Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Muss man als Reisender an den Zielort zurückgebracht werden?

Muss man als Reisender an den Zielort zurückgebracht werden?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
13 Beiträge 6 Kommentatoren 4.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Jacky-2013J Offline
    Jacky-2013J Offline
    Jacky-2013
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mir ist bei einer gebuchten Zugreise folgendes passiert: 4 Stunden Zugverspätung und der Zug konnte seine geplante Strecke nicht mehr weiterfahren. Es hieß bei der Rückfahrt 40 bzw. 90 km vor dem ursprünglichen Einstiegsort: alles aussteigen, dort stehen Busse bereit. 2.00 Uhr morgens auf dem ZOB: kein Bus für 120 ! Personen. Keine weiteren Informationen. 120 Personen mussten zusehen, wie sie mit dem Taxi oder anderweitig nach Hause kommen. Züge fuhren nicht mehr. Dem Veranstalter war die Anzahl der Personen im Zug bekannt.

    Antwort des Veranstalters: "Wir haben uns bemüht, waren aber nicht dazu verpflichtet Busse bereit zu stellen."

    D.h., dass 120 Personen auf den Taxikosten sitzenbleiben?

    Wäre schön, wenn ein Reiseveranstalter sagen könnte, ob das stimmt. Bei der Deutschen Bahn werden auch Taxikosten übernommen, wenn Züge ausfallen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass diese Meinung richtig ist. Dann müsste man ja bei jeder Reise Angst haben, dass sie irgendwo endet.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck @Jacky-2013

      Selbstverständlich muss dich ein Veranstalter bis zum gebuchten Ziel befördern und ggf. entstehende Mehrkosten bei Selbstabhilfe übernehmen.
      Die einzige Ausnahme wäre, dass er den Ausschluss dieser Leistung mit dir vertraglich explizit vereinbart hat.
      Selbst dann könnte man das angreifen, würde aber wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @jacky
        auch von mir ein herzliches willkommen im forum.

        deinen satz mit der deutschen bahn verstehe ich nicht so ganz.
        du hattest doch eine zugfahrt mit der deutschen bahn, oder?

        es mag sogar richtig sein, dass der veranstalter nicht verpflichtet ist, busse bereit zu stellen, jedoch muß er euch die auslagen für euren in eigenregie oragnisierten rücktransport erstatten

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Diese Aussage ist rechtlich korrekt: 
          "Wir haben uns bemüht, waren aber nicht dazu verpflichtet Busse bereit zu stellen."

          Es fehlt aber der, von VS und Lexi bereits geschriebene, zweite Teil hinsichtlich der Verpflichtung zur Uebernahme der Kosten fuer die, euch zustehende, Selbstabhilfe.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • altlöwin63A Offline
            altlöwin63A Offline
            altlöwin63
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja aber es kann doch nicht sein, wenn ich Ab,-und Ankuntsort München gebucht habe sie mich dann in Berlin abladen mit der Aussage: "Wir waren ja bemüht sie nach München zu bringen, hat halt nicht geklappt . Dafür haben Sie als Pauschaltouri sicher Verständnis "!
            "Organisieren Sie doch selber ihren Rücktransport, die Kosten werden von uns übernommen. Aber ja kein Taxi, das geht nicht "!
            Kann doch nicht sein das sie mich da stehenlassen können, oder ?

            Gruß
            Waltraud

            "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
            (Zitat Horst Seehofer-2015)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nee, Waltraud - kann so nicht sein und ist auch nicht so! 😉

              Falls es - das kann passieren! - der Veranstalter nicht organisiert kriegt alle Kunden mittels durch ihn bereitgestellter Transporte bis ans Ziel zu verbringen, muss er doch jedenfalls für die Kosten aufkommen, die durch eigenmächtige Abhilfe entstanden sind.

              Ob es im Blick auf seinen Leumund so geschickt ist, erst einmal ein "Püh!?" zu senden steht auf einem anderen Blatt.
              Hier geht´s ja aber um Reiserecht, und dies definiert ganz unstreitig die Antwort "JA!" auf die Kernfrage "Hab ich einen Anspruch darauf, zum gebuchten Ziel gebracht zu werden?"
              Konkret bedeutet das für Jacky-2013:
              Die zusätzlichen Kosten für die Verbringung zum Ziel sind zu erstatten (in "angemessener Höhe" - i.e. Heli müsste ggf. nicht voll übernommen werden ...  Taxi allerdings!)

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Naja und Taxi von Berlin nach Muenchen ist eventuell auch nicht ganz angemessen. 😉

                Aber Kosten fuer Hoteluebernachtung plus Bahn oder Flugticket, von Berlin nach Muenchen, sind durchaus angemessen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Aha, weil die zu blöd sind sich an den Vertrag zu halten muss ich Geld vorstrecken ( dem man ja meistens immer hinterherläuft ) und dann ganz Deutschland mit dem Zug durchqueren .
                  Da braucht man ja schon wieder Urlaub nach dem plattgesessenen Hintern im Zug .
                  Was machen dann die, die es nach dem Urlaub nicht mehr im Kreuz, sprich Geldbeutel haben ?
                  Haben schon mehrfach Leute kennengelernt die nach dem Urlaub u. Duty Free Einkauf keine 50 Euro mehr in der Geldbörse haben .
                  Müssen die dann für immer sagen: "Ich bin ein Berliner " . ;-))
                  Sollte mir mal sowas passieren, würde ich mich auch den Leuten "ohne jede verfügbare Kohle" anschließen . Ich lauf doch meinem Geld nicht hinterher .
                  Denn der RV ist verpflichtet den Vertrag, wo ich doch komplett im vorraus bezahlt habe einzuhalten.
                  Denen würde schon was einfallen um uns nach München zu bringen .
                  Auf ihre Kosten natürlich, denn wir haben ja kein Geld mehr .

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja klar, morgens um 2:00 auf dem ZOB stehen bleiben und warten bis der RV seinen Vertrag erfüllt ist natürlich auch eine Alternative. 😆

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Domino27D Offline
                      Domino27D Offline
                      Domino27
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Da ist's dann aber auch vorbei mit der Erholung 😆

                      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Lt. Schilderung ging es in der Causa um 40-90km bis zum Ziel - ich weiß nicht so recht, wie man dabei auf die Distanz von Berlin nach München kommen kann?
                        ❓
                        Zudem war es ein unvorhersehbares Ergeignis (nicht im Wirkungsbereich des RV), demnach wohl erheblich schwieriger, alternativen Transport aufzubieten (mitten in der Nacht!?) und letztlich ja auch gar nicht die Forderung.

                        Reiserechtlich relevant:
                        Der Veranstalter muss selbstverständlich die (nachweislichen und angemessenen!) zusätzlichen Kosten zur Verbringungen an den vertraglich vereinbarten Zielort erstatten.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • altlöwin63A Offline
                          altlöwin63A Offline
                          altlöwin63
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Danke @ von Schmeling .

                          Jetzt waren schon die zwei Schwätzer von der vorigen Seite da, jetzt fehlt eigentlich nur noch @juanito mit seinem Sermon .

                          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                          (Zitat Horst Seehofer-2015)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @altlöwin63
                            Sorry - aber ich verstehe dich entweder nicht - oder falsch? ❓
                            M.E. wurde zu deinen Bedenken durchaus adäquat beigetragen da niemand rechtfertigen wollte, dass ein Urlauber etwa in Berlin abgesetzt wird und unorganisiert nach MUC reisen muss?!
                            :?
                            (oder ist "Schwätzer" keine Missbilligung??)

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            Antworten
                            • In einem neuen Thema antworten
                            Einloggen
                            • Sortiert nach
                            • Älteste zuerst
                            • Neuste zuerst
                            • Meiste Stimmen

                            • 1 von 1
                            Reiseforum Service
                            • RSS-Feed abonnieren
                            • Verhaltensregeln im Reiseforum
                            • Reiseforum Hilfe
                            • Forensuche
                            • Aktuelle Themen

                            • Inhalte melden
                            • Veranstalter AGB
                            • Nutzungsbedingungen
                            • Datenschutz
                            • Privatsphäre-Einstellungen
                            • AGB
                            • Impressum
                            © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                            • Erster Beitrag
                              Letzter Beitrag