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Tunesienurlaub abgebrochen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hessemädchenH Offline
    hessemädchenH Offline
    hessemädchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    wir hatten 3 Wochen Riu Palace Oceana Hammamet gebucht und als der Anschlag verübt wurde waren wir gerade mal 1 Woche da......wir haben uns entschieden nachhause zu Fliegen was auch am Sonntagmorgen um 4.00 Uhr ziemlich unkomplieziert und schnell ging.Jetzt sind wir zuhause ......wissen nicht was und ob wir etws von unserem Geld zurück bekommen.....haben keinen Urlaub mehr so wie wir ihn uns gewünscht hatten...

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    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, Geld wirds keins zurückgeben.

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      • Andrea37A Offline
        Andrea37A Offline
        Andrea37
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ihr könnt es versuchen,wir haben vor 2 Jahren als der Anschlag im Riadh Palms war,auch einen kleinen Betrag zurück bekommen,obwohl wir da geblieben sind. Kommt aber auf den Reiseveranstalter an und war auf Kulanz.

        Hotel aus diesem Beitrag
        50%
        Riadh Palms Resort & Spa
        Monastir (Metropolregion)/Tunesien
        Zum Hotel
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        • AuslandssüchtigeA Offline
          AuslandssüchtigeA Offline
          Auslandssüchtige
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Hessemädchen,

          wir waren vor Jahren als der Anschlag in Sousse war vor Ort, hatten 7 Wochen gebucht, nach 5 Wochen mußten wir raus aus Tunesien und bekamen für die verlorenen 2 Wochen Geld zurück. Reiseveranstalter anschreiben, dann geht das klar, wir waren damals mit Schauinsland unterwegs.

          Liebe Grüße,

          Annegret

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AuslandssüchtigeA Offline
            AuslandssüchtigeA Offline
            Auslandssüchtige
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Hessemädchen,

            damals hat jeder aus Tunesien müssen, aber Ihr seid von selbst nach Hause geflogen, das ist der Unterschied, glaube dann auch eher nicht dass Ihr was zurück bekommt.

            Liebe Grüße,

            Annegret

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            • jaruneeJ Offline
              jaruneeJ Offline
              jarunee
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallöchen!

              Meines Wissens gibt es nur Geld zurück, wenn ihr "zwangsevakuiert" wurdet.
              Da ihr allerdings freiwillig vorher abgereist seid, kann ich mir nicht vorstellen, dass es was zurück gibt. Aber fragen kostet nix, vielleicht habt ihr ja Glück!

              LG, Tina

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ganz so einfach ist die Nummer nicht und m.E. mit den hier beigetragenen Infos nicht wirklich zu beurteilen!

                Wie und wo wurde gebucht, wie und von wem wurde die Rückreise organisiert, falls pauschal über Veranstalter, hat dieser von sich aus den Reiseabbruch angeboten? Dann stünden m.M.n. zumindest die Kosten für nicht erbrachte Versorgungsleistungen im Raum.

                Gehört aber ins Unterforum zu reiserechtlichen Fragen, wo Dir sicherlich besser geholfen werden kann, als hier mit nicht übertragbaren Erfahrungen der Vergangenheit.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Andrea37A Offline
                  Andrea37A Offline
                  Andrea37
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich habe 2013 nachdem wir vom Rhiad Palms zurück waren,unseren Reiseveranstalter per E-Mail angeschrieben und ein paar Wochen später hatten wir ein Schreiben mit einem Verechnungscheck im Briefkasten.Ich würde es aufjedenfall versuchen.Und wir sind die letzten Tage nach dem Anschlag noch geblieben,obwohl wir eher hätten fliegen können.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ahotep2A Offline
                    Ahotep2A Offline
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich habe den Thread nach hier verschoben und den Threadtitel aussagekräftig gemacht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Prima Idee, @Ahotep!

                      Bevor die vom doc gestellten Fragen nicht beantwortet sind, ist es eher schwierig eine schlußendliche Antwort zu geben.

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • hessemädchenH Offline
                        hessemädchenH Offline
                        hessemädchen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vielen Dank für die Antworten......wir werden sehen wie das alles ausgeht...werde mich melden sowie ich ein Ergebnis habe.
                        Für uns ist das alles total doof unser Jahresurlaub ist futsch .....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • hessemädchenH Offline
                          hessemädchenH Offline
                          hessemädchen
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo also als kurze Info wir haben von unserem Reiseveranstalter das Geld für die nicht genuzten Urlaubstage in Tunesien voll erstattet bekommen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sehr kundenorientierte Lösung, du solltest ruhig den Veranstalter namentlich benennen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich sehe da keine besondere Kundenorientierung, solange diese Fragen nicht beantwortet wurden:

                              "doc3366" wrote:
                              ... Wie und wo wurde gebucht, wie und von wem wurde die Rückreise organisiert, falls pauschal über Veranstalter, hat dieser von sich aus den Reiseabbruch angeboten? Dann stünden m.M.n. zumindest die Kosten für nicht erbrachte Versorgungsleistungen im Raum. ...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                #15

                                Das bleibt dir unbenommen doc, ich hingegen sehe soweit eine Kulanz (=Kundenorientierung) und keinen Anspruch. 
                                Pauschalreise, willentliche Rückkehr (keine behördliche Vorschrift).

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wir müssen auch nicht immer einer Meinung sein 😘

                                  Für mich stellt sich halt die Frage, wie der Wille herbeigeführt wurde, denn gerade einen Tag nach dem Anschlag wollten wohl einige Veranstalter ihre Kunden gerne so schnell wie möglich aus dem Zielgebiet holen.

                                  Leider hat das hessemädchen auf die Fragen nie geantwortet.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #17

                                    Richtig, müssen wir nicht!
                                    Besonders nicht um Respekt dabei einzubüßen - eher im Gegenteil ...

                                    Ich lese "wir haben uns entschieden" - imho ein rechtlich maßgeblicher Terminus.
                                    Wäre die Ausreise hingegen behördlich angeordnet worden, fiele der Anspruch eher geringer aus, da der Veranstalter mittels nicht vorhersehbarer Ereignisse exkulpiert wäre von Forderungen über die reine Versorgungsleistung hinaus.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #18

                                      Eben, in des hessenmädchen`s erster Einlassung hieß es zwar "wir haben uns entschieden" aber nicht aufgrund welcher "willentlichen" Herbeiführung, denn direkt danach folgte "..wissen nicht was und ob wir etws von unserem Geld zurück bekommen...", eine Frage war nicht gestellt, was durchaus Rückschlüsse auf eine angekündigte Vergütung vor Ort durch den Veranstalter zulässt.

                                      In ähnlichen Situationen erfolgte die "willentliche" Herbeiführung schon von "hier ist es nicht mehr sicher, wir fliegen sie auf unsere Kosten früher aus" über Augleichsankündigung/Umbuchung oder einseitige Vertragsauflösung wegen unvorhersehbarer Ereignisse, zu behördlicher Anordnung.

                                      Wie oft mußten wir hier schon erleben, gerade bei rechtlichen Angelegenheiten, daß entscheidende Details gar nicht, oder erst viel später durch Zufall beigetragen wurden, deshalb ja meine Nachfragen, leider unbeantwortet bisher.

                                      OT entfernt!

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                                        #19

                                        Ich kann soweit keinen Anlass zu Rückschlüssen erkennen - ansonsten siehe oben.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #20

                                          Hallo ihr alle.......also wir hatten einen Pauschalurlaub bei TUI gebucht und die entscheidung nach dem Anschlag das Land zu verlassen haben wir am gleichen Abend beschlossen.Die Reiseleitung vor Ort hat unseren Rückflug dafür organsiert und das alles reibungslos fungioniert !!!!grossen Danke däfür !!!!!! Und Tui hat sehr schnell also knapp 10 Tage nach Abbruch unserer Reise mit einer Rückerstattung reagiert.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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