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ärztliche Behandlung auf Aidaschiffen, nur gegen Vorleistung ?

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  • mannigoalM Offline
    mannigoalM Offline
    mannigoal
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo
    Große Diskussion im Bekanntenkreis:
    Kann ich eine ärztliche Behandlung bei Aida einfach mit meiner Krankenkassenkarte abrechnen Lassen ?
    Aida fährt ja unter italienischer Flagge, das wäre EU.
    Stimmt das ?
    Wie ist das bei MSC und mein Schiff ?
    So weit ich weiß, muß doch immer erst in Vorleistung getreten werden.
    Wäre für fachmännischen Rat dfankbar.
    Gruß Manni

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    • panguitchP Offline
      panguitchP Offline
      panguitch
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      habe das mal gegoogelt:

      AIDA Arztrechnung: So läuft die AbrechnungFür die Behandlung der Crewmitglieder kommt die Reederei direkt auf. Bei Gästen sieht das etwas anders aus: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Falle von AIDA (und bei allen anderen Schiffen, die unter einer EU Flagge fahren) die Behandlungskosten in der Höhe, die auch bei einer Behandlung in Deutschland bei einem Arzt mit Kassenzulassung fällig wären. Darüber hinausgehende oder nicht erstattungspflichtige Behandlungskosten werden auf dem Kabinenkonto verbucht. Privatpatienten müssen ohnehin in bar zahlen und die Rechnung später bei ihrer Krankenkasse einreichen.

      Quelle

      Ich frage mich allerdings, ob der Schiffsarzt nicht generell eine Privatabrechnung vornimmt. Ist ja schon eine etwas exklusivere Umgebung als beim Hausarzt um die Ecke.

      Ich empfehle eine Auslandskrankenversicherung. Damit ist alles abgedeckt und man muss sich keine Gedanken machen.

      Schöne Reise!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Kalli57K Offline
        Kalli57K Offline
        Kalli57
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Manni,

        aus eigener Erfahrung weiß ich nur, dass auf MSC-Schiffen die Behandlung komplett selbst vorfinanziert werden muss - KV-Karte oder Reisekrankenversicherung interessiert die nicht (was bei der Vielzahl von Nationalitäten und VErsicherungen aber auch nachvollziehbar ist).

        Ich empfehle darum unbedingt bei der Einschiffung eine Kreditkarte vorzulegen - dann ist das erstmal problemlos - wird direkt dem Bordkonto belastet und über die KK abgerechnet.

        Anschließend dann die Rechnung der Versicherung einreichen - war bei mir jedenfalls problemlos. (Kreditkartenabrechnung aufbewahren!)

        Zu MS und AIDA kann ich nichts sagen - vermute aber mal ganz stark dass es da ähnlich gehandhabt wird.

        Grüße
        Kalli

        Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen.(Johann Wolfgang von Goethe)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MylentigoM Offline
          MylentigoM Offline
          Mylentigo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Kurzer Auszug aus den AIDA-AGB's....

          """. Die Leistungen der Schiffsärzte sind kein Bestandteil des Reisevertrags, und die Schiffsärzte sind in ihren medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von AIDA Cruises unterworfen. Die Behandlungskosten werden auf Ihre Bordrechnung gebucht. Die Abrechnung über Krankenkassenkarte oder Auslandskrankenschein ist nicht möglich. Am Abend vor Ihrer Abreise wird Ihnen die Hospitalrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen können, in Ihre Kabine gebracht. Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung."""

          Link auf die AIDA-AGB's, Stichwort: Hospital/Medizinische Versorgung

          https://d1ozq1nmb5vv1n.cloudfront.net/fileadmin/user_upload/v4/Unternehmen/AGB/Formulare/151009_Online-PDF_PT_JKSo17_Bordinfos_Einzeln.pdf

          Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jo-jomaJ Offline
            jo-jomaJ Offline
            jo-joma
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es ist bei AIDA wie bei anderen Reedereien auch:
            Man geht zum Schiffsarzt und die SCHIFFSKARTE wird eingelesen ( nicht die Krankenkassenkarte wie man es vielleicht von zuhause kennt.)
            Diese beiden Dinge haben NULL miteinander zu tun.

            Der Schiffsarzt rechnet sozusagen privat ab, stellt eine Rechnung (mindestens eine Ausfertigung geben lassen, ich nehme immer 2) und diese reicht man dann im Anschluß an die Reise bei der (wie man sieht: hier dringend notwendigen, natürlich im Vorfeld der Kreuzfahrt abgeschlossenen) Auslandsreisekrankenversicherung zur Erstattung ein.
            Zunächst wird jedoch diese "Arztrechnung" über die bei der Einschiffung registrierte Kreditkarte abgerechnet und man zahlt also im Vorfeld.
            Aber dann wird man eben nahc der Rückkehr aktiv und reicht eine der Ausfertigungen ein.

            Dauert bei uns i.d.R. ca. 1 Woche, bis der Erstattungsbetrag auf dem Girokonto verbucht ist.

            Wir verreisen nicht mehr "ohne".
            Da meine Frau immer mal wieder einen Arzt aufsuchen muss (leider auch im Urlaub), hat sich das für uns bereits mehrfach bewährt.

            Gruß, Jo.

            Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***

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            • wschiroW Offline
              wschiroW Offline
              wschiro
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wie Jo es schrieb, es geht auch Land in NichtEU nicht anders.
              Am besten, man eine JahresauslandsKV. Die ist schon billiger, als 2x kurz und zum anderen kann man nix vergessen.
              LG

              Solstice, 2x Equinox, 3x Constellation, 2x Summit, Serenade,2x Infinity, Reflection, 2x Radiance, Xpedition, Century, Navigator,Voyager ,Volendam,Noordam, Artania

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • GilaG Offline
                GilaG Offline
                Gila
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ....und dann noch drauf achten, dass das Limit auf der Kredikarte nicht so niedrig ist. Die Schiffsärzte sind nun mal kein Schäppchen.
                Wenn mal was Großes passiert und die Deckung der KK nicht ausreicht, holt die Reederei/Krankenhaus sich dann das OK der Auslandsversicherung?

                Am Besten, nicht krank werden!
                Gila

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                • mcgeeM Offline
                  mcgeeM Offline
                  mcgee
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Am Besten nicht krank werden ist immer richtig  😘

                  Bei uns ist es bereits mehrmals leider anders geschehen.
                  Also zum Arzt, Behandlung, dicke Rechnung auf das Bordkonto, zu Hause bei der Auslands-KV eingereicht. Spätestens nach vier Wochen war das Geld auf unserem Konto überwiesen.
                  Alles gut  😉

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