Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe nach Ewigkeiten Individualreisen das erste Mal wieder eine Pauschalreise gebucht. Ich weiss, dass Flugzeiten unverbindlich sind. Aber bis wann können die Zeiten noch geändert werden?
Habe heute meine Reiseunterlagen bekommen incl. Flugtickets mit Fluggesellschaft, Flugnummer und Flugzeiten. Abflug ist am 03.10.2012.
Die Frage nach eventuell möglichen Änderungen an der Abflugzeit oder evtl. sogar am -Ort ist für mich wichtig, da ich Transfers vom Wohnort zum Abflughafen organisieren muss. -
Die Reisezeit kann sich auch noch wenige Stunden vor Antritt der Reise verändern.
Einer der Gründe, warum es diesen Thread gibt ...
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vonschmeling:
"Rosen, Tulpen, Nelken ..." - schaumamoll!
Scheck ist da, inklusive Verzugszinsen.

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Hallo an alle,
ich habe eine Reise vom 22.9.12 bis zum 30.9.12 von Münster nach Antalya über Oeger Tours gebucht. Meine Flugcoupons habe ich per E-Mail erhalten. Dort ist auch nur ersichtlich Abflug 22.9.12 um 20.00 Uhr Osnabrück, Ankunft Antalya 23.9.12 um 2.00 Uhr. So habe ich es auch gebucht. Jetzt habe ich auf der HP vom Flughafen gesehen, dass es kein Direktflug ist, sondern (Nachfrage bei Holidaycheck da über HC gebucht) es einen Stop over in Zürich gibt. Ist das rechtens? Ich weiß natürlich, dass bei der Buchung alles unverbindlich ist, aber auch aus meinen Flugunterlagen geht nicht hervor, dass es eine Zwischenlandung in Zürich gibt. Müsste das nicht irgendwo zu sehen sein? Wenn ich jetzt den Flug auf der HP aufrufe, sehe ich auch keine Ankunftszeit, es wird nur angegeben via Zürich.
Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
Dagmar -
Selbstverständlich ist es rechtens, denn ein Direktflug kann mit einer Zwischenlandung durchgeführt werden. Ohne Zwischenlandung musst du einen Nonstop-Flug buchen.
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Müsste es denn nicht irgendwie aus den Flugunterlagen hervorgehen, dass es eine Zwischenlandung in Zürich gibt? Mittlerweile ist mir natürlich klar, dass es, aufgrund der langen Flugzeit nach Antalya, irgendwo eine Zwischenlandung geben muss. Ich finde aber, dieses muss irgendwo auf den Flug- bzw. Buchungsunterlagen kenntlich gemacht werden. Ich hätte dann nämlich einen Flug früher buchen können und sogar günstiger, über einen anderen Reiseveranstalter, welcher gleich eine Zwischenlandung anzeigte.
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@dagrowe
Das Routing muss aus deinen Tickets (bzw. etix) nicht zwingend zu ersehen sein.
Was das mit alternativer Buchung bei einem anderen Veranstalter zu tun haben soll, verstehe ich nicht so ganz? Zudem hätte auch dieser die Flugzeiten ändern können im Zeitraum seit der Buchung.Und - wie du schon ganz richtig festgestellt hast - hätte dir bereits bei der Buchung dank der angegebenen Dispatchzeiten schon klar sein müssen, dass es sich nicht um ein Non-Stop Operating handeln kann ...

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Hallo,
leider bin ich mir nicht ganz sicher ob mein Problem genau hier hin gehört. Wir haben im Juli diesen Jahres eine Reise vom 01.06.2013 bis 16.06.2013 ab Köln gebucht. Der Flug sollte mit AB statt finden . Heute bekommen wir eine Mail, dass AB den Flug gestrichen hat und sdie uns nun andere Flugzeiten mitteilen müssen. Folgende: 31.05.2013 bis 14.06.2013 ab Köln.Flug
mit XG. Aber das sind ja nicht nur andere Zeiten sondern auch 1 Tag vorher Ablug und somit ändern sich ja die gesamten Reisedaten. Wenn ich dem Zustimme, kann ich dann eine Preisminderung erfragen? Habe noch nicht auf die Mail geantwortet. Für ein paar Antworten oder Ideen würde ich mich sehr freuen.
LG Jofato -
du stimmst mEn nach dann einem neuen Reisevertrag zu, warum willst du dann eine Preisminderung erfragen? Normal sollte sich der Preis ja eh verringert haben, denn wenn ich richtig gerechnet habe verkürzt sich auch de Gesamtreisedauer um einen Tag.
Alternativ kannst du natürlich auch den ursprünglichen Vertrag stornieren.
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Genau so ist es.
Es handelt sich hierbei um eine komplett neue vertragliche Vereinbarung, der Preis muss angpasst seinbevor du zustimmst, und die Alternative ist eine Kündigung bei vollem Anspruch auf Erstattung des Erlangten. -
Hallo erst mal :? ,
habe heute meine Reiseunterlagen ausgedruckt. Da ich noch eine frage an die Fluggesellschaft hatte habe ich dort angerufen.
Dort wurde mir dann mitgeteilt das unser Flug nicht wie gebucht, von Köln-Bonn nach Hurgahda sondern jetzt von Düsseldorf aus geht. Was kann ich da machen weil ich in Köln schon den Parkplatz reserviert und bezahlt habe und mir die Fahrt nach Düsseldorf auch noch zu weit ist.Danke für Antworten

Erika -
@die welt ist groß
Und die Änderung wurde dir zuvor nicht vom RV mitgeteilt ? Oder handelt es sich nicht um eine Pauschalreise ? (Du hast die Airline kontaktiert... :? )Wenn der Abflughafen geändert wird, kannst du im Regelfall kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Du kannst auch vom RV erwarten, dass er dir z. B. ein Rail&Fly Ticket zur Verfügung stellt.
Nun verhält es sich in deinem Fall allerdings so, dass die beiden Flughäfen nicht wirklich weit voneinander entfernt sind. Die Fahrtdauer mit der DB beträgt vom Flughafen Köln-Bonn bis Flughafen DUS zwischen 46 und 78 Minuten, Kosten zwischen (bei der DB angegeben) 15,50 € und 21 €.
Wenn du nicht auf den Urlaub verzichten möchtest, würde ich an deiner Stelle den PKW wie beabsichtigt in Köln parken und mit einem Rail&Fly Ticket des RV nach DUS fahren. Denn zurück erfolgt die Landung ja wohl in Köln, nicht wahr ?
Kontaktiere auf jeden Fall den RV. -
@Kurion
die Änderung wurde mir zuvor nicht vom RV mitgeteilt
obwohl die das,nach aussage der Fluggesellschaft seit dem 24.08.12 schon gewusst haben. Es handelt es sich um eine Pauschalreise. Habe den restbetrag vor 2 Tagen überwiesen und heute morgen waren die Unterlagen per Email da. Habe die Fluggesellschaft kontaktiert wegen einer nachfrage zu unseren Vornamen. -
@die welt ist groß
Was ich nicht verstehe: Du hast die Airline kontaktiert wegen einer Nachfrage zu den Vornamen.
Also steht in den Reiseunterlagen immer noch Abflughafen Köln-Bonn ? Oder ist dir der neue Abflughafen nur nicht aufgefallen... und die Airline hat dir bei deinem Anruf diese Auskunft erteilt ? :?Hat sich auch der Zielflughafen für den Rückflug geändert oder ist es da bei DUS geblieben ?
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So, mit dem heutigen EuGH Urteil sind die Kartenhäuser der Airlines bezüglich Ausreden bei Ausgleichzahlungen bei Verspätungen endgültig zusammen gebrochen. Das Urteil von 2009 wurde bestätigt und damit basta! Nur Streiks u.ä. zählen als "außergwöhnliche Umstände".
Die Richter ××× u.ä. vom AG Rüsselsheim bei Condor zb. sollten das endlich einsehen. Es wird ab 3 Stunden die volle Zahlung fällig, Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!
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Jessy_233:
Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!
Da gebe ich dir recht.
Eins sollte man aber nicht vergessen. Wer Zahlt zum schluss diese Mehrausgaben der Fluggesellschaften? Wir Passagiere mit teureren Flugtickets... -
Bei "teuren" Flugticktes würde eine Airline aus Irland widersprechen und die haben immerhin schon länger eine gesonderte Gebühr für diese Regelung auf ihrer "Rechnung"

Ich sehe das wie bei einer Kfz Versicherung: Bei mehr Unfällen zahlen auch alle mit, welche nicht betroffen sind und das sind nicht nur die in den teuren Tarifen.
Nicht unproblematisch ist allerdings, dass es in einem internationalen Geschäft wie dem Flugverkehr nur die EU Airlines trifft..