Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
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Vielen Dank, @vonschmeling!

Dein Daumendrücken hat geholfen, der Hotelmanager hat bestätigt, dass lediglich die Türen der Umkleideräume am Pool gestrichen oder ausgetauscht werden.Weiter führt er aus, dass er größere Sanierungen o.ä. vorher angemeldet hätte.
Also, die Vorfreude steigt wieder!
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Mei, damit kann man wohl leben ... freitmi!

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Hallo und guten Tag,
hoffe, auch mir kann bei meiner Frage geholfen werden.
Ca. 5 Woche vor Urlaubsantritt wurde über FB geschrieben (vom Hotelmanager), dass von Mai bis Dez. 2015 umfangreiche Baumaßnahme auf Kuramathi (westl. Teil) stattfinden werden. Der Aufschrei war groß. Wir sind nicht unmittelbar betroffen, dennoch befürchte ich ggfs. Baulärm (bei Abriss der Watervillen), ein Restaurant und eine Bar werden geschlossen und die Sandbank kann nicht direkt besucht werden, da soll angeblich im 30-Min-Takt ein Boot hinfahren.
Mein RB fragte mich nun, ob wir stornieren oder umbuchen wollen. Beides wurde abgelehnt, diese Reise wird seit 2 (!) Jahren peu-a-peu organisiert, und so kurz vor dem Abflug alles hinschmeissen und umbuchen, käme für uns nicht in Frage. Die TUI selbst hat bislang noch keine Stellungnahme von sich gegeben. Die Umbuchung/Stornierung wäre wohl kostenlos, was aber auch mit der TUI Card sowieso kostenfrei gewesen wäre.
Nun zu meiner Frage: Im Forum Kuramathi schrieb jemand, wenn man trotz Wissen um den Baulärm dort hin fährt, dass man im Nachhin KEINEN Rechtsanspruch hätte? Stimmt das tatsächlich? Die Meinungen zum Beginn der Baumaßnahmen gehen auseinander, der Hotelmanager spricht von Anfang Mai, ein anderer hat mit denen telefoniert, da hieß es Mitte Mai. Das wäre für uns vorteilhafter, da wir "nur" bis Mitte Mai auf der Insel wäre. Wenn alles so ist, wie gebucht, bin ich der letzte, der das "Haar in der Suppe sucht".Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG
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Eingedampft auf rechtliche Relevanz bleibt hier zu erläutern die Behauptung, eine Anreise trotz Warnung entbehre späterer Ansprüche.
Tut sie nicht! - auch angekündigte "Belästigung" entbindet den Veranstalter ggf. nicht von Ansprüchen aus angemessenen Regressforderungen oder muss etwa der Urlauber sich ohne Option zur Einrede mit solchen abfinden!
RV genügt damit regelmäßig seiner Informationspflicht, nicht mehr.
Man kann die Verantwortung der Abschätzung nicht beliebig an den Gast durchreichen und sich damit wirksam entschulden wollen.
Wär ja noch schöner!? -
@vonschmeling,
danke für diese Antwort.
werde gerne im Anschluss an den Urlaub berichten.LG
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Hallo gleiches Thema Club Robinson Maldives angekündeter Baulärm
Situation:
Insel Robinson Club Maldives wird nur vom Robinson Club vermietet, also Tui dort alleiniger Besitzer und VeranstalterVertrag:
-letztes Jahr Sepember gebucht für Ende Juli 2015
-Bauarbeiten: sind schon zugange und wurden sicherlich schon länger geplant.
=> zu späte Benachrichtigung unserseitsVorschlag Tui: Rückerstattung des Reisepreises
=> Konsequenz für uns:
- sehr viel Enttäuschung
- Mehrkosten im Berreich von ca 1500€, da Superfrühbucher weg ist und auch die Auswahl und wir wegen Abhängigketien genau dieses gebuchte Zeitfenster haben plus/minus einen Tag.
Gefunden: Verhalten Tui widerspricht BGB in vielen Punkten.
Wäre für Rat dankbar.
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In deinenm anderen Post hatte ich es so verstanden, dass die Bauarbeiten länger andauern als geplant. Das kann ja keiner vorhersehen. Manchmal werden Bauarbeiten auch kurzfristig nötig, vor allem in tropischem Klima und diese werden dann nunmal bevorzugt in der Nebensaison ausgeführt.
Wäre es denn eine Alternative, dort hin zu reisen, und dann abzuwarten wie laut der Lärm ist?
In wie weit widerspricht TUI dem BGB? Oder den AGB?
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Sorry christel ... aber in genau welchen Punkten siehst du einen Widerspruch zum BGB?
Die Optionen sind reisen oder canceln - mehr sieht das BGB auch nicht vor. -
vonschmeling:
Sorry christel ... aber in genau welchen Punkten siehst du einen Widerspruch zum BGB?
Die Optionen sind reisen oder canceln - mehr sieht das BGB auch nicht vor.Hi ,
erstens §651a (5) Unverzüglichkeit, wurde unterlassenzweitens §651 : der Veranstalter ist zur Beseitigung der Mängel verpflichtet, eventuelle Mehrkosten hat der Veranstalter zu tragen!
Es ist auch keine Renovierung, die notwendig ist, sondern Erweiterung zur Vergrößerung des eigenen Gewinns.Die Reise ist ohne Baulärm gebucht worden. Der Veranstalter hat noch Zeit, sprich 9 Wochen, die Mängel, sprich Baulärm zu beheben. Das kann er, weil er die Erweiterung selber macht.
Wenn wir reisen, wird das sicher bei Berechnung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt werden. Das werden wir halt riskieren und hoffen, dass der Lärm erträglich ist (das wäre schön) oder sonst halt rechtliche Entschädigung fordern.
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Dass du auf §651 abstellst war mir schon klar ... nur ist das leider ein Irrtum.
Selbstverständlich seid ihr unverzüglich unterrichtet worden und sind Baumaßnahmen im Haus keine Mängel im Sinne des von dir zitierten Absatzes, sie sind nämlich nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen.
Bei einer Lärmbelästigung am Tage kannst du vor Ort und nach der Reise Beschwerde führen und eine Reisepreisminderung geltend machen (ca. 5- max 25%). Grundlage hierfür ist die Frankfurter Tabelle, üblich sind ca. 10% bei einer recht erheblichen Beeinträchtigung.
Ob die Maßnahmen nötig sind entscheidet der Hotelier und wird sein Motiv ganz sicher nicht die Höhe der Minderung beeinflussen.
Was du mit "rechtlicher Entschädigung" meinst ist mir schleierhaft?Jedenfalls liegt in keiner Hinsicht ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, auch wenn du einen solchen gerne konstruieren möchtest.
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Nachtrag @christel:
Wie kommst du bitte zu der Behauptung, die Erweiterung würde von TUI "selbst durchgeführt"???
Robinson ist eine Marke im TUI Portfolio mit eigenständigen Unternehmenszielsetzungen und Geschäftsleitung. Du kämst doch vermutlich auch nicht auf die den Gedanken, eine vergammelte Thunfischdose von Penny etwa Meier´s Weltreisen anzukreiden ... das wäre nämlich die Fortführung deiner These.Soweit ist das Verhalten von TUI hinsichtlich seiner Pflichten als Veranstalter jedenfalls tadellos.
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Beitrag editiert, herzlich willkommen hier im Forum
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bitte drücke den Button "Beitrag verfassen" @ und den UsernamenDanke für deine nette und kompetente Antwort. Ich bin leider in der Ausdrucksweise ziemlich laienhaft. Unserer Rechstsbeistand ist kompetenter als ich und ich lasse von solchen Ergüssen jetzt die Finger und lege alles in seine Hände . Und er ist ganz andere Meinung!

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Na dann bin ich mal gespannt und freue mich - falls du Lust hast Ergebnisse nachzureichen ...

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Reise mit angekündigten Mängel...
-verschoben-
Folgende E-Mail befand sich gestern Abend in meinem Postfach
Sehr geehrter Herr xxxxx,soeben wurde uns von XXX (ein Reiseveranstalter in der Stadt mit dem Dom)folgende wichtige Zusatzinformation zu Ihrer Buchung mitgeteilt:
Im gebuchten Hotel werden vom 01.11.-06.12.2015 Bauarbeiten am Hauptpool durchgeführt. Es stehen weitere Poolanlagen zur Verfügung, so dass es lediglich zu einer optischen und akustischenBeeinträchtigung kommen kann.
Im Namen von XXX (ein Reiseveranstalter in der Stadt mit dem Dom) möchten wir uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und erwarten gerne Ihre Rückmeldung ob Sie eine Änderungwünschen.Für Rückfragen erreichen Sie uns aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unter der gebührenfreien Telefonnummer bla bla bla
SUPER -Bist noch nicht da,und schon weißt du was dich erwartet!
Reise mitte Sept. gebucht,bei der Buchug bzw. Bestätigung war von Bauarbeiten natürlich keine Rede.Es geht hierbei weniger um die Nicht-benutzbarkeit der Pools, denn Wasser wird ringsrum sicherlichgenug sein,als mehr um den damit verbundenen Baulärm.
Wie auch in der Mail schon angekündigt! - Wobei ich den Terminuns "-Unannehmlichkeiten und lediglich-" in der Mail schon grenzwertig finde.Denn wer mal auf einer Baustelle einquartiert war,weiß wovon ich rede.
Ein Telefonat mit der "Clearing-Stelle" des Reiseveranstalters in der Stadt mit dem Dom ergab den Tenor,Fahr hin,und wenn´s dir zuviel ist beschwerst du dich beim Hotel,oder bei derReiseleitung,evtl. Mehrkosten bezahlst du natürlich selber.
Das einzigste was ich machen könne sei kostenlos umbuchen,Differenz + oder - ginge zu meinen Lasten -natürlich-
-Wenn ich in ein anderes Hotel gewollt hätte,hätte ich dieses auch schon gebucht-SUPER! - Da gewinnt das Wort "Vorfreude" eine ganz neue Bedeutung
Nun ist guter Rat Teuer.... -
@hasi1410
Wirklich guter Rat ist niemals teuer sondern wertvoll!
Allerdings lässt dein Beitrag nicht unbedingt erkennen, in welcher Hinsicht du Rat suchst?!Der Veranstalter genügt quasi vorbildlich seiner Verpflichtung zur Information.
Die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme und deren Zeitpunkt fällt nicht in seine Sphäre, sein Angebot ist rechtlich also ausreichend.
Tatsächlich kannst du ihn - sofern es die Forenregeln betrifft! - auch jederzeit namentlich hier nennen. Genau wie etwa den Namen des Hotels und seines Standorts - wobei all dies für die rechtliche Beurteilung keine Rolle spielt, dir bei der Entscheidungsfindung jedoch erheblich weiterhelfen kann.Kleiner Tipp:
Geeignete Orte zum "Vorfühlen" wären die beispielsweise die Unterforen Reiseveranstalter oder evtl. ein Hotelthread im entsprechenden Länderforum.
Einen reiserechtlich relevanten Aspekt kann ich zumindest soweit noch nicht erkennen und ist der direkte Weg häufig der beste ... -
Ich denke das Hasi1410 entwederr garnicht hin will oder eine Preisreduzierung möchte.
Kann der Veranstalter denn eine Stornierung verweigern??Das würde ja bedeuten man MUSS in ein Hotel mit Baulärm anreisen???ohne das man sich wehren kann.
Hinterher beschweren bedeutet ja oft , das man sich monatelang mit dem Veranstalter herumärgern muss.
Kann ja sein das er bei einem anderen Veranstalter ein Hotel ins Auge gefasst hat das dieser preisgünstiger anbietet. -
Ja, der RV kann einen Rücktritt - einhergehend mit der Erstattung von 100% der Reisekosten - regelmäßig ablehnen. Mit der Information und dem Angebot einer gebührenfreien Umbuchung genügt er seinen vertraglichen Pflichten (gem. BGB §651).
Was hasi begehrt bildet nicht unbedingt das ab, was verlangt werden kann.
Der Hotelier hingegen hat das Recht, zukunftsweisende Maßnahmen - selbst wenn sie für seine Gäste bestimmte Einschränkungen bedeuten! - zum von ihm gewählten Zeitpunkt durchzuführen.
Schon gar nicht zur Debatte steht eine Preisreduktion im Vorwege der Reise.
Immerhin könnten die Bautätigkeiten unvorhersehbar verschoben werden und doch nicht wie vorsorglich angekündigt hasis Aufenthalt betreffen - eine Nachforderung der unter bestimmten Voraussetzungen vorsorglichen Minderung ist schlichterdings nicht durchsetzbar.Ich hab schon etliche Fälle dieser Art begleitet - zumeist war das tatsächliche Beschwerdeaufkommen homöopathisch gering.
Mein ganz privater Rat daher:
Kein Kopp machen und sich unter keinen Umständen die Vorfreude vergeigen lassen! -
Ich möchte mich dem letzten Satz anschließen.
Ich habe zweimalig ein derartiges Schreiben erhalten (unterschiedliche RV) und beide Male von einer Umbuchung abgesehen.
Die Beeinträchtigungen - wenn man es denn so benennt - waren minimal bis gar nicht gegeben, so dass ich mit meiner Entscheidung äußerst zufrieden war. -
@hasi1410:
Nun, Du hast schon Recht: eine Baustelle am Hauptpool v. 1.11. bis zum 06.12. ( optische Beeinträchtigungen und Baulärm ) sind schon happig. Und es ist relativ, was man als gerade noch erträglich oder unzumutbar empfindet. Da können Reiseveranstalter durchaus eine andere Meinung als der Urlauber haben. Das aber ist subjektiv erst vor Ort feststellbar. Der Hauptpool ist ein sehr zentraler Punkt der Hotelanlage, und ich sehe einen schon sehr wesentlichen Grund für einen Rücktritt von der Reise, wenn der zentrale Punkt nicht genutzt werden kann.
Aber Du solltest prüfen, ob Du aus einem Winterkatalog des RV das Hotel gebucht hast. Da verbergen sich nämlich im allgemeinen Text u.U. Passagen wie: " es muss in Wintersaison damit gerechnet werden, das kleinere oder auch grössere Reparaturen durch das Hotel durchgeführt werden....".
Ist das der Fall hättest Du schlechte Karten. Ich teile die Meinung derjenigen, die hier geäussert haben, das es dem RV hoch anzurechnen sei, wenn er vor Reiseantritt auf die Bauarbeiten hinweist. Ich selbst habe in der Türkei ganz schlechte Erfahrungen gesammelt, mir wurde nichts mitgeteilt, aber durch den von mir erwähnte Passus war das legitim.
Der RV wird anscheinend nicht mit sich reden lassen, also müsstest Du stornieren und dann auf dem Rechtswege hinter Deinen Kosten herlaufen. Kann dauern. Oder Du fährst, und sammelst vor Ort Beweise über die Auswirkungen der Bautätigkeit, und forderst Regress nach der Rückkehr. -
hasi1410 hat ja nun schon eine ganze Mengen Fakten und Tipps zu möglichen Vorgehensweisen bekommen.
Ergänzend möchte ich kurz zu bedenken geben, daß "Arbeiten am Hauptpool" nichtzwangsläufig wirklich spürbare Beeinrächtigungen mit sich bringen müssen...zugegeben, und da bin ich ganz bei @gabriela_maier und anderen Vorschreibern, aber durchaus können.Dazu eine kleine Story aus meiner Reisevergangenheit:
Hotel frühzeitig gebucht, RV teilt kurz vor der Reise mit, daß von dann bis dann (war ein Zeitraum von ca. 3 Wochen) "Arbeiten am Hauptpool stattfinden" und das meine Reisezeit mit diesem Vorhaben kollidiert. Ich habe für mich (das mag im jeweiligen Fall jeder anders sehen) beschlossen trotzdem zu reisen, da Poolaufenthalte nicht Hauptbestandteil dieses Urlaubs werden sollten und sich mehr als genug weitere Pools anboten. Vor Ort wurde dann tatsächlich am Hauptpool gearbeitet...und zwar exakt 1 Tag plus nachfolgender Vormittag. In dem Fall wurde nun irgendein Teil einer Pumpe getauscht und die Problematik war, daß man hier a) nicht wußte wie einfach/kompliziert es werden würde und der Reparaturdienst auch aufgrund dieser Geschichte und nicht möglicher Vorausplanung einfach eine mögliche Zeitdauer von eben den auch mir mitgeteilten 3 Wochen anberaumt hatte.@hasi1410, um welches Hotel handelt es sich denn?