Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ja, ja, schon gut ihr beiden ... ich klopfe euch beiden jetzt mal auf die Schulter und sage zu euch: Ihr habt das toll gemacht und ihr beiden habt natürlich recht.
Warum sage ich das? Weil mir mal ganz ehrlich total egal ist, was "sagnix" mit ihrem Urlaub macht.
Dir checker geb ich noch was mit auf die Reise: Was wäre wenn .... ergibt immer eine ganz neue Bewertung. Denn dann hätte sagnix Anspruch auf eine Übernachtung gehabt, für die ihr Reiseveranstalter gerade stehen hätte müssen. Aber der Sachverhalt ist nun mal:****
Wir sind Planmäßig am 15.07.11 um 22:05 Uhr von Tegel mit Tailwind Airline abgeflogen und am 16:07 um 02:00 Ortszeit gelandet.
Alles andere interessiert nicht für einen Anspruch. -
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@ checkerpit
genau....
wie ich schon schrieb ,versuch ich immer den ersten flug zu bekommen .
hab noch nie wo anders als im zimmer geschlafen..
anders könnte es z.b.usa aussehn, aber das ist hier nicht die frage..
grüssle -
checker-pit wrote:
aber lassen wir das- hat eh keinen SinnOh, wir kommen doch noch zueinander. Es hat wirlich keinen Sinn!
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Beitrag repariert. Wenn noch keiner auf Deinen Beitrag geantwortet hast, kannst Du ihn editieren nicht zitieren
@steinerlein
müsste dir doch nun klar sein, wenn sich so viele zu diesem thema hier äussern ,
dass die zahl der nächte und der anreisetag gilt..ich zahl doch auch die nächte..!!
ruf doch spasshalb in einem reisebüro jetzt an , die werden es dir auch so bestätigen.
man kann ja gerne mal falsch liegen, aber du kannst gerne glauben,
hier hat es schon einige die sich sehr gut auskennen.
edithe -
@ahotep
merci
war ein versehn.. -
edithe wrote:
[@steinerlein
müsste dir doch nun klar sein, wenn sich so viele zu diesem thema hier äussern ,
dass die zahl der nächte und der anreisetag gilt..ich zahl doch auch die nächte..!!Nein, muss mir nicht klar sein, denn eine falsche Äusserung wird nicht richtiger, wenn sie von vielen wiederholt wird.
Die Zahl der Nächte richtet sich tatsächlich nach dem Anreisetag. Diese erfolgte hier planmässig am 16. und die erste Nacht ist vom 16. auf den 17. Vieleicht kann uns die
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Vieleicht kann uns ja @sagnix noch mitteilen, mit welchem Veranstalter sie geflogen ist, und zu welchem Reiseziel. Dann könnte man ja nochmals genau recherchieren.
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Die Zahl der Nächte richtet sich ganz einfach nach dem, was man gebucht und bezahlt hat. Da sind theoretisch beide Varianten möglich.
Ich selbst bin auch schon zweimal deutlich nach Mitternacht im Hotel angekommen und habe jeweils sofort mein Zimmer bekommen - eben weil ich die Übernachtung noch mit bezahlt hatte.
Im Zweifel würde ich bei einer Ankunft nach Mitternacht einfach mit dem Veranstalter / Reisebüro klären, ob die Hotelnacht noch enthalten ist.
Gruß
Chris -
@sagnix
es wäre sehr schön von dir,dich zu melden..
um steinerlein nochmals zu bestätigen, dass deine reise vom 15.7 gebucht war..
irgendwie geht das einfach nicht in seinen kopf.....
edithe
kleiner tip noch steinerlein, ruf doch heute ab14.00 erreichbar hier holydaycheck
reise buchen an , und frage nach, damit du bestätigst bekommst was du nicht glauben willst..
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@Edith
Du brauchst nicht beleidigend zu werden, nur weil du meinen Gedankengängen nicht folgen kannst. Ich erwarte dies auch nicht von dir.
sagnix hat eine Reise vom 15.07. gebucht? Nein, sie hat eine Reise mit Abflug am 15.07. gebucht bei der Sie am 16.07. im Zielhotel eintrifft (gegen 4 Uhr morgens).
Nun frage ich dich: Ist sie sehr spät nachts angereist oder sehr früh morgens? Chris737 hat es ja schon geschrieben, es könnte beides sein. Die wahrscheinlichere Variante ist aber, dass nicht 7 Nächte sondern 6 Nächte verkauft wurden und damit sagnix einfach eine sehr frühe Ankunftszeit hatte. -
nachdem ich zig Seiten nur Hiebe und Stiche gelesen habe, hier mein Fall:
Charterflug sollte von Antalya nach Zweibrücken gehen, der Flieger war überbucht und wir mussten nach Köln fliegen (mit 7 Stunden Verspätung in ZW eingetroffen). Über unseren Anwalt zahlte die TUI 100€ pro Person als Entschädigung. Ja, es gibt einen Unterschied zwischen Charter- und Linienflug. :?
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@steinerlein
erstens habe ich dich nicht beleidigt!! sondern schrieb dass es nicht in deinen kopf will.
das sehe ich nicht als beleidigung.
letztmals zum thema::
schau mal sagnix beiträge an ...genau 2 sind es...
und dieser andere bezog sich auf dieses thema...wobei.... ER ...schrieb..!!!
......ÜBERNACHTUNGEN FIELEN WEG......!!!
genau hier in unter reiserecht.., -
Auch dies kann man als vermutete Übernachtung sehen, solange keine konkrete Äusserung/Reisebeschreibung zu gebuchten Reisetagen und Nächten kommt bleibt alles Spekulation.
Sowas kann man auch ohne SCHREIEN schreiben und Deine "." und "!" Tasten hängen auch.
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So, alle mal tief durchatmen....
Jetzt ich:
Bin von Djerba Planmäßig auf dem Festland zwischengelandet.
Planmäßig aufs Rollfeld, dann Triebwerkstörung.
Zurück zum Gate, warten, aussteigen, weiter warten, dann Info, dass Ersatzteil und Techniker eingeflogen werden müssen. Info: Abflug morgen 7:00
Mit 3 Bussen in einem Hotel untergebracht, HP.
4:30 am Hotel abgeholt worden, zum Flugplatz und weiter warten.
11:00 Uhr einchecken, Flugzeug ist repariert.
Alle rein, ab aufs Rollfeld, Ansage vom Pilot:
Gute und schlechte Nachricht.
Die gute: haben drei Techniker an Bord
Die schlechte: wir brauchen sie auch.
Gleicher Fehler wie gestern.
PANIK besonders bei den älteren Frauen.
Viele wollten raus.
Dann, Neustart der Computer, Fehler behoben, können fliegen wenn der Luftraum frei wird.
30 Minuten Stillstand.
Dann Abflug, sichere Landung mit beiden Triebwerken.
22 Stunden Verspätung, alle privaten Termine geplatzt.
Mail an Air Berlin und ITS bisher ohne Antwort.
Welche Ansprüche hat man?
Gruß Heiko -
Hallo Fipz!
Der Flug war nicht verspätete, sondern Du wurdest umgebucht. Wenn am gleichen Tag ist schwierig etwas zu machen.
Für die Verspätung steht Dir für jede Stunde über 4 Stunden (die Du hinnehmen mußt) 5% des Tagessatzes zu. Zum Beispiel: Wenn Deine Reise 14 Tage dauerte und 1400 € pro Person kostete ist der Tagessatz 100 €. Dann stände jeder Person 15 € Schadensersatz zu.
Hallo xblackyx!
Dir stehen 90% eines Tagessatzes als Entschädigung bei Deinem Reiseveranstalter zu. In obigen Beispielfall wären das also 90 €.
Du hast auch Rechte nach EU Fluggastverordnung für über 3 Stunden Verspätung, die aber schwer durchzusetzen sind, gegen das Luffahrtunternehmen. Diese sind höher. (Meines Wissen dürfen beide aber nicht adiert werden und nur die höhere Zahlung steht Dir zu?) -
Hallo,
also wir haben das erste mal keine Pauschalreise sondern Flug und Unterkunft seperat gebucht - und nun so was....:
Nä. Woche Mo. 01.08. Flug mit Air Berlin von Köln nach Rijeka 10.10 Uhr
Rückflug 13.08. Rijeka-Köln 14.40 Uhr
Nun bekomme ich gestern von ×Werbung× eine Mitteilung über Flugzeitenänderung.
Beim ersten Überfliegen sehe ich nur das der Rückflug erst um 20.05 ist. Okay - nicht zu ändern dachten wir. Bei genauerem Hinsehen entdecken wir das der Hinflug auf den Mi. 03.08. 10.10 Uhr verschoben ist. Ich bin natürlich total sauer. Hotel ist schon bezahlt. Mietwagen in Kroatien schon bestellt - außerdem würden uns 2 schöne Urlaubstage fehlen.
Habe sofort gestern bei ×Werbung× angerufen. Man will sich kümmern und sofort melden sobald von Air Berlin ein Alternativvorschlag kommt. Habe heute morgen noch mal eine Email geschickt und mittags noch mal angerufen. Immer noch keine Neuigkeiten. Nun müssen wir bis morgen nachmittag entscheiden ob wir die Tickets nun nehmen oder nicht.
Ich könnte heulen. Was kann ich an Schadensersatz rechnen, falls es keine anderen Alternativen gibt und uns 2 Tage Urlaub fehlen?
Wir sind zwischenzeitlich schon am überlegen ob wir stattdessen mit dem PKW fahren - war aber eigentlich nicht gewollt.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus????