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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • LuganskL Offline
    LuganskL Offline
    Lugansk
    schrieb am zuletzt editiert von
    #381

    Hallo!
     
    Du hast keine Ansprüche nach EU Recht:
     
    http://www.lba.de/cln_009/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Beschwerdeverfahren/Anwendungsbereich%20261_2004.html?nn=20290
     
    Wenn Du mit einer EU Fluggesellschaft geflogen wärest, hättest Du bis 600,- € bekommen können.
     
    Bei einer Pauschalreise kannst Du (geringere) Ansprüche beim Veranstalter gelten machen.

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    • Cordel1C Offline
      Cordel1C Offline
      Cordel1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #382

      Haben eine Flug nach Lanzarote gebucht vom 19.09.-10.10.2010, gestern erhielt ich die Nachricht von AirBerlin, das sich die Flugzeiten ändern und auch der Flugplatz. Es handelt sich nicht um ein paar Stunden sondern der Flug geht schon einen Tag früher los und endet dementsprechen einen Tag früher.Nun muß ich auch die FeWO umbuchen, was ja allgemein nicht kostenlos ist. Mir werden 10,00 Euro Umbuchungsgebühr berechnet.Kann ich der Fluggesellschaft dieses in Rechnung stellen.
      Vielen Dank Cordel1

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      • Terrorkruemel73T Offline
        Terrorkruemel73T Offline
        Terrorkruemel73
        schrieb am zuletzt editiert von
        #383

        @Cordel1
         
         
        Wie sind die den drauf? Was wäre wenn Du am Tag voher noch zur Arbeit müsstest?
         
         
        Darf ich nachfragen, was es mit der Flugplatzänderung auf sich hat.
        Meinst Du den Sitzplatz oder den Abflughafen?
         
        Ich denke das ein paar Std. Flugzeitverschiebung vor oder nach hinten sind ok ,
        aber gleich einen Tag früher abfliegen & zurück find ich ne echte Frechheit.
         
        Gruss
        Krümelchen

        Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer!

        Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CliffideoC Offline
          CliffideoC Offline
          Cliffideo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #384

          wenn Du den Flug direkt von AirBerlin bestätigt bekommen hast, ist die Fluglinie verpflichtet, Dich zum angegebenen Termin zu befördern. Ansonsten hast Du das REcht auf eine Beförderung am angegebenen Termin mit einer andern Fluglinie. Die Umbuchung und Ubuchungskosten muss dann Airberlin tragen.

          Also schau schon mal im voraus, welche anderen Flüge möglich sind und antworte auf das AirBerlin-Schreiben, dass Du nicht einverstanden bist und auf den gebuchten Flugdaten bestehst. Die Vorschläge für alternative Flüge fügst Du hinzu.

          Nach Lanzarote sollte es nicht das Problem sein, anderweitige Flüge zu bekommen.

          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #385

            Habe bedingt durch die Schliessung des threads von clarito Teil 2 durch Mausebaer komplett den Teil 1 seines Problemes nachgelesen.

            Ich hoffe, ich habe nichts überlesen, wenn ich jetzt sage, das mir ein wichtiger Aspekt der Begründung für das rechtzeitige zeitlich fixierte Erscheinen vor Abflug in den Beiträgen gefehlt hat. Es kann durchaus sehr wichtige Gründe für eine Vorverlegung des Abflugtermines geben. Das könnte z.B. eine Unwetterwarnung auf der vorgesehenen Flugroute sein. Das ist dann eine Ermessungsache des Kapitäns. Hierzu ist leider nichts gesagt worden. Mir ist z.B. mal ein Flieger vor der Nase weggeflogen, weil ich zwar pünktlich zum check-in eines innerdeutschen Linienfluges da war, aber bedingt durch starken Schneefall es zu einem Gedränge vor der Enteisungsanlage gekommen war. Und es drohte die Schliessung des Flughafens.

            So ein zeitlicher Spielraum hat schon seine Berechtigung, auch wenn er in der Regel bei normalen Verhältnissen manchmal als lästig weil viel zu lang emfunden wird.

            Mich würde aber interessieren, ob die airline den angebotenen Freiflug von clarito als Kulanz angeboten hat, denn dann dürfte er nicht behaupten, Recht gehabt zu haben.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BarpiB Offline
              BarpiB Offline
              Barpi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #386

              Clarito wurde ein Gratisflug als Entschädigung angeboten.
              Hat er in einem neuen Thread Teil 2 berichtet. Thread wurde aber schon wieder geschlossen

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ichmacheurlaubI Offline
                ichmacheurlaubI Offline
                ichmacheurlaub
                schrieb am zuletzt editiert von
                #387

                Hallo,
                ich habe mal eine Frage das neue EU Gesetz zu Flugverspätungen gilt das auch bei Verspätungen wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?
                Wir hatten 12 Stunden Verspätung nach Hurghada und unserer Reiseveranstalter geht nach der Frankfurter Tabelle und will uns einen Gutschein von 80,00 € geben.
                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #388

                  Hallo, ichmacheurlaub.

                  Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auch bei Pauschalreisen. Deine Ansprüche kannst Du aber nur gegen die Fluggesellschaft selbst richten. Entscheidend ist der Grund der Verspätung. Aussergewöhnliche Umstände befreien die Airline von einer Zahlung, den Nachweis dazu muß sie aber selbst führen.

                  Ist momentan wegen der lawinenartigen Ansprüche ( ab 3 Stunden Verspätung ) nicht sehr beliebt bei den Fluggesellschaften und Du musst Dich schon auf viel Zeit bei der Umsetzung der Forderung einrichten. Es wird häufig nicht auf Schreiben reagiert und bewegt wird sich manchmal erst nach Klageeinreichung.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • ichmacheurlaubI Offline
                    ichmacheurlaubI Offline
                    ichmacheurlaub
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #389

                    Hallo,
                    die Maschine war defekt und könnte nicht auf die Schnelle repariert werden.
                    Erst nach 12 Stunden war eine Maschine frei die uns fliegen konnte.
                    Den ersten Brief habe ich der Reisegesellschaft geschickt und die haben sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt.
                    Oder soll ich besser zum Anwalt gehen weil einen Gutschein will ich auf gar keinen Fall ich weiß ja garnicht ob ich das nächste mal bei denen buche.
                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #390

                      Guten Morgen,

                      für den von Dir genannten Grund der Verspätung ist die Fluggesellschaft verantwortlich.
                      Wie gesagt, Erstattungen nach der EU-Verordnung (hier Verspätung) kannst Du nicht über den Reiseveranstalter erwarten. Ob Du zur Durchsetzung einen Anwalt benötigst, musst Du selbst entscheiden. Persönlich würde ich erst einmal den Kontakt zur Flug-
                      gesellschaft aufnehmen und die Forderung anmelden.

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                      • schmidla85S Offline
                        schmidla85S Offline
                        schmidla85
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #391

                        hi, ich habe vor einiger zeit schon für april 2011 gebucht kann ich die buchung eigentlich noch umbuchen auch wenn ich schon bezahlt habe? und wie lange geht das.???

                        mfg schmidt christian

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • rmouillardR Offline
                          rmouillardR Offline
                          rmouillard
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #392

                          Hallo,
                           
                          umbuchen kann man bis 30 Tage vor Reisebeginn, im Prinzip gegen eine Gebühr.
                          Genaue Infos findest du in den AGB deines Veranstalters.
                           
                          LG
                          Roswitha

                          I Love Egypt

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mogan13M Offline
                            mogan13M Offline
                            mogan13
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #393

                            Das bezieht sich auf Pauschalreisen, bei nur Flugbuchung kann man je nach Tarif und Flugesellschat bis zu einem Tag vorher umbuchen.
                             
                            Und da der Fragensteller schreibt schon bezahlt gehe ich von einer nur Flugbuchung aus.

                            Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • gerib_atG Offline
                              gerib_atG Offline
                              gerib_at
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #394

                              hallo,

                              hab eine flug von münchen nach bangkok gebucht (omanair)
                              die anschlussflüge wien münchen und münchen wien mit der aua
                              wenn z.b. der flug bangkok münchen verspätung hat und ich würde den
                              flug münchen wien mit der aus versäumen ist oman air verplichtet die kosten für die umbuchung und für den höhren tarif aufzukommen ? danke

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #395

                                Auf alle Fälle, wenn die Flüge zusammenhängend gebucht wurden. Ansonsten eher nicht, wobei es im Einzelfall natürlich auf die Umstände der Verspätung ankommt. Beim Start der Reise müsstest Du die Frage stellen, ob Austrian bei Verspätung haftet.

                                Einfacher und finanziell besser abgesichert ist man in solchen Fällen durch eine Zusatzversicherung, die auch bei Flugverspätungen ( mit entsprechend ausreichenden Umsteigezeiten an Flughäfen ) haftet und andernfalls Umbuchungen/Flugänderungen ermöglicht. Beispielsweise ticketsafe.

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • JBR123J Offline
                                  JBR123J Offline
                                  JBR123
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #396

                                  Hallo,

                                  unsere Urlaubsreise mit Reiseveranstalter RV begann am Flughafen A und ging
                                  zum Flughafen B - also fast in der Nähe unseres Urlaubsortes. Der Rückflug war
                                  15 Tage später vom Flughafen B wieder zum Flughafen A geplant - stand auch so
                                  auf den Tickets!

                                  Durch irgendwelche Umstände (Flugüberbuchung wurde uns zugerufen) ging dann
                                  aber der Rückflug zum Flughafen C - ein Shuttleservice zum Flughafen A wurde uns
                                  zugesagt. Leider bekamen wir dann beim einchecken, am Flughafen B, nur Zugtickets
                                  in die Hand gedrückt mit denen wir selbst für den Weitertransport sorgen mussten!!
                                  Zudem wurde der Rückflug zum Flughafen C auch noch mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt.
                                  Jedenfalls hatten wir dadurch ca. 8 Stunden Verzug und mußten die Reststrecke,
                                  zum Flughafen A, noch mit Taxi selbst bezahlen. Flughafen A hat keinen Bahnhof
                                  und der nächste ist 50km entfernt!

                                  Alles mit 4 Koffern, 4 Rucksäcken und 2 kleinen Kinder!
                                  (.... und 4mal umsteigen in andere Beförderungmittel)

                                  Wie erkläre ich meinem Reiseveranstalter, dass er mir durch diese Aktion den ganzen Urlaub versaut hat??

                                  Danke
                                  JBR

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gerib_atG Offline
                                    gerib_atG Offline
                                    gerib_at
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #397

                                    privacy wrote:
                                    Auf alle Fälle, wenn die Flüge zusammenhängend gebucht wurden. Ansonsten eher nicht, wobei es im Einzelfall natürlich auf die Umstände der Verspätung ankommt. Beim Start der Reise müsstest Du die Frage stellen, ob Austrian bei Verspätung haftet.

                                    Einfacher und finanziell besser abgesichert ist man in solchen Fällen durch eine Zusatzversicherung, die auch bei Flugverspätungen ( mit entsprechend ausreichenden Umsteigezeiten an Flughäfen ) haftet und andernfalls Umbuchungen/Flugänderungen ermöglicht. Beispielsweise ticketsafe.

                                    Gruß privacy

                                    Danke für den Tip mit ticketsafe

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #398

                                      JBR123
                                      Zu Deinem Beitrag im überflüssigen Thread:
                                      Ganz einfach, weil ausser dem bereits dort von anderen geschriebenen Feedback es nichts weiter dazu zu sagen gibt.

                                      Deinem persönlichen Empfinden zur Frankfurter Tabelle wird sich Dein RV vermutlich nicht anschliessen.

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • brownkiwiB Offline
                                        brownkiwiB Offline
                                        brownkiwi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #399

                                        Hallo,

                                        ich hab hier schonmal ein wenig gelesen, bin aber noch nicht ganz schlau geworden. Mein Problem sieht folgendermaßen aus:

                                        Ich habe einen Flug von Kalkutta nach Berlin (mit Zwischenstop in Mumbai und London) gebucht.
                                        Ursprünglich sollte ich abends um 20:30 von Kalkutta nach Mumbai fliegen und dann 02:30 Uhr von dort weiter nach London. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Flug von Kalkutta nach Mumbai gestrichen wurde und ich daher in einen Flug 11 Stunden früher (also 9:30 Uhr) umgebucht werde. An meinem Anschlussflug von Mumbai nach London ändert sich allerdings nichts.
                                        So gehen mir also nicht nur 11 Stunden an meinem Urlaubsort verloren, was schon ärgerlich genug ist, ich habe auch noch einen Zwischenaufenthalt von 14 Stunden auf dem Flughafen in Mumbai.

                                        Hab ich da irgendeine Chance auf Preisminderung oder kostenlose Verpflegung in Mumbai oder sowas?

                                        Danke!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • reisender56R Offline
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                                          reisender56
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #400

                                          Hallo leute
                                          Ich weiss nicht ob das jetzt hierher gehört aber ich versuchs mal: Wer kann mir mal sagen was passiert eigentlich wenn man den Flug nicht aus eigenem verschulden verpasst? Nicht eigenes verschulden weil wir vom reiseveranstalter zu spät abgeholt und transferiert worden sind, dabei war unser Flug schon über alle Berge. Das ist so passiert das wir am letzten Urlaubstag ein Fax ins Hotel bekommen haben in dem der Reiseveranstalter uns die Abreiseinfo`s gegeben hat und auf diesem fax waren ganz andere Daten drauf als auf unserem gebuchten und bestätigtem Elektronischen Ticket so, als wir am Flughafen ankamen war unser Flieger natürlich weg blieb nur Umbuchung verbunden mit hohe Kosten übrig Kosten die ich hoffentlich wieder bekomme, aber bei dem neuen Flug hätten wir umsteigen müssen also der erstflug wurde aus welchen Gründen auch immer storniert, da wurden wir in Busse verfrachtet und an den Anschlussort ins Hotel gebracht hier nach 2 Std. Schlaf geweckt und mit dem Bus wieder zum Fluhafen gefahren wo erst am nächsten Tag um 8,00 der Heimflug stattfand. Ich hätte gerne gewusst ob ich da auf welche Entschädigungen hoffen kann.
                                           Danke euch im vorraus

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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