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Interview Sicherungsschein

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • emdeboE Offline
    emdeboE Offline
    emdebo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Das Interview ist hilfreich - in der Theorie. Wer noch nichts vom Sicherungsschein gehört hat, bekommt hier durchaus einige Antworten.

    Allerdings wird zu der aufgetretenen Problematik

    "Wie schütze ich mich vor kriminellen Machenschaften"

    kein Ratschlag gegeben. Soll heissen, wenn jemand Sicherungsscheine unberechtigt verteilt, besteht weiterhin für Pauschalurlauber keine Chance, ohne finanzielle Einbußen aus der Sache herauszukommen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

    Im Einzelnen:

    "Kunden erhalten den Sicherungsschein vom Reiseveranstalter oder Reisebüro"
    Das ist schon der 1. Fehler im System. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.
    Sorry, liebe korrekt arbeitende Veranstalter/Reisebüros. Aber der Sicherungsschein
    je Reise sollte zur Sicherheit und trotz Mehraufwand im Normalfall
    direkt von der versichernden Ausgabestelle, also vom Versicherer kommen
    und dem Endverbraucher separat zugesandt werden. Da das sehr aufwändig
    ist, gerne auch andere, aber sichere Vorschläge hier im Forum unterbreiten.

    "Wie verhält man sich am Urlaubsort, wenn man von der Insolvenz erfährt?"
    Den unseriösen Veranstalter, um den es hier ja schließlich geht, möchte ich sehen,
    der dann, wenn er aufgefallen ist, noch Reiseleiter vor Ort hat. Die Hilfe der
    Konsulate ist nur zu erwarten, wenn diese sich zufällig auch in der Nähe des
    Urlaubsortes befinden. Ansonsten dürften diese nur aktiv sein, wenn öffentlich
    Druck auf Behörden ausgeübt wird. Da gehen dann schnell einige teure, vertane
    (Urlaubs-) Tage für den Feriengast ins Land. "Bietet jeder Veranstalter die Absicherung durch Sicherungsschein?"
    Dass man sich halt an den Insolvenzverwalter wenden solle, wenn der
    Veranstalter über keinen Versicherungsschutz verfügt, schließt den Kreis und der
    Kunde ist dann wieder mal der Dumme. Und alle werden rätseln, wie so etwas
    hier in Europa, im ordentlichen Deutschland passieren kann.

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    • LudwigL Offline
      LudwigL Offline
      Ludwig
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ... natürlich können die Reisebüros / Veranstalter Sicherungsscheine rausgeben . 
      Im Utopia Thread ist eine Internetadresse angegeben www.fvw.de wo du nur deinen Veranstalter eingeben mußt und siehe da er erscheint, mit Gültigkeit und auch die Versicherung wo er gegen Konkurs versichert ist . Es steht auch da wann die Gültigkeit abgelaufen ist .
      Dann hat man noch die Möglichkeit wenn man unsicher ist, bzw. der Veranstalter angibt dort versichert zu sein, aber bei der Versicherung nicht auftaucht , kann man  immer noch bei der Versicherung direkt anzufragen , bzw. anzurufen ob alles in Ordnung ist.  
      Auch muß der Schein bis über das Ende der gebuchten Reise gültig sein - ganz wichtig .
      Für Jeden muß ein eigener Sicherungschein ausgestellt werden z. B. 3 Mann / Frau  3 Scheine .  
      So kompliziert ist das gar nicht .

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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @bea
        Schön für alle mit Internet - so wie bei uns. *)

        Alle anderen dürfen glauben, dass der Sicherungsschein
        sicher ist. Das System hat Schwachpunkte - darum geht es.


        *) Und auf der FVW-Seite Marktplatz kommt der Hinweis:
        "Alle Angaben beruhen auf Angaben der Reiseveranstalter"

        Im Klartext: Wer betrügen will, bleibt bis zum Beweis des Gegenteils
        ( z.B. gestrandet in der Türkei ) in dieser Liste. Wieder keine Kontrolle.


        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sandra2403S Offline
          Sandra2403S Offline
          Sandra2403
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ bea:

          Warum muss jeder Reiseteilnehmer einen extra Sicherungsschein bekommen ??? Ich habe meine Reise gebucht, und auf der Rechnung stehen alle Teilnehmer sowie alle Reisedaten / Daten ... und auf der Rückseite ist der Sicherungsschein. So war es bei mir bis jetzt schon immer, egal über welchen Veranstalter ich gebucht habe.

          LG Sandra

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LudwigL Offline
            LudwigL Offline
            Ludwig
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Sandra ,
            ich habe immer für jeden Reiseteilnehmer einen Sicherungsschein bekommen .Die Versicherung war die TourVers und dort kannst Du das auch nachlesen , das jeder Teilnehmer einen eigenen Schein braucht. Egal wie viele auf der Rechnung und Buchungsbestätigung stehen . Vielleicht hast Du noch einen Schein von der letzten oder auch neu gebuchten Reise . Lies Dir mal die Bedingungen durch .
            @ emd... ????
            Du kannst ja noch bei dem Versicherer direkt auf die Seite gehen und den Veranstalter abfragen . Da wir jetzt auch hier ( Internet ) darüber diskutieren, können die Leute das auch lesen . Wer kein Internet hat wird in das übliche Reisebüro gehen und dort seine TUI / Neckermann Reise buchen und da gehe ich mal davon aus das alles in Ordnung geht . Diese " no Name "  Produkte tauchen doch mehr oder weniger im Internet auf .

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • salvamor41S Offline
              salvamor41S Offline
              salvamor41
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich finde, daß emdebo auf der ganzen Linie Recht hat. Frau Zeuch macht es sich meines Erachtens in der Tat etwas einfach, wenn sie in ihrem Interview den normalen organisatorischen Ablauf bei der Ausstellung von Sicherungsscheinen schildert. Das ist sicher für Menschen, die sich generell darüber informieren möchten, was ein Sicherungsschein ist, wertvoll. Frau Zeuch geht aber in keiner Weise darauf ein, was ein Urlauber tuen kann, um  o b j e k t i v  festzustellen, ob der Veranstalter, mit dem er verreisen möchte, de-facto versichert ist oder nicht. Ich finde auch, daß es im Sinne der Touristen wäre, wenn der Sicherungsschein von der ausstellenden Stelle, und nicht vom Veranstalter oder dem Reisebüro, ausgegeben würde. Dann wäre nämlich sicher gestellt, daß der Veranstalter wirklich seine Prämie bezahlt hat.
              Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungspolicen werden ja auch von den Versicherungen selber ausgestellt und nicht von den Veranstaltern/Reisebüros.

              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sandra2403S Offline
                Sandra2403S Offline
                Sandra2403
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @ Bea

                Guten Morgen !!! Habe mich nochmal mit meinem Reisebüro in Verbindung gesetzt, und habe folgende Antworte zur Abgabe des Sicherungsscheines erhalten :

                "Der gesetzlich vorgeschriebene Reisepreissicherungsschein ist bei der TUI auf der letzten Seite unter Punkt F aufgedruckt. Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Sie sind also auf der sicheren Seite.

                Es ist aber richtig, es gibt einen Reisepreisabsicherer der pro Reisenden einen Sicherungsschein ausgibt (u.a. R + V Versicherung). Die TUI ist aber bei dem DRS (Deutscher Reisepreis Sicherungsverein VVaG) und da wird nur pro Buchung ein Schein herausgegeben.

                Nur mal so als Info !!!

                Liebe Grüße und ein schönes Wochenende !!!

                Sandra

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LudwigL Offline
                  LudwigL Offline
                  Ludwig
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Sandra ,
                  was lernen wir dazu ,jede Versicherung macht es anders.( Ich schrieb oben von der TourVers) 
                  Das die Versicherungsbüros die Sicherungscheine ausstellen sollen und an die einzelnen Kunden verschicken , stellt Euch mal den Aufwand vor 😉 
                  Gruß Bea

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • emdeboE Offline
                    emdeboE Offline
                    emdebo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Gerade, weil es jeder Veranstalter unterschiedlich handhabt,
                    ist die Verunsicherung bei den Kunden umso größer.
                    Oder es interessiert erst, wenn die Alarmglocke schellt.

                    Der zusätzliche Aufwand ( vollautomatisch über bestehende Daten ) steht jedenfalls aus Kundensicht im geringsten Verhältnis zu den Schäden,
                    die immer wieder - wohlgemerkt durch betrügerische Absicht -
                    entstehen.  Mit dem  heutigen System, dabei bleibe ich,
                    ist es einfach nur bequem -
                    aber bei weitem nicht sicher.

                    Dem Betrug steht die Tür weiter sperrangelweit offen
                    und keiner schiebt bisher einen funktionierenden Riegel vor.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • MarmorM Offline
                      MarmorM Offline
                      Marmor
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      was die Sicherungsscheine betrifft kommt bei jeden Veranstalter der in Direktinkasso arbeit der Schein bereits beim Druck der Reisebestätigung mit raus . Alle die per Überweisung arbeiten können teilweise erst mit der jeweiligen Post kommen , da auch da erst die Anzahlung fällig wird . Ohne Sicherungsschein  (orginal) keine Anzahlung leisten . 
                      Jedes Reisebüro das eigener Veranstalter ist kann sich ohne weiteres Sicherungsscheine kaufen kosten pro Schein ca. 2 € . Es soll schon vorgekommen sein das bei Buchungen per Internet / Tel. über Fax 1 Sicheungsscheine für 10 oder mehr Kunden rausgegangen ist und die gaben sich mit dem aus dem Fax zufrieden ohne nach einem Orginal zu fragen und war doch ein Pfiffiges Kerlchen dabei bekam er einen zugeschickt , der hatte natürlich eine andere Versicherungsnummer das war dann egal ( passiert 03) .
                      Marmor

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • salvamor41S Offline
                        salvamor41S Offline
                        salvamor41
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich finde, daß das berechtigte Anliegen von emdebo, auf die Unsicherheiten bei den Sicherungsscheinen hinzuweisen, im Verlauf der Diskussion doch etwas verwässert wurde.
                        Wenn die Angaben auf der Seite "www.fvw.de" nicht auf Angaben der Versicherungsunternehmen, sondern auf Angaben der Veranstalter beruhen, dann sind sie nicht mehr wert als das Papier, auf dem sie gedruckt wurden. Es ist meines Erachtens ein völlig unhaltbarer Zustand, dem Reisegast zuzumuten, bei dem Versicherer nachzufragen, ob de facto Versicherungsschutz besteht oder nicht, im Klartext: ob der Veranstalter seine Prämien bezahlt hat oder nicht. Ich denke, wenn jeder Reisegast dort anrufen würde, um sich diese Bestätigung zu holen, wären bald sämtliche Telefonleitungen bei den Versicherern blockiert, aber vielleicht wäre das der einzig gangbare Weg, um zu einer kundengerechten Veränderung der Organisationsabläufe zu kommen.
                        So, wie es im Moment aussieht, ist für irgendwelche kriminelle Machenschaften Tür und Tor geöffnet! Auch darüber sollte sich Frau Zeuch einmal Gedanken machen!

                        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • SternediebS Offline
                          SternediebS Offline
                          Sternedieb
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          **Eingefügtes Posting von Peter (aus einem anderen Thread):**Ergänzend zum Interview bzgl. Sicherungsschein:

                          Ich bezweifle sehr stark, dass Kunden, die zwar einen Sicherungsschein erhalten haben, jedoch aufgrund bereits aufgelöstem Versicherungsvertrag nun auf ihren Kosten sitzen bleiben werden.

                          Der Gesetzgeber ist nach EU-Richtlinien verpflichtet, diese Absicherung in sein nationales Recht so umzusetzen, dass der Konsument eben im Fall des Konkurses geschützt ist.

                          Bei einem ähnliche Fall vor einigen Jahren in Österreich wurde dann in einem Musterprozeß die Haftung der Republik festgestellt und die musste alle Kunden entschädigen.

                          Schon allein aus der Überlegung heraus: woher soll ein Kunde wissen, dass die ihm auf einem Papier zugesagte Versicherung den Vertrag gekündigt hat? Die EU-Richtlinien sagen dezitiert: jeder, der eine Reise veranstaltet, muss eine geeignete Versicherung für den Fall der Insolvenz nachweisen können. Die Kunden haben in geeigneter Form von der Art der Versicherung sowie über ihre Rechte und Vorgangsweise im Schadensfall informiert zu werden. Punkt.

                          Es gibt auch ein so genanntes Veranstalterverzeichnis, sowohl in Österreich als auch in Deutschland, in das jeder Einblick erhält (online im Internet). Stünde dort dann noch ein nicht versicherter Veranstalter drinn, wäre auf jeden Fall eine Haftung seitens des Versicherers gegeben.

                          Gruß
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • salvamor41S Offline
                            salvamor41S Offline
                            salvamor41
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ sternedieb

                            By the way: Warum postet Peter über Dich, kann er selber nicht mehr und ggf. aus welchem Grund?

                            ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Sandra2403S Offline
                              Sandra2403S Offline
                              Sandra2403
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Salvamor !!!

                              Ich glaube Sternedieb hat den Beitrag kopiert, Peter hatte ihn glaube ich im Reiserechts-Forum gepostet !!!

                              Liebe Grüße

                              Sandra

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • wally/xW Offline
                                wally/xW Offline
                                wally/x
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ all

                                In der Freizeit-Revue steht bei REPORT aktuell z.B.
                                Wenn über dem Billigflieger der Pleitegeier kreist........

                                **Der Sicherungsschein muss vor Anzahlung des Reisepreises ausgehändigt werden. Das gilt auch für Schnäppchen und Last-Minute-Reisen.**Pflichtangaben sind: Name des Reisenden, des Reiseveranstalters, der Versicherung (mit vollständiger Anschrift), die Versicherungsnummer, die Geltungsdauer und die abgesicherten Leistungen.
                                **Akzeptieren Sie nur das Original!**Keine Kopie oder Fax.
                                Bei Internet-Buchungen sollte der SS als PDF-Datei angehängt sein.
                                Nehmen Sie den SS mit in den Urlaub. Eine Kopie sollte der Nachbar zu Hause erhalten, um bei Verlust einen Nachweis zu haben und ggf. Ansprüche rasch anmelden zu können.

                                Bei Zweifeln rufen Sie den angegebenen Versicherer an. Dieser muß Auskunft darüber geben, ob Versicherungsschutz besteht.

                                Ein SS muss nach der Reise nicht zurückgegeben werden - nur Betrüger fordern das, um den Schein erneut zu verwenden.

                                Informieren Sie sich vorab (z.B. im Internet unter ciao.de) über die Seriösität des Reiseanbieters.

                                Das ist doch etwas ausführlicher, als das Interview, oder?

                                LG Wally

                                Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • wally/xW Offline
                                  wally/xW Offline
                                  wally/x
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ alle die im Internet Reisen buchen

                                  Bei unbekannten Reiseveranstaltern seht euch bitte!!!! zuerst die AGB´s und dort die Zahlungsmodalitäten ( im Besonderen ob euch vor einer Anzahlung der SS ausgehändigt wird) an.

                                  LG Wally

                                  Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mosaikM Offline
                                    mosaikM Offline
                                    mosaik
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich kann nur wiederholen - dem Sicherungsschein als Papier wird in Deutschland zu viel Ehre zuteil. In Österreich müssen Sicherungsscheine nicht nummeriert sein, sie müssen lediglich die Informationen enthalten, wo der Veranstalter versichert ist und wohin man sich im Schadensfall wenden muss.

                                    Die Debatte, brauch ich einen Sicherungsschein, um meine Ansprüche anmelden zu können oder nicht, war schon vor Jahren einmal in Deutschland. Schon damals gaben die Gerichte den Kunden recht: nein, das Papier alleine macht ja gar nicht ihre Ansprüche aus. Vielmehr müssen sie nachweisen, den Veranstalter gebucht und bezahlt zu haben.

                                    Somit scheinen mir folgende Punkte wichtig:

                                    • zumindest bei der ersten Zahlung einen Sicherungsschein zu erhalten, um im Besitz der notwendigen Informationen zu sein (sofern diese nicht sowieso im Katalog abgedruckt sind)
                                    • an die Adresse von meinen Reisebürokollegen: einen regelmässigen Blick in die FVW-Liste der Versicherten machen!

                                    Ob dann die Daten stimmen, rechtzeitig gelöscht wurden oder nicht, sind dann im Grunde Dinge, die der Konsument nicht prüfen kann.

                                    Gruß
                                    Peter

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                                    • Sir TobyS Offline
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                                      Sir Toby
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Meine Erfahrungen mit Sicherungsscheinen sind ebenfalls gemischter Natur
                                      In unserem Fall war der Sicherungsschein von Interflug nicht befristet; auch andere Reiseveranstalter- mir liegt ein Formular der TUI vor - benutzen Sicherungsscheine ohne Gültigkeitsangaben, z.B. dann, wenn diese Scheine in die AGB der Veranstalter miteingearbeitet sind (meist auf der Rückseite der Buchungsformulare). Ob dies immer so gehandhabt wird, weiss ich nicht, ich bin nicht aus der Branche.

                                      Was mich aber stört, ist der ständige fast schon irreführende Hinweis auf die angeblichen Prüfungspflichten des Reisenden.
                                      Im Gesetz heißt es ausdrücklich -und das wird im Fall Interflug von der Presse beharrlich übergangen, findet sich aber auch nicht im Interview mit dem DRV- Fr, Zeuch - der Reisevermittler (= Reisebüro) ist verpflichtet, den Sicherungsschein vor Aushändigung an den Reisenden auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, § 651 k Abs. 3 S. 4 BGB; andernfalls wäre die Folge Schadensersatz nach § 280 BGB. Von einer Prüfungspflicht des Reisenden finde ich nichts ! (Der kann ja auch mangels Sachkenntnis meist gar nicht).

                                      Soweit die Ausgabe des Sicherungsscheins nach Ablauf der Versicherung erfolgte, werden die Konsequenzen bisher in der Presse ebenfalls sehr einseitig (aus Sicht der Versicherung) wiedergegeben, d.h. nix gibt´s . Natürlich haftet die Versicherung weiter, steht ja alles im Gesetz drin § 651 k Abs. 3 S. 2 BGB; Ausnahmen können bestehen, wenn Sicherungsscheine gefälscht wurden. Wer näheres wissen will sehe sich den Artikel eines führenden Reiserechtlers in www.capital.de/ws/art/265538.html?viewstyle=print an, gleiches wird auch von Prof.Dr. Schmidt/Gesellschaft für Reiserecht vertreten.
                                      Hier sollte im Interesse des Kunden doch noch einwenig mehr Aufklärung betrieben werden.

                                      Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Probleme auch praktischer, nicht nur rechtlicher Natur sind. Der Sicherungsschein kann frühestens dann zum Zug kommen, wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Davor gibt´s  nichts von der Versicherung, man darf Ersatz für etwaige nicht stattgefundene Flüge beim Veranstalter einklagen. Da sitzt man dann in der Türkei, der Veranstalter und sein örtlicher Adlatus sind abgetaucht, der vereinbarte Rückflug fällt kommentarlos aus, man versucht herauszufinden, warum, ob Insolvenz beantragt ist oder nicht, wertvolle Zeit verstreicht und man hadert, ob man den Rückflug nunmehr schleunigst auf eigenes Kostenrisiko antreten  oder auf ein offizielles Statement warten soll, um  dann später die Versicherung mit Rückforderungen zu quälen.

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