Einschränkungen im Angebot
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Habe mit meinen Freundinen 1 Woche Urlaub über die TUI gebucht! So nach und nach kommen jetzt neue "Bestätigungen" ins Haus geflattert! Die erste war: Zur Info : Wellnessbereich in ihrer Reisezeit nicht benutzbar, bitte im Hotel nebenan (ca. 1 km Entfernung) mitbenutzen. Die Zweite: Zur Info : Es gibt keine Animation, keine Shows, Folklore und Pianobar! Wir haben aber gerade desswegen das Hotel gebucht! Es gibt aber laut TUI keine Ermäßigung des Reisepreises, keine kostenlose Umbuchung in ein anderes Hotel! Nun meine Frage: Darf man sich das Bieten lassen? Ich bin doch hier der Kunde (Oder Trottel?)und der Kunde ist doch König! Wer hat änliche Erfahrungen gemacht? Was kann ich jetzt noch tun?Den thread-Titel habe ich mal ein wenig entschärft
SvKP (ext. Admin HolidayCheck-Forum)
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Iberotel Ceapo dei Greci in Sizilien
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Hi, ich finde das Thema passt eher ins Reiserecht...

Ganz klar, lege sofortige Beschwerde ein und Beruf dich auf die AGB.
Erwähne, dass diese Umstände den "Zuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigen"; da das Hotel gleich mehrere Im Katalog und im Reisevertrag versprochene Leistungen einfach nicht erfüllt.Sollte man sich nicht noch einigen, würde ich am Zielort angekommen gleich die Reiseleitung einschalten und ein Reisemänelschreiben aufsetzen.
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Ganz klar , das mußt Du nicht in Kauf nehmen !!!
Entweder der Reisepreis wird gemindert oder Du kannst kostenlos umbuchen, bzw. stornieren .
Am Zielort beschweren bringt nichts , da sie Dich vorher informiert haben. Das muß jetzt noch " hier " passieren, weil wenn Du mit dem Wissen losfliegst das viele Mängel sind , würde das praktisch bedeuten das Du damit einverstanden bist.Ehrlich gesagt ist es mir immer wieder schleierhaft, wie die großen Veranstalter versuchen Ihre Kunden zu vera......
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Ich könnt Euch auf jeden Fall auf Eure gebuchten Leistungen berufen. Es ist nur die Frage ob es eine Alternative gibt. Ich denke bald nicht, denn sonst hättet Ihr doch die gebucht. Sprecht nochmal mit Eurem Reisebüro, die sollen noch was versuchen...
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soweit stimmen ja die Aussagen. Aber vorsichtig wäre ich mit dem "erheblicher Änderung des Angebots" und einem "kostenlosen Rücktrittsrecht".
Erheblich heißt, der ursprüngliche Charakter (Bade- und Erholungsreise) ist nicht mehr gegeben oder wesentliche Bestandteile der Reise fielen aus. Inwieweit Abendanimation als erheblich von einer Reise mit überwiegendem Erholungs- und Badecharakter hier angenommen werden darf, ist sicherlich eine richterliche Anschauungssache.
Wäre aber beispielsweise der Aufhänger im Katalog von diesem Hotel "Wellness und Abendunterhaltung", so sähe ich die Wesentlichkeit gegeben, weil ja damit ausdrücklich geworben wurde.
Nicht hinnehmen und auf Preisminderung bestehen ist aber auf jeden Fall richtig.
Gruß
Peter -
Vielen Dank für Eure Antworten! Die TUI hat jetzt mitteilen lassen, daß man die Animation in Italien nicht mit deren anderer Länder vergleichen kann! Wir müßten es praktisch halt so hinnehmen, oder auf unsere Kosten stornieren! Nur: Es wurde im Sommerkatalog bei Unterhaltung ausdrücklich erwähnt! Es steht so auch immernoch auf der aktuellen Homepage von TUI! Kann ja nicht sein! Wenn ich mir ein Auto mit einem hochwertigen CD Player bestelle und ich bekomme nur ein Radio, bezahle ich ja auch nur das was ich bekomm und nicht das was drin sein sollte! Ist wohl beim Reisen anderes, die können doch anscheinend machen was sie wollen! Aber, warum ist das so? Wollen doch alle nur verkaufen und so meine ich, der Kunde sollte doch zufrieden gestellt werden, so dass er nächstes Jahr wieder kommt! Aber wie gesagt: Scheint in der Reisebranche leider nicht so zu sein! Petra
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"Ludwig" wrote:
Ehrlich gesagt ist es mir immer wieder schleierhaft, wie die großen Veranstalter versuchen Ihre Kunden zu vera......Ich würde unbedingt auf eine Preisminderung drängen, wenn nötig auch mit Rechtsbeistand. Dem Angebot des Veranstalters fehlen
wesentliche "Zugesicherte Eigenschaften". Ob das Fehlen allerdings so gravierend angesehen wird, daß man von der Reise zurücktreten kann, obliegt, wie mosaik schon schrieb, der jeweiligen richterlichen Einschätzung.Die Geschichte dieser Reklamation beginnt eigentlich "total normal", so wie es halt im Geschäftsleben immer wieder mal vorkommt. Der Leistungsumfang wird aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen geändert, in diesem Falle teilt das Hotel dem Veranstalter kurzerhand mit, daß von....bis....Animation, Shows, Folklore nicht angeboten werden können und die Pianobar geschlossen ist. Und der Veranstalter gibt diese Info kommentarlos an den Kunden weiter.
Nicht die Tatsache, daß sich der Leistungsumfang als solcher geändert hat, wird danach von dem Kunden beklagt, sondern daß der Veranstalter versucht, den Umsatz mit dem Kunden zu retten und ihn bei der Stange zu halten, ohne einen geeigneten Vorschlag zu machen, wie er für die Reduzierung des Leistungsumfangs zu entschädigen ist.
Ich möchte hier nicht wie mein Vorredner von (bewußter) Verar....
sprechen, aber die Art, wie man den Kunden behandelt, ist schon ziemlich unverschämt. Und daß der Kunde sich in diesem Falle übervorteilt fühlt, ist verständlich.Nicht verständlich ist die Verhaltensweise des Veranstalters. Wäre er auf den Kunden zugegangen und hätte ein Regulierungsangebot gemacht, wäre der Kunde zufrieden gewesen und die Sache wäre vom Tisch gewesen. So bleibt das bitteres"G'schmäckle" des Versuchs der Übervorteilung im Raume stehen.
Ob dieser Kunde wohl noch mal wiederkommt? Ich glaube, der Veranstalter hat ein Eigentor geschossen.
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Hallo Petra ,
such Dir einfach mal im Internet eine Seite mit Reiserecht , die Frankfurter ? Tabelle schreibt wieviel man bei nicht vorhandenen
Leistungeen abziehen kann.
Lies auch nochmal die ABG von TUI.
Ich würde auf eine Preisminderung bestehen, ansonsten droht den mit dem Anwalt oder sonst was .Lasst Euch das nicht gefallen !!!!!!
LG
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Hallo Ludwig,
mit der Frankfurter Tabelle bin ich bei der TUI auch abgeblitzt!
Kein Kommentar!
Aber Danke nochmals für Euren Beistand!Gruß Petra
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Tui bietet doch die "Urlaubsgaratie" "Versprochen ist versprochen" wonach JEDE Änderung zur Katalogausschreibung zum Rücktritt berechtigt, beziehe Dich darauf und trete zurück!
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aus der Erfahrung heraus sollte dir gerade ein Veranstalter wie TUI zumindest eine kostenlose Umbuchung anbieten...
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Wir hatten auch Stress mit der TUI! Haben am Flughafen Last Minute 2 Wochen Bulgarien in einem RIU Hotel gebucht. Sollten am 21.6. in der Nacht dahin fliegen, aber am 20.6. bekam ich dann einen Anruf von einer Frau die meinte unser Hotel sei überbucht und wir müssten ein anderes RIU Hotel nehmen. Dieses andere Hotel hatte einen halben Stern mehr als das eigentlich gebuchte, war aber noch nicht fertig gestellt und eine halbe Baustelle!Außerdem lag es nicht zentral am Sonnenstrand sondern in einem Vorort davon! Ich habe dann sofort die Reise storniert und bei einem anderen Veranstalter 2 Wochen Kos gebucht. Was die TUI sich erlaubt ist alles andere als feierlich! Ich würde in deinem Fall auf eine Reisepreisminderung bestehen da die Unterhaltung für euch ausschlaggebend war!
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Hallo, die TUI hat uns Jetzt 100 € Nachlass angeboten! Naja, besser als nix! Tschau Prinzesschen