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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #421

    @GoGo007
    Weißt du, wenn man präzise fragt, bekommt man in der Regel freundliche und kompentente Antworten bei der Hotline!?
    In deinen Ausführungen ist Präzision nur schwerlich zu erkennen.
    Vielleicht wäre es ratsam, dass du dich, bevor du jemanden der Rechtsbeugung bezichtigst, genaustens über die den Ablauf, die ABB´s der Airlne und den Inhalt der Fluggastverordnung informierst - und dazu - glaube mir! - musst du ein bisschen über dies Forum hinaus lesen!
    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Gitti_zG Offline
      Gitti_zG Offline
      Gitti_z
      schrieb am zuletzt editiert von
      #422

      Flugverspätung

      Je mehr ich im Internet recheriere, desto unsicherer werde ich.

      Steht einem  nun eine Entschädigungszahlung zu, wenn ein Flug Verspätung hat?

      Bei uns hatte unser Flug von Frankfurt nach New York mit Delta Airlines über 13 Stunden Versptäung. Delta verweigert eine Entschädigungszahlung mit dem Hinweis, dass der Flug ledtglich Verspätung hatte, aber nicht gestrichen wurde.

      Aus der Eu Verordnung 261/2004 werde ich leider als juristischer Laie nicht schlau?

      Wer kann helfen?

      Gruß
      Gitti

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      • LuganskL Offline
        LuganskL Offline
        Lugansk
        schrieb am zuletzt editiert von
        #423

        bernhard707 wrote:
        Sei sicher, auch bei einer Klage ist Condor bereit über LG, OLG und BGH hinaus bis zum EuGH zu gehen, da geht Dir und Deinem Budget ganz schnell die Luft raus.

        Hallo!
         
        Revision von Condor ist überhaupt nur ab einen bestimmten Streitwert möglich. Wenn überhaupt, dann nur einmal beim LG.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #424

          Hallo Gitti z,

          die Nachrichten haben die USA vielleicht noch nicht erreicht. 😉

          Rein theoretisch hast Du bei Verspätungen ab 3 Stunden bei Flügen ab EU-Flughafen diesen Anspruch. Entschieden vom EuGH im Verfahren u.a. gegen Condor. Die Durchsetzung ist aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Weil die Airlines oft alle Register ziehen, um diesen - aus heutiger Sicht - berechtigten Anspruch abzulehnen.

          Dieses EuGH-Urteil war Grundlage für die Entscheidung des BGH.

          Das Problem ist, dass die Airlines - wie Du ja selbst schon erfahren hast - oft nur unter Zuhilfename des Rechtsweges zu Ausgleichszahlungen bereit sind. Und der BGH hat auch klargestellt, dass diese Forderungen im Einzelfall zu prüfen sind.

          Wenn Dir der Weg zu aufwändig ist, gibt es auch Organisationen, die für Dich tätig werden wie beispielsweise euclaim und nur im Erfolgsfall etwa 1/3 des Streitwertes
          als Aufwandsentschädigung einbehalten.

          Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

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          • LuganskL Offline
            LuganskL Offline
            Lugansk
            schrieb am zuletzt editiert von
            #425

            Gitti_z wrote:
            Flugverspätung

            Je mehr ich im Internet recheriere, desto unsicherer werde ich.

            Steht einem  nun eine Entschädigungszahlung zu, wenn ein Flug Verspätung hat?

            Bei uns hatte unser Flug von Frankfurt nach New York mit Delta Airlines über 13 Stunden Versptäung. Delta verweigert eine Entschädigungszahlung mit dem Hinweis, dass der Flug ledtglich Verspätung hatte, aber nicht gestrichen wurde.

            Aus der Eu Verordnung 261/2004 werde ich leider als juristischer Laie nicht schlau?

            Wer kann helfen?

            Gruß
            Gitti

            Hallo!
             
            Dir steht eine Entschädigungszahlung zu.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #426

              Ohne die Angabe von Gründen, warum der Flug verspätet war, halte ich diese Aussage für etwas gewagt.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • TappyT Offline
                TappyT Offline
                Tappy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #427

                Hallo allerseits,
                 
                leider kann ich die threads nicht öffnen, bitte daher hier um Hilfe: ich bin vor einer Woche von Frankfurt nach Paro (Portugal) geflogen -wir sollten um 5.40 Uhr starten, ich habe daher mein Zugticket nicht genutzt und einen Airportparklatz gebucht (also auch noch Extrakosten gehabt). Am Check in wurde uns dann mitgeteilt, dass der Flug Verspätung habe - es wurden dann insgesamt etwas über acht Stunden Verspätung. Die offizielle BEgründung waren technische Schwierigkeiten, das Flugzeug war schon seit dem Vortag defekt. Somit habe ich von meinen kostbaren fünf REisetagen (im nicht ganz günstigen Robinson Club) quasi auch noch einen ganzen Tag verloren. Es war eine Pauschalreise über Tui, die Fluggesellschaft Tuifly (und ich erspare Euch die Details wie unglaublich die BEhandlung am Flughafen abgelaufen ist).
                Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Blöderweise hab ich aus Versehen meine Boardingkarte in Portugal weggeschmissen, aber ich habe ja noch Reiseunterlagen und so...muss ja eigentlich nachvollziehbar sein, dass ich vor Ort war und gewartet habe. Bitte, könnt Ihr mir sagen, was ich schreiben soll? WElchen Betrag kann ich einfordern?
                Vielen Dank und liebe Grüße Tappy

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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #428

                  ...Du hast keinen Tag verloren, denn An- und Abreisetag sind keine Urlaubstage.

                  Welche "Entschädigung" wofür willst Du denn haben? Bei Verschiebung des Abflugs stehen Dir ab 4 Stunden 5% des anteiligen Tagsatzes für jede weitere Stunde lt. Frankfurter Tabelle zu. Ob sich das also lohnt dafür ein Schreiben aufzusetzen und ggf. zu klagen mußt Du beurteilen... 😉

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                  • TappyT Offline
                    TappyT Offline
                    Tappy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #429

                    Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #430

                      Autoanreise und Parken trotz Rail & Fly war Deine persönliche Entscheidung. Die Berechnung für die Verspätung wie Curi schon schreibt

                      Beispiel Reisepreis für 5 Tage = €500 : 5 = €100 x 5% = €5 x 4 Stunden über die 4 Stunden Tolelanz hinaus = € 20.

                      Für die "nervliche Ebene" gibt es keinen Cent, daher lohnt sich die Mühe?

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TappyT Offline
                        TappyT Offline
                        Tappy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #431

                        Hallo Bernhard,
                         
                        erst mal danke für die nachvollziehbare Antwort. Verstehe, viel Entschädigung kommt nicht bei raus, aber ist ja auch Geld, werde daher zumindest einen Brief hinschicken. Das mit nicht genutzem rail- und fly habe ich mir gedacht...ist halt ärgerlich, weil nachts fährt da halt kein Zug hin und bei der Verspätung hätte ich ja gemütlich ausschlafen und dann Zug fahren können, olé, olé.
                        Jedenfalls war das Ärgerlichste echt die Behandlung vor Ort...schon deshalb werde ich den Brief schreiben und um etwas mehr Kundenservice werben
                        😉  .
                        Danke nochmal und liebe Grüße
                         
                        Tappy

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #432

                          Hallo Tappy,

                          wäre Dein Flug pünktlich rausgegangen, hättest Du Dein "Zug-zum-Flug"-Ticket ja auch nicht nutzen können. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt. So frühe Abflugzeiten sind nun mal "persönliches Pech".

                          Wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, gibt es aufgrund der EU-Gesetz- gebung bei bestimmten Vorfällen, auch bei technischem Defekt des Flugzeuges,
                          einen Anspruch. Gestaffelt nach Entfernung, für Faro 250 Euro pro Person. Dieser Anspruch ist gegen die Fluggesellschaft zu richten,  nicht an den Reiseveranstalter.

                          Da solltest Du einfach in diesem Thread mal ein paar Seiten zurückgehen und Dich zu diesem Thema einlesen. Letztlich zahlt keine Fluggesellschaft freiwillig und Du kannst von einem langwierigen Schriftwechsel oder gar Rechtsstreit ausgehen. Eine Möglichkeit wäre die Einschaltung von auf diese Fälle spezialisierte Unternehmen wie euclaim. Letztere lassen sich zwar bezahlen - aber nur im Erfolgsfall.

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #433

                            Den Brief an den Veranstalter mit einer Forderung für die Verpätung kannst Du schreiben, schlechte Betreuung/Service währende der Wartezeit interessiert die nicht.
                            Eigene Erfahrung bei einem Delay von 16 Stunden!

                            privacy schreibt es richtig, nur wird ein langwieriger Schriftwechsel kaum reichen, die Airlines lassen es meistens auf eine Klage ankommen.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • WorldtravelersW Offline
                              WorldtravelersW Offline
                              Worldtravelers
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #434

                              Am 13.08.2010
                              mußten wir Aufgrund einer nicht korrekt arbeitenden Klimaanlage 2 Stunden im Flugzeug warten. Erst hieß es wir müßen umsteigen, dann sagte man uns es wird repariert und wir müßen warten. Nach zwei "heißen" Stunden ging es dann endlich los.

                              Neben der Angst die aufkommt wenn man im Flugzeug sitzt und es wird repariert, war auch die Hitze nicht gerade schön.

                              Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?

                              In der Dom. Rep. sind dann die meisten ausgestiegen und wir sollten nach Jamaica weiterfliegen. Ein Passagier wollte aber in der Dom. Rep. nicht aussteigen und konnte erst durch die Flughafenpolizei dazu bewegt werden. Das hat uns noch einmal Zeit gekostet. Ein Dame der Crew hat auf den länger auf den Fluggast eingeredet, aber nichts hat sich getan. Nach einer guten halben Stunde hat man sich dann dazu entschieden die Polizei zu verständigen.

                              Wende ich mich nun an die Fluggesellschaft Air Berlin oder ist TUI dafür zuständig?

                              Kann man hierfür eine Entschädigung erwarten?

                               Im Voraus vielen Dank für Tips hierzu.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Chris737C Offline
                                Chris737C Offline
                                Chris737
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #435

                                 

                                Worldtravelers:Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?

                                Man weiß ja vorher nicht, wie lange die Reperatur dauert. Hinzu kommt, dass das Boarding eines Langstrecken-Flugzeugs bis zu einer Stunde dauern kann. Wenn man die Leute Aussteigen lässt, geht ja noch mehr Zeit verloren. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen; ich selbst saß auch schon im Flugzeug während etwas repariert wurde (war nicht Air Berlin).
                                 
                                Ich würde nicht von einer Entschädigung ausgehen. Die Wartezeit wegen des Defekts lag mit zwei Stunden noch deutlich unter der "Entschädigungsgrenze" (ab drei Stunden). Und die Sache mit dem Passagier, der nicht aussteigen wollte, kann man ja kaum Air Berlin anlasten.
                                 
                                Gruß
                                Chris

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • WorldtravelersW Offline
                                  WorldtravelersW Offline
                                  Worldtravelers
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #436

                                  Chris737 wrote:
                                  Ja, richtig es liegt unter der Grenze. Es geht nicht um die Zeit, sonder um die Bedingungen im Inneren des Fliegers, es war schrecklich heiß. Fluggast:Die Mitreisenden haben alle gesagt man solle nun die Polizei holen, denn die Crew hatte es eben nicht im Griff. Der Typ war psychisch angeschlagen fast 2 Meter groß und er passte kaum in den Sitz. Wenn der losgeht möchte ich nicht in der Nähe sein. 

                                  Worldtravelers:Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?

                                  Man weiß ja vorher nicht, wie lange die Reperatur dauert. Hinzu kommt, dass das Boarding eines Langstrecken-Flugzeugs bis zu einer Stunde dauern kann. Wenn man die Leute Aussteigen lässt, geht ja noch mehr Zeit verloren. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen; ich selbst saß auch schon im Flugzeug während etwas repariert wurde (war nicht Air Berlin).
                                   
                                  Ich würde nicht von einer Entschädigung ausgehen. Die Wartezeit wegen des Defekts lag mit zwei Stunden noch deutlich unter der "Entschädigungsgrenze" (ab drei Stunden). Und die Sache mit dem Passagier, der nicht aussteigen wollte, kann man ja kaum Air Berlin anlasten.
                                   
                                  Gruß
                                  Chris

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #437

                                    @Tappy
                                    Paro = Bhutan , oder doch Faro = Portugal? ❓
                                    Ein Tagessatz ist der Preis des Hotels für einen Tag - grade bei Robinson ist das doch recht eindeutig geregelt!?

                                    @Worldtravellers
                                    "Ausfall der Klimaanlage" klingt zunächst mal banal ... ist aber fatal. :?
                                    Ohne ist es am Boden nur heiß, in Reiseflughöhe jedoch wäre kein Pax mehr in der Lage, darüber nachzudenken.

                                    Grundsätzlich hast du einen Anspruch, aber zu den Möglichkeiten der Durchsetzung mag ich mich nicht mehr äußern!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • LuganskL Offline
                                      LuganskL Offline
                                      Lugansk
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #438

                                      Tappy wrote:
                                      Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?

                                      Hallo!
                                       
                                      Das Hotel bezahlst Du nicht für den ganzen Tag bezahlt, sondern pro Übernernachtung. Am Anreisetag hast Du normalerweise erst ab 15 00 Uhr ein Anrecht auf Dein Zimmer. Am Abreisetags must Du das Zimmer bis 10 00 Uhr morgens räumen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • christina2912C Offline
                                        christina2912C Offline
                                        christina2912
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #439

                                        Hallo,
                                        ich hab im Forum gesucht, aber leider bin ich nicht fündig geworden.
                                        Wir (3 Frauen) möchten ein langes Wochenende (3 Übernachtungen) in die Türkei fliegen. Die Flugzeiten waren so angegeben, dass wir am Freitag vom FMO  abfliegen um ca. 15:00 Uhr in Antalya landen und damit also auch noch ein ganzen Abend haben. Jetzt kommen die Unterlagen und nun haben wir keinen Nonstopflu mehr, sonder fliegen von Münster hoch nach Hamburg, sollen dort 1 Stunde Aufenthalt haben und dann weiter nach Antalya fliegen. Wir würden ca. 22.00 Uhr landen.
                                        Wir wären dann um ca. 1:30 Uhr am Samstagmorgen im Hotel. Müssen wir uns das gefallen lassen?
                                        Für einen schnellen Rat wären wir sehr dankbar.
                                         

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                                        • steveattenS Offline
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                                          steveatten
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #440

                                          Hi,

                                          Ich hätte eine Frage betreffend einer Flugannulierung/Umbuchung seitens einer Airline.
                                          In meinem Fall waren die Flüge bei KLM gebucht.

                                          Die Buchung sah wie folgt aus:

                                          Hinflug: Luxemburg - Amsterdam, Amsterdam - San Francisco ( Ankunft 13h20 )

                                          Weil der Zubringerflug annuliert wurde, hat man mich auf eine andere Strecke
                                          (Luxemburg - Paris, Paris - Los Angeles, Los Angeles - San Francisco) umgebucht.

                                          Diese Flüge waren +/- pünktlich nach Plan, jedoch war die Ankunft 20h30. Dadurch war eine halber Urlaubstag verloren.

                                          In Luxemburg meinte man dass ich eine Entschädigung anfragen könnte.

                                          Gibt es da eurer Meinung nach eine Chance auf eine Rückzahlung?

                                          Danke
                                          Steve

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