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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Nicht stören
    KourionK Nicht stören
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #541

    @mosaik
     
    Ja, aber ich bedaure sehr, dass du keine Stellung zum "70 Min. Transfer"
    bezogen hast. Frau R. mag uns nämlich nicht so recht glauben.   😉

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #542

      krkschneider wrote:
      Hallo,
       
      ich habe bei TUIfly com einen Flug für 3 Personen von Düsseldorf nach Hurghada gebucht. ... Aufgrund der Situation in Ägypten bekam ich heute eine email von TUIfly, ...   das der Abflugsort auf Hannover geändert wurde. 
       
      Darf TUI das so einfach?

      Hallo krkschneider,

      wie schon erwähnt, die dürfen das. Aber natürlich müssen sie die Folgen ihres Handelns berücksichtigen. Es gibt momentan, ausser wirtschaftlicher Überlegung, keine Rückendeckung für Airlines wie Reisewarnungen.

      Im Klartext: Die Airline - und ich gehe hier mal nicht von einer Pauschalreise aus - hat mit Dir einen Beförderungsvertrag von Düsseldorf nach Hurghada. Wenn sie das nicht durchführen kann, ist die Airline verpflichtet, Dir gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine anderweitige Beförderung auf der Vertragsbasis anzubieten.

      In dem Fall hast Du ja selbst schon festgestellt, dass die airberlin an dem Tag die Strecke bedient. Also TUIFly auffordern, Dich auf einen der Flüge ab Düsseldorf umzubuchen und als Deinen Vorschlag zur kostengünstigen Lösung des Problems
      den airberlin Flug nennen.

      Die 2. Variante ist, TUIFly mitzuteilen, dass Du selbst den Flug auf airberlin umbuchen wirst und sie mit den Zusatzkosten belastest.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #543

        Frau R wrote:
        Hallo,

        wir hatten im alten Jahr eine Pauschalreise nach Hurghada unternommen.
        Der Airbus von air-Berlin, der von Nürnberg aus zum Ziel fliegen sollte, war jedoch defekt. Wir konnten erst nach 4 Stunden weiterfliegen. Dadurch waren der Aufenthalt und Transport vom Flughafen Hurghada ins Hotel insgesamt verlängert. Der Bus fuhr ewig nicht los, die Fahrt dauerte durch Umwege nicht wie von TUI angegeben 30 sondern 70 Minuten.
        Insgesamt waren wir 6 Stunden später am Ziel, so dass wir nicht am Nachmittag, sondern erst 20.45 unseren all inklusive-Aufenthalt beginnen konnten.
        Wir haben uns die Ankunftszeit vom Hotelchef bestätigen lassen und alles am nächsten Tag der TUI- Betreuerin geschildert. Sie wollte sich erkundigen, inwiefern als Entschädigung ein Ausflug verrechnet werden kann. Bis zu unserem Abflug (es war nur eine 8 Tage-Reise, im Endeffekt war der erste Tag durch die Verspätung im Eimer, konnte sie uns aber dazu nichts Genaues sagen.

        Nun habe ich schon ein bisschen herumgegoogelt, finde aber recht widersprüchliche Aussagen bezüglich einer Entschädigung.
        Kennt sich jemand genauer aus?

        Danke.

         
        Also, um einen Anspruch auf Entschädigung aus der Fluggastverordnung zu haben, muss ein Flug drei Stunden verspätet sein. Eine Flugzeit wird berechnet vom Abdocken am Finger bzw. auf einer Vorfeldposition der Moment des Abrollens aus der Parkposition bis zum Andocken am Finger bzw. Stillstand der Maschine auf einer Vorfeldparkposition.

        Alles, was sich anschließend an Verspätungen anhäufen könnte (Transfer usw.) zählt nicht zu Verspätungen.

        Ein Sonderfall wäre noch bei einer Pauschalreise, wenn durch eine große Verspätung Leistungsteile wegfielen. Dann hätte man Anspruch aus dem Titel der Gewährleistung auf Rückzahlung der nicht erhaltenen Leistung.

        Den Anspruch auf Entschädigung aus der Fluggastverordnung muss man binnen einem Monat an die Fluglinie stellen, nicht an den Reiseveranstalter.

        Dass nun die angegebene Transferzeit von ca. 30 Minuten sich auf 70 Minuten erhöht hatte, sehe ich als "bloße Unannehmlichkeit" und kann logistisch bedingt gewesen sein. Dafür eine Entschädigung zu erhalten, denke ich, ist nicht realistisch.

        Auch eine "ungebührliche Schmälerung" (acht Tage Urlaub, sechs Stunden Verspätung) sehe ich hier keine. Ungebührlich wäre denkbar, wenn man erst am folgenden Vormittag angekommen wäre. Da der Anreisetag ja sowieso grundsätzlich bei Gerichten als Reisetag und nicht als Urlaubstag zählt, wird man hier nichts holen können.

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #544

          Kourion wrote:
          @mosaik
           
          Ja, aber ich bedaure sehr, dass du keine Stellung zum "70 Min. Transfer"
          bezogen hast. Frau R. mag uns nämlich nicht so recht glauben.   😉

          off topic: 😄 ja wenn doch dös Süstem (das System) so kompliziert für mich Salzburger ist, um auch alles zu finden

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Nicht stören
            KourionK Nicht stören
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #545

            @mosaik
            Aber ich danke dir sehr.  😄

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • krkschneiderK Offline
              krkschneiderK Offline
              krkschneider
              schrieb am zuletzt editiert von
              #546

              @privacy
               
              Vielen Dank für Deine Antwort.
               
              Es stellt sich nun ein weiteres Problem. Habe mit TUIfly telefoniert. Diese haben mir mitgeteilt, dass es nicht möglich ist, den Hinflug über AirBerlin zu buchen und den Rückflug über TUIfly. Dies sei "buchungstechnisch" nicht möglich. Entweder ich müßte sodann Hin- und Rückflug über AirBerlin buchen (geht aber nicht, da AirBerlin keinen Rückflug an dem von uns bebuchten Rückreisedatum anbietet). Tja und wie gesagt hin über TUIfly geht ab Düsseldorf nicht. Und nur einen Flug stornieren ginge auch nicht, sondern dann müßte ein Gesamtstorno erfolgen.
               
              Seltsamer weise kann man aber beide Flüge über TUIfly anwählen. Habe natürlich nicht bis zum letzten Buchungsschritt die Sache durchgeführt. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass mich das System beim letzten Schritt rauswerfen würde.
               
              Was tun? Anreise nach Hannover würde für uns (mit Kind 6 Jahre) mindestens 6 Stunden dauern (mit dem Zug). Weiterhin müßten wir 4 Stunden am Flughafen verbringen, bis dass der Flug losgeht. Mit dem Auto geht ja nicht, da Rückflug nach Düsseldorf.
               
              Kennt sich jemand damit aus?

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              • papaya46P Offline
                papaya46P Offline
                papaya46
                schrieb am zuletzt editiert von
                #547

                Hallo,
                ich würde mir für 1 Tag einen Mietwagen nehmen , aber vielleicht übernimmt die Airlines die Kosten ?
                mfG.

                suum cuique

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #548

                  Geht nicht gibts nicht. 😉 Kann nur empfehlen: Mach es schriftlich und richte Deine Mail oder Fax an den Kundenservice.  Etliche Front-Mitarbeiter im Callcenter haben für solche Entscheidungen oft keine ausreichende Befugnis.

                  Schildere die Situation schriftlich, besteh auf entsprechender Umbuchung und mach Druck. Wie die das intern abwickeln/abrechnen, ist nicht Dein Problem. Es ist klar, dass nach Ägypten nur Rückflüge gebucht werden können. Aber es spielt keine Rolle, wenn da 2 Airlines eingebunden sind.

                  Natürlich kostet das die Airline mehr als im eigenen Hause zu buchen. Lass Dich nicht abblocken. Du hast einen Fixvertrag. Siehe auch Infos Schlichtungsstelle Mobilität

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #549

                    Mosaik:

                    Der Fluggastverordnung und auch bisherigen richterlichen Entscheidungen ist klar zu entnehmen, dass ein Konsument seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung - Entschädigungszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung - direkt an die Fluglinie zu stellen hat!

                    Bei der Frist, die dafür ein Konsument hat, bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch gehe ich von maximal einem Monat nach dem entsprechenden Flug aus. Binnen dieser Frist muss man seine Ansprüche geltend machen.

                    Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 verjähren erst nach 3 Jahren.
                    Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) v. 10. Dezember 2009 XA/ZR 61/09

                    Der BGH hat mit seiner Entscheidung bestätigt, wovon allgemein ausgegangen war: Die dreijährige Regelverjährung ist auf Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 anzuwenden. Diese Klarstellung war erforderlich, da das Regelwerk 261/2004 selbst keine Vorschriften über eine mögliche Verjährung enthält.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • mosaikM Offline
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                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #550

                      Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
                      @privacy

                      Vielen Dank @privacy, in diesem Punkt war ich mir bisher auch nicht sicher. Wieder etwas dazu gelernt

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • JEB71J Offline
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                        JEB71
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #551

                        Hallo liebe Gemeinde,

                        wir haben Anfang Januar bei Urlaubstours eine Reise nach Ägypten gebucht.

                        Abflug sollte Donnerstag, der 10.03. mit Conder von Hamburg aus sein. Rückflug Montag, der 21.03.

                        Nun hat Condor die Donnerstagsverbindung von Hamburg nach Ägypten komplett gestrichen.

                        Dieses habe ich hier erfahren und vorgestern Urlaubstours telefonisch mitgeteilt, mit dem Hinweis, dass am 10.03. von Hamburg aus ein AirBerlin Flug nach Hurghada geht und der Frage, ob sie uns darauf umbuchen können.

                        Dieses hat die freundliche Dame verneint und mir mitgeteilt, dass Umbuchungen in einem solchen Fall nur innerhalb der ursprünglich gebuchten Gesellschaft (also Condor) möglich sind.

                        Ist das rechtens?

                        Urlaubstours will uns Alternativflüge anbieten. Das ist bisher noch nicht passiert. Ich habe auch schon zwei mal gemailt, aber keine Antwort erhalten. Ich kann bei Condor allerdings auch keine für uns passenden Flüge entdecken. (Hannover wäre von der Entfernung noch einigermaßen o.k.. Fliegt aber schon um 06.00 Uhr morgens. Das ist mit dem Zug nicht zu erreichen und mit dem Auto können wir nicht fahren, da der Rückflug ja nach HH geht.)
                         
                        Vielen Dank für Eure Hilfe!
                         
                        Gruß Jan

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #552

                          Zunächst mal ist es Sache des Reiseveranstalters, das entsprechend zu organisieren. Andererseits kann die Lösung, die später auf den Tisch kommt, für Euch schwierig in der Umsetzung werden.

                          Von daher macht ihr das schon richtig, aktiv den RV - nicht zuletzt wegen der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit - zu einer schnellen Lösung zu drängen. Aber mit Euch werden noch etliche andere Fluggäste da gebucht sein.

                          Eine Lösung aus meiner Sicht: Komplett auf airberlin Hamburg-Nürnberg-Hurghada
                           umbuchen lassen. Da scheinen zu den Terminen noch freie Plätze zu sein. Zurück allerdings nur 1 Tag eher, So 20.3.11, dafür direkt nach HH.

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • JEB71J Offline
                            JEB71J Offline
                            JEB71
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #553

                            @privacy
                             
                            Vielen Dank für deine Antwort.
                             
                            Heißt das, die Aussage von Urlaubstours war falsch, dass nur Umbuchungen zu Condorflügen möglich sind und ich einen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf den AirBerlin Flug habe? Einen Tag weniger wäre grundsätzlich schon o.k.
                             
                            Gruß
                             
                            Jan

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • privacyP Offline
                              privacyP Offline
                              privacy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #554

                              Bei Pauschalreisen ist das nicht so einfach wie bei "Nur-Flug-Buchungen". Die Entscheidung liegt letztlich beim Veranstalter. Aber man kann ihn ja mal schnellstens auf die richtige Spur setzen - bevor alle Flüge zu sind.

                              Die letzte Konsequenz wäre ansonsten, dass durch die vertragliche Änderung (anderer Abflughafen beispielsweise) Du ein kostenfreies Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen könntest. Aber da ist Dir ja vermutlich nicht so dran gelegen. Es sei denn, die Angebote sind mit dem Neustart Hurghada deutlich interessanter. Nutzt alles nichts, wenn es ab Hamburg momentan keine passenderen Flüge gibt.

                              Gruß privacy

                              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                              Bertrand Russell (1872-1970)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #555

                                JEB71 wrote:
                                @privacy

                                Heißt das, die Aussage von Urlaubstours war falsch, dass nur Umbuchungen zu Condorflügen möglich sind und ich einen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf den AirBerlin Flug habe?

                                Ja, "nicht möglich" ist falsch, Jan, denn andererseit behält sich der Veranstalter in seinen AGBs ja auch vor, das Operating ggf. zu übertragen. Sagen wir also, es ist "unkomfortabel" für ihn, was dich aber nicht interessieren muss.
                                Letztlich wird entweder eine tragbare Lösung angeboten, oder der Vertrag kann gekündigt werden, da die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen sind.

                                Einen rechtlichen "Anspruch" kostenlos auf AB umgebucht zu werden, hast du leider nicht ... der Veranstalter kann entscheiden, seinerseits den Vertrag mit dir zu kündigen, wenn ihm diese Variante zu teuer erscheint. In diesem Falle würde aber der komplette Preis des Arrangements erstattet.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • chepriC Offline
                                  chepriC Offline
                                  chepri
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #556

                                  vonschmeling wrote:
                                  ... der Veranstalter kann entscheiden, seinerseits den Vertrag mit dir zu kündigen, wenn ihm diese Variante zu teuer erscheint. .

                                  Bist du dir da ganz sicher? Ich trau mich ja kaum zu fragen, aber welche rechtliche Begründung gäbe es dafür?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #557

                                    Kündigen kann der RV natürlich den Vertrag. Aber er muß schon damit rechnen, dass er wegen Vertragsbruch in Anspruch genommen wird. Ist man dadurch gezwungen, gleichwertigen Ersatz zu buchen, geht die evtl. Differenz natürlich zu Lasten des Vertragsbrüchigen - wenn man das denn so und aufwändig durchziehen mag 😉

                                    Im Normalfall müßte doch einiges an Reisen in den nächsten Wochen vor Ort frei sein.
                                    Wie gesagt, eher Problem des Fluges.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #558

                                      Nachdem mich mosaik schon stets tadelt, dass ich auf den §§ rumreite, will ich dich nicht auch noch nerven. Ich will nur noch anfügen, dass ich den §§ 651a - 651m BGB nichts finden kann, das den RV aus wirtschaftlichen Gründen zur Vertragskündigung ermächtigt.
                                      Thema "Rechtsgrundlage" für mich damit erledigt.

                                      Gruß chepri

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #559

                                        @chepri
                                        Im speziellen Falll hielt ich die Wahrscheinlichkeit einer Vertragsauflösung seitens des Veranstalters für zu unwahrscheinlich, um die rechtlichen Aspekte dieser Variante zu erwägen. User möchte reisen und daher gab ich der Zuversicht Vorrang, dass Veranstalter eine brauchbare Lösung anbietet.
                                        Grundsätzlich hast du jedoch vollkommen recht und RV muss sein Risiko mit dem Carrier intern regeln, nicht zu Lasten des Verbrauchers!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #560

                                          Hallo,
                                           
                                          nur der Vollständigkeit halber wollte ich kurz mitteilen, dass Urlaubstours uns zwischenzeitlich angeboten hat, bereits am 07.03. ab Hamburg zu fliegen und unseren Urlaub somit um drei Tage zu verlängern.
                                           
                                          Das Ganze ist für uns ohne Mehrkosten.
                                           
                                          Finde ich sehr fair von Urlaubstours! Ich habe hier von anderen Veranstaltern gelesen, die in ähnlich gelagerten Fällen den Urlaubern vorgeschlagen haben, den Aufenthalt auf eine Woche zu verkürzen.
                                           
                                          Vielen Dank nochmal und beste Grüße
                                           
                                          Jan
                                           

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