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Höhere Nebenkosten durch Überbuchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • samson0901S Offline
    samson0901S Offline
    samson0901
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Im Mai haben wir für Januar einen Tauchurlaub als Pauschalreise gebucht. Jetzt erhielten wir die Info, das unser Hotel überbucht ist und uns wurde ein anderes - zuerst mit einem ganz schlechten Zimmer (!!!)- angeboten. Das haben wir selbstverständlich nicht akzeptiert ( möchten uns Bad und WC nicht mit anderen Gästen teilen...) Jetzt wurde uns ein Einzelbungalow mit eigenem Bad und warmen Wasser zugesichert. Das Hotel ist ähnlich unseres Wunschhotels, auch wenn dort kein deutsch gesprochen wird. Wäre also akzeptabel, wenn auch nicht ganz so schön. Allerdings sind unsere Nebenkosten jetzt höher, da wir Tauch-Eqipment ausleihen möchten, ungefähr 220,-Euro mehr als in unserem erst gebuchten, was wir jetzt schon wissen. Müssen wir das so akzepieren ? Die Dame von dem Reiseveranstalter ( Namen sollte ich wohl vorerst lieber nicht nennen ) reagiert auf unsere Anfragen sehr spartanisch, Fragen werden teilweise negiert oder man erhält als pauschal-Antwort: es bleibt alles wie gehabt, nur das Hotel ändert sich... alles ziemlich patzig und unfreundlich. Mit unserem erst gebuchten Hotel hatte ich Kontakt aufgenommen und nachgefragt, dort war man übrigens sehr überrascht darüber, denn in diesem Reisezeitraum ist es wohl ( wegen Gruppenbuchung ) bereits seit Februar ausgebucht... Muß ich die Mehr- Nebenkosten klaglos schlucken ???

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    • SokratesS Offline
      SokratesS Offline
      Sokrates
      Experte Istanbul
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da Ihr die Taucherei ja wohl nicht im Rahmen der Pauschalreise gebucht habt und das Tauchcenter unabhängig vom Hotel sein dürfte, werdet Ihr den von denen geforderten Preis zu zahlen haben. Der wird ja zwischen Euch und dem Center verhandelt.

      LG

      Sokrates

      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sehe ich ebenso...

        ...vielleicht ist (bei freundlicher(!) und sachlicher(!) Argumentation) etwas auf dem Kulanzwege (dieser hat allerdings grundsätzlich freiwilligen und rechtsunverbindlichen Charakter) möglich.

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich sehe das etwas anders ... :?

          Immerhin ist der Veranstalter gem. BGB verpflichtet, die gebuchte Leistung mängelunbehaftet zu erbringen bzw. den Vertragsnehmer mindesten gleichzustellen.
          Für evtl. materielle Schäden im Rahmen eines Reisemangels (ein solcher ist eine Überbuchung!) ist er (RV) daher imho durchaus in Anspruch zu nehmen, falls dem Reisegast durch die besonderen Umstände nachweislich zusätzliche Kosten entstehen.

          Pauschal werden Betroffenen regelmäßig etwa 10% Minderung (beispielhafte Urteile vom 23. März 1995, Az. 9C 12733/94 oder 8. April 2004, Az. 28 C 8239/01)
          zugesprochen - allein für die Überbuchung.
          Wäre doch evtl. eine alternative Option zur Einrede?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • samson0901S Offline
            samson0901S Offline
            samson0901
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Sokrates, die Taucherei wurde als Bestandteil der Reise gebucht ( ist halt eine Taucherreise mit drei-vier Tauchgängen täglich) und das ist auch ein Taucherhotel.

            Hallo vonschmeling, 10% von den Mehrkosten oder vom gesamten Reisepreis ? Und nur wegen Überbuchung, trotz Umbuchung ? Unser erwähltes Hotel war schon schöner, wie das jetzt angebotene, aber ich würde diese Reise gerne machen. Die Dame vom Reisebüro ist auch der Meinung, das ich Ihr die Umbuchung nicht bestätigen muß ( " Ach sie unterliegen einem Irrtum, sie müssen der Änderung nicht zustimmen. " )

            Muß ich nicht ? Sie kann mich einfach umbuchen, ohne das ich zustimme ? Sie ist der Meinung, hier läge nur eine unerhebliche kleine Änderung vor, eben ein anderes Hotel. ( "Sie haben bei mir ein Komplettpaket gebucht, da hier nur eine Anzahlung und vier Wochen vor Abflug eine Restzahlung vereinbart wurde, werde ich Ihnen erst nach Restzahlung die kompletten Reiseunterlagen zur Verfügung stellen. Es handelt sich bei dieser Hotelumbuchungen um eine geringfügige Leistungsänderung und diese lässt der Gesetzgeber in jedem Fall zu." )
            Es ist kein Billigurlaub, wir reden hier nicht über Ägypten und Co, sondern über die Erfüllung eines Lebenstraumes...
            Tausend Dank für Eure Antworten !!!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Zu allererst solltest Du Dir ein neues RB (zumindest aber einen anderen Ansprechpartner) suchen.

              Ich denke hier ist (mit)entscheidend, ob bei Hotelbuchung direkt auch das Tauchpaket (vom Veranstalter mit angeboten oder "extern"?) mit abgeschlossen wurde.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • samson0901S Offline
                samson0901S Offline
                samson0901
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ... ganz bestimmt !

                Tauchpaket war direkt dabei, das Hotel bietet zwei Buchungsmöglichkeiten an. Normales Paket ( Übernachtung, VP) bei mind. einer Buchung Taucherpaket und Taucherpaket ( Übernachtung, VP, inlimited tauchen). Wurde also garantiert nicht extra abgeschlossen.

                Habe noch eine Frage, bei unserer Umbuchung war jetzt kein Sicherungsschein dabei, auf Nachfrage hieß es, der alte hätte noch seine Gültigkeit, da ja nur das Hotel sich ändert. Ist das korrekt ?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das erklärt die doch erheblichen Mehrkosten, meiner Ansicht nach müssen diese erstattet werden, es ist ein Reisemangel.
                  Denn: Eine Tauchreise wurde gebucht, nun ist daraus eine gewöhnliche Reise geworden, zu der das Taucherlebnis verbunden mit Extrakosten hinzugekauft werden muss.

                  10% der gesamten Reisekosten, samson - nur wegen der Umbuchung.
                  Du kannst auch mehr fordern, üblicherweise werden im Streitfall allerdings nicht mehr als 10% zugesprochen, sofern das Hotel einigermaßen gleichwertig ist.

                  Selbstverständlich musst du zustimmen / bzw. nicht zustimmen - man kann dich nicht einfach nolens volens umbuchen. Ich nehme an "Sie müssen nicht zustimmen" bezog sich auf deine Option abzulehnen.
                  😉

                  Edit: Zum besseren Verständnis - es sind zwei Mängel, zum einen wird das gebuchte Tauchpaket nicht mitgeliefert und sind diese Kosten zu verlangen, zum andern ist ein Anteil von 10% der gesamten Reisekosten ebenfalls zu verlangen wegen des Ungemachs Überbuchung und Verlegung des Aufenthalts in ein anderes - wenngleich objektiv (hoffentlich!?) gleichwertiges - Hotel.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich habe doch ein Urteil gefunden, bei dem 15% zugesprochen wurden (AG Stuttgart, Urteil vom 23. März 1995, Az. 9C 12733/94).
                    Du kannst also einen höheren Betrag fordern, sagen wir 20%.
                    Sei allerdings kompromissbereit falls der Veranstalter einen geringeren Betrag anbietet.

                    Noch ein Nachtrag zum Sicherungsschein:
                    Dieser ist tatsächlich auf die neue Reise übertragbar; er betrifft die Kundengeldabsicherung des Veranstalters im Allgemeinen, nicht für eine bestimmte Reise im Besonderen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • zeitigweiseZ Offline
                      zeitigweiseZ Offline
                      zeitigweise
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wo geht due Reise hin?!

                      Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Was ist das denn für eine groteske Frage??? ❓

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ericmuE Offline
                          ericmuE Offline
                          ericmu
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,
                          hier einmal die Grundformel, Angebot und Annahme, so kommt der Vertrag zustande,
                          der RV bietet eine Reise hier mit Tauchen an, ändert diese, hier ein anderes Hotel mit
                          Mehrkosten, so ist der Vertrag nicht geschlossen, wenn der Reisende den Vertrag so
                          nicht annimmt. Welche Alternativen gibt es ? Das muss der Reisende entscheiden.
                          Vor Ort wird das schwieriger, weil es kaum Alternativen gibt.
                          Rückforderungen, ein wenig ' Säbelrasseln' und auf Kulanz hoffen,
                          wie ein Rechtstreit ausgeht weiß man voher nicht, nur dass er Kosten verursacht.
                          Die ganze Sache ist schon ärgerlich und kann die Urlaubsfreuden erheblich mindern.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Es geht hier nicht um Kulanz sondern um Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen, nicht um Säbelrasseln sondern um sachlich Darlegung der Anprüche.
                            Samson kann das Angebot unter bestimmten Vorbehalten annehmen, nämlich der Erfüllung der von ihr/ihm gebuchten Zusatzleistung Tauchpaket.
                            Ist es im alternativen Hotel mit einer Zuzahlung verbunden, so können diese Kosten verlangt werden. Andernfalls ist der Vertrag nur mangelhaft erfüllt.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SokratesS Offline
                              SokratesS Offline
                              Sokrates
                              Experte Istanbul
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @vs

                              Für mich als Laien: was kann denn @samson machen, wenn der RV sich als hartleibig erweist? Unter Vorbehalt fahren und die Mehrkosten im Nachhinein gerichtlich geltend machen oder nicht zustimmen, zu Hause bleiben und Zurückzahlung der Anzahlung plus Schadensersatz wg. Nichterfüllung fordern?

                              LG

                              Sokrates

                              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wir sind hier doch alle Laien, Sokrates ... 😉
                                Mit dem einzigen Unterschied, dass manche Foris etwas vertiefter sind in die Thematik - aber halt auch nur Foris.

                                Samson möchte wohl gerne reisen, wobei für diesen Fall nicht umständlich ein Vorbehalt erklärt werden muss. Der tatsächlich gebuchte Umfang ist ja allen bekannt - auch dem Schadensverursacher. Im Übrigen hat er soweit berichtet noch gar nicht mit dem Veranstalter verhandelt sondern nur mit dem Reisebüro. Ob dieses seine berechtigten Interessen mit dem nötigen Nachdruck verhandelt scheint mir etwas zweifelhaft. Ggf. könnte er dann nach seiner Rückkehr Beschwerde führen - zunächst ist ja aber noch eine Menge Zeit und der Spielraum zur Einigung noch lange nicht ausgeschöpft.

                                Er könnte natürlich auch auf einer Rückgabe des Vertrages bestehen - allerdings dürfte es hinsichtlich einer für Januar gebuchten Reise schwierig werden, Forderungen über eine Erstattung hinaus zu verargumentieren.

                                Letztlich sollte man bedenken, dass Überbuchungen in den weit überwiegenden Fällen vom Hotel verursacht werden, das zu spät stop sales meldet. Gelegentlich wird auch mal was beim Veranstalter vermasselt, meistens jedoch muss der die Versäumnisse des Hotels ausbaden. Nicht nur deshalb rate ich immer zu einer gewissen Kompromissbereitschaft, wenngleich die Forderungen unmissverständlich zu formulieren sind. Ansonsten passiert es schon mal, dass sich die Verhandlungspartner die Sache sehr einfach machen und Unsicherheiten für ihre Interessen nutzen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "vonschmeling" wrote:
                                  ...
                                  Letztlich sollte man bedenken, dass Überbuchungen in den weit überwiegenden Fällen vom Hotel verursacht werden, das zu spät stop sales meldet. Gelegentlich wird auch mal was beim Veranstalter vermasselt, meistens jedoch muss der die Versäumnisse des Hotels ausbaden. ...

                                  Gibt es dafür irgendwo Belege und letztendlich spielt das doch für den Buchenden keine Rolle und ist nur ein Appell an sein Verständnis ist, oder?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Für die Situation des Buchenden spielt das keine Rolle, Ansprechpartner bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter. Vielleicht stimmt der Aspekt jedoch ein wenig diplomatischer im Hinblick auf Verhandlungen, wenn man sich bewusst macht, dass der Ansprechpartner höchst wahrscheinlich nicht der Verursacher der Misere ist ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • samson0901S Offline
                                      samson0901S Offline
                                      samson0901
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ok, nochmal zusammengefaßt und ganz langsam.
                                      Gebucht hatten wir ab 06.01. die Papua Explorers in Raja Ampat für 14 Tage incl. Tauchpaket. Dort ist jetzt aber erst ab 10.01. ein Zimmer frei und leider können wir den Urlaub arbeitstechnisch nicht nach hinten schieben. Daraufhin wurden uns das Kri Eco Resort mit Superior -Zimmer angeboten, welches wir sofort abgelehnt haben. Nach mehrmaligen hin und her wurde uns jetzt ein Deluxe Zimmer versprochen. Das Hotel ist auch Ok, allerdings nicht unser Wunschhotel, könnten uns aber damit arrangieren. Enthaltenes Tauchpaket ist ähnlich. Wir besitzen keine eigenen Atemregler und Tarierwesten, die leihen wir immer aus. Und hier kommen die Mehrkosten auf uns zu. Im PapEx hätten wir 400,00Euro bezahlt, im Kri müssen wir jetzt 520,00 zahlen und da wir ( zeitmäßig bedingt) leider im Januar (wir hatten keinen Urlaub ) das letzte Mal tauchen waren, müssen wir einen Auffrischungskurs a 50,00 Euro belegen. Macht Mehrkosten von 220,00 Euro Kri gegenüber Papex, die ich jetzt schon im Vorfeld weiß. Stornieren kann ich den Urlaub auch, allerdings mit 20% Stornokosten, da ja nur geringfügige Änderungen vorliegen. Das Reisebüro ist der Veranstalter (hat eigenen Katalog usw) und da wir alle Bausteine ( Flüge, Stopover-Hotel, Hotel ) komplett darüber gebucht haben, ist eine Pauschalreise daraus entstanden. Mich stört wahrscheinlich am meisten die Art des Veranstalters, man hätte ja auch von Anfang an alles ganz nett (und gleich ordentlich ) klären können, klar, Fehler passieren, aber warum muß ich die ausbaden? Solange ich die Änderung nicht bestätigt habe ( also Umbuchung auf ein anderes Hotel ) dürfte doch auch der Vertrag als nicht geschlossen gelten ?
                                      Tausend Dank für Eure Mühen !!!

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                                        #19

                                        Stornieren kannst Du ohne Stornokosten, da der ursprünglich geschlossene Vertrag vom Veranstalter nicht eingehalten werden kann. Die 100€ für den Auffrischungskurs hängen wirklich vom Hotel ab, wundert mich etwas, denn ich dachte, der Auffrischungskurs wäre zeitlich gebunden und daran ändert sich ja nichts. Über die 120€ sollte man sich doch einigen können, gerade bei einer solchen Reise und wenn das Reisebüro der Veranstalter ist.

                                        vonschmeling, ich bin mir ziemlich sicher, daß hier kein stop sale vom Hotel kommen musste und es gibt auch genügend andere Destinationen und Hotels, wo dieser nicht kommen brauch und sich gute Hotels fast immer ein Eigenkontingent vorbehalten, was ein Veranstalter dann halt anfragen muß und ggfs. für Mehrkosten aufkommen müsste. Insofern mag die oben zitierte Aussage vielleicht für überwiegend veranstaltergebundene "Pauschalreisehotels" in Massentourismusdetinationen gelten, sie aber weltübergreifend mit "in den weit überwiegenden Fällen vom Hotel verursacht" wage ich außerhalb dieser Destinationen zu bezweifeln, auch wenn man diese Formulierung in diesem Forum immer wieder liest.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @doc
                                          Wenn es keine Zimmer mehr gibt, kann man keine vermieten. Das gilt für alle Hotels gleichermaßen, vollkommen ungeachtet der Kategorie oder Lage.
                                          Offenbar hat jedenfalls das Reisebüro darauf vertraut, dass es die Bausteine wie gebucht auch dem Kunden würde zur Verfügung stellen können, dies erwies sich jetzt als nicht zutreffend.

                                          @Samson
                                          Der geschlossene Vertrag ist ungültig geworden, daher schrieb ich auch "Rückgabe" und eben nicht Stornierung. Selbstverständlich ist auf eine Gebühr zu verzichten, wenn du den neuen Vertrag nicht eingehen möchtest und der gesamte Zahlbetrag ohne Abzüge zu erstatten.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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