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Achtung Türkeiurlauber ! Trickbetrug nach Urlaubsreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkei (alt)
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  • Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Zoll warnt: Trickbetrug nach Urlaubsreise

    Köln, 8. August 2012

    Reisende sollen für nichtverzollte Urlaubsmitbringsel mehrere Tausend Euro zahlen, sonst drohen die Betrüger mit Strafanzeige.

    Bei Zoll und Polizei gehen vermehrt Anzeigen von Urlaubsrückkehrern ein, die folgende Vorgehensweise der Betrüger schildern:
    Die Urlauber hatten in der Türkei hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck. In allen angezeigten Fällen erhielten die Reisenden nach ihrem Urlaub, zum Teil erst mehrere Monate später, einen Anruf oder ein Schreiben des Verkäufers. Hier wurden sie aufgefordert, dem Händler für die erworbenen Artikel einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr nach Deutschland vorzulegen. Geschehe dies nicht, drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Gleichzeitig erfolge eine Anzeige bei den deutschen Behörden. Den Schreiben war bereits eine Zahlungsaufforderung in Betragshöhen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank.

    Hinweis

    Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher geschilderten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen. Die Behörde bittet betroffene Reisende, sich in ähnlichen Fällen an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden, damit die Betrüger umfassend und zielgerichtet verfolgt werden können. Hinweise nimmt gern auch das Zollkriminalamt entgegen.

    E-Mail: hinweis@zka.bfinv.de

    Zusatzinformation

    Einen wirksamen Schutz vor Betrug und Erpressung bietet die ordnungsgemäße Verzollung der anmeldepflichtigen Urlaubsmitbringsel bei der Einreise nach Deutschland.
    Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen für Ihre Souvenirs. Hilfe und Beratung finden Sie bei den Beamten Ihrer zuständigen Zollstelle.

    Quelle: Pressemitteilung Zoll.de

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
    ( Epikur von Samos )

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da schlägt der Zoll doch teils glatt zwei Fliegen mit einer Klappe 😉

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • BrigitteB Offline
        BrigitteB Offline
        Brigitte
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich weiß jetzt nicht, ob der Infothread auch als Diskussionsthread gesehen wird?

        Aber ich frage mich gerade, wie die Betrüger an die Adressen kommen?

        Bei meiner letzten Rundreise, haben doch einige den ein- oder anderen wirklich wunderschönen Teppich gekauft. Manche haben ihn gleich mitgenommen und andere haben ihn sich schicken lassen.

        Wer - wenn nicht der Teppichhändler hat die Adressen der Kunden?

        Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

        Albert Schweitzer

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MAN-mannM Offline
          MAN-mannM Offline
          MAN-mann
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          wir haben bei unserem Urlaub im Frühjahr 2008 auch einen Teppich(Brücke)in
          Perge gekauft,etwas angezahlt,auf unseren Wunsch im Oktober 2008 angeliefert!
          Es ist auch das ausgesuchte Teil angeliefert worden,Restzahlung wurde bei den 
          Türkischen-Fahrern bezahlt und wir hatten das Teil im Hause.
          Bei uns hat es 100 pro geklappt!!
          allen ein schönes warmes Wochenend,Heiner

          Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Holiday_EddieH Offline
            Holiday_EddieH Offline
            Holiday_Eddie
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich möchte ja keine bösen Gerüchte streuen, aber mir kommt das Ganze sehr nach Propaganda VOM deutschen Zoll vor.
            Alleine die Berichte im TV, in welchen als Waren, wie einzelne T-Shirts oder Handtaschen, beschlagnahmt werden...
            Es gibt einen Freibetrag der eingeführt werden darf. Egal ob Plagiat oder nicht. Hauptsache es gilt zum Privtgebrauch und nicht zum gewerblichen Weiterverkaut ö.Ä.
            Es gab bestimmt noch niemanden, der wegen einem Shirt oder einer Handtasche in den Bau gewandert ist, oder tausende Euro Strafe zahlen musste.

            Ich frage mich nämlich auch, wie die Verkäufer an die Telefonnummern und Adressen der Kunden kommen sollen?! Ich kenne aus der Türkei nur "Ware gegen Cash"... Da interessiert sich in der Regel keiner für deine Adresse oder Telefonnummer. Hauptsache du kommst nächstes Jahr wieder 🙂

            Kauft eure Mitbringsel, übertreibt es nicht... Waren unter dem Freibetrag; grünen Ausgang. Waren über dem Freibetrag; roter Ausgang!
            Lasst euch nicht vom Zoll und deren Berichte verrückt machen oder gar einschüchtern.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BrigitteB Offline
              BrigitteB Offline
              Brigitte
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              YaseminMirko: oder einer Handtasche in den Bau gewandert ist, oder tausende Euro Strafe zahlen musste.

              Dabei muss ich an Ballack denken. 😉

              [...70.000 Euro Schmuggelstrafe

              Er hatte es gut gemeint. 2000 Euro ließ Michael Ballack sich die Handtasche für Lebensgefährtin Simone kosten, ein Mitbringsel aus Dubai. Doch er vergaß, sie zu verzollen, muss er nun ein Bußgeld von 70.000 Euro berappen......

              Stern

              Bei dem Eingansposting steht "hochwertige Mitbringsel, da steht nichts von Plagiat.

              Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

              Albert Schweitzer

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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Geschenkt, lies und zitiere den Beitrag von Yasemin Mirko richtig und nicht nur was dir gerade in den Kram passt :?

                YaseminMirko wrote:
                ...Es gibt einen Freibetrag der eingeführt werden darf...
                ...oder einer Handtasche in den Bau gewandert ist, oder tausende Euro Strafe zahlen musste.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BrigitteB Offline
                  BrigitteB Offline
                  Brigitte
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  bernhard707:
                  Geschenkt, lies und zitiere den Beitrag von Yasemin Mirko richtig und nicht nur was dir gerade in den Kram passt :?

                  brauchst wieder jemand zum streiten ❓

                  Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                  Albert Schweitzer

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK 1
                    KourionK 1
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @YaseminMirko
                    Natürlich ging es nicht um ein paar T-Shirts, etc. - eher doch wohl um etwas Höherpreisiges, z. B. Teppiche, die man sich nach Hause liefern ließ - ergo eine Adresse angab.
                    Ob bei bedeutenden Goldschmuckkäufen bei Bezahlung mit der KK ein Identitätspapier vorgelegt werden musste - ist möglich.
                    Und dann ist es doch in vielen Fällen ein einfaches, über die Adresse auch an die Telefonnummer zu kommen. Wofür gibt es entsprechende Suchmaschinen im Netz ? Und nicht jeder hat sich überall rausnehmen lassen.

                    Dass in der Türkei nur Cash akzeptiert wird, ist Unsinn. Habe selbst bereits mit der KK bezahlt. OK, nicht auf einem Basar... 😉

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • harryhhH Offline
                      harryhhH Offline
                      harryhh
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      YaseminMirko:
                      Ich möchte ja keine bösen Gerüchte streuen, aber mir kommt das Ganze sehr nach Propaganda VOM deutschen Zoll vor.

                      .........mmmmhhh, über die Brücke geh ich nicht.

                      Und was das Fernsehn (bei entsprechenden Programmen)über solcherart "Einfuhrpraktiken" sendet, ist ja auch mit Vorsicht zu geniessen.

                      Am Besten, man beachtet die Vorschriften.

                      Ich fand den Hinweis von @mausebaer sehr interessant, auch wenn man glaubt ausgeschlafen zu sein.

                      Gruss Harry

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Holiday_EddieH Offline
                        Holiday_EddieH Offline
                        Holiday_Eddie
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bei Teppichen und Goldschmuck, da sieht es natürlich ganz anders aus. Und da ist es auch vollkommen richtig so. Gerade wenn es um vierstellige Beträge geht.

                        Ich wollte mit meinem Post auch eher auf die Stimmungsmache und Einschüchterungstaktik eingehen.
                        Natürlich kommt es dann auch darauf an, WELCHE Medien berichten.
                        Aber für mich kommt es immer so rüber, als ob die Message: "Bring blos nichts aus dem Urlaub mit, sonst gehts dir an den Kragen" vermittelt werden soll.

                        Gerade wegen solcher Berichte (und den Schlaumeiern, die sie sich anschauen) kommt man als Türkei-Urlauber oft nicht um solche nervigen Grundsatzdiskussionen herum.. 😕

                        Achja: Ich werde mich hüten, in der Türkei irgendwo mit Karte zu zahlen und meine Geheimzahl einzutippen!! 😛
                        Der Perser um die Ecke oder Ikea hat auch schöne Teppiche 🙂

                        Und zu Ballack brauch man echt nix mehr sagen... 😆

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @YaseminMirko
                          Zu Ikea, etc.: Ich mag keine Teppiche 😛   und Schmuck kaufe ich dort auch nicht.

                          Kommt halt drauf an, wo man mit der KK bezahlt. 😉

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            OT
                            @Brigitte, nein wieso? Es war nur ein Hinweis, dass du weder das Thema des Threads verstanden, noch Yasemin Mirko richtig zitiert hast.

                            Ich denke es hat weniger mit Bezahlung durch Kreditkarte zu tun. Ein etwas kompliziertes Beispiel und Konjunktive:

                            Ein Verkäufer einer hochwertigen Ware in der Türkei weist den (deutschen) Käufer auf die Möglichkeitkeit der Rückerstattung der anteiligen Mehrwertsteuer am VAT-Refund eines türkischen Airports hin.
                            Der Käufer marschiert daraufhin bei Ausreise im Airport dorthin, lässt sich fröhlich gegen Vorlage der erstattungsfähigen Rechnung des Verkäufers und seines Reisepasses die gezahlte türkische Mehrwertsteuer zurückerstatten.

                            Und nun zum Konjunktiv:
                            Per Datenübermittlung ist es ein Leichtes diesen Vorgang mit Nennung der Person dem deutschen Zoll zu übermitteln.
                            Relevant wird es nur bei Waren über €430 und dieses Vorgehen wird in einigen Ländern bereits praktiziert.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @bernhard707
                              Danke für die Versachlichung! 😘

                              Nachforderungen aus dem Exportland seitens des Händlers sind schlichterdings Betrug, Hinweise auf die erlaubte Höhe der Einfuhr haben null und nix mit "Stimmungsmache" gemein, und wer aus @Mausebaers interessantem Hinweis nur "kauf bloß nix ein!" resultiert, hat man wohl noch nicht gelernt, wichtige Informationen aus Foren zu nutzen?!
                              ❓ :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BrigitteB Offline
                                BrigitteB Offline
                                Brigitte
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                bernhard707:
                                OT
                                @Brigitte, nein wieso? Es war nur ein Hinweis, dass du weder das Thema des Threads verstanden, noch Yasemin Mirko richtig zitiert hast.

                                Aber Du - Du hast es verstanden.

                                Im Eröffnungsposting steht: bei Zoll und Polizei gehen vermehrt Anzeigen von Urlaubsrückehrern ein .....
                                Der dt. Zoll spricht von Trickbetrügern.

                                Meine Frage: woher haben die Trickbetrüger die Adressen, wenn nicht aus dem Umfeld der von ihnen gekauften Waren- habe ich hinterfragt - nicht mehr und nicht weniger.

                                Mein Posting an YaseminMirko begann mit einem Zwinkersmilie und dem Satz, bei teurer Tasche muss ich an Ballack denken. Und das im Eingangsposting von hochwertigen Waren gesprochen wird und nicht von Plagiaten.

                                Zitat_Eingsposting: Die Urlauber hatten hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck.

                                Was Du in mein witzig gemeintes Posting hineininterpretierst ist nichts anderes als der Versuch eines Streits und das ist nicht das erste mal.

                                Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                                Albert Schweitzer

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Holiday_EddieH Offline
                                  Holiday_EddieH Offline
                                  Holiday_Eddie
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  vonschmeling:
                                  @bernhard707
                                  Danke für die Versachlichung! 😘

                                  Nachforderungen aus dem Exportland seitens des Händlers sind schlichterdings Betrug, Hinweise auf die erlaubte Höhe der Einfuhr haben null und nix mit "Stimmungsmache" gemein, und wer aus @Mausebaers interessantem Hinweis nur "kauf bloß nix ein!" resultiert, hat man wohl noch nicht gelernt, wichtige Informationen aus Foren zu nutzen?!
                                  ❓ :?

                                  Das war nicht direkt auf Mausebaers Beitrag bezogen, sondern generell auf die Berichterstattung zu diesem Thema. Speziell die Beiträge im TV sehe ich hierzu recht kritisch. Aber um Plagiate ging es ja hier eigentlich garnicht, sondern eher um die höherwertigen Mitbringsel.
                                  Das man Waren überhalb des Freibetrags verzollen sollte, das dürfte doch überhaupt keine Diskussion wert sein!

                                  Als "Stimmungsmache"  und "Kauf blos nix ein!" verstehe ich eher die Reportagen, die als auf RTL 2 laufen 🙂 Denn da geht es ja meist um Plagiat-Käufer und darum, dass sie bestraft werden.

                                  @Brigitte:
                                  Ich denk ich habe deinen Beitrag richtig verstanden 🙂

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Nochmal: Die Aufforderung nachträglich ganz gleich welche Zahlungen an den Verkäufer im Kaufland der Ware zu leisten ist betrügerisch. Anzunehmen ist, dass alle Kunden angeschrieben werden, vollkommen gleichgültig, ob sie ihre Anschaffungen ordnungsgemäß verzollt haben, oder nicht. So ein threating ist lukrativ, ich würde annehmen, dass ca. 20-30% der Adressaten hurtig überweist und ebenso sinnvoll ist der Warnhinweis hier. Und um den geht es schließlich, nicht um irgendwelche RTL 2 Formate.
                                    :?
                                    Übrigens ist der Erwerb vom Plagiaten zum Eigenbedarf und im Rahmen der Einfuhrhöchstgrenzen kein Zollvergehen und auch sonst nicht strafbar.
                                    Strafbar sind ggf. Herstellung und Vertrieb, der Kunde ist mit dem Erwerb zumeist schon ausreichend bestraft.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • IngeauftourI Offline
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                                      Ingeauftour
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Halli-Hallo,

                                      ich hätte nun gern einmal gewußt, ob jeder (von zweien), den Freibetrag hat und wenn Sie nun die Kette kauft, diese 860 Euro kosten darf?

                                      Einen Teppich habe ich mir mal schicken lassen und ihn beim Zollamt abgeholt - nachdem ich ihn verzollt habe. Da wird öfter mal der Trick angewandt,  einen Teil bar zu bezahlen und die zu verzollende Rechnung klein zu halten. Aber es macht doch keinen Sinn, auf den letzten Cent aus zu sein.   
                                      Bei Taschen usw. sollte man drauf achten, wenn schon Fake, sollte der Name des Originals nicht auftauchen.

                                      In Lara habe ich das Schild gesahen: Hier echt getürkte Uhren!! Na denn man tau Grüße Inge

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • tina1312T Offline
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                                        tina1312
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        So, wie in Side: Dort gibt es am Strand "Original türkische Breitlings" 😄

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • plinzeP Offline
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                                          plinze
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Jeder hat den Freibetrag von 430 €.

                                          Die Kette darf allerdings nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden.

                                          Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                                          Platon (um 400 v.Chr.)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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