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Ich kann nur JEDEM davon abraten bei TUI oder TUIFly etwas zu buchen!!!

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  • FranzdampfF Offline
    FranzdampfF Offline
    Franzdampf
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Nur mal als Warnung an Andere ggf. Interessierte die Schilderung unseres Falls:
    Wir fliegen am Sonntag nach Gran Canaria. Gebucht haben wir (LEIDER) bei TUI.
    Wir hatten 2 Rückflüge zur Auswahl. Einen Nachmittagsflug und einen günstigeren Abendflug. Wir entschieden uns extra 200 Euro Aufpreis zu bezahlen um den Nachmittagsflug buchen zu können, damit unsere 1jährige Tochter den Flug besser verkraftet.
    Die Buchungsbestätigung des Flugs liegt uns vor.
    Heute - 2 Tage vor Abflug - ruft uns der Veranstalter an er Flug wäre überbucht, man habe uns auf den Abendflug gesetzt - selbstverständlich zum bereits bezahlten teureren Preis. Unseren Hinweis darauf, dass wir ein Baby dabei htten und extra Aufpreis bezahlt hätten um den Nachmittagsflug zu bekommen wurde als "Uns Egal" abgetan.
    Auf eine Rückerstattung des bezahlten Aufpreises lässt sich die TUI nicht ein, da der Abendflug inzwischen ja teurer geworden wäre...
    Fazit
    NIE MEHR TUI!
    Ich werde wohl einen Anwalt einschalten. Enen unfreundlicheren Service habe ich noch nie erlebt!

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hier geht's zum richtigen Thread um deinen "Dampf" abzulassen.
      Wenn du dort ein wenig liest wirst du feststellen, solche Umbuchungen können dir im Rahmen einer Pauschalreise und entsprechend den von dir vor Buchung akzeptierten AGB bei jedem Veranstalter passieren.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Franzdampf
        ... und um dich vor Lektüre von 207 Seiten zu briefen:
        Ein Anwalt wird nicht helfen, da du mit dem "Aufpreis" einem grundsätzlichen Irrtum aufsitzt. Das maximale Entgegenkommen ist die Erstattung eines halben Tagessatzes des Reisepreises - möglichst ohne Anwalt!
        Baby ist es eigentlich grundsätzlich besonders wurscht wann es reist, sofern ihre Eltern es freudig begleiten; dieses Argument wird häufig überschätzt.
        Alternativ könnt ihr mit Berufung auf ein jüngeres BGH Urteil vom Recht auf einseitige Kündigung des Vertrages Gebrauch machen, falls die Überbuchung tatsächlich der Grund ist exkulpiert sie den Veranstalter nicht und berechtigt euch zum Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises im Kündigungsfall.
        Die Reise allerdings wird in ihrem Gesamtzuschnitt nicht wesentlich beeinträchtigt, daher besteht keine Aussicht auf Schadenersatzansprüche - beispielsweise wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit.

        Edit:
        Ich gestehe, dass ich den Threadtitel für zumindest unglücklich gewählt / gestaltet halte.
        Zum einen ist allein die Eröffnung nicht im Sinne der Forenregeln (es bestehen entsprechende Fäden), zum anderen greift er tatsächlich bestehenden rechtlichen Ansprüchen vor und könnte den Betreffenden berechtigter Weise sehr sauer aufstoßen ...
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • panguitchP Offline
          panguitchP Offline
          panguitch
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          sorry- das ist ärgerlich, aber passiert ständig. Ihr habt keine Garantie auf einen bestimmten Flug (auch nicht wenn ihr mehr dafür bezahlt). Das steht schon in den Vertragsunterlagen. Wenn ihr einen bestimmten Flug haben wollt, dann müßt ihr den direkt buchen, also nicht als Pauschalreise.

          Wir haben für September auch über TUI eine Pauschalreise in die Türkei gebucht und ich habe mir alle verfügbaren Flüge innerhalb einiger Tage angesehen und wir waren bereit mehr zu bezahlen, damit wir sonntags fliegen können. Die im Moment angegebenen Flugzeiten sind ok und ich habe überprüft, dass an diesem Tag nur akzeptable Flugzeiten angeboten werden. Aber es kann durchaus passieren, dass noch mehr Maschinen eingesetzt werden, dann könnte es wieder anders aussehen. Aber da können wir dann nichts machen.

          Mir fällt ein: Tui - Ägypten: wir hatten auch gebucht und ca. 6-8 Woche vor Abreise wurde ein Flug storniert und wir wurden informiert, dass wir nun nicht zum Heimatflughafen fliegen sondern nach München und dann mit der Bahn (kostenlos) nach Stuttgart weiterreisen könnten. Nach der Überprüfung der Bahnverbindungen haben wir entschieden und nachgefragt, ob wir die Reise nicht an einem anderen Tag (Donnerstag statt Dienstag) antreten könnten. Das hat dann geklappt. Wir haben also die Reise um 2 Tage verschoben und konnten so fliegen wie wir wollten. Mußten halt über Luxor fliegen, aber das war nicht so dramatisch. Wir hatten von Tui ein freundliches Entgegenkommen von einer kleinen Preisminderung bekommen - ohne nachzufragen. Ich kann deshalb nichts Schlechtes von Tui sagen.

          Kürzlich wurde uns von Lufthansa ein Rückflug gestrichen, letztes  Jahr von Qatar - 3 Tage vor Abflug. Du siehst, es passiert immer wieder was.

          Ich wünsche euch dennoch einen schönen Urlaub.

          Schöne Reise!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @franzdampf
            willkommen im forum von holidaycheck.
            die wichtigen infos zur rechtlichen handhabe hat dir vs schon geschrieben.
            im hinblick auf die vorbildfunktion, die du deinem kindeschuldig bist, möchte ich dir folgenden rat geben:
             
            für mich liest sich dein beitrag wie folgt: papa/mama fliegen das erste mal mit dem nachwuchs und  - oh gott - tatsächlich bleibt in diesem moment nicht die welt stehen.
            was für eine frechheit. 
            bevor hier so ein fass aufgemacht wird, erkundige dich doch erst einmal, wie die rechtliche ausgangslage ist , bevor du hier gleich bandenmäßigen betrug witterst.
            deinen hier formulierten frust würde ich übrigends an deiner stelle bündeln und noch einmal bei deiner buchungsstelle vortragen. die hätten dir nämlich sagen müssen, dass im rahmen einer pauschalreise ein etwaiger aufpreis keine flugzeitengarantie generiert.
            also, mach dort ein fass auf und lies ggf. noch einmal die bedingungen der tui, die du bei buchung akzeptiert hast.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Franzdampf

              Bei einer für 2 Personen + Baby um 200 € teureren Pauschalreise muss der Grund für den höheren Preis m. E. nicht zwingendermaßen beim "besseren" Flug liegen.

              Es gibt Katalogpreise, Preise mit Frühbucherrabatt (in diesem Fall bis zum 31.3.) aber auch tagesaktuelle Preise... und diese Preise variieren... auch um die 80-100 € pro Person - bei ein und demselben Veranstalter, bei identischen oder unterschiedlichen Flugzeiten.

              Und hier geht es zum bereits bestehenden TUI und XTUI Thread

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Weiter bitte im zuständigen und verlinkten Thread.

                1 Antwort Letzte Antwort
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