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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Nicht stören
    KourionK Nicht stören
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #701

    Ja, du kannst kostenfrei stornieren (Flugdaten wurden geändert).
    Allerdings verstehe ich auch nicht, warum du eine schon zur Zeit der Buchung "grenzwertige Dauer" gebucht hast.
     
    Was die Stornierung betrifft, so musst du nicht mit "dem Anwalt drohen" - wie du schreibst.
    Der RV (was hat das RB damit zu tun ?) weiß, dass du bei einer Flugdatenänderung kostenfrei stornieren kannst.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • webwudeW Offline
      webwudeW Offline
      webwude
      schrieb am zuletzt editiert von
      #702

      Überflüssiges Zitat entfernt!

      Okay, das ist schon einmal eine Auskunft - ich denke, dass sich die Flugdaten geändert haben, reicht nicht, allerdings, dass sich der Tag geändert hat.

      Zwecks Dauer: nun, 10 Tage waren unser absolutes Minimum, das haben wir ja bekommen - alles andere war mit unseren Rahmenbedingungen eben nicht drin (es wäre danach nur 14 Tage gegangen, und dafür hat der Urlaub nicht ausgereicht).

      Ein Anruf meiner Freundin bei FTI ergab, man könnte das nur über das Reisebüro regeln, nicht direkt - fragt mich nicht, warum sie das sagen...

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      • KourionK Nicht stören
        KourionK Nicht stören
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #703

        Daten = Datum,   nicht Zeiten 😉
         
        Die Zeiten darf / kann ein RV in der Tat ändern. Ebenso die Airline oder den Streckenverlauf. (siehe AGB)
         
        Wenn's allerdings ein abgeändertes Datum oder ein anderer Abflug- / Zielflughafen ist, kannst du - wenn du es wünscht - kostenfrei stornieren.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • webwudeW Offline
          webwudeW Offline
          webwude
          schrieb am zuletzt editiert von
          #704

          Überflüssiges Zitat entfernt.
          Alles klar... inzwischen habe ich mehr Details:
          Ursprünglicher Flug: am 7.06 um 9:35 ab VIE über AMS nach Aruba an 17:05

          Neuer Flug: am 8.06 um 6:55 ab VIE über AMS nach Aruba an 16:05

          Interessanterweise gibt es online auf diversen Reisebörsen noch die ursprünglichen Reisetage, allerdings statt mit KLM / Martinair mit Austrian und American Airlines.

          Könnten wir ggf. verlangen, dass wir damit fliegen und die ursprüngliche Reise doch machen können (im Endeffekt wäre es schlechter für uns, länger unterwegs, später an, früher retour), aber das wäre uns egal, wir haben lange genug nach dem Ziel und dem Hotel gesucht, was meint Ihr, kann man das einfordern?

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          • wbundbW Offline
            wbundbW Offline
            wbundb
            schrieb am zuletzt editiert von
            #705

            Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir fliegen vom 30.05 bis zum 18.06. nach Bulgarien. Nun haben wir unsere Flugtikets bekommen der Rückflug soll am 18.06 schon um 04:30 sein das heist wir werden schon um 02:00 Uhr in der Nacht vom Hotel abgeholt. Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag.
            Gibt es dafür eine Entschädigung vom Reiseanbieter?
            Wie ist das rechtlich?
            Danke für die Hilfe, ich habe von sowas keine Ahnung.
            wbundb

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #706

              ...nein, keine Entschädigung, denn du verlierst ja keinen Tag, da der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag gilt... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • webwudeW Offline
                webwudeW Offline
                webwude
                schrieb am zuletzt editiert von
                #707

                wbundb wrote:
                Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir fliegen vom 30.05 bis zum 18.06. nach Bulgarien. Nun haben wir unsere Flugtikets bekommen der Rückflug soll am 18.06 schon um 04:30 sein das heist wir werden schon um 02:00 Uhr in der Nacht vom Hotel abgeholt. Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag.
                Gibt es dafür eine Entschädigung vom Reiseanbieter?
                Wie ist das rechtlich?
                Danke für die Hilfe, ich habe von sowas keine Ahnung.
                wbundb

                Da hast Du definitiv Pech. Eine Entschädigung gibt es meines Kenntnisstandes nach nicht, da sich an den Reisetagen an sich nichts ändert.

                Viele Grüße,
                w.

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                • webwudeW Offline
                  webwudeW Offline
                  webwude
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #708

                  Noch mal meine Frage (da wir heute Nachmittag noch einmal mit dem RB verhandeln), ausführlicher auf der vorherigen Seite:

                  können wir einen alternativen Flug am gleichen Tag verlangen, nachdem der ursprüngliche Flug gestrichen wurde, aber die Reise mit gleichen Datum (aber inzwischen anderen Flügen) auch online noch angeboten wird?

                  Viele Grüße,
                  w.

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                  • webwudeW Offline
                    webwudeW Offline
                    webwude
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #709

                    Update: wir haben die Pauschalreise storniert.

                    Laut Auskunft von FTI gibt es neue Urteile, die ab einer Reisezeit von 7 Tagen die Kürzung nicht mehr als erheblichen Reisemangel ansehen. Dennoch: wir haben eine kostenlose Stornierung bekommen, abzgl. 60 €, die die Fluglinie uns für den Storno in Rechnung stellt (für den Flug einen Tag später), den wir allerdings vom RV zurückbekommen, wenn wir bei ihm eine Anschlussbuchung vornehmen.

                    Nun heißt es auf ein Neues :?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • RiGo90R Offline
                      RiGo90R Offline
                      RiGo90
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #710

                      Hallo,

                      am 17.04.11 ist mein Flug statt 9:45 Uhr erst um 15:24 Uhr gestartet. Vom Flughafen hieß es, dass die Airline den Slot in der Türkei verpasst hatte. Später hieß es, die Maschine ist defekt.

                      Habe vom Flughafen Düsseldorf per Fax direkt die Bestätigung der Verspätung erhalten. Die Mutter von meinem Reisebegleiter hatte sich während unseres Urlaubs direkt um die Weiterleitung zu der Airline bemüht.

                      Heute, fast 6 Wochen später, haben wir immer noch keine Antwort von der Airline erhalten.

                      Das besondere an der Airline ist, dass diese erstmal in den Osterferien Düsseldorf angeflogen ist und dies auch nur für die zwei Wochen gemacht hat.

                      Wie gehe ich weiter vor? Einen Anwalt einschalten?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Nicht stören
                        KourionK Nicht stören
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #711

                        @webwude
                        Da sag ich jetzt erst einmal nichts zu.
                         
                        Aber danke, dass du uns deine Entscheidung mitgeteilt hast. 😄

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                        • dota33D Offline
                          dota33D Offline
                          dota33
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #712

                          Hallo leute!

                          Mein erster beitrag jihuuuuu:
                          Hab mal bei privaten Recherchen folgende Seiten zu dem Thema gefunden:
                          ×Werbung×
                          lg

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                          • losiL Offline
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                            losi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #713

                            Ich habe schon vor Wochen für Februar 2012 2 Flüge Köln-Istanbul-Antalya und zurück (Pegasus) gebucht. Billigtickets ohne Änderung und Stornierung. Die Abflug- und Ankunftszeit in Köln ist gegen 1:00 nachts. Nun habe ich gestern gehört, das nun doch in Kürze für den Flughafen Köln ein Nachtflugverbot verhängt werden soll......Dann müsste Pegasus die Flugzeiten ja um Stunden verschieben.....Hätte ich in diesem Fall ein Recht auf Stornierung der Flüge und kompletter Rückerstattung?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • tripplexXxT Offline
                              tripplexXxT Offline
                              tripplexXx
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #714

                              Hey losi... da würd ich (für den Moment) noch nix drauf geben, da Köln der Ausweichflughafen für Düsseldorf und Frankfurt ist, wenn dort die Flieger verspätet nicht mehr landen dürfen.

                              Und warum denkst du jetzt an Stornierung? Willst du nicht mehr fliegen 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Fischlein1F Offline
                                Fischlein1F Offline
                                Fischlein1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #715

                                Hallo!
                                Ich habe vor 4 Monaten eine Pauschalreise nach Kreta gebucht ( Go-Bucher, Tui.fly, ab Zweibrücken, Abflug 6Uhr00), vor 2 Tagen ( eine Woche vor der geplanten Reise) habe ich die Reiseunterlagen per Email erhalten, bin fast tot umgefallen, Abflug um 17Uhr25, wenn alles gut geht bin ich kurz vor Mitternacht mit meinem Kind im Hotel. Durch diese Aktion verliere ich einen ganzen Urlaubstag... Wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich die Reise nicht gebucht. Klar, sind die Flugzeiten nicht verbindlich, aber 11 Stunden später fliegen, finde ich schon frech...
                                Es sieht so aus, daß ich mich nur ärgern kann, weil die Reiseveranstellter mit den Urlaubern offensichtlich so was machen dürfen, oder?
                                Grüsse
                                J.
                                P.S. Als "Trost" habe ich zusätzlich eine Info bekommen, daß eine Bordverpflegung bei Flügen mit Germanwings (4U) nicht im Preis inklusive ist. Ich habe jetzt aber genug Zeit (11Stunden) um für mich und meine Tochter schöne Brote vorzubereiten 😛 Danke Tui.fly!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #716

                                  @Fischlein1

                                  Es ist durchaus möglich, dass der X3 Flug in der Früh wie geplant stattfindet, nur leider GoBucher einen anderen für dich gewählt hat - bevor du dich bedankst solltest du vielleicht recherchieren, bei wem?!
                                  Sehr viel mehr wird dir aber nicht übrig bleiben ... deinen Bekundungen zur Folge solltest du des Risikos eingedenks gewesen sein?
                                  Zudem - schöne Grüße von der Gebetsmühle! - definiert man An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag und somit "verlierst" du auch keinen.
                                  Kurz und gut ... großartige rechtliche Handhaben gibt es in der Situation nicht.
                                  Du kannst aber immerhin ein höfliches Schreiben an den Veranstalter richten, in dem du um die Erstattung von anteilig 50% des Tagespreises ersuchst. Zumindest bezüglich einer vorgezogenen Rückreise (im Bezug auf die Nutzung der Leistungen vor Ort ist das immerhin vergleichbar!) gibt es Urteile von den AG´s Hannover und Düsseldorf, die eine Entschädigung in ungefähr diesem Rahmen zuerkannt haben.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Fischlein1F Offline
                                    Fischlein1F Offline
                                    Fischlein1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #717

                                    Hallo vonschmeling!
                                    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gut, daß wir Dich haben 😄
                                    An diesem Tag gibt's nur einen Flug ab Zweibrücken nach Kreta, so schlau war ich schon (blond halt...) und der ist von 6.00 auf 17.25 verschoben worden
                                    Mit dem "netten Schreiben" an den Veranstalter überlege ich immer vielleicht doch, schon aus Prinzip, viel Hoffnung habe ich allerdings nicht...
                                    Schönen Tag noch!
                                    J.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • carofeliC Offline
                                      carofeliC Offline
                                      carofeli
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #718

                                      @Fischlein1
                                      Würde die Alternative mit einem anderen Flughafen greifen...? erstmal nett angefragt über mögliche Alternativen beim RV ist sicher besser als gleich Dampf abzulassen - das kannst du immernoch, wenn gar nichts anderes geht.

                                      Wir hatten ähnliche Probleme mit einem Flug 2009 von Schönefeld in die Türkei, sollte erst 18.50 Uhr starten, dann 23.00 Uhr - tatsächlich gings 1.40 Uhr los. Statt aufs Zimmer gings also gleich morgens schlaftrunken auf die Liegen am Strand. Der Urlaub war dann aber doch so klasse, dass wir uns mit dem RV nicht weiter rumstreiten wollten, es gab 30 Euro "Entschädigung" für 4 Personen (Frankfurter Tabelle entsprechend lt. RV) und gut wars.

                                      Dieses Jahr gehts andersrum, Abflug sollte 22.20 Uhr sein, Ankunft wäre am Flughafen 3.15 Uhr gewesen, jetzt gehts 10.30 Uhr los und wir sind pünktlich zum Kaffee im Hotel (ich halt sowas von die Daumen, dass es so bleibt... 😉 ).

                                      LG Birgit

                                      Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                                      Voreingenommenheit.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #719

                                        Nun hat @Fischlein1 ja erstmal hier "Dampf abgelassen" und zu mehr hat auch niemand geraten!
                                        😉

                                        Gerade wenn man mit Kind reist, sind Abreiseverschiebungen in die Abendstunden eher unerbaulich, auch wenn sowohl der Flug, als auch mutmaßlich der Transfer rel. kurz sind - ein wenig Dampf ist sicher okay!
                                        Man muss sich nicht mit dem Veranstalter zanken, die Unnanehmlichkeiten "abbezahlt" zu bekommen scheint hier auch nicht das hauptsächliche Motiv zu sein, jedoch handelt es sich um eine a) kurzfristige und b) erhebliche Verschiebung der Abreisezeit und -  auch ohne Verantwortung für einen Abkömmling! - um eine Verminderung der ursprünglich gebuchten Leistungen. Ich habe ganz bewusst ein "höfliches Schreiben" und nicht "Androhung rechtlicher Konsequenzen" angeraten. Gewöhnlich führt das nicht zum Zwist, sondern zum Entgegenkommen des Veranstalters mit der Hoffnung auf eine Kundenbindung.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #720

                                          Guten Tag an alle,
                                          meine Flugzeiten wurden auch von Schaunisland natürlich zu meinem Nachteil geändert ❓ , am Anfang Hin- und Rückflug um 9:50 jetzt Hin um 18:30 und Rüchflug um 9:30. Habe mir die Reise extra wegen den Flugzeiten rausgesucht und jetzt. Meine Frage: was heißt eigentlich Anreise- und Abreisetag zählen nicht als Urlaubstage? Heißt es, bei 10Tagen Urlaub wär die Hinreise am 1en und die Rückreise am 12en!
                                          Ich buche schließlich Urlaubstage und nich Urlaubsnächte
                                          Wäre schön wenn man bei Holidaycheck auch die Veranstalter bewerten könnte.
                                          MfG

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