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Hotel ist noch nicht fertig, was tun??

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  • Gonzo1969G Offline
    Gonzo1969G Offline
    Gonzo1969
    schrieb am zuletzt editiert von
    #221

    @Holginho
    es wurde niemand hinters Licht geführt. Es wurde einzig eine Auskunft erbeten, die jeder andere (wirklich) Interessierte auch bekommen hätte. Vollkommen legitim!

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #222

      ...wobei sicher nur "vergessen" wurde zu erwähnen, das man bereits gebucht hat!
       
      Dann haben wir halt unterschiedliche Vorstellungen von den Begriffen "legitim", "fair" und "hinter's Licht führen".
       
      Ich denke aber, dies führt nun zu weit ins OT - ggfs. gerne weiteres per PN!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • Jana28J Offline
        Jana28J Offline
        Jana28
        schrieb am zuletzt editiert von
        #223

        Holginho
        Ich habe bereits vor 2 Tagen mit dem RV telefoniert (mit offenen Karten gespielt ) und den Eröffnungstermin in Frage gestellt. Ich bat um eine Umbuchung bei dem selben RV. Darauf hin bekam ich eine Mail mit der Aussage, das Infinity eröffnet zum 01. Juli und ich werde nicht umgebucht.
        Wieso bekommen dann potentielle Interressenten eine andere Aussage? Sicherlich fühlt man sich dann als Kunde hinters Licht geführt!!!

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        • Jana28J Offline
          Jana28J Offline
          Jana28
          schrieb am zuletzt editiert von
          #224

          Habe nach dem Tipp dass eine telefonische Auskunft nicht greifbar ist-die gleiche Aktion per E-Mail gestartet. Die Antwort kam nach 20 Minuten:
           
           
          Sehr geehrte Frau ........,

          vielen Dank für Ihre E-Mail.

          Das Hotel Vikingen Infinity Resort& Spa ist über alltours leider erst wieder ab dem 19.08. verfügbar.

          Falls dieses Datum für Sie ebenfalls in Frage kommt unterbreiten wir Ihnen gerne das gewünschte Angebot.

          Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

          Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

          Mit freundlichen Grüßen
          ......................

          Hotel aus diesem Beitrag
          56%
          Vikingen Infinity Resort & Spa
          Türkische Riviera/Türkei
          Zum Hotel
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #225

            Prima...Danke!
            Auf diese Antwort hätte ich quasi alles verwettet...sie legen sich einzig auf die aktuelle Nicht-Verfügbarkeit fest, nicht aber auf die Gründe dafür...und die könnten an Vielem, z.B. auch in einer Komplettbuchung des für diesen Zeitraum zur Verfügung stehenden Kontingents liegen.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • Jana28J Offline
              Jana28J Offline
              Jana28
              schrieb am zuletzt editiert von
              #226

              Holginho
               
              Da hast du recht, es ist mir auch direkt aufgefallen, das die Wortwahl viele Fragen offen lässt. Mal Abwarten....

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Jana28J Offline
                Jana28J Offline
                Jana28
                schrieb am zuletzt editiert von
                #227

                habe konkret nach dem Eröffnungstermin gefragt, hier die Antwortmail:
                 
                 Sehr geehrte Frau ................,

                vielen Dank für Ihre neue E-Mail.

                Die Eröffnung des Hotels sollte ursprünglich im Juli 2012 erfolgen.
                Da eine rechtzeitige Eröffnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben ist, wird das Hotel über alltours erst wieder ab dem Monat August angeboten.

                Der frühstmögliche verfügbare Termin ist derzeit der 18.08.2012.

                Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #228

                  Dann kannst Du sie ja jetzt konsequenterweise mit dieser Mail und der anderen (von wegen z.Z. keine Umbuchung möglich weil der Termin noch nicht feststeht) konfrontieren.

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • Jana28J Offline
                    Jana28J Offline
                    Jana28
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #229

                    Holginho
                     
                    Das werde ich auch machen. Ich halte euch dann auf dem laufenden....

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Jana28J Offline
                      Jana28J Offline
                      Jana28
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #230

                      Ich habe heute umgebucht.
                       
                      Wir haben uns für das Club Asteria Belek entschieden.
                       
                      Wir verreisen mit drei Kindern und einem Baby-also mit 6 Mann und das Hotel liegt nur 30 Min vom Flughafen, was eine stressfreie Anreise ermöglicht.
                      Ausserdem ist die Anlage auf einem riesigen Gelände: 130.000 qm. Es gibt kein Hauptgebäude sondern kleine Villen, die 2 geschossig sind und auf dem ganzen Gelände verteilt sind. (Also ist es Nachts etwas ruhiger...) Das Gelände ist schattig-da überall Bäume sind... Tolle Pools, viele Rutschen, überdachter Kinderspielplatz, Trampolin, Kletterwand und vieles mehr für Kinder.
                       
                      Da wir 4 Kinder haben, wollten wir eine Anlage, die einen rundum beschäftigt- so, dass man nicht unbedingt viele Ausflüge unternehmen muss. Und das ist hier der Fall....Ach so-
                      sehr weitläufiger Strand....
                       
                      Wenn wir aber paar Kinder weniger hätten-hätten wir das Siam Elegance Hotel gebucht.
                      Es liiegt auf einem 30.000 qm grossen Grundstück, ist sehr stilvoll und modern eingerichtet. Das Hotell ist 4 Jahre alt.  Hat ebenfalls einen schönen und weitläufigen Strand, tolle Poollandschaft und bietet auch für Kinder ein schönes Programm....
                       
                      WIr bezahlen für 2 Wochen (mit 6 Personen, das Baby ist aber noch frei) im Club Asteria Belek 5.800,- Euro was natürlich teuer ist-
                      aber wie schon gesagt- wir werden einen Cluburlaub ohne Ausflüge verbringen, was sich dann rendiert.
                       
                      Das Siam Elegance Hotel hätte uns  ,,nur´´ 4.600,- Euro gekostet.
                       
                      Das Vikingen Infinity hätte uns 4.100,- Euro kosten sollen...

                      Hotel aus diesem Beitrag
                      95%
                      TUI Magic Life Belek
                      Türkische Riviera/Türkei
                      Zum Hotel
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                      • alfredinoA Offline
                        alfredinoA Offline
                        alfredino
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #231

                        Glückwunsch!!! Der 'Club Asteria' ist gerade für Familien eine ganz hervorragende Wahl!
                         
                        Dass du aber schlappe 1700 € - also etwa 40% (!) - Aufpreis zahlen musst, ist meiner Meinung nach allerdings mehr als ärgerlich...  😱

                        Ich hab zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem ...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #232

                          @alfredino
                          Die Relation ist "ein vergleichbares Hotel zum Zeitpunkt der Reise", nicht eine animierte Illusion von whatever, die however nicht da ist, wenn man da ist!?
                          ❓ 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • fjrdriverF Offline
                            fjrdriverF Offline
                            fjrdriver
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #233

                            ** ** wrote:

                            Dann sollte der Reiseverantalter allerdings auch ein solches Produkt nicht als Pauschaltreise, sonder als Glücksspiel oder von mir aus auch Derivat anbieten.
                            Allerdings mit der Notwwendigihkeit eine Banken oder Spielbanklizenz zu erwerben.
                             
                            Alternativ muss der Reiseveranstaltteoweverr für das versprochene "however und whatever" ich nenne dies einfach Vertrbeiagserfüllung haften.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #234

                              ...wie bitte? ❓

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #235

                                @fjrdriver
                                 
                                "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen... die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden"...
                                Aber ich weiß ja, dass dich dieser Passus, der m. E. in den AGB aller RV zu finden ist, nicht überzeugt  😉 .
                                Und warum müsste deiner Meinung nach ein RV für einen Umstand haften, der außerhalb seines Einflussgebietes liegt ? Dass die Buchung eines noch im Bau befindlichen Hotels ein Risiko birgt, weiß auch der buchende Kunde, geht aber dieses Risiko ein, denn der Preis ist oft äußerst "angenehm". Letzteres mag nicht auf alle hier Schreibenden zutreffen, aber auf den einen oder anderen schon - wie z. B. aus anderen Threads zu entnehmen ist.

                                Klappt's dann mit der pünktlichen Eröffnung nicht, ist der RV selbstverständlich verpflichtet, den Kunden unverzüglich über diese Tatsache zu informieren - dies sollte nun tatsächlich der Fall sein.
                                Aber - es geht ja nicht immer "schief" - z. B.  😉 : Klick hier     
                                 
                                Um die Sache ein wenig zu erweitern (ist allerdings etwas OT):
                                Wenn du es so siehst, müsste ein RV auch verantwortlich sein / dafür haften, wenn z. B. ein Hotel gegen Saisonende aus Mangel an Klientel vorzeitig schließt und dem Kunden ein Ersatzhotel angeboten werden muss bzw. wenn Flüge außerhalb jeglicher Saison - ebenfalls aus Klientenmangel - zusammengelegt werden.
                                In beiden letztgenannten Fällen sollte sich der Kunde - wie auch beim noch im Bau befindlcihen Hotel - über das "gewisse Risiko" im Klaren sein.
                                Mit einem "Vertragsbruch" hat das nichts zu tun.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #236

                                  @fjrdriver
                                  Aus den Reiseverträgen ist ganz klar zu entnehmen, wofür der RV haftet und wofür nicht. Darüber hinaus sind vertragliche Vereinbarungen und die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte im BGB geregelt.
                                  Du scheintst überdies gänzlich zu vergessen, dass zahlreiche Kunden ganz bewusst projektierte Hotels dicht am geplanten Eröffnungstermin buchen, also die Risiken auch bewusst in Kauf nehmen. Die Beschreibung der RV weist auf ein "2012 zu eröffnendes" Hotel hin, dass die Bilder animiert und keine originalen Fotos sind, sieht ein Blinder mit dem Krückstock.
                                  Letztlich hat auch der Kunde eine gewisses Sorgfaltspflicht, z.B. die, sich über Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Buchung im Vorwege zu informieren oder informieren zu lassen.
                                  Die Denkungsart, bloß keinen roten Heller für eine Dienstleistung bezahlen zu wollen, sich hinterher aber über mangelnde Information zu beschweren, ist einigermaßen verquer!?
                                  :?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • alfredinoA Offline
                                    alfredinoA Offline
                                    alfredino
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #237

                                    vonschmeling wrote:
                                    ... Die Relation ist "ein vergleichbares Hotel zum Zeitpunkt der Reise", nicht eine animierte Illusion von whatever, die however nicht da ist ...

                                    ... is mir schon klar! Doch diese 'neu' gebuchte Reise wäre im Oktober zu deutlichst günstigeren Konditionen - Sparzimmer, Frübucherrabatte - zu haben gewesen...  😛

                                    Ich hab zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem ...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • fjrdriverF Offline
                                      fjrdriverF Offline
                                      fjrdriver
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #238

                                      @von Schmeling:Mit BGB und Vertragsrecht gebe ich Dir Recht.
                                      Es kann ABER nicht das Problem des Kunden sein wenn ein Reiseveranstalter ein Hotel für den Zeitraum x anbietet und das dann nichtr verfügbar ist. das läuft unter PP (Persönliches Pech) oder ander ausgedrückt unternehmerisches Risiko des Reiseveranstalters. Wenn er das Risiko nicht eingehen will dann soll er geffäligst das Produkt nicht anbieten oder eben die Konsequenzen für die Nichterfüllung tragen. Das gilt auch für das Angebot kurz vor den Eröffnungstermin.
                                      @Kourion
                                      1..) Es müssen nicht alle AGB Klauseln zulässig sein Z B. die von Anzahlungen von mehr als 40% wurden erst vor kurzen von Bundestgerichtshof als unzulässig erklärt.
                                      2.) Und warum müsste deiner Meinung nach ein RV für einen Umstand haften, der außerhalb seines Einflussgebietes liegt ? Kourion meinst Du diese Frage ernst?
                                      Weil es vielleicht das unternehmerische Risiko darstellt? Warum muß ein Autohersteller für die Teilequalität seiner Zulieferer indirekt haften? warum muß der Autöhändler oder irgendein anderer Einzelhändler für die Produktqualität seiner Waren haften? Warum muß ein Vermieter für den Bezugstermin seiner Mietwohnung nach Abschluss eines Mietvertrages)haften, wenn das Haus beim Einzugstermin nicht fertigestellt ist.? Warum muß ein Arbeitnehmer für die Pünktlichkeit bei dem Erscheinen zur Arbeit haften (obwohl er für die Pünktlichkeit der DB keinen Einfluss hat.? usw?
                                      Siehe auch
                                      http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-ist-noch-nicht-fertig-gebaut-__f3668.html

                                      "Das bedeutet, Sie sind so zu stellen, wie wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Sie sind daher berechtigt, eine vom Leistungsspektrum vergleichbare Ersatzreise auf Kosten des Veranstalters bei einem Drittanbieter anzutreten, mag diese letztlich auch teurer sein, als die vom Reiseveranstalter angebotene Reise, wenn keine anderen verglepichbaren Reisen zumutbar zu finden sind. "
                                      usw.
                                      Man beachte vom Leistungspektrum. .....
                                      Natürlich kann man auch diese Rechtsauffasung bestreiten und anderer Auffassung sein.

                                      Gruß
                                      fjrdriver

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #239

                                        @fjrdriver
                                        Zunächst einmal "der Wohrheit":
                                        Ein Hotelbetreiber kann sich einen 3 monatigen Testbetrieb "für umme" nicht leisten. Ergo verkauft er lange vor der geplanten Eröffnung sein Produkt in der zumeist berechtigten Hoffnung, dass alles klappt. Er verkauft selbst und durch Veranstalter, das sind "verdammt nochmal" die Regeln des Marktes, nicht etwa "halbkriminelle Machenschaften".
                                        95% oder mehr der Kunden wollen genau dieses Angebot: Ein niegelnagelneues Hotel, der Erste sein im Bett und im Bad, und wenn du mal die Nachfragen nach "neue Hotels in ..." betrachtest, wirst du feststellen, dass ein reges Interesse an diesen Angeboten besteht - obwohl die Risiken Jahr für Jahr im Forum durchgehechelt, beweint und bejammert werden, oder eben bejubelt - wenn denn alles klappt.
                                         
                                        Zu deinem Zitat aus dem Rechtsforum: 
                                        Ich bestreite schlicht die Anwendbarkeit des zitierten Vortrags auf die aktuell diskutierte Causa. 
                                        Unter keinen Umständen würde ich Betroffenen raten wollen, "aus der Hüfte" eine Reise bei einem anderen Anbieter zu buchen in der Hoffnung, der Veranstalter könnte zuverlässig für die Mehrkosten in Anspruch genommen werden!
                                        Zudem müssten die Reisenden für die neu gebuchte Reise in Vorleistung gehen und die Differenz vermutlich prozessual erstreiten - das sollte man lange vor "dem Leistungsumfang" beachten?!
                                        Davon abgesehen: Was, wenn Wunder wahr werden und zum Zeitpunkt der Reise aus dem projektierten doch ein wahrhaftiges Hotel geworden ist?
                                        ❓ 😱

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #240

                                          @fjrdriver
                                           
                                          Hat es etwa seit November 2011 ein neues Urteil bezüglich der 40% gegeben ?
                                          Oder beziehst du dich auf eben dieses Urteil ? Die Verbraucherzentrale von NRW, die gegen einen RV geklagt hat ? Das Urteil wurde von einem Landesgericht erlassen. 
                                          Da gibt's übrigens hier einen Thread zu: Klick hier     
                                          Bezüglich Bundesgerichtshof ist mir nichts bekannt, außer, dass der Bundesgerichtshof vor Jahren Klauseln für wirksam erklärt hat, die eine Anzahlung von 20% vorschreiben.
                                          Dass er sich auch zu den 40% geäußert hat, ist mir nicht bekannt.  😱
                                          Vllt. hast du ja einen entsprechenden Link.
                                           Ach ja, und im übrigen "bleibt es dir unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten (als die Pauschalsätze) entstanden sind."  Auch dazu gibt es hier schon einen Thread 😉 : Klick hier  OT Ende
                                           
                                          Zum Rest - und nicht mehr OT - siehe Beitrag von vs.  😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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