Flugzeitänderung vor der Reise
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Super link und super informativ! Hoffentlich hatten beide genannte eine gute Rechtsschutzversicherung

Also zusammengefasst:
Egal ob Flugverspätung oder Annullierung / danach wird im Prinzip nicht mehr unterschieden. Es gibt bei Verzug ab 3 Stunden Anspruch auf Ausgleichzahlung? -
Hier ist der Link zum Beschwerdeformular; die Benutzung würde ich empfehlen, da sie die Abläufe / Bearbeitung vereinfacht.
Ab welcher Verspätung ein Anspruch auf eine Entschädigung gem. der EU VO 261/04 bestehen kann, ist nach Entfernung der geplanten Reise gestaffelt. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, muss geprüft werden. Sofern sogenannte "außergewöhnliche Umstände" ursächlich für eine Verspätung oder Anullierung des Fluges waren, bzw. höhere Gewalt, kann die Airline den Anspruch ablehnen.
Üblicherweise werden diese "außergewöhnlichen Umstände" nicht näher spezifiziert, dienen aber sehr häufig als Argument für die Ablehnung einer Ausgleichszahlung.
Damit sollte man also ggf. rechnen.
Edit: Selbstverständlich sind angekündigte Abflugverschiebungen nicht gem. der Fluggastrechteverordnung zu behandeln. Ausgenommen z.B. einer "empfindlich gestörten Nachtruhe" (anstatt um 15:00 Uhr fliegt man um 23:30 Uhr und kommt erst am frühen Morgen am Urlaubsort an) lassen sich aus diesen Änderungen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und nur im o.g. Fall Reisepreisminderungen ableiten. -
Bei Flugzeitenänderungen kann auch die Verordnung 261/2004 greifen. Ich habe keine Erfahrung damit, weiß es nur aus dem Bekanntenkreis. Wir alle waren bei derxx wie oft möchtest Du noch Werbung für eine Anwaltskanzlei machen?xx und damit sehr zufrieden.
Kann ich nur empfehlen!
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@AnniAnnette
Nein, im Rahmen von Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen kann die EUVO 261/4 nicht angewandt werden. -
@georgia
Hi,
der Anreise- und der Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen.
Und ich zitiere mich aus einem anderen Thread:"Kourion" wrote:
Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer vorausichtliche Zeiten. Dies müsste man dir - falls du in einem RB "vor Ort" gebucht hast - auch gesagt haben.
Tätigst du deine Buchung z. B. hier bei HC, findest du einen entsprechenden Hinweis unter "Infos zu den Flügen".
Weiterhin wirst du in den AGB deines RV auf diese Punkte aufmerksam gemacht und diese AGB hast du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken bei einer Online-Buchung akzeptiert.Letztendlich findest du einen Hinweis auf die "voraussichtlichen Flugzeiten" auf der Buchungsbestätigung - zumindest steht es stets auf meinen und zwar egal, ob im RB vor Ort oder in einem Online-RB gebucht.
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Mittlerweile weiß man ja, dass An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage gelten, man bucht Nächte. Wenn ich nun um 0.50 Uhr vom Hotel abgeholt werde, zählt dies als Nacht? War vom 10.-17.5. in der Türkei und flog am 17.5. so zeitig zurück, dass der Transfer eben schon um 0.50 Uhr war. Ich hatte somit nur 6 Nächte, aber 7 gebucht und bezahlt.
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@felixsusi
Auf jeden Fall gilt die Abflugzeit.
Und der Tag des Abfluges beginnt um 0.01 Uhr. -
felixsusi, wenn Ihr am 16.5. Euer Zimmer noch bis zur Abreise nutzen konntet, zählt es als geleistete Nacht!
Anders sieht es aus, wenn Ihr am 16.5. bis ca.12 Uhr auschecken musstet, dann wären es faktisch nur 6 "Nächte".
Ist ja auch logisch, wie hätte das Hotel das Zimmer denn sonst diese Nacht nochmal vergeben sollen? Nächte zählen in der Regel von 14/15 Uhr (Check In) bis 11/12 Uhr (Check Out) des Folgetages.
Falls man Euren Rückflug kurzfristig vorverlegt hat, gibt es aber dennoch Urteile, die schon pro Reisenden ausgefallen sind und hier im Thread/Forum angesprochen wurden, einfach mal ein wenig zurückblättern und stöbern, wobei die Zahlungen in diesen Fällen m.E. in keinem gesunden Verhältnis zum Aufwand/Stress waren und somit der Mühe für mich nicht wert wären. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...
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Ich wollte es ja auch nur der Vollständigkeit halber erwähnen

Und Nächte sind relativ(sehe ich am besten an mir selbst
), die Übernachtung fängt halt so gesehen um 15 Uhr an und endet um 12 Uhr. -
@ vonschmeling
Ausgenommen z.B. einer "empfindlich gestörten Nachtruhe"
gilt das auch für den Fall das ein eigentlich Mittags stattfindender Flug
auf 6.30 am Morgen vorverlegt wird.
Einer der Fluggäste ist Spätschichtler und bekommt deshalb jetzt nur noch
max. 3 Stunden Schlaf. :?gruss meer_fan
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Hallo,
ja das mit den vorausichtlichen Flugzeiten laut Katalog oder Online-Angebot, ist schon allerhand.
So etwas gibts nur bei Reisen....., oder schon mal an der Tanke gestanden und einen voraussichtlichen Spritpreis gelesen, wobei die sich wirklich minütlich ändern
Spass beiseite........
Wir hatten auch im Januar 2012 ne Pauschalreise mit Flug nach Antalya gebucht!
Hinflug 5:00 Ankunft 9:25, alles perfekt, war eigebtlich der ausschlaggebende Anlass diese Pauschalreise zu buchen, da alle anderen spätere Flugzeiten hatten.
Auch auf gleichzeitiger Kontrolle bei Condor, ob am Abflugtag um 5:00 eien Condor-Maschine nach Antalya fliegt, was im Januar korrekt war, haben wir die Buchung angeschlossen.
Nachdem ich nun ein paar Wochen später, Sitzplätze reservieren wollte, stellt ich fest das 2 Flüge der Condor an diesem Tag stattfinden, und der Flug welcher im Januar um 5:00 Uhr ging, nun um 14:35 erst stattfindet!!!!! Darum Rückruf bei Neckermann welche nun die Korrekte Flugnummer sei, da wir bei der Buchungvon 5:00 Uhr ausgegangen sind. Kam die Bestätigung das dies wirklich unser Flug sei, also um 14:35! Wobei der andere Flug weiterhin um 5:00 geht! Keine Chance, sagte man uns.
Ok, müssen wir leider so akzeptieren.
Aber ich find das ganze grenzt schon fast an eine Gaunerei, da wird man mit den Flugzeiten gelockt, bucht und danach kommt die Änderung!
Also, wennn unsere Firma so arbeiten würde, dann wären wir langst nicht mehr am Markt. Aber mit dem "deutschen Michel" kann man so was ja machen! -
... wie bereits so oft schon erwähnt...
Der deutsche Michel muß ja nicht eine Pauschalreise buchen, er kann ja auch selber tätig werden, das Hotel seperat, einen Linienflug, sowie einen Direkttransfer buchen....
Ansonsten gelten die AGB der Reiseveranstalter und die liest ja jeder bevor er sie akzeptiert und weiß somit bescheid...
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@Django
Hi,
da auf die "Voraussichtlichkeit" der Flüge vor der Buchung sowohl unter "Infos zu den Flügen" als auch in den AGB der RV verwiesen wird, fällt es mit schwer nachzuvollziehen, warum im Nachhinein diese Voraussichtlichkeit kritisiert wird.
Denn ist mir diese Sache zu unsicher, weiche ich auf eine andere Buchungsmöglichkeit aus - siehe z. B. Vorschlag von @shippyslyAkzeptiere ich hingegen diese mögliche Flugzeitverschiebung - wobei ich nach erfolgter Buchung erneut auf diesen Umstand hingewiesen werde, so empfinde ich es als nicht korrekt, dies - nach dreimaligem (!) Hinweis - dann zu bekritteln. :?
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@Django: Wenn der "deutsche Michel" an der Tanke ist und Diesel zapft, konsumiert er aber auch alsbald das erworbene Produkt, und nicht erst Monate später. Außerm wird in deinem Fall eine Uhrzeit geändert und nicht der Preis. Kein guter Vergleich.
Und zu deiner Bemerkung "so was gibt´s nur bei Reisen" hast du ja schon erfahren, dass das nur für Pauschalreisen gilt. -
@carsten79
Wieso gilt das nur bei Pauschalreisen?
Wenn ich individual buche, das heißt bei der Airline/Vermittler/RV ein Flugticket, das Hotel und den Transfer separat, dann können sich die Flugzeiten genauso verschieben.
Einzig und allein bei der Buchung eines Linienfluges habe ich eine gewisse Sicherheit ... -
Wenn du einen Charterflug direkt bei der Airline buchst (ohne Vermittler) und der wird um 8 Stunden verschoben kannst du auch kostenfrei stornieren, oder bekommst diesen Umstand irgendwie anders schmackhaft gemacht. War bei mir mehrfach so und auch bei Bekannten. Ob die Airline rechtlich dazu gezwungen ist oder es dann aus Kulanz macht (denn dann bist du ja der Kunde der Airline und nicht der des RV) weiß ich aber nicht zu 100%, da musst du die Spezies hier fragen.
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Im großen und ganzen ist eine Pauschalreise im BGB §651 aufgehangen, einzelne individuell gebuchte Leistungen wie Hotel, Linienflug und z.b. Transfer fallen, zumindest in Deutschland, unter das normale Vertragsrecht. Daher ist die Rechtsfolge eine andere.
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hallo,
bei mir wurde wie ich schon mal geschrieben habe der abflug von 14:50 auf 21:45 verschoben. ich habe daraufhin meinen reiseveranstalter angeschrieben. dort wurde mir sofort angeboten mich ans reisebüro zu wenden um dort nach einen alternativ flug zu suchen (evtl. auch anderen abflughafen). leider war dies nicht möglich da die flüge ab frankfurt oder münchen bereits morgens um 6 uhr abfliegen und dies keine alternative darstellt (keine zugverbindung, evtl. zuzügliche übernachtung usw). daraufhin wurde mir kulanter und wirklich großzügiger weise vom reiseveranstalter ein kompletter tagessatz für meine familie als erstattung angeboten. das ändert zwar nichts am späten abflug, jedoch finde ich es sehr positiv das man mich dafür entschädigt das doch ein halber tag verloren ist. und ich würde jedem raten mal beim veranstalter nachzufragen vielleicht kann man wirklich eine flugumbuchung durchführen.