Achtung Türkeiurlauber ! Trickbetrug nach Urlaubsreise
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Hallo vonschmeling Super geschrieben


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Die Aussage des Anwalts betrifft sicherlich ein zivilrechtliches Verfahren - dem räume ich ehrlich gesagt auch keine Chance ein.
In einem strafrechtlichen Verfahren könnte man hingegen die Herausgabe der mystisch preisgesteigerten Teppiche und evtl. des Sparguthabens erwirken.
Im Übrigen hat die Polizei eine Anzeige wegen Betrugs immer aufzunehmen, Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten offenkundig strafrechtlich völlig irrelevanten Sachverhalten (z.B. eine Anzeige gegen Helene Fischer wegen Körperverletzung durch Gesang). Da muss man einfach hartnäckig bleiben und sich bitte nicht belatschern lassen mit der Argumentation, das Ermittlungsverfahren würde so oder so eingestellt.
Zum einen entscheidet darüber die Staatsanwaltschaft, zum andern handelt es sich hier nicht um einen Maschendrohdzaun.
Hingegen sind - immer vorausgesetzt, ich verstehe die etwas wenig strukturierte Berichterstattung korrekt!? - enorme Summen bezahlt worden für eine Ware, die noch gar nicht ausgehändigt wurde / deren Existenz überhaupt fraglich ist und für die vielmehr noch eine weitere enorme Summe gefordert wird, bevor an eine Aushändigung zu denken ist.Für den Sohn wäre immerhin interessant zu erfahren, ob diese Teppiche existieren und evtl. Zertifikate einen Wert belegen, der irgendwie plausibel ist im Hinblick auf die vereinnahmten Geldbeträge. Das Verhalten des Händlers kann - soweit geschildert - durchaus als Anfangsverdacht für ein Betrugsdelikt gewertet werden, ergo sind Ermittlungen aufzunehmen.
Ebenfalls ist es nicht ausgeschlossen, dass bereits weitere Betroffene Strafanzeige erstattet haben, womit das gefürchtete mangelnde "öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung nicht mehr drohen würde.
Natürlich kann hier keiner "helfen", ich halte es aber schon für möglich, dem Betroffenen Möglichkeiten zur Gegenwehr aufzuzeigen.
Soweit wurde er offenbar von unmotivierten Polizisten an einen unmotivierten Anwalt weitergereicht, dessen einzig hervorhebenswerte Handlung war, bezüglich der Kosten und Aussichten eines zivilrechtlichen Verfahrens kein Blatt vor den Mund zu nehmen, bzw. keine Dollarnoten in die Augen ...Ich(Sohn) besitze 5 Teppiche,die etwa 1/5 vom Originalkaufpreis wert sind. Mein Vater hat unter anderem 3 Teppiche für 36.000 gekauft mit jährlicher Verzinsung von 7 Prozent auf den Kaufpreis und Rückkaufgarantie nach 7 Jahren. Die Registrierung bei Sothebey für einen Teppich 8.500€.Wertsteigerung für einen Teppich jedes 2.Jahr 47.600€ wird ab 2010 ausgezahlt .Teppich ist 170.000€ wert,tatsächlich 300.000€(Teppich ,Macht der Ewigkeit).Es müssen Scheckkarten für die Wertsteigerung bezahlt werden 2800€+590€ Karte hat 5 Jahre Gültigkeit.Es wird ein Sparbuch in der Türkei eingerichtet mit Vollmacht des besagten Teppichhändlers. Jetzt 263.000€ auf dem Sparbuch ,für Deklaration sind 15.780€ zu überweisen .2.340€+497€ Notargebühr für Vollmacht sind zu bezahlen.Wenn ich(Sohn) mitbeteiligt werden würde sind 11.800€ zu zahlen. Wenn mein Vater stirbt bekommt der Staat das Geld .Ich müsste mit registriert werden. ich habe versucht es etwas verständlicher darzustellen.Ich weiss es fehlen noch viele Details.Momentan sollen laut besagten Teppichhändler 640.000€ auf dem Sparbuch ,Konto? sein.Es wäre nur eine Rate zu bezahlen,dann wäre alles erledigt. Da der Mann in der Türkei ist ,nicht nach Deutschland kommen will,sein Facebookprofil (eines davon) gelöscht hat wird es schwer werden ihn ausfindig zu machen,bzw. irgendwelches Geld zu bekommen.
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Ich(Sohn) besitze 5 Teppiche,die etwa 1/5 vom Originalkaufpreis wert sind. Mein Vater hat unter anderem 3 Teppiche für 36.000 gekauft mit jährlicher Verzinsung von 7 Prozent auf den Kaufpreis und Rückkaufgarantie nach 7 Jahren. Die Registrierung bei Sothebey für einen Teppich 8.500€.Wertsteigerung für einen Teppich jedes 2.Jahr 47.600€ wird ab 2010 ausgezahlt .Teppich ist 170.000€ wert,tatsächlich 300.000€(Teppich ,Macht der Ewigkeit).Es müssen Scheckkarten für die Wertsteigerung bezahlt werden 2800€+590€ Karte hat 5 Jahre Gültigkeit.Es wird ein Sparbuch in der Türkei eingerichtet mit Vollmacht des besagten Teppichhändlers. Jetzt 263.000€ auf dem Sparbuch ,für Deklaration sind 15.780€ zu überweisen .2.340€+497€ Notargebühr für Vollmacht sind zu bezahlen.Wenn ich(Sohn) mitbeteiligt werden würde sind 11.800€ zu zahlen. Wenn mein Vater stirbt bekommt der Staat das Geld .Ich müsste mit registriert werden. ich habe versucht es etwas verständlicher darzustellen.Ich weiss es fehlen noch viele Details.Momentan sollen laut besagten Teppichhändler 640.000€ auf dem Sparbuch ,Konto? sein.Es wäre nur eine Rate zu bezahlen,dann wäre alles erledigt. Da der Mann in der Türkei ist ,nicht nach Deutschland kommen will,sein Facebookprofil (eines davon) gelöscht hat wird es schwer werden ihn ausfindig zu machen,bzw. irgendwelches Geld zu bekommen.
@chrisu555 sagte:
.Momentan sollen laut besagten Teppichhändler 640.000€ auf dem Sparbuch ,Konto? sein.Es .
Schau noch mal genau nach sind sicher 64.000.000,- stimmts?

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Sorry, chrisu555 - aber nach meiner Ansicht wird es immer unübersichtlicher ...

Dein Vater ist gestorben, du bist der alleinige Erbe - weshalb sollte das Eigentum am Geld deines Vaters an den Staat übergehen?
Ist das so testamentarisch verfügt? Wer hat dir diese grotesken Gebühren genannt?
Die Sache stinkt zum Himmel! -
Was für ein "Wirrwarr"...hier wird sich ständig nur im Kreis gedreht und es kommt am Ende nix zielführendes raus...sollte noch Eigenkapital da sein, dann erstmal `nen jungen Anwalt nehmen, der ganz am Anfang steht und POWER hat...ratsam wäre es auch, eine Detektei einzuschalten, die mit Rechtsangelegenheiten in der Türkei Erfahrung hat und eine mittlere 4-stellige Summe sollte für "Trinkgelder" in der Türkei vorhanden sein. Und nun könnt Ihr mich steinigen

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Ich hab bisher folgendes verstanden:
Vater kaufte in der Türkei 5 überteuerte Teppiche, die nun im Besitz des Sohnes sind .
Des Weiteren kaufte er angeblich einen gant wertvollen Teppich, der in der Türkei verblieb und zahlte jährlich dafür 7% Zinsen auf die Kaufsumme und einen gewissen Betrag für die Wertsteigerung per "Scheckkarte" (was immer das bedeuten soll).
Meine Fragen dazu:
Warum bezahle ich für etwas das mir gehört Zinsen und Wertsteigerung?
Hatte der Vater überhaupt die finanziellen Mittel - vom Wissen ganz zu schweigen - solche Geschäfte zu tätigen?
Können die Zahlungen an den Teppichgangster in den Kontounterlagen oder ähnlichen nachvollzogen werden?
Wusste Chrisu von dem Anlagemodell vor dem Tod des Vaters oder kam der Teppichgangster erst danach mit den guten Nachrichten um die Ecke und versucht den Sohn im Nachhinein mit einer Methode a la Nigeria Connection zu erleichtern?Irgendwie ist der Fall immer noch nicht nachvollziehbar geschildert.
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Ich hab das jetzt ungefähr 19x gelesen und komme über die Erkenntnis "5 überteuerte Teppiche gekauft" kaum hinaus ...

Offenbar wusste chrisu555 von der Existenz einer Vereinbarung, wurde er doch nach seiner Aussage von einem Banktermin zwischen Vater und Händler ausgeschlossen.
Ebenfalls offenbar konnte er der Polizei einen Betrugsverdacht nicht darlegen, weshalb er an einen zivilrechtlichen Anwalt verwiesen wurde, der ihm von einer Verfolgung abriet.
Es ist nicht verboten, überteuerte Ware an naive Erwerber zu verhökern, existiert jedoch nicht einmal ein Dokument, welches wenigstens die Existenz eines in Ratenzahlungen zu erwerbenden Gegenstandes nachweist, ist ein Anfangsverdacht zu betrügerischem Handeln durchaus gegeben.
Einige groteske Vereinbarungen obendrein:
Im Todesfall des Vaters fällt das Ersparte dem türkischen Staat zu? Wie das - gibt es darüber ein Dokument? Man kann die Vorlage strafrechtlich erzwingen.Wie kann eine Wertsteigerung eines (bestenfalls!!) künstlerischen Gegenstandes linear ermittelt werden, der üblicherweise von zig anderen Parametern beeinflusst wird und in den wenigsten Fällen linear verläuft?
Okay, verlangen kann man viel, und wenn sich einer findet der zahlt - wohlan! Trotzdem riecht das dann nach Betrug und man kann strafrechtlich einreden.Mir kommt da die Causa mit dem Teppich in den Sinn, der vererbt und von einem Auktionator mit 900€ in den Katalog gesetzt wurde.
Auf der Auktion wurde er für some 20K € verkauft und schließlich für 7 Mio bei Christie´s versteigert ... die Erbin bekam keinen Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.
Soviel nur zu den Risiken und Nebenwirkungen ... -
Ich hab das jetzt ungefähr 19x gelesen und komme über die Erkenntnis "5 überteuerte Teppiche gekauft" kaum hinaus ...

Offenbar wusste chrisu555 von der Existenz einer Vereinbarung, wurde er doch nach seiner Aussage von einem Banktermin zwischen Vater und Händler ausgeschlossen.
Ebenfalls offenbar konnte er der Polizei einen Betrugsverdacht nicht darlegen, weshalb er an einen zivilrechtlichen Anwalt verwiesen wurde, der ihm von einer Verfolgung abriet.
Es ist nicht verboten, überteuerte Ware an naive Erwerber zu verhökern, existiert jedoch nicht einmal ein Dokument, welches wenigstens die Existenz eines in Ratenzahlungen zu erwerbenden Gegenstandes nachweist, ist ein Anfangsverdacht zu betrügerischem Handeln durchaus gegeben.
Einige groteske Vereinbarungen obendrein:
Im Todesfall des Vaters fällt das Ersparte dem türkischen Staat zu? Wie das - gibt es darüber ein Dokument? Man kann die Vorlage strafrechtlich erzwingen.Wie kann eine Wertsteigerung eines (bestenfalls!!) künstlerischen Gegenstandes linear ermittelt werden, der üblicherweise von zig anderen Parametern beeinflusst wird und in den wenigsten Fällen linear verläuft?
Okay, verlangen kann man viel, und wenn sich einer findet der zahlt - wohlan! Trotzdem riecht das dann nach Betrug und man kann strafrechtlich einreden.Mir kommt da die Causa mit dem Teppich in den Sinn, der vererbt und von einem Auktionator mit 900€ in den Katalog gesetzt wurde.
Auf der Auktion wurde er für some 20K € verkauft und schließlich für 7 Mio bei Christie´s versteigert ... die Erbin bekam keinen Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.
Soviel nur zu den Risiken und Nebenwirkungen ...@chrisu555 Da ich zwei Wochen gesperrt war, komme ich erst jetzt zu einer Antwort.
Das Ganze war von Anfang an auf Betrug aus.
vonschmeling schrieb auf Seite 16: "Ein Sparbuch kann entgegen der Behauptung des neunmalklugen Tribünendandys durchaus vererbt sein und reicht allein eine Vorlage desselben durch einen Dritten keineswegs zur Erhebung irgendwelcher Ansprüche. Vielmehr muss ggf. der Anspruchsteller seine Berechtigung nachweisen, beispielsweise mit der Eröffnungsniederschrift eines (gültigen!) Testaments."
Dazu ein Anmerkung: Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“ im Sinne des § 808 (1) Satz 1 BGB. Es handelt sich um eine Urkunde, bei der der Schuldner nur an den Inhaber zu leisten braucht. Sparbücher geben den Namen des Gläubigers an, werden aber mit der Bestimmung ausgegeben, dass die versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann. Einfach mal unter Legitimation und Sparbuch googeln.
Der Leser mag nun selber urteilen, wer "neunmalklug" ist. Das ein Sparbuch nicht vererbt werden kann, habe ich im Übrigen nie behauptet.
Das mit dem Sparbuch und der Legitimation ist aber auch stark Institut-abhängig. Manche Banken verlangen trotzdem eine Legitimation, wenn ihnen die Sache "spanisch" vorkommt. Da das Ganze aber als Betrug ausgelegt ist, werden die Betrüger schon ein dementsprechendes Institut gewählt haben. Außerdem ist auch noch eine Vollmacht erteilt worden. Ich will gar nicht weiter auf rechtliche Probleme eingehen (Wie ist das Geld auf das Sparbuch eines ausländischen Institutes gekommen? Handelt es sich um Schwarzgeld? Wie wurde die Geldwäsche-Kontrolle umgangen...)Es gibt eine Rechtsanwalt-Firma, die ist Experte für "Teppich-Betrügereien" Der Link dazu ist http://www.gencer-coll.de/de_verbraucherschutz-trkei.html . Falls der Link wegen Werbung gelöscht werden sollte, googele bitte unter Teppichtrick, Türkei und Verbraucherschutz.
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Das mit dem qualifizierten Legitimationspapier ist zwar richtig, die Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Zession zu überprüfen, sie sind aber dazu berechtigt. Wegen häufigen Missbrauchs sieht es in der Praxis auch so aus, dass die Kreditinstitute bei größeren Summen die Rechtmäßigkeit überprüfen und bei Widerspruch des Gläubigers die Auszahlung verweigern. Dass Betrüger sich Kreditinstitute (in Deutschland) nach deren Leichtgläubigkeit aussuchen, halte ich für spekulativ, um mich vorsichtig auszudrücken.
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Das mit dem qualifizierten Legitimationspapier ist zwar richtig, die Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Zession zu überprüfen, sie sind aber dazu berechtigt. Wegen häufigen Missbrauchs sieht es in der Praxis auch so aus, dass die Kreditinstitute bei größeren Summen die Rechtmäßigkeit überprüfen und bei Widerspruch des Gläubigers die Auszahlung verweigern. Dass Betrüger sich Kreditinstitute (in Deutschland) nach deren Leichtgläubigkeit aussuchen, halte ich für spekulativ, um mich vorsichtig auszudrücken.
@rumsstein sagte:
Das mit dem qualifizierten Legitimationspapier ist zwar richtig, ....
Es ist nicht "zwar richtig", sondern es ist richtig. Deshalb wird die Anlage auf einen Sparbuch ja auch gerne genutzt, damit Leichtgläubige drauf reinfallen.
Dass Betrüger sich Kreditinstitute (in Deutschland) nach deren Leichtgläubigkeit aussuchen, halte ich für spekulativ, um mich vorsichtig auszudrücken.
Soweit ich das in Erinnerung habe, wurde das Sparbuch bei einem Institut in der Türkei angelegt. Und wer meint, dass es dort keine "Zusammenarbeit" zwischen Geldinstitut und Betrügern geben kann, der ist Leichtgläubig.
Allein schon der Hinweis, "dass nach dem Tod des Vaters alles an den Türkischen Staat fällt", wo ist die Vereinbarung?, rechtswidrig?, sittenwidrig?, wie erfährt das Geldinstitut vom Tod des Vaters? Das Geld ist längst weg und hier wird von den Betrügern nur eine Pseudo-Argumentation geführt. Die ganze Sache ist so undurchsichtig und auch verworren dargestellt, dass nur Experten helfen können.
Auch in einer Null-Zins-Phase sollte die Gier nicht den Verstand *******.
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Wenn du meinst, Haarspaltereien zwischen "ist zwar" und "ist" würden irgendjemanden interessieren, dann mache weiter. Die Messe hier war allerdings schon lange gelesen, was du ja auch daran merken kannst, dass sich während deiner "Abwesenheit"
keiner mehr für das Thema interessiert hat. Ich würde empfehlen, es hierbei zu belassen. Juristische und dazu noch laienhafte Spitzfindigkeiten gehen ja über Sinn und Zweck eines Urlaubsforums auch hinaus. -
Wenn du meinst, Haarspaltereien zwischen "ist zwar" und "ist" würden irgendjemanden interessieren, dann mache weiter. Die Messe hier war allerdings schon lange gelesen, was du ja auch daran merken kannst, dass sich während deiner "Abwesenheit"
keiner mehr für das Thema interessiert hat. Ich würde empfehlen, es hierbei zu belassen. Juristische und dazu noch laienhafte Spitzfindigkeiten gehen ja über Sinn und Zweck eines Urlaubsforums auch hinaus.@rumsstein sagte:
Juristische und dazu noch laienhafte Spitzfindigkeiten gehen ja über Sinn und Zweck eines Urlaubsforums auch hinaus.
Zum Glück entscheidest das ja nicht du. Und das "laienhaft" ist eine Unterstellung. Wenn dich das Thema nicht mehr interessiert, dann brauchst du dich ja nicht dazu zu äußern und nicht schon wieder anfangen zu pöbeln.
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Bist du Volljurist, Dandy77 ? Ich nicht, ich bin Laie. Solltest du Volljurist sein, war das natürlich eine - unbewusste - Unterstellung. Ansonsten war es eine gerechtfertigte Aussage.
Ich habe übrigens nicht von Entscheiden, sondern von Empfehlen geschrieben.
Wo soll ich gepöbelt haben???
Übrigens sind wir wieder voll OT. Möchtest du das bleiben?

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Meine Güte Leute, hört doch bitte mit den gegenseitigen Anfeindungen auf...
Und Dandy, ich empfehle Dir mal den Hinweis "Verwarnt " zu beachten, Dankeschön! -
Diese Frage sollte man vielleicht an einen Psychologen richten. Einerseits ist die Story so voller unglaublicher Naivität, dass sie schon wieder stimmen könnte, andererseits versucht manch einer auch, sich mit Naivität zu profilieren, sei es um Aufmerksamkeit oder Mitgefühl zu erheischen, sei es, um einfach mal einen gelungenen Hoax zu platzieren. Das sind allerdings meine ureigenen generellen Hypothesen, ich will dem TO natürlich nichts unterstellen.
