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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    Beittrag hier eingefügt !

    racerin34b wrote:
    Hallole,
    haben am 15.08.08 unsere Flüge mit Singapore Airlines gebucht: Abflug 08.03. Frankfurt - Singapore, Weiterflug Singapore - Kuching (Borneo). Auf diesen Daten haben wir dann unseren Urlaub aufgebaut. Verschiedene Reisebausteine von verschiedenen Anbietern.
    Hat alles super gepaßt. Bis auf gestern!
    Da kam von unserem Reisebüro der Anruf, dass Singapore Airlines den Zwischenflug Singapore - Kuching gestrichen hat. Ohne Gründe.
    Angeboten wurde uns entweder 1 Tag später zu fliegen (geht aber nicht, da die erste Rundreise da schon angefangen hat) oder 1 Tag früher zu fliegen.
    Haben wir dann natürlich notgedrungen gemacht. Aber laut Singapore Airlines haben wir die Mehrkosten (Umbuchung Zugticket, noch eine Hotelübernachtung) selbst zu tragen.
    Wer weiß hier Rat, ob so was rechtens ist.
    DANKE im voraus für Eure Antworten.
    A.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
    ( Epikur von Samos )

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    • Nicky77N Offline
      Nicky77N Offline
      Nicky77
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      Hallo!

      Haben vor 2 Wochen über ein renommiertes Online-Unternehmen Flüge gebucht für kommenden August (Düsseldorf via NYC nach Las Vegas und zurück ab L.A.). Buchungsbestätigung haben wir sofort erhalten, Kreditkarte wurde belastet.

      Heute bekommen wir nun eine Email von denen mit folgendem Inhalt:

      "Mit Bedauern müssen wir Ihnen allerdings mitteilen, dass wir diese Buchung nicht bestätigen können. Leider hat es eine so unglückliche Flugzeitenänderung gegeben, dass die Anschlußflüge nach Las Vegas nicht mehr passen. Es besteht nur die Möglichleit einer zusätzlichen kostenpflichtigen Übernachtung, welche Sie selber tragen müssten. Dem zufolge müssen wir leider den online abgeschlossenen Vermittlungsvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtums gemäß § 119 Abs. 1.2. BGB anfechten."

      (Wir wurden nicht gefragt, ob wir eine evtl. Übernachtung in Kauf nehmen würden, sondern der Flug wurde einfach storniert!)
      Ziemlich dumm, da wir in den USA für unsere Tour schon diverse Hotels und Mietauto gebucht haben!! Ausserdem haben wir natürlich mit unseren Arbeitgebern unseren Urlaub passend auf genau diesen Zeitraum so gelegt, alles war perfekt aufeinander abgestimmt!

      Die aktuellen Flüge in die USA sind in der Zwischenzeit natürlich auch schon wieder teurer geworden, d.h. für den Preis, den wir ursprünglich gezahlt haben, kriegen wir keine Flüge mehr!

      Ist das rechtens, was dieses Unternehmen da mit uns veranstalten will? Hat jemand schon einmal Ähnliches erlebt?
      Würde mich über Reaktionen von Euch sehr freuen!!!

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      • 1959juergen1 Offline
        1959juergen1 Offline
        1959juergen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #183

        Zur Zeit hat ja die Gewerkschaft Ufo die Verhandlungen mit der Lufthansa abgebrochen und mit Streik gedroht.

        Wir haben Mitte März eine Pauschalreise in der DomRep gebucht, mit Flug von Frankfurt nach Punta Cana per Condor und Anschlussflug Bremen-Frankfurt mit Lufthansa.

        Weiß jemand was passiert, wenn der Zubringerflug Bremen-Frankfurt wg. Streik ausfällt? Warscheinlich erfährt man das ja nicht mal früh genug um auf anderem Weg nach Frankfurt zu kommen und der Flug nach PC ist weg.

        Wie gesagt, es ist alles als Pauschalpakt gebucht.

        LG
        Jürgen

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        • hollerieH Offline
          hollerieH Offline
          hollerie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #184

          Jürgen,

          zunächst einmal: Bis Mitte März sind es noch etwa 4 Wochen, und bis dahin haben sich die Parteien evtl. schon geeinigt. Sollte jedoch wieder gestreikt werden, müssten eventuelle Konsequenzen bei der Buchung vertraglich festgelegt worden sein.

          Am besten besprichst Du aber Dein Problem mit dem Reisebüro oder dem Veranstalter. Es gibt für derartige Fälle eine europäische Richtlinie, die bekannt sein müsste.

          Sicherheitshalber würde ich aber noch eine alternative Reisemöglichkeit vorsehen, denn wer will schon den Urlaub mit einem deartigen Stress beginnen!
          Ich würde da nicht auf den Euro schauen.

          Viel Glück!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • UltraLilliU Offline
            UltraLilliU Offline
            UltraLilli
            schrieb am zuletzt editiert von
            #185

            Hallo Ihr,
            ich habe auch eine Frage, die beim Überfliegen der letzten 19 Seiten anscheinend noch nicht behandelt wurde: wie ist das mit Flugzeitenänderungen bei LINIENFLÜGEN?
            Ich habe im November 08 bei AirAsia einen Anschlussflug gebucht, der im Juli 09 erst genutzt wird. Heute nun erreicht mich eine E-Mail des Anbieters, der mir den Flug bestätigt ... allerdings mit anderen Zeiten, als sie in der 1. Bestätigungs-Mail im November zum Buchungszeitraum angegeben waren. Die haben sowohl den Hin- als auch den Rückflug um mehr als 3 Stunden nach hinten verschoben! Weiß hier jemand, ob ich unter diesen Umständen den Flug noch stornieren kann? Immerhin gehen die Flüge mehrmals am Tag und ich habe eben diesen Flug ausgesucht, weil ich beim Hinflug Termine habe und beim Rückflug gern meinen Flieger nach D bekommen wollte.
            Und hat irgend jemand konkrete Erfahrungen mit AirAsia? Deren AGB sind wenig aufschlussreich, was Flugzeitenänderungen anbetrifft. Gibt es da eine Kulanz?
            Grüße,
            U.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #186

              Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

              Gila wrote:
              Im Oktober wurde für 6 Personen eine Pauschalreise im Reisebüro gebucht. Flug mit Air Berlin und Hotel. Jetzt wurde eine Person schwer krank und kann nicht mit reísen. Nun sagt das Reisebüro, das Hotel Storno geht OK, aber der Flug ist ein Bausteinflug= 100% Stornokosten. Jetzt streite ich mit DER Tours, das sie die Gebühren, also Sicherheitscheck, Steuern usw. erstatten sollen, ist ja meistens ca. 50% des Preises. Hat jemand Erfahrungen damit, wie es so ausgeht?
              Vielen Dank!
              Gila

              privacy wrote:
              "Der Flug für die Familie, für den Fußballclub oder für Freunde wurde im Internet zu günstigen Konditionen oder über ein Reisebüro gebucht. Seit der Buchung sind einige Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate vergangen. Die ursprünglichen Pläne können nicht eingehalten werden und der Flug muss umorganisiert oder abgesagt werden. Ob der Verbraucher den Flug wegen Krankheit nicht antreten oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann oder den Flug einfach verpasst hat, ist rechtlich zunächst unerheblich. Verbraucher haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Steuern und Gebühren. Denn Steuern und Gebühren als Passagierentgelte sind personenbezogene Kosten des Flugtickets, welche die Fluggesellschaft erstatten muss."

              Mehr Infos? >hier klicken<

              Gruß privacy

              PS: Mach es schriftlich, die Callcenter-Mitarbeiter gehören nicht unbedingt
              zu dem Personenkreis, die solche rechtlichen Dinge beurteilen können.
              Entscheiden schon gar nicht.

              Hatte letztens mit einem nicht in Anspruch genommenen lastminute-Flug bei
              Germanwings auch so ein Problemchen. Letztendlich wurde aber gezahlt:
              Und das gleich 10 Mal zu Gunsten meiner Kreditkarte! Jeden Tag einmal.
              Habe das dann gestoppt, bevor ich Millionär geworden wäre. 😉

              Ronny87 wrote:
              Was hier ganz elementar und wichtig ist zu wissen: Ist es nun eine Pauschalreise oder eine Bausteinbuchung, wo nur ein Hotel gebucht wurde und zusätzlich die Tickets bei Air Berlin?

              Wenn du dir die Tarife von Air Berlin anschaust, wirst du feststellen, dass Steuern und Gebühren nur einen Bruchteil vom Flugpreis ausmachen und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bei 50 % liegen dürften.

              Aber auch hier zeigt sich einmal wieder, wenn man ein parr € in eine Versicherung investiert hätte, wären solche Problembe wohl gar nicht erst aufgetaucht.

              Grüße

              privacy wrote:
              @Ronny87

              Bei dem angegebenen zeitlichen Ablauf wäre eine Pauschalreise mit einer
              prozentualen Stornogebühr belegt worden. Da das Hotel ja schon separat
              storniert wurde, ist es relativ sicher, daß der "Bausteinflug" den gesetzlichen
              Bedingungen hinsichtlich der zwingend vorgeschriebenen Erstattung von
              Steuern und Gebühren unterliegt.

              Gruß privacy

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              • UltraLilliU Offline
                UltraLilliU Offline
                UltraLilli
                schrieb am zuletzt editiert von
                #187

                Hallo Curiosus,
                ist die Antwort an mich? Danke Dir auf jeden Fall für's Zusammentragen 😘
                Es löst nur leider nicht mein Problem ... oder ich hab eine lange Leitung.
                Bei mir geht es NICHT um einen regulären Urlaubsflug, sondern um einen Linienflug. Die Gesellschaft fliegt mehrmals täglich das Ziel an und ich habe mir extra den frühesten Flug gesucht, damit ich 1. bei meinem Hinflug schaffe meinen Termin einzuhalten (fliege zu einer Hochzeit, die nicht extra wegen mir verschoben wird) und beim Rückflug meinen Anschlussflug nach D noch bequem und sicher zu erreichen. Drei Stunden Verschiebung schon jetzt, 4 Monate vor Abflug, hinzunehmen, ist mir aus genannten Gründen nicht möglich.
                LG,
                UltraLilli

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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #188

                  ...nein, das sind Beiträge aus einem gesperrten Thread... 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • miriusM Offline
                    miriusM Offline
                    mirius
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #189

                    Unser TUI Fly Flug Ende Mai nach Palma de Mallora wurde von 11.30 auf 18.30 verschoben. Heute um 11.00 kam die Mail, mit dem Angebot den Flug zu stornieren. Was mich besonders ärgert: Bis heute um 12.00 gab es von Airberlin ein Angebot 2 für 1 nach Palma. Und wäre für unseren Termin noch zu haben gewesen.

                    Natürlich hat die Zeit zu stornieren und neu zu buchen (musste mich auch noch mit den Mitreisenden absprechen) nicht gereicht.

                    Kann ich nun wenigstens von TuiFly verlangen uns kostenlos auf den Airberlin Flug (um 4.55h) umzubuchen? Dieser Flug wäre zu unserer Buchungszeit schon günstiger gewesen. Wir haben aber wegen der angenehmeren Flugzeit TUI Fly bevorzugt.

                    Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise.

                    LG und Danke
                    mirius

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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #190

                      Hallo mirius,
                      Wenn 18:30 bei Dir aus irgendeinem Grunde nicht möglich ist, ist die Airline
                      gem. EU-Fluggastverordnung verpflichtet, Dich bei der Änderung auf einen
                      passenden Flug zu unterstützen. Natürlich käme dann auch nur ein wirklich
                      sehr zeitnah liegender Flug am gleichen Tag infrage.
                      Emailadresse liegt dir ja vor, ansonsten: servicecenter@tuifly.com

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • miriusM Offline
                        miriusM Offline
                        mirius
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #191

                        Danke 😄

                        Habe eben mit einer netten TUI-Fly Mitarbeiterin telefoniert. Sie muss allerdings erst einen Antrag eim Supervisor stellen um eine Möglichkeit zu finden. Ich habe ihr vorgeschlagen auf den Airberlin Flug umzubuchen, aber so spontan kann sie das nich entscheiden.

                        LG mirius

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • miriusM Offline
                          miriusM Offline
                          mirius
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #192

                          Angeboten wurden uns jetzt zeitnahe Flüge (telefonisch, Anrufbeantworter) ab München oder Düsseldorf. Was für uns natürlich nicht in Frage kommt. (Abflug ist Nürnberg, Wohnort Würzburg).

                          Komischerweise wird ab heute nachmittag ein zusätzlicher Flug von AB fast genau um die Zeit angeboten, zu der unser TUI-Flug gestrichen wurde.

                          Kann es sein, dass die die Flugzeiten untereinander verkaufen? Und kann ich auf eine Umbuchung auf den AB Flug bestehen?
                          Flugtermin: NUE-PMI 25.05.
                          Danke

                          LG mirius

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #193

                            Hallo Mirius,

                            siehe hier Beförderung zur vereinbarten Zeit

                            und hier Annullierung des Fluges

                            Noch ein Tipp: Mach es ausschließlich schriftlich und fordere die Airline auf,
                            dich entsprechend auf Flug X mit Airline Y zu buchen. Eben wegen
                            EU-Verordnung 261/2004

                            * anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abs. 1 b)
                            

                            mit Hinweis auf Beförderung zur vereinbarten Zeit, siehe oben.

                            Und immer dran denken, die "netten Damen" sind nicht
                            entscheidungsbefugt. Deswegen schriftlich.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • miriusM Offline
                              miriusM Offline
                              mirius
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #194

                              Kurze Rückmeldung: Wir haben heute per emaiI die Kostenübernahme für den zeitnahen AirBerlin Flug von TUI-Fly bekommen. 😄

                              Nachteile für uns: Wir müssen den Flug selber buchen und nochmals in Vorkasse gehen (obwohl TUIFly unser Geld schon seit November hat) und wir müssen die Sitzplatzreservierung und Reiserücktrittsversicherung, die durch die TUI Card abgedeckt waren, nochmals bezahlen 😞 . Bei 4 Personen ist das auch nicht ganz unerheblich.

                              LG mirius

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #195

                                Geht doch. Danke für die Rückmeldung.

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • miriusM Offline
                                  miriusM Offline
                                  mirius
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #196

                                  @ privacy

                                  Danke Dir auch. Ohne Deine Tipps hätte das bestimmt nicht so reibungslos funktioniert. 😄

                                  LG mirius

                                  Nachtrag: TuiFly hat auch die Reiserücktrittsversicherung und Sitzplatzreservierung bei AirBerlin übernommen 😄

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SithonaS Offline
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                                    Sithona
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #197

                                    Ausgleichszahlung - wer hat das schon mal durchgesetzt / wie lange hat es gedauert bis die Fluggesellschaft gezahlt hat?

                                    Unsere Geschichte:

                                    Gebucht hat 1 Person für insgesamt 4 Personen Hin-und Rückflug nach Lissabon über Ryanair online ca. 1 Monat vor Reiseantritt.

                                    Hinflug Freitags, Rückflug Sonntags.

                                    Los gehen sollte es heute, Freitag morgen.
                                    Gesten, Donnerstag abend dann der Anruf : der Flieger sei total überbucht. 😞 1 Person von uns wurde gelost, sie könnte fliegen.

                                    Das ist sehr sinnvoll, wenn man als Gruppe verreisen möchte und die Kosten für die bereits gebuchte und bezahlte Wohnung für eine Einzelperson nicht tragbar sind.

                                    Diese 1 Person dürfte aber auch den Flug stornieren, die andern 3 würden einen Ausgleichsflug erhalten. Sprich, 1 Freiflug für jeden, einlösbar innerhalb 1 Jahres und gültig innerhalb Europas.
                                    Die Unterkunftskosten würden sie zur Hälfte übernehmen (also würden wir darauf sitzen bleiben):
                                    Ein anderes Flugziel könne so schnell nicht angeboten werden. Auch wäre dies mit Umbuchungskosten verbunden (Hallo? Bei Stornierung seitens der fluggesellschaft müsste so etwas dann auf Kulanz gehen!) und wir hätten ja eh keine Unterkunft gehabt.

                                    Anruf später nochmal, das Ausgleichsflugangebot stünde noch und oh ja, die 4. Person könnte auch einen Gratisflug bekommen blabla.
                                    Als wir erwähnten, dass wir lieber eine Ausgleichszahlung möchten, wurde die Stimmung am Telefon sofort pampig und aggressiv.
                                    Dies ist schon mal der erste MinusPunkt für Ryanair, heißt es doch:

                                    (20) Die Fluggäste sollten umfassend über ihre Rechte im Fall
                                    der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
                                    Verspätung von Flügen informiert werden, damit sie
                                    diese Rechte wirksam wahrnehmen können.

                                    Über eine Ausgleichszahlung wurden wir Null informiert, man wollte uns das Ryanair-wir-sind-so-nett-Angebot andrehen.

                                    Nun wollen wir also nach der

                                    VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
                                    vom 11. Februar 2004
                                    über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall
                                    der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur

                                    Artikel 7
                                    Ausgleichsanspruch
                                    (1)
                                    b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
                                    eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen
                                    anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km
                                    und 3 500 km,

                                    Also insgesamt 1200€ einfordern ( 3 Personen).

                                    Wer hat diesen Antrag schon mal eingeleitet und wie ist es verlaufen?

                                    Freuen uns über Beiträge

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                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #198

                                      Da habt ihr Euch einen sehr zähen Partner ausgesucht. Vermutlich steht Euch der
                                      volle Betrag zu, da die Stornierung/Überbuchung innerhalb der letzten 14 Tage vor
                                      Abflug stattgefunden hat.

                                      Du hast jetzt die Möglichkeit, zunächst Deine Forderung der Airline schriftlich
                                      mitzuteilen. Die Erstattung des Flugpreises + Ausgleichszahlung.
                                      Eigentlich bei dem klaren Sachverhalt sind sie verpflichtet,
                                      innerhalb 7 Tagen zu zahlen. Eigentlich.

                                      Im Anschluß daran kannst Du das LBA Luftfahrtbundesamt über den Vorgang
                                      informieren. Sind die offizielle Ansprechstelle seitens der EU.

                                      Eine weitere Möglichkeit wäre die Einschaltung der euclaim.de
                                      Keine Kosten für Euch, nur im Erfolgsfall wird eine Gebühr fällig.

                                      Sodann bleibt noch der Fachanwalt für Reiserecht.

                                      Fürchte, die Aktion wird sich eine Weile hinziehen.

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                                        Ronny87
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #199

                                        Jop sehe ich auch so, wird sich eweig hinziehen.

                                        Ich mache so etwas gerade mit Lufthansa durch und es sind mitterlweie schon 5 Monate vergangen.

                                        Grüße und viel Glück

                                        Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #200

                                          5 Monate? Wow und das schon bei Lufthansa?
                                          Wie lief denn die KOmmunikation mit denen ab?
                                          Wie oft haben die sich gemeldet?

                                          Das Schreiben wird von einem Anwalt aufgesetzt, für Reiserecht schalten wir ein, wenn es probl. werden sollte.

                                          Dank Rechtschutz hoffen wir, dass wir uns da nicht in was Reinreiten 😉

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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