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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • dota33D Offline
    dota33D Offline
    dota33
    schrieb am zuletzt editiert von
    #761

    Hello
    Passt jetzt nicht direkt zu den Flugzeitenänderungen, aber kann es sein dass Fluglinien manchmal auch aus wirtschaftlichen Gründen Flüge canceln oder annulieren, bei den Flugzeiten denk ich mal schon. Ist mir nämlich kürzlich passiert! Fast 4 Stunden Verspätung hatte ich für einen Flug der nicht mal 2 Stunden dauerte  😞   kann man das einfach einklagen? oder soll man bei der Fluglinie anfragen? bzw. hat jemand schon erfahrungen mit dieser: www.flugverspaetung.at oder ähnlicher seiten gemacht?  ❓

    lg

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #762

      @limo1:

      ich gehe mal davon aus, das der Rückflug statt abends ca. 20.00 Uhr am gleichen Tag eben früher noch in der Nacht ca. 04.30 Uhr oder so ähnlich vorverlegt wurde ( deine Angaben von mehr als 12 Stunden ). Du willst damit ausdrücken: es fehlt dir sozusagen 1 Urlaubstag, und in der -ganz kurzen Nacht- vor dem Abflug konntest du auch nicht schlafen. Das Problem befindet sich zur Zeit noch -leider- rechtlich in einem Vakuum, sprich es gibt keine pauschale juristische Linie. Die Verbraucherschutzverbände klagen deswegen, das die RV mit der Buchungsbestätigung verbindliche Flugzeiten angeben sollen.

      Das Urteil desAmtsgerichtes München braucht dich nicht zu schocken. Hier wurde die Reise gar nicht erst angetreten, sie haben storniert und wollten Schadensersatz. Der Zweck der Reise war hier eine 10-tägige Kreuzfahrt plus vorher und nachher je 3 Tage eine Busfahrt. Die Richterin sah den gesamten Erholungswert der Reise allein durch die nächtlichen Flugzeiten der Hinreise nicht wesentlich beeinträchtigt. Hier wurde ein Fehler begangen, denn -wenn die Reise angetreten worden wäre- hätte man hinterher einen oder sogar 2 Tage Reisepreisminderung verlangen können, da ähnlich wie beim jetlag diese 2 Tage mit nicht geringen Beeinträchtigungen verbunden sind.

      Du müsstest in deinem Fall als Einzelkämpfer auftreten, da nach aller Erfahrung die RV sich ( noch ) zu Recht auf die Unverbindlichkeit der Flgzeiten berufen werden. Du hast gute Chancen, wenn du nur eine 5-7 tägige Reise gebucht hattest, einen Reisetag als Ersatz zu erstreiten ( Reisepreis geteilt durch Anzahl der Tage ). In dem Fall ist der Zweck der Reise wesentlich durch die Flugzeitänderung beeinflusst, aber bei 14 oder mehr Tagen sieht das schon wieder ganz anders aus. Was ein Richter entscheiden wird bleibt zumindest bis heute offen. Es gibt auch ein älteres Urteil des AG Duisburg, welches nahträgliche Flugzeitänderungen für nicht zulässig ansieht, wenn dadurch keine Nachtruhe gewährleistet ist.

      Gruss Gabriela

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      • limo1L Offline
        limo1L Offline
        limo1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #763

        Danke für eure Hilfe.
        Ich halte euch auf dem laufenden.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #764

          gabriela_maier wrote:
          @limo1:

          Du hast gute Chancen, wenn du nur eine 5-7 tägige Reise gebucht hattest, einen Reisetag als Ersatz zu erstreiten ( Reisepreis geteilt durch Anzahl der Tage )

          Wie kommst du denn darauf? Bisher wurden max 50% eines Tagessatzes zugesprochen. Das ist nicht ganz unerheblich, da limo1 entscheiden muss, ob sich ein Auftritt als "Einzelkämpfer" bei allen Risiken, die das Unterfangen birgt, überhaupt lohnt!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #765

            Nun, ich schrieb aber auch, das es völlig offen ist, was ein Richter hier in einem Rechtstreit entscheiden würde. Ein Tagessatz ? Immerhin geht es um eine mehr als 12-stündige Vorverlegung der Flugzeit, dazu kommt noch ( meine Zeitschiene unterstellt ) die fehlende Nachtruhe. Das ist weit mehr als 50% eines Urlaubstages. Und es gibt den trend, diese Unsitte der Flugzeitänderungen zu Ungunsten der Reisenden auch juristisch strenger zu ahnden. Vor nicht zu langer Zeit wurde ja bei Verkürzungen nur prozentual der Hotelpreis erstattet, jetzt ist es der Tagespreis, der -wie man weiss- auch die Flugkosten beinhaltet. Und nicht zu vergessen die Klage der Verbraucherschutzverbände in dieser Sache. Auch Richter sind über das aktuelle Geschehen informiert !!

            Was nun das Risiko von limo1 angeht: ob er nur  € 40.-- oder € 80.-- einklagen muss ist unerheblich. Ich persönlich zweifle, ob es überhaupt zu einer Klage kommen wird, der RV wird wie fast immer ein wachsweiches Angebot machen. Wenn es limo1 aber um die Sache an sich prinzipiell geht zieht er das durch. Aber dann kann der RV immer noch die Forderung anerkennen, so das es gar kein Urteil gibt. Wir müssen wahrscheinlich warten, bis es zu einer Entscheidung der Klage der Verbraucherschutzverbände gekommen ist.

            Gruss Gabriela

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #766

              Ich hatte gehofft, drum herum zu kommen:
              Die An- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage, also sind 50% des Tagessatzes aktuell das Nonplusultra (von nix!)!
              😉

              Bei allem Pioniergeist wird eine Klage weit mehr kosten, als sie erbringen kann!
              Das muss man einfach auch mal sagen und vielleicht erwähnen, dass sich Rechtsschutzversicherungen durchaus vorbehalten, einen unverhohlen klagewütigen Kunden von seiner vertraglichen Laufzeit eigenmächtig zu entbinden!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #767

                An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage ? Richtig, so ist das zur Zeit. Wenn die Verbaucherschützer mit ihrer Klage aber feste verbindliche Flugzeiten erreichen gilt das natürlich nicht mehr.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
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                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #768

                  Wir sprechen hier aber über einen Fall aus der Vergangenheit, ergo gilt die gegenwärtige Rechtsauffassung.
                  Darüber hinaus teile ich weder deinen Heilsglauben an die Klage der Verbraucherschützer, noch denke ich, dass sie - im Erfolgsfalle?! - Flugzeitenänderungen für immer und ewig aus der Welt schafft ...
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • wiener-michlW Offline
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                    wiener-michl
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #769

                    gabriela_maier wrote:
                    An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage ? Richtig, so ist das zur Zeit.

                    Dein Chef ist da wohl anderer Meinung - richtig ? 😉

                    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #770

                      @wiener-michl:

                      ich war der Meinung, ich hätte dir schon gestern auf deine launige Bemerkung geantwort, wird wohl "lost in space" sein.

                      Natürlich hat mein Chef das damals anders gesehen, aber heute habe ich keinen Chef mehr -ausser mein Mann erhebt Anspruch auf diese Position- so dass ich das ich heute ganz entspannt sehe.

                      Was nun den Einwand ( nicht deinen ! ) angeht, wonach es in Zukunft offen ist und bisher immer anders geurteilt wurde, tja, der sollte zur Kenntnis nehmen, das die AGB der RV eben keine heiligen Kühe sind und Teilbereiche jederzeit von den Gerichten kassiert werden können. Und da hast sich in den letzten Jahren doch ganz langsam was in kleinen Schritten getan. So einfach ist das !! Mal sehen, was lino1 aus seiner Sache macht, und was sich insgesamt in nächster Zeit tut.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • wiener-michlW Offline
                        wiener-michlW Offline
                        wiener-michl
                        Verwarnt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #771

                        Ich habe deine Antwort gestern sehr wohl gelesen,
                        hat wohl irgend ein Schurke wieder gelöscht 😉
                         
                        Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen daß ich mit der Aussage
                        ---  An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage  ---
                        NICHT einverstanden bin.
                        Wenn ich zB eine Reise vom 1.-14. buche sind das für mich exakt 14 Urlaubstage , und keinen deut weniger, und ich habe ein Recht darauf pünktlich und entspannt zu transportiert werden.
                        Pünktliche Zahlung wird ja auch von mir erwartet, gelle ....   😉

                        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                        • BienekindB Offline
                          BienekindB Offline
                          Bienekind
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #772

                          Wenn du aber2 Wochen buchst, von Sonntag bis Sonntag beispielsweise, wären das nach deiner Rechnung 15 Tage 😉 , 2 Wochen haben aber nur 14 Tage (2x7=14),  also sind es  14 Übernachtungen. Wenn du vom 1.-14. buchst, sind das 13 Übernachtungen und keine vollen 2 Wochen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #773

                            Ja, aber um bei deinem Beispiel zu bleiben: bisher hattest du keinen Einfluss auf den 1. und 14. Tag deines Urlaubes. Du musstest mit dem Vorlieb nehmen, was dir dein RV bei Buchung als nutzbarer ( urlaubswerter ) Zeit vor Ort mit der Flugzeit avisiert hatte und mit dem realen Ergebnis, was sich bei Flugzeitänderung ergeben hat. Das soll sich ja jetzt ändern !

                            OT: eine Bemerkung zu den Rechenkünsten von vs, wonach 50% von nichts auch nicht ist( den Sachstand in der Beurteilung des Problemes mal beiseite gelassen ) daher auch von mir eine Wasserstandsmeldung zu meinen mathematischen Erfahrungen, ich kann zwar kein Kölsch ( trinke es aber ab und zu sehr gern ), und phonetisch kann ich es auch nicht ausdrücken, aber deren Weisheit schliesse ich mich voll und ganz an: "Dreimal Null ist Null bleibt Null bleibt Null, denn wir waren ja in der ( ????-gas ) in der Schule". Vielleicht können mir die Kölner hier aushelfen.

                            Aber rechnen können wir auch, und dazu brauchen wir keine Nachhilfe, oder ??

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #774

                              @wiener-michel
                              Du hast vielleicht "den Anspruch", das "Recht" hast du schlicht und einfach nicht!
                              In sehr wenigen Fällen wurde den AGB gerichtlich widersprochen, die erstrittenen Erstattungen waren marginal.

                              Mich stört es, dass nun auch bei diesem Thema wieder mal die Nebenaspekte heftiger diskutiert werden - noch dazu weitgehend theoretisch?! - als des Pudels Kern.
                              Scheint zwar ganz en vogue zu sein, hilfreich ist es jedoch nicht!
                              Auch wenn gabriela_maier unbeirrt von einer rosaroten Flugzeitenära träumt - Fakt ist: An- und Abreisetage gelten im rechtlichen Sinne nicht als Urlaubstage und können daher beschnitten sein. Wie stark, wird unterschiedlich ausgelegt, aber ein Recht wird aus deinem Anspruch deshalb noch lange nicht!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
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                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #775

                                vonschmeling wrote:
                                ...des Pudels Kern...

                                Ulrich Roski

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BulgarienfanB Offline
                                  BulgarienfanB Offline
                                  Bulgarienfan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #776

                                  Da hier auf die Mathematik abgestellt wird:
                                   
                                  Zu meiner Schulzeit hätte wiener-michel ein tiefrotes "Def beachten!" am Rand gefunden. (Def = Definitionsbereich)  Arbeitsrechtlich und reiserechtlich sind "Urlaubstage" halt unterschiedlich definiert. So verrät eine scheinbar geistreiche Bemerkung eigentlich nur Unkenntnis. Aber heutzutage sind ja Sprüche wichtiger als Argumente.
                                   
                                  Mal davon abgesehen: Was hindert die Bevorzuger fester Flugzeiten eigentlich, Linienflüge zu buchen?  Ich meine, was, außer Geiz? Ihr wollt doch die günstigen Pauschalreisepreise, ohne die Nachteile in Kauf zu nehmen! Wenn die AGB wirklich kippen, werden die Reisen teurer, und zwar auch für die, denen die Flugzeiten egal sind, wenn der Preis stimmt. Aber ich kann mir jetzt schon vorstellen, wer dann von "Abzocke" sprechen wird.

                                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #777

                                    Nur zur Erklärung:

                                    es gibt eine höchstrichterliche Entscheidung über eine nicht angreifbare Rechtsauslegung nur durch das Bundesverfassungsgericht, aber sie hat nichts mit rechtlichen Entscheidungen untergeordneter Instanzen aus der Vergangenheit zu tun. Hier darf niemand, ich wiederhole niemand, spekulieren, ob bisherige Rechtsauffassungen auch zukünftiges Recht absichern. Ich könnte jetzt auf ein ganz aktuelles Urteil in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Prozesskosten hinweisenverweise, tue das aber bewusst nicht, weil es mit dem thread nichts zu tun hat, aber das Urteil dennoch bisheriges Recht aller Instanzen in der Sache ausser Kraft setzt.

                                    Was lernst man daraus ? Man braucht sehr sehr langen Atem, um scheinbares Recht basierend aus von interessengesteuerten Winkelakvokaten formulierten AGB auszuhebeln.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #778

                                      @gabriela_ maier
                                      Ach wäre es doch ein Erlebnis, du würdest dich irgendwann einmal an die Fakten halten?
                                      :?

                                      Auch bisher "hat man Einfluss" auf die Gestaltung der Anreise, aber darum geht es hier nicht. Bisher haben deine gebenedeiten Verbraucherschützer auch noch weder geklagt, noch Recht bekommen - somit ist auch dieser Aspekt deiner Beiträge aus der Abteilung Sternchenkopftuch an Glaskugel.
                                      Zu schlechter Letzt bist du glaub ich der eininzige Leser hier, der sich an den stetigen Hinweisen auf meinen nur knapp zweistelligen IQ und die Bildung auf Höhe Baumschule NICHT zu Tode langweilt - abgesehen von der Tatsache, dass nullkommanull Inhalt auch bei der siebenundzwölften Wiederholung null Inhalt ergibt - sofern du dem rechnerisch folgen kannst?

                                      Bevor mir das schlummernde Haupt auf´s Keyboard knallt, lasse ich dich ungestört weiterfabulieren von der glanzvollen Zukunft perfekt getimeter Pauschalreisender, vernünftigen Einwänden bezüglich der ökonomischen Machbarkeit bist du ja leider auch nicht zugeneigt - also watt soll der Driss?
                                      ❓

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #779

                                        Fakten, welche Fakten ? Ich hoffe, das deine bloden Haare beim Runterfallen nicht irgendwelchen Schaden leiden. Weisst du was Neues: haben die Verbraucherschutzer nicht geklagt ? Ich weiss nur, das geklagt wurde, aber bisher noch nicht entschieden wurde.

                                        Aber wer wie du- von dir selber kundgetan- Verbindungen zu örtlichen türkischen regionalen Verwaltungen hast, und daher würde es mich nicht wundern, wenn du auch in dieser Sache "heimliche" Informationen besitzt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #780

                                          Bulgarienfan wrote:
                                          Zu meiner Schulzeit hätte wiener-michel ein tiefrotes "Def beachten!" am Rand gefunden. (Def = Definitionsbereich)  Arbeitsrechtlich und reiserechtlich sind "Urlaubstage" halt unterschiedlich definiert. So verrät eine scheinbar geistreiche Bemerkung eigentlich nur Unkenntnis. Aber heutzutage sind ja Sprüche wichtiger als Argumente.

                                          hallo Manfred, ist schon Recht Hr.Oberlehrer.
                                           
                                          Ich weiss jetzt nicht warum du hier eine gewisse Schärfe in eine sachliche Diskussion bringst, vlt  hast du ja nur einen schlechten Tag gehabt.
                                           
                                          Ich gebe zu nicht der klassische Pauschaltourist zu sein, und somit finde ich halt manche Phrasen der Branche komisch.
                                          Und über eine dieser habe ich meine Verwunderung ausgedrückt, mehr nicht.
                                          Bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.
                                           
                                          ids

                                          Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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