Flug lt. Reiseveranstalter nicht ausgelastet- umgebucht - trotzdem gestartet
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Ich kann euch leider irgendwie nicht richtig folgen:
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Der TE schrieb , geplanter Abflug von Leibzig.
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5 Tage vor Abflug,
Info erhalten: - Abflug nicht ab Leibzig, da nicht ausgelastet,
sondern ab Berlin mit einem Tag verlust -
TE meinte dann,
850 km Anfahrt bis Berlin und 1 Tag noch Verlust, nein danke. -
Im Nachhinein hat er/sie erfahren, dass der Flug ab Leibzig stattgefunden hat
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@Ahoteps Info,
da wäre eine zzgl. Aufklärung seitens vom TE sehr wichtig
Aber wie kommt ihr darauf, dass der TE erst ab Leibzig nach Berlin reisen muss?
Vllt. hat er schon eine gewisse Anreise bis Leibzig?
Und mit 1 Tag verlust, vllt. ist da ein späterer Abflug (Tag) von Berlin aus mit gemeint?!Somit sind noch einige Fragen offen.
Vllt. meldet sich @andena81 noch mal hier im Forum,
denn mir geht es immer noch um den Sachverhalt,
auch wenn sie/er bereits vom Vertrag zurück getreten ist.
Er/sie wäre nicht zurück getreten, wenn sie auch in dem doch gestarteten Flieger ab Leibzig hätte sitzen können. -
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@Mettigelmädchen
Es sind all notwendigen Informationen beigetragen.
Ich versuchs mal mit Relevanz und Chronologie:
Ereignis 1
5 Tage vor Abreise wurde t.o. angerufen mit der Information, der Flug könne nicht mehr angeboten werden, stattdessen einer ab Berlin. Lt. Aussage des Anrufers war der Grund eine zu geringe Auslastung (= der Sphäre der Airline zuzurechnen, begründet keine Ansprüche an Veranstalter.)Ereignis 2
Alternativer Flug von und nach Berlin wird, nach reiflicher Erwägung nehme ich an, abgelehnt und macht t.o. stattdessen von seinem Recht zur einseitigen Kündigung Gebrauch.
(Nicht relevant: Die Entfernung, denn selbst wenn sich diese signifikant verkürzt hätte, bleibt das Recht erhalten. Schließlich ist der Abreiseflughafen Vertragsbestandteil und mängelfrei zu erbringen. Eine Diskussion, woher t.o. anreist bzw. welches Motiv zur Entscheidung für LEJ geführt hat ist sinnlos - da diese Aspekte ebenfalls nicht relevant sind hinsichtlich eines möglichen Anspruchs an den RV).Ereignis 3
t.o. stellt verstimmt fest, dass entgegen der Aussage des Veranstalters doch ab LEJ geflogen wurde und der Flieger vielmehr überbucht war.
Ärgerlich, aber nicht relevant, da kein Flug nun mal kein Flug ist und die rechtlichen Folgen für den RV identisch - nämlich keine.RV konnte nicht abliefern, weil sein Erfüllungsgehilfe den gebuchten Flug nicht bereitstellte.
Mit dem bestmöglichen Ersatzangebot (unterstellt) ex Berlin und 1 Reisetag weniger (welcher im Falle der Durchführung zu erstatten gewesen wäre) hat er seinen vertraglichen Pflichten gem. § 651 BGB genügt.
Der Kunde erhält das Erlangte erstattet und Ende der Geschichte.Ich möchte betonen, dass daran nichts aber auch gar nichts "unschlüssig", "nicht stimmig" oder "zu ergänzen" ist, ganz sicher hat t.o. hier auch nicht irgendjemanden "veräppelt" ...
Falls ihr Mysterien, wie "Wir wohnen in Bad Aibling und wollten bei Tante Käthe in Bückeburg vorbeisehen" erhellen wollt, fragt doch einfach via PN - Berührungspunkte mit dem Sachverhalt hat das nämlich nicht. -
Er hätte sich anwaltlichen Rat holen können ob die Umbuchung so kurzfristig ohne rechtliche Folgen statthaft ist. Und der Anwalt hätte festgestellt das der Flug stattfindet??Und das sollte wirklich ohne Folgen für den RV sein??Ich kann doch auch nicht hergehen und 5 Tage vor Abflug um einen anderen Abflugort bitten??
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Sie können dich stutzig machen, wirken sich aber nicht auf den Sachverhalt aus.
Nehmen wir an du wohnst in DUS und buchst bewusst (aus welchen Motive auch immer) einen Flug ex SFX. Kurz vor der Reise bietet man dir an ex DUS zu fliegen, was du aber nicht möchtes (aus welchen Motiven auch immer) musst du dieses Angebot nicht annehmen.
Es ist also vollkommen irrelevant, ob sich die Anreise um 1h oder 6h verlängert oder verkürzt - der Abflughafen ist Bestandteil des Reisevertrages und seine Änderung berechtigt dich zur Kündigung.Sorry, aber wäre ja noch schöner, wenn sich andan nun auch noch erklären müsste, weshalb sie 850km hätte zurücklegen müssen und in wiefern das ihre Entscheidung beeinflusst hat?!
Für mich sind daher hypothetische Berechnungen der Anreiseverlängerung flüssiger als Wasser und mangels jeglicher sachdienlichen Relevanz würde ich einen Teufel tun mich dazu auf Forenebene zu erkären! -
du hast bzgl. der Rechtsrelevantenseite natürlich recht,
aber mir ging es in erster Linie nicht um diesen Sachverhalt.Da storniert worden ist, liegt auch Keiner vor,
wollte es aber trotzdem mehr verdeutlicht bekommen.@julia1956,
willkommen im Reiseforum von HC
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das wäre schon mit Folgen verbunden gewesen, wenn der TE nicht storniert hätte.
Dies hat @vonschmeling intensiv aufgeführt.
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@julia1956
Zum einen: Hätte meine Tante Eier wäre sie mein Onkel - wenn du verstehst?Sie hätte, hat aber nicht. Eine naheliegendere RA-lose Option habe ich zuvor bereits beschrieben.
Und ja, auch wenn der imaginäre Anwalt sich die vollkommen groteske Mühe gemacht hätte festzustellen, dass der Flug doch stattfindet (Tante+Eier=Onkel!) wäre in einem nächsten Schritt der RV als Verursacher nachzuweisen gewesen um ihn in Anspruch nehmen zu können. Möglich wäre das beispielhaft bei einem Vollcharter durch nur eben diesen Veranstalter - damit wäre die Airline exkulpiert.
Merkst du was? Wenn die Konjunktive inflationär werden hat es nicht viel Sinn über den Inhalt der Aussage zu debattieren ...

Bevor hier jetzt einer mit der X Zivilkammer des BGH um die Kurve kommt:
Ändern darf ein Veranstalter aus "wichtigem Grund". Sowohl eine von der Airline verursachte Überbuchung als auch eine Streichung wegen mangelnder Auslastung sind solche "wichtigen Gründe".
Naheliegend: Schließlich kann der RV nicht selber fliegen nur um den Vertrag zu erfüllen. Daher räumt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, mit einem bestmöglichen Ersatzangebot seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. -
Sorry, ich meinte "andena" statt "andan" ... :?
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@Mettigelmädchen
Um welchen Sachverhalt geht es dir denn?
Ich schrieb bereits - um ihre Frage zu beantworten hat die t.o. alles Wissenswerte beigetragen.
Ihre Enttäuschung wird groß sein, möglichlicherweise rührt daher der Mangel an Motivation unwichtige Nebenaspekte hier nochmal genauer zu beleuchten.Und nochmal: Auch im Falle einer Aufrechterhaltung der Buchung hätte das Ganze nur sehr unwahrscheinlich Folgen für den RV gehabt. Ob am Telefon "gelogen" oder "gemutmaßt" - darüber kann man moralisch resüssieren, nicht jedoch hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen.
Ich glaube tatsächlich, dass viele RV Umbuchungen mit Flugstreichungen rechtfertigen, da dies erfahrungsgemäß den Mut zum Widerstand bei den Reisenden auf nahe 0 senkt. Nicht selten stimmt das nicht so ganz, der 6 Uhr Flieger hebt eben doch ab, aber auf der 15 Uhr Maschine mussten halt noch einige feste Kontingente weg ... Kann man reine Willkür und Gewinnstreben belastbar nachweisen, wird die Luft für einen RV zuweilen schon mal dünn.
Mein Rat jedenfalls: Wehrt euch tapfer, besteht auf mängelunbehafteter Erfüllung des Vertrages und sucht euch jede (substantiierte!) Argumentationshilfe, die ihr kriegen könnt!
Für andena kommen diese Hinweise zu spät - aber vielleicht zeigt sie beim nächsten Mal die Klauen?

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Noch ein weitere Nachtrag zum Konjunktiv, Mettigelmächen.
"Wenn sie hätte sitzen können" (im Flieger ex LEJ), hätte man ihr nicht Berlin anbieten müssen. Aus welchen Gründen auch immer (vermutlich Überbuchung) war das aber eben nicht möglich und wird andena auch das nicht näher erläutern können als bereits geschehen. -
Hey,
also so ne reisige, z.T. sinnlose Diskussion wollte ich nicht auslösen.Hier mal kurz bissl Aufklärung.
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die Kilometer: wir wohnen ganz südlich kurz vorm Österreich und hätten noch jemAnden einsammeln sollen. Also 1x quer durch Deutschland! Außerdem wäre nur der Hinflug ab Berlin gegangen, der Rückflug aber noch Leipzig. Mein Auto wäre also am falschen Flughafen!
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Ja die Reise wurde kostenlos storniert. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Veranstalter bei Buchung von 2 Wochen vor Abflug wissen sollte wie viel Plätze der Flieger hat.
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im schreiben des Veranstalter stand: fällt mangels Auslastung aus.
Geflogen ist er trotzdem - daher die Annahme, dass der flieger überbucht war. -
Berlin wäre mit 14 Stunden Verspätung losgegangen.
Ich wollte lt hier keine ewigen diskissionen auslösen, sondern Erfahrungswerte einholen.
Sauer bin ich- klar. Mein Urlaub ist genommen, mein Geld beim Veranstalter, lastminute nix gleichwertiges zu bekommen bekommen und das nur, weil Reiseveranstalter volle Flieger haben wollen.
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@andena
Kleine Korrektur: Die Airlines wollen ausgelastete Flieger, den Veranstaltern ist das relativ egal. -
Erfahrungswerte:
wir hatten mal 1 Woche Ägypten/Hurghada ab Stuttgart über Tui gebucht. Ca. 1 Monat vorher wurden wir informiert, dass der Rückflug nicht nach Stuttgart sondern nach München geht. Wir könnten dann mit dem Zug zurück vom Flughafen München zum Flughafen Stuttgart.
Ich habe mir die Zugverbindung und Dauer angesehen und festgestellt, dass das viel zu lange dauert und zu umständlich ist. Daraufhin habe ich unser Reisebüro kontaktiert und gefragt, ob wir die Reise von Abflug Dienstag auf einen anderen Wochentag verschieben könnten. Aber natürlich sollte es eine Woche sein. Das ging ohne Weiteres, wir sind dann donnerstags geflogen ab Stuttgart, in diesem Fall nicht Nonstop, sondern über Luxor. Und der Rückflug ging direkt nach Stuttgart. Wir bekamen sogar noch einen Reisegutschein bzw. einen kleinen Nachlass auf die Reise von 25 € pro Person oder waren es 50 €? Kann mich nicht mehr genau erinnern.
