Muss man als Reisender an den Zielort zurückgebracht werden?
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Mir ist bei einer gebuchten Zugreise folgendes passiert: 4 Stunden Zugverspätung und der Zug konnte seine geplante Strecke nicht mehr weiterfahren. Es hieß bei der Rückfahrt 40 bzw. 90 km vor dem ursprünglichen Einstiegsort: alles aussteigen, dort stehen Busse bereit. 2.00 Uhr morgens auf dem ZOB: kein Bus für 120 ! Personen. Keine weiteren Informationen. 120 Personen mussten zusehen, wie sie mit dem Taxi oder anderweitig nach Hause kommen. Züge fuhren nicht mehr. Dem Veranstalter war die Anzahl der Personen im Zug bekannt.
Antwort des Veranstalters: "Wir haben uns bemüht, waren aber nicht dazu verpflichtet Busse bereit zu stellen."
D.h., dass 120 Personen auf den Taxikosten sitzenbleiben?
Wäre schön, wenn ein Reiseveranstalter sagen könnte, ob das stimmt. Bei der Deutschen Bahn werden auch Taxikosten übernommen, wenn Züge ausfallen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass diese Meinung richtig ist. Dann müsste man ja bei jeder Reise Angst haben, dass sie irgendwo endet.
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck @Jacky-2013
Selbstverständlich muss dich ein Veranstalter bis zum gebuchten Ziel befördern und ggf. entstehende Mehrkosten bei Selbstabhilfe übernehmen.
Die einzige Ausnahme wäre, dass er den Ausschluss dieser Leistung mit dir vertraglich explizit vereinbart hat.
Selbst dann könnte man das angreifen, würde aber wahrscheinlich den Rahmen sprengen. -
@jacky
auch von mir ein herzliches willkommen im forum.deinen satz mit der deutschen bahn verstehe ich nicht so ganz.
du hattest doch eine zugfahrt mit der deutschen bahn, oder?es mag sogar richtig sein, dass der veranstalter nicht verpflichtet ist, busse bereit zu stellen, jedoch muß er euch die auslagen für euren in eigenregie oragnisierten rücktransport erstatten
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Diese Aussage ist rechtlich korrekt:
"Wir haben uns bemüht, waren aber nicht dazu verpflichtet Busse bereit zu stellen."Es fehlt aber der, von VS und Lexi bereits geschriebene, zweite Teil hinsichtlich der Verpflichtung zur Uebernahme der Kosten fuer die, euch zustehende, Selbstabhilfe.
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Ja aber es kann doch nicht sein, wenn ich Ab,-und Ankuntsort München gebucht habe sie mich dann in Berlin abladen mit der Aussage: "Wir waren ja bemüht sie nach München zu bringen, hat halt nicht geklappt . Dafür haben Sie als Pauschaltouri sicher Verständnis "!
"Organisieren Sie doch selber ihren Rücktransport, die Kosten werden von uns übernommen. Aber ja kein Taxi, das geht nicht "!
Kann doch nicht sein das sie mich da stehenlassen können, oder ?Gruß
Waltraud -
Nee, Waltraud - kann so nicht sein und ist auch nicht so!

Falls es - das kann passieren! - der Veranstalter nicht organisiert kriegt alle Kunden mittels durch ihn bereitgestellter Transporte bis ans Ziel zu verbringen, muss er doch jedenfalls für die Kosten aufkommen, die durch eigenmächtige Abhilfe entstanden sind.
Ob es im Blick auf seinen Leumund so geschickt ist, erst einmal ein "Püh!?" zu senden steht auf einem anderen Blatt.
Hier geht´s ja aber um Reiserecht, und dies definiert ganz unstreitig die Antwort "JA!" auf die Kernfrage "Hab ich einen Anspruch darauf, zum gebuchten Ziel gebracht zu werden?"
Konkret bedeutet das für Jacky-2013:
Die zusätzlichen Kosten für die Verbringung zum Ziel sind zu erstatten (in "angemessener Höhe" - i.e. Heli müsste ggf. nicht voll übernommen werden ... Taxi allerdings!) -
Aha, weil die zu blöd sind sich an den Vertrag zu halten muss ich Geld vorstrecken ( dem man ja meistens immer hinterherläuft ) und dann ganz Deutschland mit dem Zug durchqueren .
Da braucht man ja schon wieder Urlaub nach dem plattgesessenen Hintern im Zug .
Was machen dann die, die es nach dem Urlaub nicht mehr im Kreuz, sprich Geldbeutel haben ?
Haben schon mehrfach Leute kennengelernt die nach dem Urlaub u. Duty Free Einkauf keine 50 Euro mehr in der Geldbörse haben .
Müssen die dann für immer sagen: "Ich bin ein Berliner " . ;-))
Sollte mir mal sowas passieren, würde ich mich auch den Leuten "ohne jede verfügbare Kohle" anschließen . Ich lauf doch meinem Geld nicht hinterher .
Denn der RV ist verpflichtet den Vertrag, wo ich doch komplett im vorraus bezahlt habe einzuhalten.
Denen würde schon was einfallen um uns nach München zu bringen .
Auf ihre Kosten natürlich, denn wir haben ja kein Geld mehr . -
Lt. Schilderung ging es in der Causa um 40-90km bis zum Ziel - ich weiß nicht so recht, wie man dabei auf die Distanz von Berlin nach München kommen kann?

Zudem war es ein unvorhersehbares Ergeignis (nicht im Wirkungsbereich des RV), demnach wohl erheblich schwieriger, alternativen Transport aufzubieten (mitten in der Nacht!?) und letztlich ja auch gar nicht die Forderung.Reiserechtlich relevant:
Der Veranstalter muss selbstverständlich die (nachweislichen und angemessenen!) zusätzlichen Kosten zur Verbringungen an den vertraglich vereinbarten Zielort erstatten. -
Danke @ von Schmeling .
Jetzt waren schon die zwei Schwätzer von der vorigen Seite da, jetzt fehlt eigentlich nur noch @juanito mit seinem Sermon .
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@altlöwin63
Sorry - aber ich verstehe dich entweder nicht - oder falsch?
M.E. wurde zu deinen Bedenken durchaus adäquat beigetragen da niemand rechtfertigen wollte, dass ein Urlauber etwa in Berlin abgesetzt wird und unorganisiert nach MUC reisen muss?!
:?
(oder ist "Schwätzer" keine Missbilligung??)
