft nicht mehr Schauinsland buchen. Wir hatten vor ein paar Jahren schon einmal ein ähnliches Problem mit Tui, da wurden die PLätze anstandslos bezahlt. Haben da aber über Tui gebucht und die Sitzplatzreservierung ebenfalls.
                                          Wir sind jetzt leider am Überlegen, ob wir in Zukunft nicht direkt beim Reiseveranstalter buchen, dort die Sitzplatzreservierung vornehmen um im Streitfall das Geld zurück zu bekommen.
                                          Vielen Dank für deine Hilfe, bis auf den Mahnbescheid haben wir wirklich alles versucht, aber jetzt wird es uns zu kompliziert und fängt auch richtig an zu nerven. So kommt keine Urlaubsfreude auf und daher lassen wir es jetzt.

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