Flug lt. Reiseveranstalter nicht ausgelastet- umgebucht - trotzdem gestartet
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Hi,
eigentlich würde ich jetzt im Flieger sitzen.Ich habe vor 2 Wochen eine Reise nach Tunesien gebucht mit Abflug ab Leipzig.
5 Tage für Abflug, kam ein Anruf das der Flug mangels Auslastung nicht stattfindet und wir auf Berlin umgebucht wurden. Allerdings mit verlust von 1 Tag.
Da die Anreise auf Berlin 850 km beträgt, haben wir abgelehnt und die Reise wurde storniert.Nun sehe ich heute Morgen, dass der Flug von Leipzig gestartet ist!
Meine Frage: kann ich irgendwas machen? Schadenersatz ...?
Immerhin war es uns nicht möglich innerhalb von 5 Tagen was neues zu annähernd gleichen Konditionen zu finden.
Danke schonmal für Infos. Ich bin so sauer und gleichzeitig so traurig!
Übrigens ITS -
Von wo aus wärst du zum Flughafen nach Leipzig angereist? Also 850 km Anreise nach Berlin erscheint mir ein bißchen utopisch (gesamte Nord-südausdehnung Deutschlands 880 km). Ist aber wichtig für die Beurteilung der Zumutbarkeit...
Aber was willst du machen: ITS hat euch ein "neues" Angebot mit Abflug Berlin unterbreitet. Ihr hättet annehmen oder ablehnen können, und da ihr letzteres getan habt ist, meiner Meinung nach, ITS raus. Da ist niox mehr mit Schadenersatz, weil es nach dem Angebot von ITS keinen gültigen Vertrag mehr gibt.
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Erst einmal spielt die Zumutbarkeit / Entfernung in diesem Fall überhaupt keine Rolle.
Eine Änderung des Flughafens berechtigt grundsätzlich zu einer Kündigung, für eine solche haben die Reisenden sich aus freiem Willen entschieden.
Nachträgliche Ansprüche können an den Veranstalter nicht gerichtet werden. -
Ich denke mal, dass @andena81 angefressen ist, weil er/sie sich vom RV - höflich ausgedrückt - nicht wahrheitsgemäß informiert fühlt. Der angeblich wg. mangelnder Auslastung abgesagte Flug hat ja wohl stattgefunden.
LG
Sokrates
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Und damit wäre die Stornierung auf Grund eines vom RV zu verantwortenden falschen Tatbestandes zustande gekommen. Dann werden die Karten allerdings neu gemischt.
Gruss Gabriela
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Was denn für ein "zu verantwortender Tatbestand"?
Zum einen wäre dem RV erst einmal eine bewusst falsche Auskunft nachzuweisen, zum anderen wäre im Falle einer Überbuchung die Airline in Anspruch zu nehmen und nicht der Veranstalter, übrigens auch nur dann, wenn der Reisende nicht gekündigt hätte. -
Worüber sprechen wir hier ? Über die cancelung eines Fluges wegen mangelnder Auslastung oder Überbuchung ? Wieso eigentlich ein Einwand wg. möglicher Überbuchung ? Hat doch niemand von gesprochen, oder ich habe was überlesen.
Im Rechtsverhältnis wurde dem Reisenden von seinem RV mitgeteilt, das der Flug wg. mangelnder Auslastung gestrichen wurde. Das hat aber wohl nicht gestimmt. Einen alternativven Abflugsort hat der Reisende nicht akzeptiert ( und da ist es völlig egal, ob der nun 100, 300, oder 800 km entfernt ist ), und hat storniert. Tatbestand bleibt aber, das es den Flug ab Leipzig doch gegeben hat. Und deswegen hat sich juristisch für den Reisenden eine neue Situation ergeben. Und die kann man selbstverständlich juristisch aufarbeiten. -
Mir ist der Sachverhalt auch nicht ganz klar. In einem anderen Thread schrieb die TE:
...wir haben das jetzt auch. Allerdings vor 14 Tagen gebucht, und 5 Tage vor Abflug kam ein Anruf, das der Flug nicht ausgelastet sei und daher auf Berlin umgebucht wurde. Dies haben wir abgelehnt undkostenfrei storniert.
Aber: der Flieger ging ab unserem gebuchten Flughafen. Der war überbuchtund nu sitzen wir da und haben nix. -
Ist schon klar, das die entfernung reiserechtlich hier keine rolle spielt. Wenn ich aber quasi Lasrt-Minute buche und bekomme auf einmal einen anderen flughafen "vor die Nase gesetzt" überlege ich persönlich mir schon, wie weit es ist bevor ich Nein zu dem neuen angebot sage und dann zu Hause bleiben muss.
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@Ahotep:
das ist allerding sehr merkwürdig. Es gibt anscheinend zwei Auskünfte ( von wem ? ), die erste beinhaltet die mangelnde Auslastung, also cancelung, und die zweite Aussage eine Überbuchung. Ohne weitere Erläuterungen durch den TO ist das reine Spekulation, und man läuft Gefahr sich zu verrennen.Gruss Gabriela
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@g_m
Es spielt keine Rolle, ob die Ursache nun eine Überbuchung oder eine Streichung des Fluges war - beide Sachverhalte fallen in die Sphäre der Airline und nicht wie von dir irrtümlich behauptet in die des Reiseveranstalters.Machen wir´s ganz einfach:
Die Airline meldet Flug nicht verfügbar, der Veranstalter bietet eine ersatzweise Leistung ab Berlin an, der Reisende lehnt ab und kündigt.
Ende der Fahnenstange für eine Haftung seitens des RV.
Um zu dieser Feststellung zu gelangen muss t.o. nicht mehr die mindeste Spezifizierung beitragen, und schon gar nicht sollte man die Hoffnung auf eine "juristische Aufarbeitung" keimen lassen wollen - der Veranstalter ist raus - Punkt.Und nein - so etwas kann man nicht googlen, sonst hätte ich dir das empfohlen.
Weshalb sich also jemand (außer dir mal wieder auf dem Holzweg) "verrennen" sollte ist mir schleierhaft? -
Natürlich ist der RV draußen vor, es wäre aber für alle Beteiligten einfacher und verständlicher, wenn als Begründung für eine wie auch immer geartete Verschiebung ganz einfach mal die Wahrheit gesagt würde. Aber da es in unserer Gesellschaft - angefangen von der "großen Politik" - offensichtlich Usus ist, sein Gegenüber zu belügen, brauchen wir uns ausgerechnet über Reiseveranstalter nicht zu wundern!
LG
Sokrates
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Ich stimme dir zu Sokrates, mein Beitrag bezog sich vorwiegend auf die Einlassungen von Frau maier hinsichtlich irgendwelcher nicht vorhandener "Tatbestände" zu Lasten des RV.
Bevor man übrigens Lüge und Verrat unterstellt bitte ich die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der RV Mitarbeiter die lapidare Meldung bekommen hat, der Flug stehe nicht zur Verfügung und er solle dem Kunden einen Ausweich nach Berlin anbieten. Das ist nicht aus der Welt, da wie gesagt das Motiv im Innenverhältnis keine Auswirkung auf den Anspruch hat. Nicht gerade weltfremd schloss sodann der Mitarbeiter, dass ein Flug von LEJ nach Tunesien unter den gegenwärtigen Umständen nur nicht ausgelastet sein könne und teilte dies t.o. als Grund mit.
Zum einen nach dem Leitsatz in dubio pro reo, zum andern weil es einer (verständlichen!) Empörung entgegenwirken könnte ...

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Letztlich halte ich auch nicht vom Insistieren, es bedürfe weiterer Spezifikationen um die Frage "aufzuarbeiten" (und schon einmal gar nicht "juristisch". Derer bedarf es nicht und ist die Antwort schon auf Seite 1 gegeben worden.
Interessanter als von "neu gemischten Karten" zu fabulieren (das Blatt wird sich nicht mehr wenden!) wäre für t.o. und ggf. andere Betroffene in einer ähnlichen Situation allemal, ob das Verhalten des Kunden so recht strategisch war?
Ein gutes Reisebüro hätte ihm vermutlich dazu geraten, auf LEJ (= Vertragserfüllung) zu bestehen und bei einem unfreiwilligen Zurückbleiben (ob wegen Überbuchung oder Streichung) sodann die Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen gem. VO(EG)261/04. -
Richtig, allerdings ob es tatsächlich so leicht ist, Kunden mit dieser Nervenstärke zu finden, es darauf ankommen zu lassen - ich weiss es nicht!
LG
Sokrates
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Nein, ist es sicher nicht - du weißt es ja selbst am besten!
Aber eine Kunde, der diese Option nicht kennt hat keine Chance sie zu erwägen und fällt dann wie vorgeführt auf die Nase.
Solche Fälle (Verlegung des Flughafens) häufen sich und es schadet nicht, sich seiner Möglichkeiten bewusst zu sein oder wenigstens zur genauen Nachfrage ermutigt zu werden ...