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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #421

    @GoGo007
    Wie, "der erste wurde geschlossen"?
    Ich finde deinen Beitrag in trauter Zweisamkeit auf der Vorseite verewigt ...?!

    Insistiere, soviel du willst ... ein regelmäßiger Zwischenbericht ist hier sicher einigen Usern hoch willkommen!

    Deine Hypothesen bezüglich der Motive der DE sind Unsinn, man hat euch ja offenbar informiert, dass es sich um ein technisches Problem handelte. Ergo hast du alle Informationen, die du zum "Piesacken" brauchst.
    Viel Erfolg!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #422

      GoGo007 wrote:
      ......
      Im Moment hätte ich so richtig Lust die etwas zu pisaken, Frage nur wie?
      Mal schreiben und nach Begründung verlangen?

      hat condor die flug unterbrechung bewußt herbei geführt , um dich zu piesacken?
       
      wärst du lieber mit einer defekten maschine weiter geflogen?
       
      wenn du selbst nicht weißt, wie du die airline nerven willst, wirst du kaum von uns anregungen dafür finden.
       
      kannst dich ja mal auf der kostenpflichtigen hotline darüber erkundigen.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • GoGo007G Offline
        GoGo007G Offline
        GoGo007
        schrieb am zuletzt editiert von
        #423

        bernhard707 wrote:
        Pisacken? Viel Spass dabei, die zuständige Abteilung bei Condor hat die weitaus besseren Nerven als Du.
        Für die ist das Tagesgeschäft mit standardisierten Antworten.

        Das haben ich schon gemerkt!

        ...........................

        @Lexilexi
        Kein Mensch will mit einer defekten Maschine fliegen, so viel ist klar, aber ich hätte von der Airline mehr erwartet.
        Denn erst hieß es, eine bis einandhalb Stunden verspätung. Wie es sich rausgestellt hat, als die Aussage getroffen wurde, hat der Flieger noch nicht mal gestartet!
        Wir hätten die Zeit gerne anders verbracht als in der Cafeteria.  Und das Käsebrötchen von gestern war auch nicht der Hit.

        Und zur Information, ich habe schon bei der kostenpflichtigen Hotline angerufen.  Die MA von Condor war extrem unfreundlich und die Information, die ich gesucht habe, habe ich nicht bekommen. Soviel zu kundenorientiertem Service vom Condor.

        Ich habe hier im Forum genug Beiträge gelesen um zu merken, dass es mehre Airlines gibt, die auf die Verordnung Verordnung261/04/EG oder sonst jede andere Verordnung einfach pfeifen. Ich finde es einfach nicht in Ordnung dass man klagen muss um Recht zu bekommen.


        [](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=5335',%20'mhcprofile'))

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #424

          Sei sicher, auch bei einer Klage ist Condor bereit über LG, OLG und BGH hinaus bis zum EuGH zu gehen, da geht Dir und Deinem Budget ganz schnell die Luft raus.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #425

            @GoGo007
            Weißt du, wenn man präzise fragt, bekommt man in der Regel freundliche und kompentente Antworten bei der Hotline!?
            In deinen Ausführungen ist Präzision nur schwerlich zu erkennen.
            Vielleicht wäre es ratsam, dass du dich, bevor du jemanden der Rechtsbeugung bezichtigst, genaustens über die den Ablauf, die ABB´s der Airlne und den Inhalt der Fluggastverordnung informierst - und dazu - glaube mir! - musst du ein bisschen über dies Forum hinaus lesen!
            :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Gitti_zG Offline
              Gitti_zG Offline
              Gitti_z
              schrieb am zuletzt editiert von
              #426

              Flugverspätung

              Je mehr ich im Internet recheriere, desto unsicherer werde ich.

              Steht einem  nun eine Entschädigungszahlung zu, wenn ein Flug Verspätung hat?

              Bei uns hatte unser Flug von Frankfurt nach New York mit Delta Airlines über 13 Stunden Versptäung. Delta verweigert eine Entschädigungszahlung mit dem Hinweis, dass der Flug ledtglich Verspätung hatte, aber nicht gestrichen wurde.

              Aus der Eu Verordnung 261/2004 werde ich leider als juristischer Laie nicht schlau?

              Wer kann helfen?

              Gruß
              Gitti

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LuganskL Offline
                LuganskL Offline
                Lugansk
                schrieb am zuletzt editiert von
                #427

                bernhard707 wrote:
                Sei sicher, auch bei einer Klage ist Condor bereit über LG, OLG und BGH hinaus bis zum EuGH zu gehen, da geht Dir und Deinem Budget ganz schnell die Luft raus.

                Hallo!
                 
                Revision von Condor ist überhaupt nur ab einen bestimmten Streitwert möglich. Wenn überhaupt, dann nur einmal beim LG.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #428

                  Hallo Gitti z,

                  die Nachrichten haben die USA vielleicht noch nicht erreicht. 😉

                  Rein theoretisch hast Du bei Verspätungen ab 3 Stunden bei Flügen ab EU-Flughafen diesen Anspruch. Entschieden vom EuGH im Verfahren u.a. gegen Condor. Die Durchsetzung ist aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Weil die Airlines oft alle Register ziehen, um diesen - aus heutiger Sicht - berechtigten Anspruch abzulehnen.

                  Dieses EuGH-Urteil war Grundlage für die Entscheidung des BGH.

                  Das Problem ist, dass die Airlines - wie Du ja selbst schon erfahren hast - oft nur unter Zuhilfename des Rechtsweges zu Ausgleichszahlungen bereit sind. Und der BGH hat auch klargestellt, dass diese Forderungen im Einzelfall zu prüfen sind.

                  Wenn Dir der Weg zu aufwändig ist, gibt es auch Organisationen, die für Dich tätig werden wie beispielsweise euclaim und nur im Erfolgsfall etwa 1/3 des Streitwertes
                  als Aufwandsentschädigung einbehalten.

                  Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • LuganskL Offline
                    LuganskL Offline
                    Lugansk
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #429

                    Gitti_z wrote:
                    Flugverspätung

                    Je mehr ich im Internet recheriere, desto unsicherer werde ich.

                    Steht einem  nun eine Entschädigungszahlung zu, wenn ein Flug Verspätung hat?

                    Bei uns hatte unser Flug von Frankfurt nach New York mit Delta Airlines über 13 Stunden Versptäung. Delta verweigert eine Entschädigungszahlung mit dem Hinweis, dass der Flug ledtglich Verspätung hatte, aber nicht gestrichen wurde.

                    Aus der Eu Verordnung 261/2004 werde ich leider als juristischer Laie nicht schlau?

                    Wer kann helfen?

                    Gruß
                    Gitti

                    Hallo!
                     
                    Dir steht eine Entschädigungszahlung zu.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #430

                      Ohne die Angabe von Gründen, warum der Flug verspätet war, halte ich diese Aussage für etwas gewagt.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • TappyT Offline
                        TappyT Offline
                        Tappy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #431

                        Hallo allerseits,
                         
                        leider kann ich die threads nicht öffnen, bitte daher hier um Hilfe: ich bin vor einer Woche von Frankfurt nach Paro (Portugal) geflogen -wir sollten um 5.40 Uhr starten, ich habe daher mein Zugticket nicht genutzt und einen Airportparklatz gebucht (also auch noch Extrakosten gehabt). Am Check in wurde uns dann mitgeteilt, dass der Flug Verspätung habe - es wurden dann insgesamt etwas über acht Stunden Verspätung. Die offizielle BEgründung waren technische Schwierigkeiten, das Flugzeug war schon seit dem Vortag defekt. Somit habe ich von meinen kostbaren fünf REisetagen (im nicht ganz günstigen Robinson Club) quasi auch noch einen ganzen Tag verloren. Es war eine Pauschalreise über Tui, die Fluggesellschaft Tuifly (und ich erspare Euch die Details wie unglaublich die BEhandlung am Flughafen abgelaufen ist).
                        Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Blöderweise hab ich aus Versehen meine Boardingkarte in Portugal weggeschmissen, aber ich habe ja noch Reiseunterlagen und so...muss ja eigentlich nachvollziehbar sein, dass ich vor Ort war und gewartet habe. Bitte, könnt Ihr mir sagen, was ich schreiben soll? WElchen Betrag kann ich einfordern?
                        Vielen Dank und liebe Grüße Tappy

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
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                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #432

                          ...Du hast keinen Tag verloren, denn An- und Abreisetag sind keine Urlaubstage.

                          Welche "Entschädigung" wofür willst Du denn haben? Bei Verschiebung des Abflugs stehen Dir ab 4 Stunden 5% des anteiligen Tagsatzes für jede weitere Stunde lt. Frankfurter Tabelle zu. Ob sich das also lohnt dafür ein Schreiben aufzusetzen und ggf. zu klagen mußt Du beurteilen... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • TappyT Offline
                            TappyT Offline
                            Tappy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #433

                            Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bernhard707B Offline
                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #434

                              Autoanreise und Parken trotz Rail & Fly war Deine persönliche Entscheidung. Die Berechnung für die Verspätung wie Curi schon schreibt

                              Beispiel Reisepreis für 5 Tage = €500 : 5 = €100 x 5% = €5 x 4 Stunden über die 4 Stunden Tolelanz hinaus = € 20.

                              Für die "nervliche Ebene" gibt es keinen Cent, daher lohnt sich die Mühe?

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TappyT Offline
                                TappyT Offline
                                Tappy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #435

                                Hallo Bernhard,
                                 
                                erst mal danke für die nachvollziehbare Antwort. Verstehe, viel Entschädigung kommt nicht bei raus, aber ist ja auch Geld, werde daher zumindest einen Brief hinschicken. Das mit nicht genutzem rail- und fly habe ich mir gedacht...ist halt ärgerlich, weil nachts fährt da halt kein Zug hin und bei der Verspätung hätte ich ja gemütlich ausschlafen und dann Zug fahren können, olé, olé.
                                Jedenfalls war das Ärgerlichste echt die Behandlung vor Ort...schon deshalb werde ich den Brief schreiben und um etwas mehr Kundenservice werben
                                😉  .
                                Danke nochmal und liebe Grüße
                                 
                                Tappy

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #436

                                  Hallo Tappy,

                                  wäre Dein Flug pünktlich rausgegangen, hättest Du Dein "Zug-zum-Flug"-Ticket ja auch nicht nutzen können. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt. So frühe Abflugzeiten sind nun mal "persönliches Pech".

                                  Wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, gibt es aufgrund der EU-Gesetz- gebung bei bestimmten Vorfällen, auch bei technischem Defekt des Flugzeuges,
                                  einen Anspruch. Gestaffelt nach Entfernung, für Faro 250 Euro pro Person. Dieser Anspruch ist gegen die Fluggesellschaft zu richten,  nicht an den Reiseveranstalter.

                                  Da solltest Du einfach in diesem Thread mal ein paar Seiten zurückgehen und Dich zu diesem Thema einlesen. Letztlich zahlt keine Fluggesellschaft freiwillig und Du kannst von einem langwierigen Schriftwechsel oder gar Rechtsstreit ausgehen. Eine Möglichkeit wäre die Einschaltung von auf diese Fälle spezialisierte Unternehmen wie euclaim. Letztere lassen sich zwar bezahlen - aber nur im Erfolgsfall.

                                  Gruß privacy

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #437

                                    Den Brief an den Veranstalter mit einer Forderung für die Verpätung kannst Du schreiben, schlechte Betreuung/Service währende der Wartezeit interessiert die nicht.
                                    Eigene Erfahrung bei einem Delay von 16 Stunden!

                                    privacy schreibt es richtig, nur wird ein langwieriger Schriftwechsel kaum reichen, die Airlines lassen es meistens auf eine Klage ankommen.

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • WorldtravelersW Offline
                                      WorldtravelersW Offline
                                      Worldtravelers
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #438

                                      Am 13.08.2010
                                      mußten wir Aufgrund einer nicht korrekt arbeitenden Klimaanlage 2 Stunden im Flugzeug warten. Erst hieß es wir müßen umsteigen, dann sagte man uns es wird repariert und wir müßen warten. Nach zwei "heißen" Stunden ging es dann endlich los.

                                      Neben der Angst die aufkommt wenn man im Flugzeug sitzt und es wird repariert, war auch die Hitze nicht gerade schön.

                                      Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?

                                      In der Dom. Rep. sind dann die meisten ausgestiegen und wir sollten nach Jamaica weiterfliegen. Ein Passagier wollte aber in der Dom. Rep. nicht aussteigen und konnte erst durch die Flughafenpolizei dazu bewegt werden. Das hat uns noch einmal Zeit gekostet. Ein Dame der Crew hat auf den länger auf den Fluggast eingeredet, aber nichts hat sich getan. Nach einer guten halben Stunde hat man sich dann dazu entschieden die Polizei zu verständigen.

                                      Wende ich mich nun an die Fluggesellschaft Air Berlin oder ist TUI dafür zuständig?

                                      Kann man hierfür eine Entschädigung erwarten?

                                      Im Voraus vielen Dank für Tips hierzu.

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                                      • Chris737C Offline
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                                        #439

                                        Worldtravelers:Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?

                                        Man weiß ja vorher nicht, wie lange die Reperatur dauert. Hinzu kommt, dass das Boarding eines Langstrecken-Flugzeugs bis zu einer Stunde dauern kann. Wenn man die Leute Aussteigen lässt, geht ja noch mehr Zeit verloren. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen; ich selbst saß auch schon im Flugzeug während etwas repariert wurde (war nicht Air Berlin).
                                         
                                        Ich würde nicht von einer Entschädigung ausgehen. Die Wartezeit wegen des Defekts lag mit zwei Stunden noch deutlich unter der "Entschädigungsgrenze" (ab drei Stunden). Und die Sache mit dem Passagier, der nicht aussteigen wollte, kann man ja kaum Air Berlin anlasten.
                                         
                                        Gruß
                                        Chris

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                                          #440

                                          Chris737 wrote:
                                          Ja, richtig es liegt unter der Grenze. Es geht nicht um die Zeit, sonder um die Bedingungen im Inneren des Fliegers, es war schrecklich heiß. Fluggast:Die Mitreisenden haben alle gesagt man solle nun die Polizei holen, denn die Crew hatte es eben nicht im Griff. Der Typ war psychisch angeschlagen fast 2 Meter groß und er passte kaum in den Sitz. Wenn der losgeht möchte ich nicht in der Nähe sein.

                                          Worldtravelers:Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?

                                          Man weiß ja vorher nicht, wie lange die Reperatur dauert. Hinzu kommt, dass das Boarding eines Langstrecken-Flugzeugs bis zu einer Stunde dauern kann. Wenn man die Leute Aussteigen lässt, geht ja noch mehr Zeit verloren. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen; ich selbst saß auch schon im Flugzeug während etwas repariert wurde (war nicht Air Berlin).
                                           
                                          Ich würde nicht von einer Entschädigung ausgehen. Die Wartezeit wegen des Defekts lag mit zwei Stunden noch deutlich unter der "Entschädigungsgrenze" (ab drei Stunden). Und die Sache mit dem Passagier, der nicht aussteigen wollte, kann man ja kaum Air Berlin anlasten.
                                           
                                          Gruß
                                          Chris

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