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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1421

    Dem EuGH wurden zahlreiche Fälle aus GB, Frankreich und Deutschland zur Beurteilung vorgelegt - das ist mit der Anlass für eine erneute Debatte über den Inhalt und die Anwendung der EUVO 261/04.

    Noch immer finde ich kein Argument bezüglich der Angemessenheit?
    Bekanntlich leistet eine Fluggesellschaft im Falle einer Verspätung nachweislich entstandene Kosten (Hotelübernachtung, Nahrungsaufnahme, alternative Verkehrsmittel etc.), somit entbehrt sich der Vorhalt, über die zusätzliche Erstattung des Ticketpreises nurmehr in Gelächter ausbrechen zu wollen.

    Aus meiner ganz subjektiven Sicht bedenklicherweise erwachsen stattdessen der orthodoxen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung neue Wirtschaftszweige, z.B. in Form von Inkassounternehmen, die die Ansprüche professionell beitreiben (was übrigens wenig herausfordernd ist, da Auslegung unstreitig nicht vorgesehen!).
    ❓

    Die Airlines werden dieses Risiko früher oder später auf die Ticketpreise "umverteilen" und auch Rechtsschutzpolicen für Flugreisen dürften demnächst dem Fallaufkommen preislich angepasst werden. Wo bleibt dann der "Vorteil" für den Verbraucher, und ab wann ist Solidarität endlich?
    :?

    Diese "wenn -> dann" Regelung in der bestehenden Form jedenfalls steht nicht von ungefähr in der Kritik (eher nicht sonderlich renommeegeplagter?!) europäischer Juristen, insbesondere wegen der faktisch nicht umsetzbaren Vermeidung von Verspätungen aufgrund technischer Probleme, die ja inzwischen unter die mangelnden Auslegungsmöglichkeiten fallen.

    Letztlich ist das eine Diskussion verschiedener Ansichten, @Jessy_233, da bedarf es m.E. keines "Feindes" und muss diese Rolle auch nicht besetzt werden!
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • tuerkeirotT Offline
      tuerkeirotT Offline
      tuerkeirot
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1422

      Hallo,
      hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
      Eintreffen am Flughafen Hurghada um 15 Uhr.
      Abflug Hurghada nach Hamburg mit Condor am 21.6. sollte um 17.25 sein.
      Bei Passkontrolle wurden alle Passagiere nach Hamburg rausgezogen und mußten ca 40 min.warten bevor wir zur Kontrolle konnten.
      Dann wurden wir zu einem Counter gebracht und es hieß weiter warten.Da wurde und mitgeteilt,dass wir frühestens 20 Uhr fliegen würden anschl.wurde ein Schriftstück-EU Verordnung von Condor verteilt zwecks Fluggastrechte.Dort warteten wir ca 1 Std. und unser Gepäck wurde eingecheckt.Am Gate sollten wir warten,um Verpflegung zu erhalten.Dies haben wir auch erhalten-2 belegte Minibrötchen und ein 0,2 l.süßer Saft.
      20.15 ging das Boarding endlich los und die Maschine startete schlußendlich ca 21.05.
      Der Kapitän machte im Flieger eine Durchsage,die sich auf Mängel am Flugzeug bezog und die Maschine in HH auch erst mit 4 Std.Verspätung nach Hurghada losflog und dann eben mit entspr.Verspätung ab Hurghada.
      Da in Hamburg ja Nachtflugverbot herrscht-landeten wir in Hannover gegen 2 Uhr.
      Mit dem Bus ging es nach Hamburg weiter.Ankunft 4.15.
      Soweit ich weiß betrug die Flugstrecke über 3500 km.
      Welche finanzielle Ausgleichszahlung steht meinem Mann und mir zu?
      Freue mich auf eure Antworten

      Es geht mir nicht darum mir meine Urlaubskosten wieder reinzuholen-das möchte ich von vorn herein klarstellen.Wir waren ja froh überhaupt gut in Deutschland gelandet zu sein,aber falls uns etwas zu steht warum sollten wir das verschenken.
      Gruß tuerkeirot

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      • erikroemerE Offline
        erikroemerE Offline
        erikroemer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1423

        EUR 0,00 bei 4 Std. Verspätung
        EUR 0,00 für anderen Airport, da kostenloser TRansport erfolgte.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Jessy_233J Offline
          Jessy_233J Offline
          Jessy_233
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1424

          Der Ansicht bin ich überhaupt nicht!

          Da die Airline (allem Anschein nach) durch Ihr technisches Problem die Verspätung verursacht hat und ein Beförderungsvertrag nach Hamburg (nicht Hannover) bestand ist die Differenz zwischen tatsächlicher Ankunft und ursprünglicher Ankunftszeit maßgeblich und zwar in Hamburg! Wie die Airline dahin befördert, ist aus dieser Sicht unmaßgeblich. Da dies aber offenbar mehr als 3 Stunden sind, stünde jedem Passagier 400 € zu. Hier wird man bei Condor wohl schon mal besser/leider den Anwalt anrufen können...

          @"vs"
          wenn der EuGH auch hier seinem Generalanwalt folgt, wird bald die Airline nicht nur Hotel etc. zahlen müssen sondern sogar bei Streiks am Airport, bei Losten etc.  (für die sie ja definitiv nichts kann!) in Form von pauschalen Ausgleichszahlungen entschädigen müssen. Diese wiederum, darf sie sich bei den Streikverursachern zurückholen.  Das ist die Sicht des Verbaucherschutzes aus EuGH Sicht! Nicht unbedingt meine, wenn man es zu Ende denkt...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1425

            Jessy, aus reiner Neugier, hat sich bei Deiner "Neuseelandgeschichte" eigentlich noch etwas getan, scheinst Dich mit der Materie ja eingehend beschäftigt zu haben 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Jessy_233J Offline
              Jessy_233J Offline
              Jessy_233
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1426

              Viel beschäftigt , das kann man so sehen ja 😉   Nun Neuseeland gehört, wie die fragliche Airline, bekanntlich nicht zur EU. Ansprüche fraglich und deren Durchsetzbarkeit unrealistisch. Also mal den Veranstalter "ins Boot genommen". Es gab ein paar Euros "aus Kulanz" zurück. Seinerzeit waren wir natürlich sauer, aber mit etwas Abstand und im Verhältnis zur gesamten Reise war das ok!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1427

                Danke für die Rückmeldung, so hatte ich es mir gedacht und wurde es ja auch hier im Forum vermutet.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • reisebiene23R Offline
                  reisebiene23R Offline
                  reisebiene23
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1428

                  hallo zusammen wir sollten letzten montag mit der air berlin von cancun nach düsseldorf fliegen. wegen eines unwetters über cancun konnte die maschine aus düsseldorf (mit der wir später zurück fliegen sollten) angeblich nicht landen (andere flugzeuge sind gestartet und gelandet) und die maschine musste auf kuba landen. dann hat die crew ihre zeit überschritten und konnte erst am nächsten tag weiter fliegen. erst hieß es wir fliegen dann am nächsten morgens um 6 uhr. daraus wurde dann 15:30 und geflogen sind wir dann um 17 uhr.
                  zum glück wurde uns nach 6 stunden aufenthalt am flughafen dann doch ein hotel gestellt.

                  meint ihr es besteht die möglichkeit auf geld zurück? oder wegen höherer gewalt unmöglich? wobei ich den grund auch noch nicht ganz glauben kann..

                  vielen dank für eure antworten im voraus.

                  LG

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BienekindB Offline
                    BienekindB Offline
                    Bienekind
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1429

                    @reisebiene23 :
                    Googel malTropensturm Debby. Damit dürfte die Frage nach dem Unwetter beantwortet sein. Ist ja auch die Frage, woher die Flieger, die gelandet sind, kamen bzw. wohin die abfliegenden wollten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • reisebiene23R Offline
                      reisebiene23R Offline
                      reisebiene23
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1430

                      aber wenn die maschine aus düsseldorf kommen sollte und dann schon auf kuba gelandet ist, war sie dann nicht schon an dem sturm vorbei?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Chris737C Offline
                        Chris737C Offline
                        Chris737
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1431

                        Hallo,
                        ich weiß nicht genau, welche Route der Sturm genommen hat. Aber: warum sollte Air Berlin denn einen Ausweichflughafen ansteuern, an dem das Flugzeug dann wegen Zeitüberschreitung der Crew festhängt? So etwas macht man ja nicht zum Spaß - der Airline sind so schließlich erhabliche Zusatzkosten entstanden (zusätzliche Landegebühren, Eure Hotelübernachtung, Fehlen des Flugzeugs im weiteren Umlauf, etc.). Ich hätte daher bei dieser Konstellation keinen Anlass, an der Begründung zu zweifeln.

                        Gruß
                        Chris

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • editheE Offline
                          editheE Offline
                          edithe
                          Admin Türkei Experte Türkische Riviera
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1432

                          Genauso sehe ich dies auch...
                          Das kann sich doch keiner, egal welche Airlinie leisten..
                          Ärgerlich,aber nicht zuändern..

                          Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1433

                            @reisebiene23
                            Im Zweifelsfall obliegt die Darlegungslast für einen Ausgleichsanspruch gem. EUVO 261/04 in diesem Falle dem Fluggast, also dir. 
                            Will heißen: Wenn du der Ansicht bist, dass die Airline sich ungerechtfertigt auf "außergewöhnliche Ereignisse" beruft, beweise es.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • angsteA Offline
                              angsteA Offline
                              angste
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1434

                              Es gibt mal wieder neue Urteile:
                              Landgericht Düsseldorf heute: kurzfristig verschobene An- und Abflüge sind rechtswidrig, 
                              noch nicht rechtskräftig, und schwammig wie immer.
                              Zum Nachlesen
                               
                              WDR Nachrichten
                               
                               
                              Aber auch zum beliebten vorverlegten Rückflug mit Abholung in der Nacht
                               
                              Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
                               
                              Bundesgerichtshof
                               
                              Kein genereller Schadensersatz, aber auch nicht grundsätzlich hinzunehmen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • RadschaR Offline
                                RadschaR Offline
                                Radscha
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1435

                                Hallo liebe Urlaubsfreunde,

                                wir haben über ITS 2 Wochen Türkei gebucht. Als Fluglinie hatten wir, wegen den besseren Flugzeiten, Air Berlin ausgesucht. Heute haben wir unsere Reiseunterlagen bekommen und mussten feststellen, dass die Flugline nun SunExpress ist und sich die Flugzeiten um jeweils 2 h nach hinten verschoben haben.
                                Die Flugzeitverschiebung macht mir persönlich jetzt nicht so viel aus (auch wenn der Nachwuchs jetzt länger bespasst werden muss, da Heimflug nachts), aber wir hätten SunExpress auch gleich bei der Buchung auswählen können und hätten dann noch ein paar Euro gespart.
                                Ist diese Umbuchung einfach so möglich (was ich befürchte ?) oder kann man da was machen ? Mail an ITS ist raus, aber noch fehlt die Rückmeldung.

                                Viele Grüße

                                Andy

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1436

                                  @Ratscha
                                  Hi,
                                  ja, der Austausch der Airline ist möglich.

                                  Schau mal in die AGB deines RV:  Die bei der Buchung benannte Airline kann ausgetauscht werden... ebenso wie die Flugzeiten bzw. der Streckenverlauf geändert werden können.
                                  Und diese AGB hast du durch Unterschrift oder Anklicken - falls online gebucht - akzeptiert.  😉

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • LuganskL Offline
                                    LuganskL Offline
                                    Lugansk
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1437

                                    Hallo!

                                    Der Anbieter kann in die AGB schreiben was er will. Ob die aber gültig sind entscheidet im Zweifel ein Gericht. Viele AGB wurden vor Gericht schon gekippt. Der Wechsel der Fluggesellschaft wurde vom Gericht aber bisher nicht moniert.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1438

                                      @Lugansk
                                      Da es aber in diesem Fall um den Austausch einer Airline geht, hilft dein Posting @Ratscha nicht wirklich weiter, nicht wahr ?  :?

                                      Was die "gekippten AGB" an sich betrifft: Hier wäre es gewiss für alle Leser sehr hilfreich, wenn du zumindest im Ansatz mitteilen würdest, um welche AGB welcher Unternehmen es sich handelt und natürlich um welche Punkte der AGB es geht.
                                      So wie du es schreibst bringt das Ganze so gut wie nichts und in diesem speziellen Fall (s. o.) schon mal überhaupt nichts. :?

                                      Und darf ich dir eine Frage stellen: Aus wie vielen Rechtsstreitigkeiten mit RV bist du selbst bisher erfolgreich hervorgegangen ? Ich frage dies, da du in vielen Postings in diese Richtung tendierst und diesbezüglich dann wohl eine gewisse positive Erfahrung hast.
                                      OK, ich weiß natürlich, diese Frage ist OT (sorry, Admins), aber es reicht ja schon ein Satz, um sie zu beantworten.  😉

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhardrolandB Offline
                                        bernhardrolandB Offline
                                        bernhardroland
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1439

                                        Erstattungsantrag wurde im Oktober 2011 gestellt, meine erste telefonische "Nachfrage" Ende Januar bei der kostenlosen Hotline über 030 34340 wurde mit " IST NOCH IN DER WARTESCHLEIFE" beantwortet.
                                        Werde in den nächsten Tagen mal wieder da anrufen.
                                        Hat von euch jemand einen Tipp ?
                                        Wir meiden seit dem AIR BERLIN und fliegen mit der Lufthansa

                                        Nach über 9 Monaten Wartezeit doch noch eine Überweisung in Höhe von 225 € von AIR BERLIN erhalten.
                                        Das ist doch mal eine schnelle Bearbeitung ;-)) 😆

                                        Gruß Bernhard

                                        ...Qui tacet, consentire videtur....................

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_TetzlaffA Offline
                                          Alfred_Tetzlaff
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1440

                                          Ich warte seit Juli (aber nicht bei Air Berlin), hoffe, dass es im Herbst nun endgültig (per Gerichtsentscheid) erledigt ist.

                                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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