Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Dem EuGH wurden zahlreiche Fälle aus GB, Frankreich und Deutschland zur Beurteilung vorgelegt - das ist mit der Anlass für eine erneute Debatte über den Inhalt und die Anwendung der EUVO 261/04.
Noch immer finde ich kein Argument bezüglich der Angemessenheit?
Bekanntlich leistet eine Fluggesellschaft im Falle einer Verspätung nachweislich entstandene Kosten (Hotelübernachtung, Nahrungsaufnahme, alternative Verkehrsmittel etc.), somit entbehrt sich der Vorhalt, über die zusätzliche Erstattung des Ticketpreises nurmehr in Gelächter ausbrechen zu wollen.Aus meiner ganz subjektiven Sicht bedenklicherweise erwachsen stattdessen der orthodoxen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung neue Wirtschaftszweige, z.B. in Form von Inkassounternehmen, die die Ansprüche professionell beitreiben (was übrigens wenig herausfordernd ist, da Auslegung unstreitig nicht vorgesehen!).

Die Airlines werden dieses Risiko früher oder später auf die Ticketpreise "umverteilen" und auch Rechtsschutzpolicen für Flugreisen dürften demnächst dem Fallaufkommen preislich angepasst werden. Wo bleibt dann der "Vorteil" für den Verbraucher, und ab wann ist Solidarität endlich?
:?Diese "wenn -> dann" Regelung in der bestehenden Form jedenfalls steht nicht von ungefähr in der Kritik (eher nicht sonderlich renommeegeplagter?!) europäischer Juristen, insbesondere wegen der faktisch nicht umsetzbaren Vermeidung von Verspätungen aufgrund technischer Probleme, die ja inzwischen unter die mangelnden Auslegungsmöglichkeiten fallen.
Letztlich ist das eine Diskussion verschiedener Ansichten, @Jessy_233, da bedarf es m.E. keines "Feindes" und muss diese Rolle auch nicht besetzt werden!

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Hallo,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Eintreffen am Flughafen Hurghada um 15 Uhr.
Abflug Hurghada nach Hamburg mit Condor am 21.6. sollte um 17.25 sein.
Bei Passkontrolle wurden alle Passagiere nach Hamburg rausgezogen und mußten ca 40 min.warten bevor wir zur Kontrolle konnten.
Dann wurden wir zu einem Counter gebracht und es hieß weiter warten.Da wurde und mitgeteilt,dass wir frühestens 20 Uhr fliegen würden anschl.wurde ein Schriftstück-EU Verordnung von Condor verteilt zwecks Fluggastrechte.Dort warteten wir ca 1 Std. und unser Gepäck wurde eingecheckt.Am Gate sollten wir warten,um Verpflegung zu erhalten.Dies haben wir auch erhalten-2 belegte Minibrötchen und ein 0,2 l.süßer Saft.
20.15 ging das Boarding endlich los und die Maschine startete schlußendlich ca 21.05.
Der Kapitän machte im Flieger eine Durchsage,die sich auf Mängel am Flugzeug bezog und die Maschine in HH auch erst mit 4 Std.Verspätung nach Hurghada losflog und dann eben mit entspr.Verspätung ab Hurghada.
Da in Hamburg ja Nachtflugverbot herrscht-landeten wir in Hannover gegen 2 Uhr.
Mit dem Bus ging es nach Hamburg weiter.Ankunft 4.15.
Soweit ich weiß betrug die Flugstrecke über 3500 km.
Welche finanzielle Ausgleichszahlung steht meinem Mann und mir zu?
Freue mich auf eure AntwortenEs geht mir nicht darum mir meine Urlaubskosten wieder reinzuholen-das möchte ich von vorn herein klarstellen.Wir waren ja froh überhaupt gut in Deutschland gelandet zu sein,aber falls uns etwas zu steht warum sollten wir das verschenken.
Gruß tuerkeirot -
EUR 0,00 bei 4 Std. Verspätung
EUR 0,00 für anderen Airport, da kostenloser TRansport erfolgte. -
Der Ansicht bin ich überhaupt nicht!
Da die Airline (allem Anschein nach) durch Ihr technisches Problem die Verspätung verursacht hat und ein Beförderungsvertrag nach Hamburg (nicht Hannover) bestand ist die Differenz zwischen tatsächlicher Ankunft und ursprünglicher Ankunftszeit maßgeblich und zwar in Hamburg! Wie die Airline dahin befördert, ist aus dieser Sicht unmaßgeblich. Da dies aber offenbar mehr als 3 Stunden sind, stünde jedem Passagier 400 € zu. Hier wird man bei Condor wohl schon mal besser/leider den Anwalt anrufen können...
@"vs"
wenn der EuGH auch hier seinem Generalanwalt folgt, wird bald die Airline nicht nur Hotel etc. zahlen müssen sondern sogar bei Streiks am Airport, bei Losten etc. (für die sie ja definitiv nichts kann!) in Form von pauschalen Ausgleichszahlungen entschädigen müssen. Diese wiederum, darf sie sich bei den Streikverursachern zurückholen. Das ist die Sicht des Verbaucherschutzes aus EuGH Sicht! Nicht unbedingt meine, wenn man es zu Ende denkt... -
Jessy, aus reiner Neugier, hat sich bei Deiner "Neuseelandgeschichte" eigentlich noch etwas getan, scheinst Dich mit der Materie ja eingehend beschäftigt zu haben

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Viel beschäftigt , das kann man so sehen ja
Nun Neuseeland gehört, wie die fragliche Airline, bekanntlich nicht zur EU. Ansprüche fraglich und deren Durchsetzbarkeit unrealistisch. Also mal den Veranstalter "ins Boot genommen". Es gab ein paar Euros "aus Kulanz" zurück. Seinerzeit waren wir natürlich sauer, aber mit etwas Abstand und im Verhältnis zur gesamten Reise war das ok! -
Danke für die Rückmeldung, so hatte ich es mir gedacht und wurde es ja auch hier im Forum vermutet.
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hallo zusammen wir sollten letzten montag mit der air berlin von cancun nach düsseldorf fliegen. wegen eines unwetters über cancun konnte die maschine aus düsseldorf (mit der wir später zurück fliegen sollten) angeblich nicht landen (andere flugzeuge sind gestartet und gelandet) und die maschine musste auf kuba landen. dann hat die crew ihre zeit überschritten und konnte erst am nächsten tag weiter fliegen. erst hieß es wir fliegen dann am nächsten morgens um 6 uhr. daraus wurde dann 15:30 und geflogen sind wir dann um 17 uhr.
zum glück wurde uns nach 6 stunden aufenthalt am flughafen dann doch ein hotel gestellt.meint ihr es besteht die möglichkeit auf geld zurück? oder wegen höherer gewalt unmöglich? wobei ich den grund auch noch nicht ganz glauben kann..
vielen dank für eure antworten im voraus.
LG
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@reisebiene23 :
Googel malTropensturm Debby. Damit dürfte die Frage nach dem Unwetter beantwortet sein. Ist ja auch die Frage, woher die Flieger, die gelandet sind, kamen bzw. wohin die abfliegenden wollten. -
aber wenn die maschine aus düsseldorf kommen sollte und dann schon auf kuba gelandet ist, war sie dann nicht schon an dem sturm vorbei?
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Hallo,
ich weiß nicht genau, welche Route der Sturm genommen hat. Aber: warum sollte Air Berlin denn einen Ausweichflughafen ansteuern, an dem das Flugzeug dann wegen Zeitüberschreitung der Crew festhängt? So etwas macht man ja nicht zum Spaß - der Airline sind so schließlich erhabliche Zusatzkosten entstanden (zusätzliche Landegebühren, Eure Hotelübernachtung, Fehlen des Flugzeugs im weiteren Umlauf, etc.). Ich hätte daher bei dieser Konstellation keinen Anlass, an der Begründung zu zweifeln.Gruß
Chris -
Genauso sehe ich dies auch...
Das kann sich doch keiner, egal welche Airlinie leisten..
Ärgerlich,aber nicht zuändern.. -
@reisebiene23
Im Zweifelsfall obliegt die Darlegungslast für einen Ausgleichsanspruch gem. EUVO 261/04 in diesem Falle dem Fluggast, also dir.
Will heißen: Wenn du der Ansicht bist, dass die Airline sich ungerechtfertigt auf "außergewöhnliche Ereignisse" beruft, beweise es. -
Es gibt mal wieder neue Urteile:
Landgericht Düsseldorf heute: kurzfristig verschobene An- und Abflüge sind rechtswidrig,
noch nicht rechtskräftig, und schwammig wie immer.
Zum Nachlesen
WDR Nachrichten
Aber auch zum beliebten vorverlegten Rückflug mit Abholung in der Nacht
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Bundesgerichtshof
Kein genereller Schadensersatz, aber auch nicht grundsätzlich hinzunehmen. -
Hallo liebe Urlaubsfreunde,
wir haben über ITS 2 Wochen Türkei gebucht. Als Fluglinie hatten wir, wegen den besseren Flugzeiten, Air Berlin ausgesucht. Heute haben wir unsere Reiseunterlagen bekommen und mussten feststellen, dass die Flugline nun SunExpress ist und sich die Flugzeiten um jeweils 2 h nach hinten verschoben haben.
Die Flugzeitverschiebung macht mir persönlich jetzt nicht so viel aus (auch wenn der Nachwuchs jetzt länger bespasst werden muss, da Heimflug nachts), aber wir hätten SunExpress auch gleich bei der Buchung auswählen können und hätten dann noch ein paar Euro gespart.
Ist diese Umbuchung einfach so möglich (was ich befürchte ?) oder kann man da was machen ? Mail an ITS ist raus, aber noch fehlt die Rückmeldung.Viele Grüße
Andy
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@Ratscha
Hi,
ja, der Austausch der Airline ist möglich.Schau mal in die AGB deines RV: Die bei der Buchung benannte Airline kann ausgetauscht werden... ebenso wie die Flugzeiten bzw. der Streckenverlauf geändert werden können.
Und diese AGB hast du durch Unterschrift oder Anklicken - falls online gebucht - akzeptiert.
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@Lugansk
Da es aber in diesem Fall um den Austausch einer Airline geht, hilft dein Posting @Ratscha nicht wirklich weiter, nicht wahr ? :?Was die "gekippten AGB" an sich betrifft: Hier wäre es gewiss für alle Leser sehr hilfreich, wenn du zumindest im Ansatz mitteilen würdest, um welche AGB welcher Unternehmen es sich handelt und natürlich um welche Punkte der AGB es geht.
So wie du es schreibst bringt das Ganze so gut wie nichts und in diesem speziellen Fall (s. o.) schon mal überhaupt nichts. :?Und darf ich dir eine Frage stellen: Aus wie vielen Rechtsstreitigkeiten mit RV bist du selbst bisher erfolgreich hervorgegangen ? Ich frage dies, da du in vielen Postings in diese Richtung tendierst und diesbezüglich dann wohl eine gewisse positive Erfahrung hast.
OK, ich weiß natürlich, diese Frage ist OT (sorry, Admins), aber es reicht ja schon ein Satz, um sie zu beantworten.
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Erstattungsantrag wurde im Oktober 2011 gestellt, meine erste telefonische "Nachfrage" Ende Januar bei der kostenlosen Hotline über 030 34340 wurde mit " IST NOCH IN DER WARTESCHLEIFE" beantwortet.
Werde in den nächsten Tagen mal wieder da anrufen.
Hat von euch jemand einen Tipp ?
Wir meiden seit dem AIR BERLIN und fliegen mit der LufthansaNach über 9 Monaten Wartezeit doch noch eine Überweisung in Höhe von 225 € von AIR BERLIN erhalten.
Das ist doch mal eine schnelle Bearbeitung ;-))
Gruß Bernhard
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Ich warte seit Juli (aber nicht bei Air Berlin), hoffe, dass es im Herbst nun endgültig (per Gerichtsentscheid) erledigt ist.