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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1041

    Wie "bekloppt" muss denn die Rechtsabteilung einer airline sein, die ohne verpflichtende Schuld mal locker € 250.-- aus dem Fenster schmeisst ? Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1042

      ...es sind keine € 600, schau Dir mal die Distanzen an... 😉

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1043

        Ich glaube, eine airline darf den Umstand "höhere Gewalt" im Bereich von Schlechtwetter nur für den angegebenen Flug ( Flugnummer ) in Anspruch nehmen. Also Verhältnisse ex Abgangsflughafen, die überflogenden Gebiete sowie am Zielflughafen. Was hat ein Flug von Düsseldorf nach Hurghada mit Schlechtwetter in Spanien zu tun ? Gar nichts ! Wenn die airline organisatorisch den Flug ex Düsseldorf so geplant hat liegt das allein in ihrem unternehmerischen Risiko. Ich bin sicher, das weiss die airline auch. Normalerweise lehnt sie aber mit dem vorgeschobenen Grund jegliche Ansprüche ab und geht auf Tauchstation.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1044

          gabriela_maier wrote:
          Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.

          Ich melde laute Bedenken an, nämlich an der Annahme "hier nachzulesen" ergäbe auch nur den geringsten empirischen Ansatz ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bahama247B Offline
            bahama247B Offline
            bahama247
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1045

            Das stimmt zweifellos! Wie in so vielen Foren sammeln sich dort wie hier bei dem Thema sicherlich überproportional die Problemfälle  😉
             
            Ich trage dann Gegenteilig jetzt mal was Positives für die Airlines bei: Von Tuifly erhielt der Schreiber zeitnah ohne Rechstbeistand und nur mit einem einfachen wenn auch sicher bestimmt formulierten Brief die volle Summe in Form eines Gutscheins. Persönlich gewertet wie Geld auch wenns streng genommen keins ist.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1046

              @gabriela_maier
              Ich habe mich entschlossen, auf deine unterirdischen Beiträge nicht mehr zu reagieren.
               
              @all
              Überdies bleibt es bei meiner Aussage, dass Rückschlüsse bezüglich des Aufkommens und der Lösung der Probleme seitens der Airlines nicht aus der Behandlung des Themas in irgendwelchen Foren gezogen werden können.
              Hier sammeln sich die strapaziösen Fälle, Erfolgsmeldungen werden wesentlich seltener verkündet.
               
              Die Flotte der Hamburg Airways besteht aus 3 Flugzeugen; es ist also nicht sehr verwunderlich, dass die Rotation z.B. witterungsbedingt empfindlich gestört werden kann. Die Airline muss nicht gem. EUVO leisten, wenn außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Umstände eine Verspätung verursacht haben und sie ihrerseits alles Mögliche zur Abhilfe getan hat. Ob die Umstände nun den Titel höhere Gewalt tragen oder nicht, spielt keine Rolle.
               
              Meine "Meinung zur reiserechtlichen Thematik" im Fall Nils:
              Der Spatz in der Hand ist fett; ich würde ihn lieber nehmen, anstatt einen Diskussionsmarathon, ja womöglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu stemmen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • NilsemannN Offline
                NilsemannN Offline
                Nilsemann
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1047

                curiosus wrote:
                ...es sind keine € 600, schau Dir mal die Distanzen an... 😉

                Genau das hab ich gemacht... 3.511km bis 3.529km je nachdem welche Internetseite ich dazu befrage. Ich habe mich dann für diese, die den kleinsten Wert ausspuckte, entschieden: http://www.gcmap.com/mapui?P=DUS-HRG&MS=wls&DU=km
                 
                Oder?
                 
                @vonschmeling
                Danke für Deine Einschätzung, ich bin das erste Mal in so einer Situation und die war schon echt nervig. Wir sind nämlich Montag morgens um 3 Uhr geflogen und ich sollte am Montag auch wieder im Büro sein. Und Infos gab es von der Airline keine, erst als wir die Deutsche Botschaft in Ägypten kontaktieren bekam wir Infos ob und wann wir wohl wieder heim kommen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1048

                  Über ein schlechtes Krisenmanagement solltest du im Airlineforum berichten, da gibt es einen Thread zur HK.
                  hier klicken
                  Darf ich wenigstens annehmen, dass die üblichen Verpflegungsleistungen erbracht wurden?
                   
                  Wie auch immer du dich entscheidest - viel Glück! 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1049

                    Hier mal eine grobe Definition der "außergewöhnlichen Umstände" im Bezug auf Rotations.
                     
                    (15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmenergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
                    32004R0261 EU Lex
                     
                    Es wird auf den Terminus "höhere Gewalt" inzwischen weitgehend verzichtet.
                    Überlegungen, ob nun also ein Unwetter in Spanien eine ganze Reihe von Verspätungen und Anullierungen nach sich zieht, und dennoch ex HRG als "außergewöhnlicher Umstand" gewertet werden darf (sh.@gabriela_maier), einigermaßen hinfällig.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • anitebA Offline
                      anitebA Offline
                      aniteb
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1050

                      Hallo,
                      wir sind am 11.05.2011 von Nürnberg nach Gran Canaria mit Air Berlin geflogen: planmäßiger Abflug 14:05 Uhr, Abflug wurde dann (ca. 13:00) verspätet mit 18:55 Uhr angegeben.
                      Tatsächlich sind wir dann gegen 19:15 Uhr abgeflogen. Grund war der Fluglotsenstreik in Griechenland. Begründung seitens Air Berlin: Die Maschine, die uns nach Gran Canaria bringen sollte, kam erst gegen 16:00 Uhr von Griechenland weg. Air Berlin beruft sich auf höhere Gewalt und bietet uns einen Check von 10€ (nach Frankfurter Tabelle) an. Nun meine Frage: Der Streik betrifft ja nicht unsere Flugstrecke. Ist es nicht ein logistisches Problem der Airline, wenn die Maschine erst von woanders her kommt? Kann man das als "höhere Gewalt" definieren, zumal der Streik angekündigt war?
                      Habe leider im Netz nichts dazu gefunden. Klar Streik ist normalerweise "höhere Gewalt", aber wie gesagt, wenn unser Flug nur dadurch betroffen ist, weil die Maschine von Griechenland kommt, da bin ich mir halt nicht sicher.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
                        HolginhoH Offline
                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1051

                        Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag 😉

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • anitebA Offline
                          anitebA Offline
                          aniteb
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1052

                          sorry, hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1053

                            Holginho wrote:
                            Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag 😉
                            Hallo!
                             
                            Beide Fälle sind nicht vergleichbar.
                             
                            Der Flug von Hamburg Airways fand in der Hauptsaison statt (wo der Flugpark voll ausgelastet ist) und die Gesellschaft hat nur 3 Flugzeuge.
                             
                            Der Flug von Air Berlin fand in der Nebensaison statt und die Gesellschaft verfügt über 151 Maschinen. Da dürfte es AB schwer fallen nach zu weisen das es keine Ersatzmaschine gab.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1054

                              Hast Du dabei "vielleicht" auch  in Betracht gezogen 😉 , das AB aber auch einen "etwas umfassenderen" 😉   Flugplan als HA, und somit auch gewisse logistische Problematiken zu lösen haben könnte? 😉
                               
                              Die Fälle sind i.d.T. natürlich nicht 1:1 vergleichbar (alleine weil andere Begleitumstände) - sowohl in ihrer Wirkung, alsauch Grundproblematik aber m.E. durchaus auf die von vonschmeling gepostete Definition "anwendbar".

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1055

                                @Lugansk
                                Wieso "beide Fälle"?
                                Die EU Richtlinien gelten für ALLE FÄLLE, das ist im Grunde ganz einfach ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_Tetzlaff
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1056

                                  @aniteb

                                  Gerade zum Thema "Streik" gibt es Musterprozesse, die besagen, dass das keine unvorhersehbaren Umstände sind

                                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1057

                                    Nur zutreffend beispielsweise bei Streik des Personals einer Airline, hier könnte der Streik von der Airline abgewendet werden.
                                    Nicht zutreffend bei einem Fluglotsenstreik wie bei aniteb.

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1058

                                      Nein, gibt es nicht. Ein Musterprozess dient dazu, über eine Vielzahl identischer Fälle zu entscheiden und die Entscheidung sodann auf alle anzuwenden.
                                      Wohl gibt es gerichtliche Entscheidungen, bei welchen dem Kläger trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen wurde, jedoch sind diese Entscheidungen fallspezifisch und nicht identisch.
                                      Es ist auch nicht allein entscheidend, ob ein Streik angekündigt war, oder nicht.
                                      Details zur Erfolgsaussicht kann User hier sicherlich nur durch eine anwaltliche Beratung erfahren.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • LuganskL Offline
                                        LuganskL Offline
                                        Lugansk
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1059

                                        @ vonSchmeling
                                        Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

                                        Wo behauptete ich das die EU Richtlinien nicht für ALLE FÄLLE gelten ?????
                                         
                                        Nirgendwo! 
                                         
                                         
                                         
                                        Es geht in diesem Fall doch darum: AB dürfte es schwer fallen nach zu weisen, das in der Nebensaisson keine von 151 Maschinen als Ersatz verfügbar war und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wie es die EU Richtlinien fordern.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1060

                                          "Falsch", erstmal müßte der user eine schlüssige Indizien-/Beweiskette darstellen die nahe legt, das AB wirklich alles unterlassen hat um den Vorfall zu vermeiden...
                                           
                                          ...und das dürfte dem user sehr schwer fallen 😉
                                           
                                          Nein, Du hast nicht geschrieben, das die EU-Richtlinien nicht für alle Fälle gelten, aber Du hast einen durchaus richtigen Vergleich als nichtig erklärt.
                                           
                                          Kleiner Tipp:
                                          Wer lesen kann ... 😉
                                           
                                          ...und sich dann auch noch an seinen eigenen Worte erinnert und alle Beiträge zum Thema aufmerksam liest...

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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