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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_Tetzlaff
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1261

    Alfred_Tetzlaff wrote:

    Alfred_Tetzlaff wrote:
    So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.

    Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.
    Ich nun wieder...
    Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
    Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
     
    to be continued...

    Tatsächlich hat Sunexpress reagiert....und zwar mit einem Satz an das Gericht, nämlich das die Klage abzuweisen sei,keine Begründung, nur der eine Satz... 😱
     
    to be continued...

    2015, Porto Angeli, Rhodos
    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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    • carofeliC Offline
      carofeliC Offline
      carofeli
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1262

      das alles klingt im Großen und Ganzen nicht nach einer Besserung für den Kunden...
       
       
       
       
      Beim Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und TUI um die Bekanntgabe von Flugzeiten hat das Landgericht Hannover sein Urteil verkündet. Entschieden ist damit allerdings nichts: Vorerst bleibt alles beim Alten.

      In dem Verfahren geht es um die Klausel 3.3. aus den TUI-Reisebedingungen. Sie besagt, dass die endgültigen Flugzeiten dem Kunden mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden. Der VZBV sieht darin eine Möglichkeit, nachträglichen Flugzeiten zu Lasten der Kunden zu ändern. Dieser Klage ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen wurde dagegen zurückgewiesen.

      TUI argumentierte, dass die Flugzeiten bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen (Slot-Konferenzen) noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine voraussichtliche Flugzeit bestätigen müssen.

      Das Verfahren wird nun vermutlich in höherer Instanz fortgeführt: TUI hat Berufung beim Oberlandesgericht Celle angekündigt, will jetzt aber erst die Urteilsgründe prüfen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.
       
      Quelle: touristik aktuell

      Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
      Voreingenommenheit.

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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1263

        carofeli wrote:
        In dem Verfahren geht es um die Klausel 3.3. aus den TUI-Reisebedingungen. Sie besagt, dass die endgültigen Flugzeiten dem Kunden mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden. Der VZBV sieht darin eine Möglichkeit, nachträglichen Flugzeiten zu Lasten der Kunden zu ändern. Dieser Klage ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen wurde dagegen zurückgewiesen.

        Helft mir bitte mal gerade, stehe ein wenig auf dem Schlauch und finde diesesn Absatz äusserst widersprüchlich!
         
        Also die Flugzeiten dürfen im Nachhinein nicht geändert werden, müssen aber auch nicht konkretisiert werden ❓ Heisst das nicht im Endeffekt, dass es in Zukunft gar keine voraussichtlichen Flugzeiten mehr geben kann, denn sonst schiessen sich die VA doch ein Eigentor...
         
        Habe bestimmt nen Denkfehler, komme aber gerade nicht dahinter und bitte um Aufklärung 😘

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1264

          Der vollständige Passus ist dieser:
          "3.3 Flugbeförderung
          Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn sie in der Bestätigung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden."    Quelle: tui.com  

          Schlüsselsatz in carofelis Zitat ist wohl: Änderung zu Lasten des Kunden...  Das wird nun m. E. untersucht.
          Was die Forderung nach Konkretisierung betrifft, so wurde diese zurückgewiesen (?)

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • Helmut & UllaH Offline
            Helmut & UllaH Offline
            Helmut & Ulla
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1265

            @doc3366
             
            also ich verstehe all die Fragen zu diesem Thema auch nicht so ganz, Holger.
            Wenn ich pauschal früh buche dann empfinde ich die angegebenen Flugzeiten nie als verbindlich und weiß, das diese sich durchaus ändern können. Verlässlich wird das Ganze für mich mit Erhalt meiner Reiseunterlagen - die darin angegeben Zeiten sehe ich schon als festen Anhaltspunkt, trotzdem prüfe ich bis zum Abflugtag die Flugdaten über Checkmytrip.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1266

              @Helmut&Ulla
               
              Nun ja , da aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage eingereicht hat, wird es interessant sein zu hören, was im Endeffekt dabei herauskommt.
              Zur Zeit wurde ja noch nichts entschieden.  😉

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1267

                @Helmut & Ulla
                Ich erlaube mir den Hinweis, dass deine Contenance nicht sehr verbreitet ist ...  😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1268

                  Wobei sich mir noch die Frage stellt, wann geht eine Flugzeitänderung zu Lasten der Kunden ? Sind die "Geschmäcker" bezügl. "Lieblingsflugzeit" nicht vllt. ein wenig unterschiedlich ?
                  Während die einen eine Reise nach der Flugzeit buchen, um in den Genuss des "ersten Urlaubstages" zu kommen (dito bei der Rückreise - eine späte Abflugzeit), ist es anderen äußerst lästig ( = eine Last 😉   ), die Nacht vor und die Nacht nach der Reise auf der Autobahn, im PKW oder vllt. sogar wartend auf dem Flughafen zu verbringen. 
                   
                  Da die "Konkretisierung der Flugzeiten" m. E. erst einmal abgeschmettert wurde (hoffe, ich habe es richtig verstanden), wird wohl nur der Punkt "zu Lasten" überprüft / beurteilt. Und da bin ich auf das Ergebnis äußerst gespannt.
                  Denn die Flugzeiten werden beileibe nicht "nur" nach hinten verschoben (bzw. für den Rückflug nach vorne) - was aber viele Beschwerdeführer zu glauben scheinen.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1269

                    Danke für Eure Versuche, auch wenn ich immer noch verwirrt bin...
                     
                    Naja, bis jetzt ist ja eh noch nichts endgültig und m. E. hätte es das hohe Gericht ein wenig klarer formulieren können, z.B. "ach lasst mir meine Ruhe und sucht Euch nen anderen Deppen, der das entscheidet!" 😆
                     
                    Oder hat es nur der Verfasser des Artikels so umständlich formuliert ❓
                     
                    Wie auch immer, grundsätzlich halte ich es auch so wie H&U, abgesehen davon, dass ich das letzte Mal 2009 pauschal unterwegs war...
                    Hoffe nur, dass es nicht auf bei Buchung konkret festzulegende Flugzeiten(eigentlich unmöglich) hinausläuft, da dies m.E. mit einer deftigen Erhöhung der Pauschalreisenpreise einhergehen würde!

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                    • Helmut & UllaH Offline
                      Helmut & UllaH Offline
                      Helmut & Ulla
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1270

                      @vs
                      irgend wie erfüllt mich dein Satz mit Wärme.... 😘

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • DürenD Offline
                        DürenD Offline
                        Düren
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1271

                        Es ist doch immer der gleiche Trick - Reisen werden günstig zu attraktiven Flugzeiten verkauft und dann legt man die Flugzeiten auf früh morgens oder spät Abends um , um Kosten zu sparen und Profit zu machen.
                        Wie ich schon darstellte fallen meine Elternregelmäßig drauf rein.
                        Jetzt für April haben sie wieder ein Super Sonderangebot gebucht um mit meinem Sohn zu attraktivsten Abflugzeiten (14 Uhr) zu reisen - jede Wette das der Abflug wieder auf 4 Uhr morgens vorverlegt wird. Gut das ich nix mehr damit zu tun habe.
                         
                         
                        Generell verstehe ich die Diskussion und Aufregung hier nicht.
                        Es wird doch immer drauf hingewiesen das der An und Abresetag nicht als Urlaubstag gelten und Proteste keinen Sin machen. Und dann rennen Leute hier trotzdem los und beauftragen mit Scheuklappen Anwälte - nicht ohne darauf hinzuweisen das sie nichts dafür zahlen, weil die Versichertengemeinschaft dafür aufkommt. ❓

                        Sie beobachten Dich.........

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                        • bibikommtB Offline
                          bibikommtB Offline
                          bibikommt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1272

                          Hallo,
                           
                          also, dass nur die Flugzeiten bei Pauschaleisen verlegt werden, kann ich nicht bestätigen. War gerade eine Woche auf GC und hatte zuerst nur die Flüge bei TUIfly gebucht und hinterher ein Hotel. Die Flugzeiten bei Buchung waren hin um 03.15 Uhr und zurück sollte es um 10.35 Uhr gehen. Diese Zeiten fand ich eigentlich ganz ok, denn ich finde es nicht so toll, noch stundenlang ohne Zimmer am Urlaubsort.
                           
                          Gebucht Anfang Januar, Anfang Februar wurden die Flugzeiten für den Rückflug auf 19.15 Uhr verlegt. Klar musste ich das "Angebot" nicht annehmen, aber ich hatte ja nun auch ein Hotel. Es wurde aber nur der Rückflug an diesem einen Sonntag geändert. Meine Kollegin kam eine Woche später zurück und hatte die 10.35 Uhr Zeit behalten.
                           
                          Woran liegt es denn, wenn es so eine Ausnahme gibt??
                           
                          Und die bevorzugten Zeiten sehen ja nun wirklich für jeden anders aus. Bestimmt würden viele sagen, toll, man konnte beide Tage voll nutzen, stimmt ja auch irgendwie.
                           
                          LG bibi

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1273

                            Stefan, die Aufregung wird noch viel grösser, wenn die Anwälte erfolgreich sind und dadurch die Preise in die Höhe schnellen!
                             
                            War bis 2009 hauptsächlich pauschal unterwegs, würde mal schätzen so ungefähr 30 mal und kann mich nicht an eine einzige Flugzeitänderung erinnern, muss Gustav Gans Gene haben und klopfe gerade auf Holz 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DürenD Offline
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                              Düren
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1274

                              Ich bleibe aber dabei - entweder wird hier im Forum nur Murks erzählt oder ich verstehe die Welt nicht mehr.
                              An und Abreisetag sidn keine Urlaubstage im Sinne der Rechtsprechung und so kann es keine Erstattung für verschobene Flüge geben. So habe ich es hier gelernt.

                              Sie beobachten Dich.........

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied985931H Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1275

                                Ist ja auch richtig, im weitesten Sinne(gibt da noch sowas wie einzuhaltende Nachtruhemöglichkeiten und Veränderung des Zuschnitts einer Reise bei Kurzaufenthalten) , bis jetzt und dagegen gehen halt die Anwälte der Verbraucherzentralen vor!
                                 
                                Hier im Thread geht es ja auch nicht nur um solche Verschiebungen, sondern auch rechtlich jetzt schon relevante...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • abhollA Offline
                                  abhollA Offline
                                  abholl
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1276

                                  Ich glaube, dass es Dank des Verbraucherschutzes langfristig dann deutlich teurer wird und/oder eben bei Buchung keinerlei Zeiten mehr genannt werden und man frühestens bei Erhalt der Reiseunterlagen dann erfährt, wann der Flieger jetzt genau geht.
                                  Ich hatte bisher eine einzige Flugverschiebung, bei einem individuell gebuchten Linienflug und zwar um ganze 5 Minuten, über die ich schon 8 Wochen voraus per Mail informiert wurde. 😄 Wenn man sich dann mal umhört und selbst hier im Forum liest, gibts erstaunlich viele die auch in vielen Jahren nie betroffen waren, es war also mal wieder die Minderheit der rechtsschutzversicherten Streithansl, die hier letztlich für eine Verschlimmerung für Alle sorgen. Denn bisher kann man ja statistisch gesehen, recht gut auf die Flugzeiten vertrauen, die bei der Buchung genannt wurden. Sollte das mal nicht zutreffen, dann sinds immer noch Reisetage und fertig!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • DürenD Offline
                                    DürenD Offline
                                    Düren
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1277

                                    Sorry, bei meinen Eltern ist es JEDES Mal innerhalb der letzten 5 JAhre geschehen.
                                    Beim ersten Mal haben sie noch 100 Euro Aufpres beim Veranstalter Thomas Cook gezahlt um die  Schöne Flugzeit zu bekommen und wurden dann auf den Flug umgebucht den der andere Veranstalter für 100 Euro PRO PERSON angeboten hatte.
                                    Verstehe die Wut meiner Eltern - sie buchen niemals mehr über Thomas Cook.
                                    Ich hingegen mit dem Wissen aus dem Forum bin ganz cool damit umgegangen.

                                    Sie beobachten Dich.........

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • abhollA Offline
                                      abhollA Offline
                                      abholl
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1278

                                      Ja, Düren,
                                       
                                      Deine Eltern hatten unzweifelbar ne miese Pechsträhne, aber dennoch finden deutlich mehr Flüge genau zu dem vor Monaten in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt statt.
                                       
                                      Letzlich ist es jedoch eine Frage der Einstellung und des Anspruchsdenkens, wie man mit den Abenteuern einer Reise umgeht!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Offline
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                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1279

                                        @abholl 
                                         
                                        Richtig.  😄    Logische Konsequenz wäre, überhaupt keine Uhrzeiten mehr anzugeben - dann gäb's auch im Nachhinein nix zu meckern. Mir persönlich wär's wurscht.
                                        Aber mal schaun, wie das Gericht das "Zu-Lasten-der-Urlauber" sieht - oder eben auch
                                        nicht...   😉

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1280

                                          Kourion wrote:
                                          Wobei sich mir noch die Frage stellt, wann geht eine Flugzeitänderung zu Lasten der Kunden ? Sind die "Geschmäcker" bezügl. "Lieblingsflugzeit" nicht vllt. ein wenig unterschiedlich ?

                                          Das ist ein Punkt ... nicht jeder schätzt es, aus Puselhofen an der Möppe im Abendrot aufzubrechen, um gegen 5 Uhr in den Bomber zu taumeln - dennoch ergeben sich aus den EPV statistisch beliebte und weniger beliebte Abflugzeiten; nicht von ungefähr sind auch die Gebühren für die Dispatches auf den Flughäfen zeitlich gestaffelt.
                                          Fällt man nun aus dem Raster, geht eine Änderung, die vielen taugt, einigen doch gewaltig gegen den Strich.
                                          Jedoch:
                                          Keiner will um 1 Uhr zum Transferbus für den Heimflug eiern, kaum einer nach 15 Uhr die Mittelstrecke fliegen, es gibt also durchaus No-Go Dispatches - für Urlauber. 
                                          Sollte also eine Instanz urteilen, dass die Zeiten nur innert einer (vergleichbar mit den EU VO 261 Tolerenzen) "zumutbaren Zeit" variieren dürfen, werden Pauschalangebote mit dieser Bindung zwangsläufig teurer.
                                          Immerhin entfällt dann für die Bucher der SuperGAU, zu einer vollkommen unerwünschten Stunde ohne Rechtsmittel zum An- oder Abrücken gezwungen zu sein.
                                          Ist nicht neu, wurde hier schon in epischer Breite debattiert und schlägt sich in EP Preisen bei den Hybridprovidern schon längst nieder.
                                           
                                          Korrekt ist: Eine Änderung kann einen auch bei der Buchung eines Fluges außerhalb eines pauschalen Arrangements treffen. Da heißt es dann aber "Friss oder stirb!", es kümmert sich nämlich kein RV redlich um einen adäquaten Ersatz oder umgebenden Plüsch!
                                          Hat halt jede Wurscht zwei Zipfel ...  😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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