Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. HolidayCheck Themen
  4. Archiv älterer Threads
  5. Archiv
  6. Flugplanänderung gerechtfertigt???
  7. Flugplanänderung gerechtfertigt???

Flugplanänderung gerechtfertigt???

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv
3 Beiträge 3 Kommentatoren 1.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • FräuleinFernwehF Offline
    FräuleinFernwehF Offline
    FräuleinFernweh
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wir haben über Schauinsland Flüge nach Fuerteventura im Januar gebucht. Hinflug war ursprünglich per Sunexpress um 5:10h ab Köln.

    Nun haben wir von Schauinsland die Info bekommen, dass es eine Flugplanänderung gab und wir nun um 12:50h ab Düsseldorf fliegen. Der Rückflug FUE-CGN bleibt davon unberührt. Abgesehen von der schlechteren Flugzeit ist für uns der Flughafen unpraktisch, da wir mit dem Auto zum Flughafen reisen wollten, das ist ja jetzt quasi unmöglich!

    Zudem scheint unser Hinflug mit Sunexpress weder annuliert noch verschoben worden zu sein, d.h. dass die Flugplanänderung nicht von Sunexpress, sondern von Schauinsland ausgeht. Ist das rechtens? Schauinsland behält sich zwar Änderungen aus zwingenden Gründen vor, aber wenn der Flug sich de facto nicht ändert, liegt dann tatsächlich ein zwingender Grund vor??

    Schauinsland bittet uns um eine Bestätigung der Flugplanänderung, der wir allerdings noch nicht zustimmen wollen... vielleicht kann mir ja hier jemand einen Tipp geben!?

    Ich danke euch!!
    Beste Grüße und schon einmal wunderschöne und entspannte Weihnachtstage! 🙂

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Der erste Tipp:
      Benutze den bestehenden Thread zur Thematik Flugzeitänderungen vor der Reise ... 😉
      Der zweite:
      Sollte der ursprüngliche Flug nach wie vor Bestand haben, widerspricht die Änderung geltender Rechtsauffassung und liefert nicht den berühmten "sachlichen Grund", den die X Kammer in ihrem Urteil gegen TUI jedoch obligatorisch vorschreibt.
      So würde ich vorgehen: Schauinsland anrufen, die Änderung ablehnen und auf den ursprünglichen Flug bestehen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Erst einmal danke für die Erklärung, vonschmeling. Weiter bitte im zuständigen Thread.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        Antworten
        • In einem neuen Thema antworten
        Einloggen
        • Sortiert nach
        • Älteste zuerst
        • Neuste zuerst
        • Meiste Stimmen

        • 1 von 1
        Reiseforum Service
        • RSS-Feed abonnieren
        • Verhaltensregeln im Reiseforum
        • Reiseforum Hilfe
        • Forensuche
        • Aktuelle Themen

        • Inhalte melden
        • Veranstalter AGB
        • Nutzungsbedingungen
        • Datenschutz
        • Privatsphäre-Einstellungen
        • AGB
        • Impressum
        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
        • Erster Beitrag
          Letzter Beitrag