Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@GoGo007
Weißt du, wenn man präzise fragt, bekommt man in der Regel freundliche und kompentente Antworten bei der Hotline!?
In deinen Ausführungen ist Präzision nur schwerlich zu erkennen.
Vielleicht wäre es ratsam, dass du dich, bevor du jemanden der Rechtsbeugung bezichtigst, genaustens über die den Ablauf, die ABB´s der Airlne und den Inhalt der Fluggastverordnung informierst - und dazu - glaube mir! - musst du ein bisschen über dies Forum hinaus lesen!
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Flugverspätung
Je mehr ich im Internet recheriere, desto unsicherer werde ich.
Steht einem nun eine Entschädigungszahlung zu, wenn ein Flug Verspätung hat?
Bei uns hatte unser Flug von Frankfurt nach New York mit Delta Airlines über 13 Stunden Versptäung. Delta verweigert eine Entschädigungszahlung mit dem Hinweis, dass der Flug ledtglich Verspätung hatte, aber nicht gestrichen wurde.
Aus der Eu Verordnung 261/2004 werde ich leider als juristischer Laie nicht schlau?
Wer kann helfen?
Gruß
Gitti -
bernhard707 wrote:
Sei sicher, auch bei einer Klage ist Condor bereit über LG, OLG und BGH hinaus bis zum EuGH zu gehen, da geht Dir und Deinem Budget ganz schnell die Luft raus.Hallo!
Revision von Condor ist überhaupt nur ab einen bestimmten Streitwert möglich. Wenn überhaupt, dann nur einmal beim LG. -
Hallo Gitti z,
die Nachrichten haben die USA vielleicht noch nicht erreicht.

Rein theoretisch hast Du bei Verspätungen ab 3 Stunden bei Flügen ab EU-Flughafen diesen Anspruch. Entschieden vom EuGH im Verfahren u.a. gegen Condor. Die Durchsetzung ist aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Weil die Airlines oft alle Register ziehen, um diesen - aus heutiger Sicht - berechtigten Anspruch abzulehnen.
Dieses EuGH-Urteil war Grundlage für die Entscheidung des BGH.
Das Problem ist, dass die Airlines - wie Du ja selbst schon erfahren hast - oft nur unter Zuhilfename des Rechtsweges zu Ausgleichszahlungen bereit sind. Und der BGH hat auch klargestellt, dass diese Forderungen im Einzelfall zu prüfen sind.
Wenn Dir der Weg zu aufwändig ist, gibt es auch Organisationen, die für Dich tätig werden wie beispielsweise euclaim und nur im Erfolgsfall etwa 1/3 des Streitwertes
als Aufwandsentschädigung einbehalten.Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.
Gruß privacy
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Gitti_z wrote:
FlugverspätungJe mehr ich im Internet recheriere, desto unsicherer werde ich.
Steht einem nun eine Entschädigungszahlung zu, wenn ein Flug Verspätung hat?
Bei uns hatte unser Flug von Frankfurt nach New York mit Delta Airlines über 13 Stunden Versptäung. Delta verweigert eine Entschädigungszahlung mit dem Hinweis, dass der Flug ledtglich Verspätung hatte, aber nicht gestrichen wurde.
Aus der Eu Verordnung 261/2004 werde ich leider als juristischer Laie nicht schlau?
Wer kann helfen?
Gruß
GittiHallo!
Dir steht eine Entschädigungszahlung zu. -
Ohne die Angabe von Gründen, warum der Flug verspätet war, halte ich diese Aussage für etwas gewagt.
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Hallo allerseits,
leider kann ich die threads nicht öffnen, bitte daher hier um Hilfe: ich bin vor einer Woche von Frankfurt nach Paro (Portugal) geflogen -wir sollten um 5.40 Uhr starten, ich habe daher mein Zugticket nicht genutzt und einen Airportparklatz gebucht (also auch noch Extrakosten gehabt). Am Check in wurde uns dann mitgeteilt, dass der Flug Verspätung habe - es wurden dann insgesamt etwas über acht Stunden Verspätung. Die offizielle BEgründung waren technische Schwierigkeiten, das Flugzeug war schon seit dem Vortag defekt. Somit habe ich von meinen kostbaren fünf REisetagen (im nicht ganz günstigen Robinson Club) quasi auch noch einen ganzen Tag verloren. Es war eine Pauschalreise über Tui, die Fluggesellschaft Tuifly (und ich erspare Euch die Details wie unglaublich die BEhandlung am Flughafen abgelaufen ist).
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Blöderweise hab ich aus Versehen meine Boardingkarte in Portugal weggeschmissen, aber ich habe ja noch Reiseunterlagen und so...muss ja eigentlich nachvollziehbar sein, dass ich vor Ort war und gewartet habe. Bitte, könnt Ihr mir sagen, was ich schreiben soll? WElchen Betrag kann ich einfordern?
Vielen Dank und liebe Grüße Tappy -
...Du hast keinen Tag verloren, denn An- und Abreisetag sind keine Urlaubstage.
Welche "Entschädigung" wofür willst Du denn haben? Bei Verschiebung des Abflugs stehen Dir ab 4 Stunden 5% des anteiligen Tagsatzes für jede weitere Stunde lt. Frankfurter Tabelle zu. Ob sich das also lohnt dafür ein Schreiben aufzusetzen und ggf. zu klagen mußt Du beurteilen...

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Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?
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Autoanreise und Parken trotz Rail & Fly war Deine persönliche Entscheidung. Die Berechnung für die Verspätung wie Curi schon schreibt
Beispiel Reisepreis für 5 Tage = €500 : 5 = €100 x 5% = €5 x 4 Stunden über die 4 Stunden Tolelanz hinaus = € 20.
Für die "nervliche Ebene" gibt es keinen Cent, daher lohnt sich die Mühe?
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Hallo Bernhard,
erst mal danke für die nachvollziehbare Antwort. Verstehe, viel Entschädigung kommt nicht bei raus, aber ist ja auch Geld, werde daher zumindest einen Brief hinschicken. Das mit nicht genutzem rail- und fly habe ich mir gedacht...ist halt ärgerlich, weil nachts fährt da halt kein Zug hin und bei der Verspätung hätte ich ja gemütlich ausschlafen und dann Zug fahren können, olé, olé.
Jedenfalls war das Ärgerlichste echt die Behandlung vor Ort...schon deshalb werde ich den Brief schreiben und um etwas mehr Kundenservice werben
.
Danke nochmal und liebe Grüße
Tappy -
Hallo Tappy,
wäre Dein Flug pünktlich rausgegangen, hättest Du Dein "Zug-zum-Flug"-Ticket ja auch nicht nutzen können. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt. So frühe Abflugzeiten sind nun mal "persönliches Pech".
Wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, gibt es aufgrund der EU-Gesetz- gebung bei bestimmten Vorfällen, auch bei technischem Defekt des Flugzeuges,
einen Anspruch. Gestaffelt nach Entfernung, für Faro 250 Euro pro Person. Dieser Anspruch ist gegen die Fluggesellschaft zu richten, nicht an den Reiseveranstalter.Da solltest Du einfach in diesem Thread mal ein paar Seiten zurückgehen und Dich zu diesem Thema einlesen. Letztlich zahlt keine Fluggesellschaft freiwillig und Du kannst von einem langwierigen Schriftwechsel oder gar Rechtsstreit ausgehen. Eine Möglichkeit wäre die Einschaltung von auf diese Fälle spezialisierte Unternehmen wie euclaim. Letztere lassen sich zwar bezahlen - aber nur im Erfolgsfall.
Gruß privacy
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Den Brief an den Veranstalter mit einer Forderung für die Verpätung kannst Du schreiben, schlechte Betreuung/Service währende der Wartezeit interessiert die nicht.
Eigene Erfahrung bei einem Delay von 16 Stunden!privacy schreibt es richtig, nur wird ein langwieriger Schriftwechsel kaum reichen, die Airlines lassen es meistens auf eine Klage ankommen.
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Am 13.08.2010
mußten wir Aufgrund einer nicht korrekt arbeitenden Klimaanlage 2 Stunden im Flugzeug warten. Erst hieß es wir müßen umsteigen, dann sagte man uns es wird repariert und wir müßen warten. Nach zwei "heißen" Stunden ging es dann endlich los.Neben der Angst die aufkommt wenn man im Flugzeug sitzt und es wird repariert, war auch die Hitze nicht gerade schön.
Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?
In der Dom. Rep. sind dann die meisten ausgestiegen und wir sollten nach Jamaica weiterfliegen. Ein Passagier wollte aber in der Dom. Rep. nicht aussteigen und konnte erst durch die Flughafenpolizei dazu bewegt werden. Das hat uns noch einmal Zeit gekostet. Ein Dame der Crew hat auf den länger auf den Fluggast eingeredet, aber nichts hat sich getan. Nach einer guten halben Stunde hat man sich dann dazu entschieden die Polizei zu verständigen.
Wende ich mich nun an die Fluggesellschaft Air Berlin oder ist TUI dafür zuständig?
Kann man hierfür eine Entschädigung erwarten?
Im Voraus vielen Dank für Tips hierzu.
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Worldtravelers:Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?
Man weiß ja vorher nicht, wie lange die Reperatur dauert. Hinzu kommt, dass das Boarding eines Langstrecken-Flugzeugs bis zu einer Stunde dauern kann. Wenn man die Leute Aussteigen lässt, geht ja noch mehr Zeit verloren. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen; ich selbst saß auch schon im Flugzeug während etwas repariert wurde (war nicht Air Berlin).
Ich würde nicht von einer Entschädigung ausgehen. Die Wartezeit wegen des Defekts lag mit zwei Stunden noch deutlich unter der "Entschädigungsgrenze" (ab drei Stunden). Und die Sache mit dem Passagier, der nicht aussteigen wollte, kann man ja kaum Air Berlin anlasten.
Gruß
Chris -
Chris737 wrote:
Ja, richtig es liegt unter der Grenze. Es geht nicht um die Zeit, sonder um die Bedingungen im Inneren des Fliegers, es war schrecklich heiß. Fluggast:Die Mitreisenden haben alle gesagt man solle nun die Polizei holen, denn die Crew hatte es eben nicht im Griff. Der Typ war psychisch angeschlagen fast 2 Meter groß und er passte kaum in den Sitz. Wenn der losgeht möchte ich nicht in der Nähe sein.Worldtravelers:Warum werden die Fluggäste während einer Reparatur nicht aus dem Flugzeug gebracht?
Man weiß ja vorher nicht, wie lange die Reperatur dauert. Hinzu kommt, dass das Boarding eines Langstrecken-Flugzeugs bis zu einer Stunde dauern kann. Wenn man die Leute Aussteigen lässt, geht ja noch mehr Zeit verloren. Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen; ich selbst saß auch schon im Flugzeug während etwas repariert wurde (war nicht Air Berlin).
Ich würde nicht von einer Entschädigung ausgehen. Die Wartezeit wegen des Defekts lag mit zwei Stunden noch deutlich unter der "Entschädigungsgrenze" (ab drei Stunden). Und die Sache mit dem Passagier, der nicht aussteigen wollte, kann man ja kaum Air Berlin anlasten.
Gruß
Chris -
@Tappy
Paro = Bhutan , oder doch Faro = Portugal?
Ein Tagessatz ist der Preis des Hotels für einen Tag - grade bei Robinson ist das doch recht eindeutig geregelt!?@Worldtravellers
"Ausfall der Klimaanlage" klingt zunächst mal banal ... ist aber fatal. :?
Ohne ist es am Boden nur heiß, in Reiseflughöhe jedoch wäre kein Pax mehr in der Lage, darüber nachzudenken.Grundsätzlich hast du einen Anspruch, aber zu den Möglichkeiten der Durchsetzung mag ich mich nicht mehr äußern!
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Tappy wrote:
Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?Hallo!
Das Hotel bezahlst Du nicht für den ganzen Tag bezahlt, sondern pro Übernernachtung. Am Anreisetag hast Du normalerweise erst ab 15 00 Uhr ein Anrecht auf Dein Zimmer. Am Abreisetags must Du das Zimmer bis 10 00 Uhr morgens räumen. -
Hallo,
ich hab im Forum gesucht, aber leider bin ich nicht fündig geworden.
Wir (3 Frauen) möchten ein langes Wochenende (3 Übernachtungen) in die Türkei fliegen. Die Flugzeiten waren so angegeben, dass wir am Freitag vom FMO abfliegen um ca. 15:00 Uhr in Antalya landen und damit also auch noch ein ganzen Abend haben. Jetzt kommen die Unterlagen und nun haben wir keinen Nonstopflu mehr, sonder fliegen von Münster hoch nach Hamburg, sollen dort 1 Stunde Aufenthalt haben und dann weiter nach Antalya fliegen. Wir würden ca. 22.00 Uhr landen.
Wir wären dann um ca. 1:30 Uhr am Samstagmorgen im Hotel. Müssen wir uns das gefallen lassen?
Für einen schnellen Rat wären wir sehr dankbar.
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Hi,
Ich hätte eine Frage betreffend einer Flugannulierung/Umbuchung seitens einer Airline.
In meinem Fall waren die Flüge bei KLM gebucht.Die Buchung sah wie folgt aus:
Hinflug: Luxemburg - Amsterdam, Amsterdam - San Francisco ( Ankunft 13h20 )
Weil der Zubringerflug annuliert wurde, hat man mich auf eine andere Strecke
(Luxemburg - Paris, Paris - Los Angeles, Los Angeles - San Francisco) umgebucht.Diese Flüge waren +/- pünktlich nach Plan, jedoch war die Ankunft 20h30. Dadurch war eine halber Urlaubstag verloren.
In Luxemburg meinte man dass ich eine Entschädigung anfragen könnte.
Gibt es da eurer Meinung nach eine Chance auf eine Rückzahlung?
Danke
Steve