Schulferien und Urlaub über die Ferienzeit hinaus
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Hallo,
welche Erfahrungen habt ihr mit Schulbefreiungen wenn euer Urlaub die Ferienzeit überschreitet.
Wir haben jetzt unseren Urlaub gebucht und unser Flieger geht einen Tag vor den Ferien.
Wie habt ihr sowas geregelt? Antrag an Schule oder gar nichts gesagt.
Vieel Grüße Reni -
Hallo Reni!
Ein ganz, ganz heikles Thema!
Zumindest in NRW bist Du rechtlich zu einem entsprechenden Antrag bei der Schulleitung verpflichtet - mußt hier aber mit einer Absage rechnen.
Nimmst Du das Kind dann trotz dieser Absage aus der Schule führt dies meist zu ernsthaften Konsequenzen.
Sowohl an der Schule meines Neffen, alsauch an der Schule einer befreundeten Lehrerin ist es mittlerweile übliche Praxis, diese Kinder dann entweder für eine befristete Zeit vom Unterricht auszuschließen (mit allen damit verbundenen Konsequenzen z.B. in Bezug auf Schulnoten (verpaßte Arbeiten werden NICHT nachgeschrieben und als "6" gewertet), bei "Vorgeschichten" oder Wiederholungsfällen, werden die Kinder sogar der Schule verwiesen.
Wir hatten hier letztes Jahr einen solchen Fall ziemlich lange in der lokalen Presse, als ein Gesamtschüler aus genau diesem Grunde der Schule verwiesen wurde...und anschließend nur noch einen Platz in einer Hauptschule bekam, da alle anderen Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen voll belegt waren. Dagegen haben diese Eltern dann auch noch geklagt ... und sind gescheitert! -
Ich würd auf keinen Fall was sagen - niemanden. Für eine Schulbefreiung vor den Ferien muss man wahrscheinlich mir dem Direktor "per Du" sein, ansonsten wird es schwer.
Hab vor kurzem was beim Spiegel gelesen: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,364212,00.htmlViel Erfolg,
Sol
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Gib der Lehrerin einen 10er, sonst bekommt dein Kind einen Eintrag wg. Unentschuldigtem Fernbleibens :o((
Sollte ein Witz sein:
Obige Poster haben uneingeschränkt Recht. Aber so machen es unsere lieben Mitbürger aus dem Süden, da sie zur Erdnuss-, Tee,- oder Findikernte müssen.
(Findik sind Haselnüsse) -
Ich will ja nicht 14 Tage verlängern, sondern nur einen. Leider haben wir nur die Zeit in den Winterferien. da mein Mann arbeitsbedingt im Sommer keinen Urlaub bekommt. Und bei der Arbeitsmarktsituation nicht mal fragen brauch.
Wie ist es denn andersrum, wenn die Schulstunden ausfallen kann ich da auch ein Bußgeld einfordern?
Und wie kann es sein, das trotz schulpflicht, mein Kind dann als Strafe nicht am Unterricht teilnehmen darf. Was sind denn das für Strafen?
Reni -
Hallo,
ich finde man sollte allgemein in dieser Beziehung etwas kulanter sein. Wenn man in den Ferien verreist (muss), wird man durch die Saisonpreise ohnehin bestraft. In Deutschland beklagt man sich das kaum noch Kinder geboren werden. Warum ist das so ? Sicherlich nicht nur der Ferien wegen, aber es trägt ein wenig dazu bei. Einen Hund zu erziehen ist auch einfacher und billiger.
1 oder 2 Tage später einschulen sollte nicht zum Verweis oder Bestrafung führen.
Gruss Willi -
Sorry, Reni, aber das ist doch was Anderes.
Der Staat hat andere Rechte als du als Bürger.
Das kannst doch nicht vergleichen.Aber nun zu deinem Problem:
Auch wenn dein Mann nur während der Weihnachtsfereien in Urlaub gehen kann, dann hättet ihr eben euren Urlaubsbeginn so legen müssen, dass er während der Ferienzeit beginnt. Und wenn es von dem euch am nächstliegenden Flughafen keinen Flug gibt, der zeitlich passt, dann müsst ihr eben auf einen Flughafen ausweichen, wo es passende Flüge gibt. Auch wenn ihr dadurch eine längere Anreise gehabt hättet.
Oder ihr hättet statt 14 Tage eben nur 12 oder 10 Tage buchen können.Aber sein Kind nach eigenen Guttünken aus der Schule zu nehmen, nur damit man in den Urlaub gehen kann, das ist nicht gut.
Ich kenne das Problem, aber ich habe nie mein Kind schon vor Ferienbeginn rausgenommen. Einmal sind wir dann eben von einem 300 km entfernten Flughafen weggeflogen, damit wir dies nicht machen müssen.
Stell dir doch mal vor was passiert, wenn alle Eltern ihre Kinder für einen Urlaub so von der Schule nehmen wie es ihnen passt. Ein Chaos hoch drei wäre schon vorprogrammiert, denn keine Schule kann mehr einen normalen Unterricht durchführen.
In der Schule meiner Tochter wurde auf einfache aber sehr effektive Art und Weise dagegen vorgegangen: Am letzten Schultag vor Oster-, Pfingst-, Herbst- und Weihnachtsferien wurden immer Schulaufgaben bzw. Klausuren angesetzt, die nur dann nachgeschrieben werden konnten, wenn ein ärztliches Attest vorlag. Alle Anderen erhielten automatisch die Arbeit mit einer 5 bewertet.
Was meinst wie groß da dann auf einmal die Anwesentheit an diesen Tagen war.
Und genauso wurde auch am ersten Tag nach diesen Ferien verfahren.Ich fand diese Lösung echt fair gegenüber allen Schülern, denn jeder wusste gleich zu Anfang was los ist und auch die Eltern riskierten dann nichts mehr um nicht die Noten ihrer Kinder zu riskieren.

Es klingt zwar doof, aber die Regelung verfehlte halt nicht seine Wirkung.
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Hi,
Als ich 17 war ist das so gelaufen:
Meine Mutter rief bei der Schule an und meinte ihre Mutter wäre gestorben. Da Sie ja Türkin ist und da lebte wird sie in Türkei beerdigt. Deshalb muss ich auch mitkommen. Die Sekretärin sprach ihr beileid aus und fertig .wir packten unsere Sachen und reisten ab, ich hatte schon bissl bammel ob der Bundesgrenzschutz nicht sagt "Müsstest du eigentlich nicht in der Schule sein?" aber das kam nicht
3 Std. später lag ich in der Sonne anstatt in der Schule. 2 Wochen später kam ich wieder und meine Mitschüler und mein Lehrer fragten mich sofort "Wie war der Urlaub?" ich sagte dann "Schön" und alles war ok.
Es gibt viele Varianten die Behörden usw. zu umgehen, wenn ihr den Urlaub nur zu dem Zeitpunkt machen könnt dann macht ihn einfach. Hab auch oft mitbekommen das viele Mitschüler erst 2 Wochen nach ende der ferien wieder kamen weil sie angeblich keinen früheren rückflug bekommen haben. -
Ich habe das Thema mal im Kollegenkreis angesprochen. Da haben ja etliche schon schulpflichtige Kinder. Einige haben auch schon ihren Urlaub vor Ferienbeginn begonnen und keine Schwierigkeiten bei der Schule gehabt. Jedenfalls verlief die Freistellung problemlos. Na vielleicht habe ich auch so ein Glück. Stornieren werden wir jedenfalls nicht.
Ich denke aber schon das auch der Staat eine Verantwortung übernehmen muß. den Eltern wird Bußgeld bei nicht Einhaltung der Schulpflicht angedrohnt und andersrum können Stunden ersatzlos ausfallen und das ohne jede Konsequenz. Das darf doch wohl nicht war sein.
Unser Kind geht dann in die erste Klasse. Da werden wohl noch keine Zensuren vergeben und auch mit Klausuren ist noch nicht zu rechnen
Viele Grüße Reni -
Hallo Reni!
Hast Du bedacht, was die (zugegebenermaßen) Extremstrafe -Verweis von der Schule- dann für Dein Kind bzw. euch bedeuten würde?
Ist dann in eurer Stadt/eurem Ort kein anderer Grundschulplatz frei (der ist NICHT einklagbar!), würde die Einschulung Deines Kindes um 1 Jahr verschoben werden - alternativ ist übrigens ein Schulweg bis zu 30 km (oneway!!!) zumutbar d.h., die Schulbehörde kann euch, unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Nahverkehrsanbindung) eine Schule innerhalb dieses Radius zuweisen.
Willst Du dann z.B. nicht, das Dein Kind alleine Bus/Zug fährt, bist Du verpflichtet, es selbst zu bringen oder z.B. per Taxi in die Schule zu schicken.In der Vergangenheit, ist es oftmals gut gegangen, aber durch veränderte Urlaubsmöglichkeiten sind die Schulen mittlerweile sehr "sensibilisiert" und handeln oftmals entsprechend - und dann ist das Geschrei groß ... die "bösen" Lehrer
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Hallo
@petra: Hier ist ja nicht die Rede von Tagen oder Wochen, sondern vom letzten Schultag vor den Ferien. Und seien wir doch mal ehrlich, was arbeiten oder lernen die Schüler denn an dem Tag noch. NIX. (Eure Schule mag da eine Ausnahme sein, normal ist das nicht so) Meistens ist sogar verkürzter Unterricht.Bei uns wird z.b. die Klasse gründlich aufgeräumt. Sehr wichtig
@Reni: Ich habe dir eine Mail geschrieben. Grundsätzlich kann ich dir nur raten, NICHT voher zu fragen. Wenn dann nämlich abgelehnt wird, haben sie dich erst recht im Auge.Und wenn das Kind dann trotzdem fehlt...... Ein Nachbar (Lehrer) hat uns mal erzählt, das Rektoren es gar nicht mehr erlauben dürfen, das Kontrollanrufe gemacht werden und sogar teilweise überprüft wird, ob die Rolladen an den Fenstern runtergelassen sind. Er sprach von 750 Euro Strafe.Keine Ahnung, ob das wirklich praktiziert wird.
Ich frage mich nur was passiert, wenn ein Kind WIRKLICH krank ist und plötzlich fehlt. Wird dann dem Entschuldigungsschreiben der Eltern geglaubt ?
LG ELLI
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Es ist ganz einfach verboten und wer sich nicht dran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.
Stellt Euch mal vor, Ihr habt gerade an einem dieser unerlaubt genommenen Ferientage einen Unfall. Dann gibts auch noch Probleme mit den Versicherungen und ausserdem haben die Kinder in diesem Lande soviele Ferien, dass man seinen Urlaub danach richten kann. Wenn das alle so machen würden, wären die Klassen kurz vor oder nach den Ferien nie komplett.
Für mich ist das "schwänzen", kam für uns bei immerhin 3 Kindern nie in Frage! -
Wo ist denn dann bei Dir die Toleranzgrenze?
Es ist ja nur der erste/letzte Tag ... och 2 Tage sind auch nicht so schlimm ... von 3 Tagen "stirbt der Lehrer auch nicht" ... naja, die eine Woche ... in den Ferienzeiten ist es immer so voll, wir fliegen auf jeden Fall dann, wenn keine Schulferien sind ...
Sorry, das war jetzt zugegebenermaßen etwas provokativ - aber wo ist denn dann (und von wem?) die Grenze zu ziehen?
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nochmal @ Elli:
Entschuldigungsschreiben fallen rechtlich unter den Begriff -Dokumente-.
Wissentlich falsch ausgestellte Schreiben dieser Art dürften z.B. jederzeit von einem Lehrer "kontrolliert" werden ... der Verdacht reicht dabei aus, das Kind beim Schularzt vorführen zu lassen.
Stellt sich hier das Schreiben der Eltern als falsch heraus, sind die Folgen für das Kind bekannt, und die Eltern haben zusätzlich zur Geldstrafe dann auch noch ein entsprechendes Verfahren wegen absichtlicher Falschaussage im Amtsverkehr am Hals - das Strafmaß ist hier ähnlich wie bei Urkundenfälschung und führt dazu, das die Eltern dann "vorbestraft" sind - und auch das kann bei zukünftigen Reisen "hinderlich" sein.Nochmal, es muß nichts passieren - aber wenn, dann beschwert euch bitte auch nicht und klagt über "unsinnige" Gesetze! Diese gibt es nun einmal und sind für jeden gültig!
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@Reni: Du schreibst, Du wirst den Urlaub nicht stonieren.
Öhm...ich kann doch nicht einen Urlaub buchen, wenn ich die genauen Ferienzeiten weiß.
In jedem Kalender stehen die genauen Ferien für jedes Bundesland drin, danach kann man sich wunderbar richten.
Mir wäre die Sache zu gefährlich.
Gruß
Melly -
Hallo Melanie
natürlich kenne ich die Ferienzeiten, nur konnte ich mir bis dato nicht vorstellen, dass es solche Probleme bereitet, mal einen Tag eher zu verreisen. Das Flugzeug geht nun mal nicht am WE sonden nur in der Woche. Und da war mir Freitag lieber als Montag. Als Familie können wir nur in den Winterferien Urlaub machen, da mein Mann auf dem Bau tätig ist und im Sommer keinen Urlaub bekommt. Da es der Bauwirtschaft nicht rosig geht, muss er froh sein Arbeit zu haben und nach Urlaub in der Hochsaison zu fragen, kommt fast einer Kündigung gleich- leider Alltag im Osten.
Also haben wir gedacht nehmen wir das kleinere Übel im Kauf. Das das solche Probleme bereiten kann, war mir ehrlich gesagt nicht bewußt
Viele Grüße Reni -
Hi,
Also als ich in der 9. Klasse war hat ein Kumpel dem Lehrer ne Woche vorher gesagt das er 2 Tage vor Ferienbeginn abreist, der Lehrer sagte das dies kein Problem sei da die letzten Tage sowieso nichts gemacht wird. (War bei der Schule gang und gebe die letzten 7 Tage nichts zu tun, in der 10. Klasse haben wir 2 Wochen vor Abschluß schon kein Unterricht gemacht. Mach dir mal keine Sorgen, meld dein Kind Krank oder sprech mit dem Lehrer. Ist doch kein Problem.
Hier sind soviele Leute die davon abraten, wenn es nicht anders geht dann fliegt ihr halt 1 Tag vorher. Die Lehrer lassen auch Std. ausfallen obwohl kein Grund dafür besteht und fragen dich auch nicht um erlaubnis. -
Ich werde hier auch mal meinen Senf dazu geben. Zum einen " Natürlich haben wir eine Schulpflicht" ABER aus den Klassen meiner Jungs weiß ich, dass das nur ungefähr stimmt. Bei meinem jünsten ging ein Junge, der in 2 ( ZWEI) Schuljahren vielleicht an insgesamt 4 Wochen am Unterricht teilgenommen hat ansonten hat er geschwänzt. ( Er verließ die Schule nach der 7.ten Klasse, da er dann seine Schuljahre voll hatte mit dem Zeugnis aus der 4. Klasse) Und was wurde gemacht? So gut wie nichts. Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt und der Verdacht des Schwänzens besteht,muß die Lehrkraft das der Behörde ( Ordnungsamt oder so) melden. Dann dauert es erst einmal bis diverser Schreibkram ausgefüllt wird und die Polizei beauftragt wird um dieses Kind der Schule zu zuführen.Die holen dann das Kind ab und bringen es zur Schule. Kommt es dann nach ein paar Tagen Schulbesuch wieder nicht zur Schule beginnt die Prozedur von vorn. Das macht der Lehrer einige Male und unterlässt es dann irgendwann, da es nichts bringt. Vielleicht bekommen die Eltern noch ein Bußgeld, aber was passiert, wenn die Eltern es nicht zahlen, da sie z.B. Sozialhilfe bzw. Hartz IV bekommen? Ein anderer Fall II: Ein Kind verlässt mit ca. 15 1/2 Jahren die Hauptschule und geht nicht weiter zu Schule bzw. hat keine Lehrstelle. Nomal besteht bis zum 18. Geburtstag Schulpflicht, doch dieses Kind ist bis zum 18. Geburtstag in keiner Berufsschule, Arbeitsstelle oder anderen Schule gewesen... Und was haben die Behörden gemacht? NIX.
Fall III: Die Kinder eines Nachbarn einer Freundin sind jahrenlang unregelmäßig oder gar nicht zur Schule gegangen. Obwohl das Jugendamt davon wußte und sie sogar straffällig wurden, hat keiner etwas unternommen.Die Kinder lebten beim Vater (die Kinder wollten zum Vater, da sie dort machen konnten was sie wollten) und die Mutter hat sogar versucht, das die Kinder ins Heim kommen, damit sie wieder regelmäßig zur Schule gehen. Auch da ist nie was unternommen worden.
Fall IV: Mein Sohn kam mit einer fast regelmäßigkeit 1x in der Woche früher von der Schule mit den Worten: Frau XX muß ihre Überstunden abbummeln.
Ach ja selbst Lehrer fehlen regelmäßig am letzten Tag oder beenden am letzten Schultag den Unterricht früher, da sie ihren Flieger bekommen müssen.
Soviel zum Thema Schulpflicht.
Da meine Kinder nie Fehlen, habe ich dann auch kein schlechtes Gewissen, sie für 1 Tag vor bzw. nach den Ferien krank zumelden. ( Meine sind immer vor Auffregung Krank)
Martina -
Auszug aus der Schulordnung, die alle Eltern bekommen, gilt für alle, auch für die "Schulneulinge"(gerade für die):
Schüler/innen, die z.B. wegen Erkrankung nicht zur Schule kommen können,bitten wir noch am ersten Tag des Fehlens bis spätestends 10.00 Uhr telefonisch zu entschuldigen.Eine schriftliche Entschuldigung bitten wir dem/der Schüler/in am ersten Schultag nach dem Fehlen mitzugeben. Am 5. Tage des Fehlens ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Für Fehlzeiten, die vorherbar sind, erwarten wir auf jeden Fall eine rechtzeitige schriftliche Mittteilung bzw. einen Freistellungsantrag in schriftlicher Form, der Eltern. Wir werden prüfen,ob die Termine nicht außerhalb der Unterrichtszeit wahrgenommen werden können. Die Entscheidung für die Freistellung erfolgt nach den Bestimmungen der Schulbesuchsverordnung.
Freistellung unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten können nicht genehmigt werden. Dies sollte bei den Planungen berücksichtigt werden.@Justin, es gibt Schulpflicht und eine Schulbesuchsverordnung und was, wann und an welchem Tag in der Schule gemacht wird bestimmen nicht die Eltern.
Bei der Einstellung mancher Eltern muss man sich über die Pisa-Ergebnisse nicht wundern. -
Du machst die Eltern dafür verantwortlich das wir in PISA so schlecht abgeschnitten sind? Weil die nicht drauf achten das die Kinder zur schule gehen?
Viele Kinder gehen jeden Schultag zur Schule und die bleiben trotzdem in 5er bereich, also was redest du hier?