Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Wie "bekloppt" muss denn die Rechtsabteilung einer airline sein, die ohne verpflichtende Schuld mal locker € 250.-- aus dem Fenster schmeisst ? Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.
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Ich glaube, eine airline darf den Umstand "höhere Gewalt" im Bereich von Schlechtwetter nur für den angegebenen Flug ( Flugnummer ) in Anspruch nehmen. Also Verhältnisse ex Abgangsflughafen, die überflogenden Gebiete sowie am Zielflughafen. Was hat ein Flug von Düsseldorf nach Hurghada mit Schlechtwetter in Spanien zu tun ? Gar nichts ! Wenn die airline organisatorisch den Flug ex Düsseldorf so geplant hat liegt das allein in ihrem unternehmerischen Risiko. Ich bin sicher, das weiss die airline auch. Normalerweise lehnt sie aber mit dem vorgeschobenen Grund jegliche Ansprüche ab und geht auf Tauchstation.
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gabriela_maier wrote:
Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.Ich melde laute Bedenken an, nämlich an der Annahme "hier nachzulesen" ergäbe auch nur den geringsten empirischen Ansatz ...
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Das stimmt zweifellos! Wie in so vielen Foren sammeln sich dort wie hier bei dem Thema sicherlich überproportional die Problemfälle

Ich trage dann Gegenteilig jetzt mal was Positives für die Airlines bei: Von Tuifly erhielt der Schreiber zeitnah ohne Rechstbeistand und nur mit einem einfachen wenn auch sicher bestimmt formulierten Brief die volle Summe in Form eines Gutscheins. Persönlich gewertet wie Geld auch wenns streng genommen keins ist. -
@gabriela_maier
Ich habe mich entschlossen, auf deine unterirdischen Beiträge nicht mehr zu reagieren.
@all
Überdies bleibt es bei meiner Aussage, dass Rückschlüsse bezüglich des Aufkommens und der Lösung der Probleme seitens der Airlines nicht aus der Behandlung des Themas in irgendwelchen Foren gezogen werden können.
Hier sammeln sich die strapaziösen Fälle, Erfolgsmeldungen werden wesentlich seltener verkündet.
Die Flotte der Hamburg Airways besteht aus 3 Flugzeugen; es ist also nicht sehr verwunderlich, dass die Rotation z.B. witterungsbedingt empfindlich gestört werden kann. Die Airline muss nicht gem. EUVO leisten, wenn außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Umstände eine Verspätung verursacht haben und sie ihrerseits alles Mögliche zur Abhilfe getan hat. Ob die Umstände nun den Titel höhere Gewalt tragen oder nicht, spielt keine Rolle.
Meine "Meinung zur reiserechtlichen Thematik" im Fall Nils:
Der Spatz in der Hand ist fett; ich würde ihn lieber nehmen, anstatt einen Diskussionsmarathon, ja womöglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu stemmen. -
curiosus wrote:
...es sind keine € 600, schau Dir mal die Distanzen an...
Genau das hab ich gemacht... 3.511km bis 3.529km je nachdem welche Internetseite ich dazu befrage. Ich habe mich dann für diese, die den kleinsten Wert ausspuckte, entschieden: http://www.gcmap.com/mapui?P=DUS-HRG&MS=wls&DU=km
Oder?
@vonschmeling
Danke für Deine Einschätzung, ich bin das erste Mal in so einer Situation und die war schon echt nervig. Wir sind nämlich Montag morgens um 3 Uhr geflogen und ich sollte am Montag auch wieder im Büro sein. Und Infos gab es von der Airline keine, erst als wir die Deutsche Botschaft in Ägypten kontaktieren bekam wir Infos ob und wann wir wohl wieder heim kommen. -
Über ein schlechtes Krisenmanagement solltest du im Airlineforum berichten, da gibt es einen Thread zur HK.
hier klicken
Darf ich wenigstens annehmen, dass die üblichen Verpflegungsleistungen erbracht wurden?
Wie auch immer du dich entscheidest - viel Glück!
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Hier mal eine grobe Definition der "außergewöhnlichen Umstände" im Bezug auf Rotations.
(15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmenergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
32004R0261 EU Lex
Es wird auf den Terminus "höhere Gewalt" inzwischen weitgehend verzichtet.
Überlegungen, ob nun also ein Unwetter in Spanien eine ganze Reihe von Verspätungen und Anullierungen nach sich zieht, und dennoch ex HRG als "außergewöhnlicher Umstand" gewertet werden darf (sh.@gabriela_maier), einigermaßen hinfällig. -
Hallo,
wir sind am 11.05.2011 von Nürnberg nach Gran Canaria mit Air Berlin geflogen: planmäßiger Abflug 14:05 Uhr, Abflug wurde dann (ca. 13:00) verspätet mit 18:55 Uhr angegeben.
Tatsächlich sind wir dann gegen 19:15 Uhr abgeflogen. Grund war der Fluglotsenstreik in Griechenland. Begründung seitens Air Berlin: Die Maschine, die uns nach Gran Canaria bringen sollte, kam erst gegen 16:00 Uhr von Griechenland weg. Air Berlin beruft sich auf höhere Gewalt und bietet uns einen Check von 10€ (nach Frankfurter Tabelle) an. Nun meine Frage: Der Streik betrifft ja nicht unsere Flugstrecke. Ist es nicht ein logistisches Problem der Airline, wenn die Maschine erst von woanders her kommt? Kann man das als "höhere Gewalt" definieren, zumal der Streik angekündigt war?
Habe leider im Netz nichts dazu gefunden. Klar Streik ist normalerweise "höhere Gewalt", aber wie gesagt, wenn unser Flug nur dadurch betroffen ist, weil die Maschine von Griechenland kommt, da bin ich mir halt nicht sicher. -
Holginho wrote:
Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag
Hallo!
Beide Fälle sind nicht vergleichbar.
Der Flug von Hamburg Airways fand in der Hauptsaison statt (wo der Flugpark voll ausgelastet ist) und die Gesellschaft hat nur 3 Flugzeuge.
Der Flug von Air Berlin fand in der Nebensaison statt und die Gesellschaft verfügt über 151 Maschinen. Da dürfte es AB schwer fallen nach zu weisen das es keine Ersatzmaschine gab. -
Hast Du dabei "vielleicht" auch in Betracht gezogen
, das AB aber auch einen "etwas umfassenderen"
Flugplan als HA, und somit auch gewisse logistische Problematiken zu lösen haben könnte? 
Die Fälle sind i.d.T. natürlich nicht 1:1 vergleichbar (alleine weil andere Begleitumstände) - sowohl in ihrer Wirkung, alsauch Grundproblematik aber m.E. durchaus auf die von vonschmeling gepostete Definition "anwendbar". -
Gerade zum Thema "Streik" gibt es Musterprozesse, die besagen, dass das keine unvorhersehbaren Umstände sind
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Nur zutreffend beispielsweise bei Streik des Personals einer Airline, hier könnte der Streik von der Airline abgewendet werden.
Nicht zutreffend bei einem Fluglotsenstreik wie bei aniteb. -
Nein, gibt es nicht. Ein Musterprozess dient dazu, über eine Vielzahl identischer Fälle zu entscheiden und die Entscheidung sodann auf alle anzuwenden.
Wohl gibt es gerichtliche Entscheidungen, bei welchen dem Kläger trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen wurde, jedoch sind diese Entscheidungen fallspezifisch und nicht identisch.
Es ist auch nicht allein entscheidend, ob ein Streik angekündigt war, oder nicht.
Details zur Erfolgsaussicht kann User hier sicherlich nur durch eine anwaltliche Beratung erfahren. -
@ vonSchmeling
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!Wo behauptete ich das die EU Richtlinien nicht für ALLE FÄLLE gelten ?????
Nirgendwo!
Es geht in diesem Fall doch darum: AB dürfte es schwer fallen nach zu weisen, das in der Nebensaisson keine von 151 Maschinen als Ersatz verfügbar war und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wie es die EU Richtlinien fordern. -
"Falsch", erstmal müßte der user eine schlüssige Indizien-/Beweiskette darstellen die nahe legt, das AB wirklich alles unterlassen hat um den Vorfall zu vermeiden...
...und das dürfte dem user sehr schwer fallen
Nein, Du hast nicht geschrieben, das die EU-Richtlinien nicht für alle Fälle gelten, aber Du hast einen durchaus richtigen Vergleich als nichtig erklärt.
Kleiner Tipp:
Wer lesen kann ...
...und sich dann auch noch an seinen eigenen Worte erinnert und alle Beiträge zum Thema aufmerksam liest...