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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • meinungsfreiheitM Offline
    meinungsfreiheitM Offline
    meinungsfreiheit
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    @Peter

    d.h. dass die 5% bei Pauschalreise, also geteilt durch Urlaubstage, geteilt durch Stundenanzahl über 5 Stunden hinaus reine Willkür und Gebahren zwischen Fluggesellschaft und RV sind?(Auslegung des §472 BGB)

    LG

    Fritz

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      Ich bin zwar nicht angesprochen, aber diese Regelung wurde auch bei uns mit 14 Std. Verspätung, trotz Weiterflug/Ankunft nach Stopover am nächsten Tag, angewendet.

      Wir erhielten zwar nach Flugabsage unser Gepäck, aber beim Check-In am nächsten Tag galten die alten Bordkarten. Am Gate war keine Flugnummer angegeben, im TV Text die Flugnummer erst als Delay angezeigt, dann war der Flug völlig aus dem HR TV Text (Ankunft Frankfurt) verschwunden.

      "Willkür und Gebahren" zwischen Airline und RV ist vielleicht nicht falsch ausgedrückt, der EuGh beschäftigt sich damit.

      Condor ist beim EuGh der eine Beteiligte und waren auch in unserem Fall der Carrier.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • meinungsfreiheitM Offline
        meinungsfreiheitM Offline
        meinungsfreiheit
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        ja Bernhard, ich hatte den Fall mit Condor auch schon selbst und hatte damals von der TUI auch die o.g. 5% erhalten + von Condor die Sitzplatzreservierung extra.

        Zitat BGB §472 Berechnung der Minderung

        Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert in mangelfreiem Zustande usw.

        Vielleicht wird das, wie Peter auch beschreibt, endlich mal festgelegt. Sonst haben unsere Paragraphenheinis ja auch alles bis ins Detail festgelegt.

        LG

        Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          Wie gesagt, genau um Condor geht es auch beim EuGH. Allerdings hat sich Condor mit den neuen "lustigen" Preisen nach Fernost für das Gebotene im Vergleich zu Linien-Airlines ohnehin erledigt.

          Die Einstellung der Verbindung FRA - BKK kann nur eine logische Konsequenz von Condor sein angesichts der Mitbewerber.

          Die von Condor/Thomas Cook angebotenen Entschädigungen bei Delay sind jedenfalls ein Witz schlechthin. Vor allem Angesichts bei Condor CC/Thomas Cook Gruppe schon früher und besonders in den letzten 6 Jahren gebuchten Reisen im Wert eines neuen Mittelklasse PKW.

          Die Entscheidung für zukünftige Reisebuchungen bei anderen Airlines und RV, wie für 09 bereits getätigt, fiel uns nicht sehr schwer.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • FloeliSF Offline
            FloeliSF Offline
            FloeliS
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Hallo,

            hoffe ihr könnt mir bei meinem "Fall" helfen.

            Fliege heute im Rahmen einer Pauschalreise in die Türkei. Ursprünglicher Abflug war um 22:55. Anfang der Woche habe ich eher zufällig (bei Mitreisendenden haben noch die Reiseunterlagen gefehlt) erfahren, dass der Flug erst um 23:45 Uhr geht. Prima, dachte ich mir da noch, dann sind wir ja pünktlich zum Frühstück im Hotel. 😄

            Heute morgen habe ich mir noch einmal den Flugplan vom Frankfurter Flughafen angesehen, da dort bisher noch 22:55 stand und ich mich einfach nochmal vergewissern wollte, nicht dass ich zu spät am Flughafen bin. Und auf dem Flugplan steht jetzt der Flug um 22:55 als annuliert und unter der gleichen Flugnummer auf 0:55 neu angesetzt. Laut Reisebüro steht im System allerdings noch die Flugzeit 23:45 und der Reiseveranstalter ist nicht zu erreichen.

            Wann auch immer der Flug jetzt sein wird, ich werde rechtzeitig am Flughafen sein...
            Aber wie schauts rechtlich aus? Wenn der Flug tatsächlich erst um 0:55 gehen sollte, wäre es zwar keine große Verspätung, aber der Abflug wäre erst am 17.08. Gebucht und bestätigt wurde mir vom RV ja allerdings der 16.08. Kann man da reisepreismässig irgendwas machen? Wird wenn dann wohl alles über Kulanz gehen, aber wie verhalte ich mich in dem Fall am geschicktesten?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • FloeliSF Offline
              FloeliSF Offline
              FloeliS
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Nein, du hast mich falsch verstanden.
              Ich möchte keine Entschädigung für 2 Stunden Flugverspätung. Mir ist schon klar, dass sich Flugzeiten jederzeit ändern können.
              Gebucht wurde allerdings vom 16. - 23.08., das hat mir der RV auch so bestätigt. Die Leistung wurde jedoch erst am 17.08. erbracht, also hält der RV seinen Vertrag mit mir nicht ein. Und dafür wäre eine Entschädigung nicht schlecht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • austin2000A Offline
                austin2000A Offline
                austin2000
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                Hallo!
                Wir fliegen am 2.9. von Paderborn nach Monastir mit Air Berlin. Bei der Buchung der Reise war der Abflug für 5:20 Uhr geplant. So steht es auch auf der Homepage vom Flughafen Paderborn. Auf den Reiseunterlegen die wir von Tui erhalten haben und auf der Homepage von Air Berlin ist der Abflug jedoch für 7:20 Uhr angesetzt. Auf welche Zeit kann mich mich jetzt verlassen, im Normalfall doch auf die Zeiten, welche auf den Reiseunterlegen vermerkt ist, oder? Ich will nur vermeiden, dass ich zu spät am Flughafen bin.
                Vielen Dank!

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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  Reiseunterlagen

                  Gruß

                  Berthold

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    Ich füge mal diese Frage von marina hier ein.

                    Hallo,
                    unser Flug mit SKY sollte am Dienstag um 7:15 Uhr morgens losgehn. Nun haben wir die Mitteilung von FTI bekommen, dass wir erst um 22:20 Uhr losfliegen. Das sind 15 Stunden, zudem kommen wir erst am Mittwoch morgen um 6 Uhr an. Was kann man für einen Schadensersatzanspruch stellen? Wie geht man am besten vor? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sind sie vorgegangen? Was haben Sie bekommen?
                    Bitte helfen Sie mir weiter!
                    Vielen Dank,
                    viele Grüße,
                    Marina

                    Hier meine Antwort:

                    Exakt null komma rein gar nichts. Denn alle Flugzeitenangaben sind unverbindlich. Die Maschine muß am gebuchten Tag abheben und auch wieder am gebuchten Tag zurückfliegen. Dann ist der Reisevertrag erfüllt. Beides ist hier gegeben.

                    Außerdem handelt es sich nicht, wie im anderen Thread geschrieben um eine Flugverspätung, sondern um eine Flugzeitenänderung. Das sind zwei paar Schuhe.

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      Ist das wirklich so einfach?
                      Wie praktisch für Veranstalter und Airlines...

                      Wenn ein Flieger um 22.20 h abhebt und der Gast erst gegen morgens 6.00 h im Hotel ist, stellt eine Flugverschiebung allein keinen Reisemangel dar, jedoch die entgangene Nachtruhe.

                      Ich zitiere aus focus-reisen

                      Verschiebung des Abflugs kein Reisemangel

                      Auch wenn die Abflugzeit um mehr als zwölf Stunden verlegt wird, ist das nicht automatisch ein Reisemangel.

                      Die Grenze des Zumutbaren wird erst überschritten, wenn die Urlauber so spät im Hotel ankommen, dass sie auf die Nachtruhe verzichten müssen, hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
                      (Az.: 45 XC 367 05).

                      Ist das nicht der Fall, können Urlauber keine Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. In dem betreffenden Fall sollte der Kläger ursprünglich morgens um 6 Uhr in den Urlaub in die Türkei fliegen.

                      Der Abflug verschob sich jedoch auf 18.25 Uhr. Änderungen der Flugzeiten müssen im Zeitalter des Massentourismus jedoch hingenommen werden, argumentierte das Gericht.Flugzeitänderungen ohne Verlust der Nachtruheseien noch kein Grund für eine Minderung des Reisepreises.

                      Ende des Zitats.

                      Das Thema gab es schon einmal, ist wohl im Archiv verschwunden, darin wurden Urteile genannt, die ich im Moment so auf die Schnelle nicht finden kann.

                      Hier ein Hinweis von Plusminus/ARD:

                      Weniger gute Karten bei Pauschalreisen
                      Bei Pauschalreisen ist nicht die Fluggesellschaft der Vertragspartner, sondern der Reiseveranstalter. Mit einem entsprechenden Zusatz in dessen AGB kann er sich Verschiebungen vorenthalten. Unzumutbar sind allerdings eine durch die Flugänderung erheblich verkürzte Nachtruhe oder eine Verschiebung der Ankunft auf den nächsten Tag. In diesen Fällen hat der Kunde ein kostenfreies Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Reisepreisminderung.

                      Ende des Zitats.

                      Schön, dass der Pauschalreisende eben doch nicht vollständig der Willkür von Veranstaltern und Fluggesellschaften ausgeliefert ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        Hallo,

                        hier wird von Flugänderungen gesprochen, doch das haben wir hier doch gar nicht! Es wurden keinerlei zugesagte Flugzeiten verändert. Es wurde vom Veranstalter nichts garantiert, außer daß der Abflug am betreffeneden Tag geht.

                        Denn verschoben wurde nichts! Es gehen also auch keine Tage, oder was auch imemr verloren, weil zuvor nichts definitiv zugesagt wurde.

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • danielbrsD Offline
                          danielbrsD Offline
                          danielbrs
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          Hallo,
                          wir haben für September zwei Wochen Mallorca bei Tui gebucht. Hin und Rückflug ab/bis Baden Airpark mit TuiFly. Als ich am Samstag meine Reiseunterlagen abholte stellte ich noch im Reisebüro fest, dass der Rückflug nicht wie gebucht mit TuiFly sondern mit Hamburg International stattfindet. Auf Rückfrage bei Tui wurde nur gesagt dass der Flug mit TuiFly komplett gestrichen sei und wir eben mit Hamburg Intern. fliegen müssten. Muss ich das so hinnehmen? Ausserdem kenne ich diese Fluggesellschaft garnicht. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dieser Airline?

                          Gruß
                          Daniel

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Chris737C Offline
                            Chris737C Offline
                            Chris737
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            Ja, das muss man so hinnehmen. bei Pauschalreisen ist die Fluggesellschaft in der Regel unverbindlich. Wobei ich mir bei Hamburg International überhaupt keine Sorgen machen würde. Das ist eine renomierte deutsche Fluggesellschaft; vom Standard meiner Meinung nach durchaus mit TUIfly vergleichbar. Falls es Dich interessiert: es gab hier mal eines ausführlichen Thread zu Hamburg International. Einfach mal die Suchfunktion benutzen.

                            Gruß
                            Chris

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Miss-SunM Offline
                              Miss-SunM Offline
                              Miss-Sun
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              Ich möchte noch einen kurzen Kommentar zu meinem Beitrag vom 08.08.08 abgeben.
                              Erstmal Danke an ADEgi (Berthold) für die Antwort.
                              Habe inzwischen die Reiseunterlagen erhalten u. es stehen die geänderten (also späteren) Flugzeiten drauf. Mir war klar, dass der An- u. Abreisetag für den Flug „freigehalten“ werden muss u. das die Flugzeiten ohne weiteres geändert werden können. Aber es ging mir darum, dass die gleiche Reise (nach der Änderung der Flugzeiten) billiger angeboten wird. Im Endeffekt war der Ärger sowieso umsonst, da man anscheinend eh nix mehr machen kann.
                              Mit freundlichen Grüßen Nadine

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • NaturfeeN Offline
                                NaturfeeN Offline
                                Naturfee
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                Wir fliegen am 6. Sept mit Sun Express ab Zürich nach Antalya........

                                heute ist der vierte Samstag an dem ich den Flug im Internet mitverfolge,
                                es ist immer die Flugnummer XQ121 die 18.50 in Zürich-Kloten starten sollte, jeden Samstag das gleiche Bild, ab ca. 17 Uhr heisst es "verspätet 20.30 Uhr"........ab 19 Uhr heisst es dann wieder verspätet 22.30 Uhr usw.

                                Wie kommt das? Ist das einfach normal?

                                Komisch auch dass der Charter- Flug XQ645 mit Start 18.55 Uhr pünktlich startet........

                                Versteht mich jetzt nicht falsch, der erste Urlaubstag ist sowiso im Eimer, ob wir um 18.50 Uhr starten oder um 22.30! was mich intressieren würde ist: Warum immer die gleichen Flüge? Warum auf die Minute die gleichen Verspätungen? Ich kann das nicht ganz nachvollziehen...... ❓

                                Vielleicht hat ja einer von euch eine logische Erklärung!

                                Wenn nicht, halb so schlimm, davon lass ich mir die Vorfreude nicht verderben 😉

                                Gruss Janine

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  Hallo,

                                  ich vermute, daß hier ein Umlauf falsch geplant wurde und dieser zumindest in der absoluten Hauptsaison nicht im geplanten Zeitrahmen abgefertigt werden kann. Schätze, daß sich das Phämomen nach den Ferien wieder gibt. Vermutlich ist einfach der Flughafen Antalya und/ oder der Luftraum überlastet.

                                  Eventuell ist auch ein vorher von der Maschine angeflogener Flughafen die Ursache. Aus der Entfernung kann man höchstens vermuten.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • serramannaS Offline
                                    serramannaS Offline
                                    serramanna
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    ADEgi wrote:
                                    Ich füge mal diese Frage von marina hier ein.

                                    Hallo,
                                    unser Flug mit SKY sollte am Dienstag um 7:15 Uhr morgens losgehn. Nun haben wir die Mitteilung von FTI bekommen, dass wir erst um 22:20 Uhr losfliegen. Das sind 15 Stunden, zudem kommen wir erst am Mittwoch morgen um 6 Uhr an. Was kann man für einen Schadensersatzanspruch stellen? Wie geht man am besten vor? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sind sie vorgegangen? Was haben Sie bekommen?
                                    Bitte helfen Sie mir weiter!
                                    Vielen Dank,
                                    viele Grüße,
                                    Marina

                                    Hier meine Antwort:

                                    Exakt null komma rein gar nichts. Denn alle Flugzeitenangaben sind unverbindlich. Die Maschine muß am gebuchten Tag abheben und auch wieder am gebuchten Tag zurückfliegen. Dann ist der Reisevertrag erfüllt. Beides ist hier gegeben.

                                    Außerdem handelt es sich nicht, wie im anderen Thread geschrieben um eine Flugverspätung, sondern um eine Flugzeitenänderung. Das sind zwei paar Schuhe.

                                    Gruß

                                    Berthold

                                    ....Also, wenn es sich nicht um eine einzelne Flugbuchung handelt, sondern um eine Pauschalreise, glaube ich schon, dass ein Anspruch besteht. Setzen wir mal eine zweiwöchige Resise voraus, habe ich 14 Übernachtungen gebucht und bezahlt, erhalte aber nur 13. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das OK ist. Die Reiseleistung wird hier doch definitv nicht erbracht.

                                    Gruß Serramanna

                                    To be is to do (Sokrates)
                                    To do is to be (Sartre)
                                    Do be do be do (Sinatra)

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                                    • Sven_MoshS Offline
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                                      Sven_Mosh
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      Hallo!

                                      Wir waren im Sunset Resort Hotel in Bulgarien und hatten 10 Tage all-incl. gebucht. Ursprünglich sollten wir am 16.08. um 6 Uhr von Burgas direkt nach Bremen fliegen. Dieser Flug wurde gecancelt. Dieses erfuhren wir erst am 15.08. gegen 12:30Uhr beim wiederholten Blick in die Rückreisemappe. Wir selbst suchten daraufhin Kontakt zum Reiseleiter. Erst später lag in unserem Zimmer dann ein Info-Schreiben auf dem ersichtlich war, dass die Flugänderung bereits am 14.08. mittags feststand.
                                      Hätten wir dies eher gewußt, hätten wir die Möglichkeit gehabt evtl. wenigstens vorzuschlafen. Denn jetzt begann die Rücktortur.
                                      Um 0:15 Uhr wurden wir am Hotel abgeholt und mit einem engen und ziemlich stickigen Bus nach Varna gefahren. Ein uns vorher auf Nachfrage zugesagtes Lunchpaket bekamen wir nicht mit. Nach etwa 3 Std. sind wir dort angekommen und nach weiteren 2 1/2 Std. Wartezeit durften wir in den Flieger nach BUDAPEST steigen. Auch hier haben wir wieder 3 Std. auf dem Flughafen verbracht, bevor es weiter ging nach Frankfurt. Von Frankfurt wurden wir dann mit dem Bus nach Bremen gefahren.
                                      Mittlerweile waren wir über 40 Std. wach und fast 20 Std. unterwegs und mussten von Bremen aus noch selbst mit dem Auto nach Hause fahren. Das alles mit einem 8jährigen Sohn.
                                      Selbst für jemanden, der in Bussen,auf Fußböden des Flugplatzes oder im Flieger schlafen könnte, war Schlaf so gut wie unmöglich, weil wir ja immer nach 2-4 Std. weiter mussten. Eine Entschädigung vom Reiseveranstalter wurde uns schon zugesagt. Mich würde mal interessieren, ob jemand weiß, was einem in so einem Fall zustehen könnte.

                                      LG
                                      Sven

                                      Hotel aus diesem Beitrag
                                      78%
                                      Sunset Resort (geschlossen)
                                      Bulgarien Süden/Bulgarien
                                      Zum Hotel
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        ADEgi wrote:
                                        Denn alle Flugzeitenangaben sind unverbindlich. Die Maschine muß am gebuchten Tag abheben und auch wieder am gebuchten Tag zurückfliegen. Dann ist der Reisevertrag erfüllt. [...]
                                        Gruß
                                        Berthold

                                        Auch der Zielflughafen ist bei einer Pauschalreise unverbindlich?
                                        Rico

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                                          #140

                                          Wenn ein kostenloser Bustransfer zum angegebenen Zielflughafen stattfindet ja.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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