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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Silke9272S Offline
    Silke9272S Offline
    Silke9272
    schrieb am zuletzt editiert von
    #661

    Hallo,

    ich ärger mich gerade, ich habe eine Pauschalreise gebucht vom 05.05. -14.05.2011 für 9 Tage. abflug sollte sein 23.55 Uhr am 05.05. ist schon ganz schön Sch.... nun hat sich der flugplan geändert und der Flieger startet erst am 06.05.2011 um 04.30 Uhr , ist das so zulässig?

    Ich hoffe áuf eine schnelle Antwort von euch, da es ja bald schon losgeht. Dürfen die uns so nach hinten verschieben? Oder müßten die uns um den Tag zu halten nicht vorverlegen?

    Grüße silke

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    • papaya46P Offline
      papaya46P Offline
      papaya46
      schrieb am zuletzt editiert von
      #662

      Hallo,
      ist denn dein Heimflug auch um einen Tag später verschoben worden so dass deine Pauschalreise  weiter 9 Tage dauert ?

      suum cuique

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Silke9272S Offline
        Silke9272S Offline
        Silke9272
        schrieb am zuletzt editiert von
        #663

        Überflüssiges Zitat entfernt!
        @papaya46
        Nein, mein Abflug ist wie bisher geplant am 14.05.20111 um 23.55 UHr ab Antalya.
         
        Grüße silke

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • papaya46P Offline
          papaya46P Offline
          papaya46
          schrieb am zuletzt editiert von
          #664

          Hallo Silke,
          was sagt denn dein RV dazu ?
          Du kannst bei einer Reiseverkürzung die Preisminderung geltend machen lassen oder die Reise kostenlos stornieren.
          Gruss.

          suum cuique

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #665

            @Silke
            Nö, musst du nicht akzeptieren. Anderer Tag = neuer Vertrag = kostenfreie Stornierung möglich oder Reisepreisminderung verlangen.
            Und dabei ist völlig unwichtig, dass der geplante Flieger um 23.55 Uhr abheben sollte. Der 5.5. endet um 24.00 Uhr.
             
            Könnte mir aber vorstellen, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der RV davon ausgeht, dass du zähneknirschend akzeptierst.
            Sehr unfeine Geschichte. Mach Druck... Beispiele siehe oben.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • haraldveithH Offline
              haraldveithH Offline
              haraldveith
              schrieb am zuletzt editiert von
              #666

              @Kourion

              Du hattest mich auf das Montrealer Abkommen verwiesen. Dies ist für mich als Laie jedoch schwer verständlich.

              Da ich jedoch von Deutschland gestartet und auch hier gebucht habe, müsste vielleicht doch das EU Recht zur Anwendung kommen. Anbei die letzten Infos aus dem Airline- Forum.

              Wärest du hingegen aus z.B. Deutschland mit einer US Airline in die USA geflogen, so hättest du eine Entschädigung einklagen können, siehe hier:

              ---> http://www.focus.de/reisen/fliegen/flugannullierung-eu-passagierrechte-gelten-auch-fuer-us-airlines_aid_591654.html

              ---> http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-Fluggastrechte-article2398681.html
              .... weitere Hinweise/Erfahrungen betroffener Passagiere kannst du hier finden

              ---> http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Fluggastrechte-Drama-am-Drehkreuz-1585225-2585225/
              ... sieht aber allgemein schlecht aus für Erstattungen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #667

                @Silke9272:

                zwei ( oder jetzt neu 3 ) Tage vor Abflug wird sich an den Realitäten nichts mehr ändern. Es sei denn, du stornierst und verlangst dein Geld zurück. Wie schon bemerkt wurde, das hat der RV ganz bewusst einkalkuliert. Es gibt keinen Grund, Flüge nach Antalya so kurzfristig zu canceln oder zu verlegen ( ist ja nicht Ägypten oder Tunesien ), es gibt dafür m.M. nach nur einen Grund: es musste auf Grund des hohen Aufkommens noch ein zusätzlicher Flug aufgenommen werden, und wenn dann z.B. eine grössere Gruppe gebucht hat verlegt man mal ganz kurz Einzelbucher nach hinten. Hast du mal auf der HP des Flughafens recherchiert, ob es deinen ursprünglichen Flug noch gibt ?

                Zur Sache selbst ein paar Anmerkungen: du hast ja nicht 9 Tage ( im Hotel ) gebucht, sondern 9 Nächte ( im Hotel ). Du wusstest aber im Vorfeld von der Abflugzeit 23.55 Uhr ( und hast sie stillschweigend akzeptiert ), so das du den ( fast ) kompletten Verlust der ersten Nacht in Kauf genommen hast. Abflug nun neu 04.30 Uhr heisst 02.30 Uhr am Flughafen sein, u.U. eine Stunde oder mehr für die Anreise: Klartext diese Nacht gibt es nicht. Allein aus diesem Grund ist der Reisevertrag vom RV gebrochen, und du hast Anspruch auf Schadensersatz.

                Darüberhinaus gibt es ein Urteil des AG`s Duisburg, wonach Flugzeitverschiebungen unzulässig sind, wenn sie den Verlust der Nachtruhe bedeuten. Bei dir aber hier im Streitfall unsicher, da du ja auch bei pünktlichem Abflug so gut wie keine Nachtruhe gehabt hättest. Aber na ja, immerhin noch 3 -4 Stunden im Flieger dösen ist immer noch besser, als im Auto unterwegs zu sein und dann später in der Abflughalle darauf zu warten bis man endlich einchecken kann.

                Ich würde jetzt dem RV noch schriftlich mitteilen, das du das so nicht akzeptierst, aber kurzfristig vor Reiseantritt keine Alternativ hättest und dich nach deiner Rückkehr melden wirst.

                Gruss Gabriela

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #668

                  @Silke9272

                  Es gibt Urteile zu derlei Verschiebungen, bei denen den Klägern 40-50% des Tagessatzes des Hotels gewährt wurde. Allerdings würde ich zunächst auf Kulanz des RV hoffen und dort höflich vortragen.
                  Es muss nicht sein, dass das ursprüngliche Operating noch besteht und eine zusätzliche Verbindung eingerichtet wurde. Gerade nach AYT verkehren einige Airlines, die ihre Flugzeugumläufe kurzfristig ändern; Einfluss hat darauf weder der RV noch gar der Reisende!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #669

                    Es ist auf jeden Fall richtig, das Gespräch mit dem RV zu suchen. Der hier vorliegende Einzelfall löst nicht grundsätzlich das Problem. Ob das aber auf Kulanz hoffend sein muss -also bitte bitte- sehe ich nicht so. Das kann man, wenn man sehr konsequent und dazu auch sehr wütend ist, auch anders lösen wollen.

                    Was es nun mit dem anteiligen Ersatz des Hoteltagespreises auf sich hat bin ich eigentlich nach den letzten Erkenntnissen nicht mehr sicher, ob das noch zukunftsfähig ist. In meinen Augen richtig sehe ich einen trend, den Pauschalreisepreis insgesamt zu sehen, sprich also, den Gesamtpreis im Streitfall durch die Anzahl der Tage zu teilen. Er wird ja auch in der Preisauszeichnungspflicht nicht separativ angezeigt, sprich in der Aufteilung Flugpreis und Hotelpreis, und so ist es für den Urlauber ein einziger Preis.

                    Grundsätzlich bin ich aber der Meinung: es muss unbedingt geklärt werden. Bei der jetzt geltenden Gestaltungsmöglichkeit der Flugzeiten ist es ein Unding, am Reisetag den Abflug auf 23.55 Uhr und beim Rückflug auf 00.05 Uhr anzusetzen. Die Urlauber habe doch recht, wenn sie z.B. ihre 7 Tage-Reise auf 5 Tage minimiert sehen. Und das Problem der nicht existierenden Nachtruhe ist dabei noch nicht mal berücksichtigt.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #670

                      gabriela_maier wrote:
                      Die Urlauber habe doch recht, wenn sie z.B. ihre 7 Tage-Reise auf 5 Tage minimiert sehen.

                      Was daher kommt, dass die meisten zum rechnen nur die Finger einer Hand hernehmen und was vollkommen falsch ist. Allerdings wurde auch das schon -zig Mal hier ausdebattiert, aber irgendwie will das wohl nicht so recht in die Köpfe rein.
                      Beispiel: Reise 7 Tage von Sonntag bis Sonntag (so sind die Angebote hier bei HC in einem Beispielfall)
                      Hinflug Sonntag 23.55Uhr Rückflug Sonntag eine Woche später 00.05Uhr.
                      Preisfrage? Wieviel Tage ist der Urlauber im Hotel?
                      Nehmen wir die Finger der rechten Hand:
                      Montag (1) Dienstag (2) Mittwoch (3) Donnerstag (4) Freitag (5) ACHTUNG! Linke Hand wird benötigt! Samstag (6),

                      Nimm es nicht persönlich (so ist es nämlich nicht gemeint) und ja, ich bin angesichts der vielen tiefschürfenden Beiträge in jüngster Zeit, etwas bissig.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #671

                        Das Problem der nicht existierenden Nachtruhe wurde allerdings bereits mit dem ersten Angebot unwidersprochen von Silke "gebucht".
                        😉
                        Nein, ich verstehe das alles auch nicht, zumal individuell arrangierte Reisen auch nicht unbedingt teuer oder komplizierter sind und man in vielen Fälle bei Verspätungen Ansprüche an die Airline hat, die allemal deutlich höhrer sind, als ein schwindliger halber Tagessatz des Hotels. Zudem habe ich einen Anspruch auf meine oder eine ziemlich gleichwertige Airline und muss mich nicht ohnmächtig auf ein Derivat setzen lassen, welches mich entspannte 5h später ans Ziel bringt ...
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #672

                          Also dann korrigiere ich mich mal: wer von Sonntag ( hin ) zu Sonntag ( zurück ) verreist redet in aller Regel von 1 Woche. Eine Woche definiert man -unwidersprochen???- mit 7 Tagen. Aber richtig ist: es sind in Wirklichkeit 8 Tage. Kann man tatsächlich anhand seiner Finger ohne technisches Hilfsmaterial ausrechnen. Und dann stimmt die Verlustrechnung der Urlauber in der rechnerischen Substanz wieder: statt 8 Tage nur 6 Tage. Oder in der falschen Wahrnehmung: statt 7 Tagen eben nur 5 Tage.

                          Unterm Strich aber: in Ordnung ist das sicher nicht. Ich hoffe sehr, dass das mal in der Zukunft geklärt wird.

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #673

                            Ich erinnere mal wieder an die Gepflogenheit, Hotelaufenthalte in Nächten zu bemaßen. Aufenthalte von Sonntag bis Sonntag bedeuten ergo 7 Übernachtungen. In diesem Fall mehr oder weniger "beschnittene". Anstatt um 5 Uhr morgens ist Gast Silke erst so gegen 9 Uhr im Hotel, beides nicht wirklich erholsam aber - wie schon erwähnt! - auch nicht recht komfortabel gebucht. So ist aus einer Drittel Nacht gar keine Nacht mehr geworden. Unbestritten aber startet sie nicht, wie gebucht, irgendwie grade noch so am 5. sondern erst am 6. in ihren Urlaub - also einen Tag später und das ist - wie auch schon erwähnt! - nun mal nicht vertragsgemäß.

                            Übrigens muss ich meine Urlaube künftig auf max. 9 Nächte anberaumen, ich hab mir heute mehr oder weniger den Daumen abgeschnitten ...
                            😉

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • gabriela_maierG Offline
                              gabriela_maierG Offline
                              gabriela_maier
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #674

                              Kann es sein, dass das Problem ( Basis des einfachen Rechnens in der Grundschule ) doch etwas schwieriger ist als man meint ? Will ich jetzt aber nicht auf Haarfarben beziehen. Richtig: es wird bei einer Reise von Sonntag ( hin ) und Sonntag ( zurück ) von 7 Nächten gesprochen. Nur bei meinem Beispiel mit den Flugzeiten hin So 23.55 Uhr und zurück So 00.05 Uhr gibt es weder eine Nacht -ist doch zum schlafen da- von Sonntag auf Montag noch für den Rückflug von Samstag auf Sonntag. Bleiben nach Adam Riese eben doch nur 5 Nächte. Man möge mich verschonen mich Beispielrechnungen, wie eine Nacht mit entsprechendem Schlaf anzusehen ist: für mich ganz einfach, von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.  
                              Doch wer entsprechende Flugzeiten seit seiner Buchung kennt und akzeptiert darf nicht lamentieren. Aber genau so sollte das dumme Gerede von der Anzahl der gebuchten Nächte aufhören. Massgebend ist der Preis für das gebuchte Produkt ( in Kenntnis der miesen Flugzeiten ), aber es ist was anderes, wenn es zu anderen schlechteren Flugzeiten kommt. Dann stimmt ganz einfach der Preis nicht mehr ! Der Passus der unverbindlichen Flugzeiten in den AGB der RV darf kein Freibrief für freies jonglieren sein und nicht mit dem Urteil des AG Duisburg kollidieren. Und das sollte in der Zukunft auch juristisch nachhaltiger verfolgt werden.

                              Gruss Gabriela

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                soosiS Offline
                                soosi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #675

                                gabriela_maier wrote:
                                Massgebend ist der Preis für das gebuchte Produkt ( in Kenntnis der miesen Flugzeiten)

                                ..und das ist Fakt & Punkt 😱

                                Einfach gesagt "Friss oder Stirb"

                                Vaya con Dios y quiêreme como soy

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #676

                                  gabriela_maier wrote:
                                  Eine Woche definiert man -unwidersprochen???- mit 7 Tagen. Aber richtig ist: es sind in Wirklichkeit 8 Tage.

                                  Man definiert die Hotelwoche nicht in "8 Tagen", sondern in "7 Übernachtungen".
                                  Das war eine Definition und keine Rechnung. Ich entnehme meiner Aussage also weder eine Schwäche in den Grundrechenarten, noch sonst einen Anlass für Herablassung!

                                  Allerdings wirst du das jetzt bis zum Sanktnimmerleinstag diskutieren, vollkommen ungeachtet der Relevanz und der Interessen der Userin Silke, die nun mal eine Reise vom 5. und nicht vom 6. Mai gebucht hat, wenngleich mit einer bestenfalls "rudimentären" Nacht. Da ziehe ich ehrlich gesagt die Nachtruhe vor ... 
                                  :?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #677

                                    Moin Leute!

                                    Natürlich ist das mit der Flugzeitenverschieberei auf deutsch gesagt Ka...!

                                    Aber um mal die Problematik der Tage und Nächte zu klären, seht es einfach mal aus der Sicht der Hoteliers!

                                    Diese müssen ja auch irgendwie disponieren können und so hat man es sich international zur Regel gemacht, dass regulärer check in ab 14-15 Uhr ist und regulärer, spätester check out zwischen 11 und 12 Uhr!

                                    Die Zeit dazwischen wird zum Reinigen benötigt!

                                    Somit ergeben sich auch für @chepri`s Beispiel 7 und nicht 6 "Nächte", da der Hotelier das Zimmer von Sonntag 14 oder 15 Uhr bis Sonntag 11 oder 12 Uhr zur Verfügung stellt! Bitte den Abreisesonntag jetzt nicht wieder mitzählen und auf 8 kommen, denn dieser gehört technisch noch zu Samstag 😉

                                    Natürlich kommt es dem Reisenden bei einigen Flugzeiten schlimm vor, aber aus der Sicht des Hoteliers ist es vollkommen korrekt und geht auch gar nicht anders, da es sonst, durch die diversen Flugzeiten, zu noch mehr Durcheinander und Überbuchungen käme!

                                    Ärgerlich für jemanden, der erst um 9 Uhr morgens anreist, dessen Zimmer aber schon seit 14Uhr des Vortages bereitgehalten wird. Andererseits müsste er sonst, bis mindestens 14Uhr, mit dem Einchecken warten!

                                    Also nicht immer nur aus der eigenen, sondern auch mal aus der Sicht des Dienstleisters sehen, dann wirds verständlich 😛

                                    Oder, wie von von Schmeling vorgeschlagen, individuell buchen, dann kann man die Zeiten besser selbst bestimmen!

                                    Gruss
                                    Holger

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Roland4R Offline
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                                      Roland4
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #678

                                      Ich hatte heute eine "lustige" Sache mit einer angeblichen Flugzeitenänderung.
                                       
                                      Ich werde am 7. Mai fliegen, hatte auch alle Unterlagen vom Veranstalter bekommen. Gestern bekam ich vom Reisebüro eine Mail, in der mir eine Änderung des Hinflugs mitgeteilt wurde, vier Stunden füher als geplant. Okay, kommt vor, ist noch normal.
                                       
                                      Dann habe ich heute mal auf die Internetseiten meines Flughafens geschaut (dort sieht man aktuelle Zeiten für den gleichen Tag und die drei folgenden), dort stand der Flug so drin, wie vom Veranstalter mitgeteilt. Der vom Reisebüro mitgeteilte Flug existiert an diesem Tag nicht, weder die Flugnummer noch die Abflugzeit. Auch die Recherche auf diversen Reiseportalen brachte dieselbe Information.
                                       
                                      Nach Rückfrage beim Reisebüro schickte man mir eine "korrigierte Flugzeitenänderung" zu, die aber keine war, weil sich eben nix geändert hatte.
                                       
                                      Wenn ich mich nicht selbst informiert hätte, wäre ich "nur" vier Stunden zu früh auf dem Flughafen gewesen. Es hätte aber auch anders herum sein können, ich treffe auf dem Flughafen ein und der Flug wäre weg gewesen.
                                       
                                      Auch wenn es hypothetisch ist, dann hätte doch wohl das Reisebüro für die Mehrkosten der verspäteten Anreise aufkommen müssen, oder?

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                                      • bernhard707B Offline
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                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #679

                                        doc, exakt die eigentlich gängigen Check-In/Check-Out Zeiten sollte man aus dieser Perspektive nicht vergessen, denn auch die Veranstalter zahlen beim Hotel für die gebuchten Tage.

                                        Nachteilig für den Pauschalreisenden verschobene Abflugszeiten sind den Carriern geschuldet, sei es durch Zusammenlegung von Flügen oder günstigeren Slots an den jeweiligen Airports etc., die auch in die Kalkulation der RV einfliessen.

                                        Davon profitiert nicht zuletzt auch der Pauschalbucher mit sehr günstigen Reisepreisen.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • anmisidoA Offline
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                                          anmisido
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #680

                                          Hallo !!!

                                          Weiß jemand wie die Rechtslage ist, wenn mann an einem Tag abfliegt(14.05) aber erst in der Nacht zum nächsten Tag (15,04 ,3.20Uhr ) ankommt und voraussichtlich erst um ca 5 Uhr im Hotel ist !!Dürfen die den 14.05 voll berechnen??????

                                          Hat sich soo durch Flugzeitenänderung ergeben ,vorher wären wir am gleichen Tag angekommen!!!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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