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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ReinaDoreenR Offline
    ReinaDoreenR Offline
    ReinaDoreen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1601

    Ich hab mir heute das komplette Urteil durchgelesen und es stützt ja auch das Urteil aus München aus dem Jahr 2009. Ich denke mal, so rechtlos wie der Pauschalurlauber hingestellt wird ist er nicht. Allerdings scheut sich die Mehrzahl vor einem Prozess.
    Reni

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1602

      Mit "rechtlos"hat das rein gar nichts zu tun, sondern mit Angemessenheit.
      Natürlich steht es dir frei, ggf. 10% Minderung an deiner Reise zu erstreiten - die Frage ist allerdings, wie sehr dir das in der vorgetragenen Angelegenheit tatsächlich hilft?!
      ❓ :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1603

        Reni, ich glaube, Du hast meinen Beitrag im für Dich interessanten Zusammenhang einfach nicht verstanden 😉

        Auch der Begriff "juristisch nicht vorgebildet" muß hier dahingehend relativiert werden, daß i.a.R.(!) bereits ein regelmäßig Flugreisen unternehmender Verbraucher (dazu zählen u.U. auch schon jährlich stattfindende Urlaubsreisen) nicht unter diese Kategorie fällt.

        Das alles hat auch nichts mit "rechtlos", sondern mit der von @vs benannten Angemessen- und auch Verhältnismäßigkeit.

        Das genannte Urteil ist wahrlich ein Exot, welcher ziemlich alleine darsteht...es gibt ausreichend Urteile in denen anders entschieden wurde. Keinesfalls ist das von Dir benannte Urteil als Maßstab zu sehen nach welchem auch in Deinem Fall entschieden würde.

        Wenn es Dir wichtig ist, versuch's...Du solltest allerdings eine RSV haben...und deren Zusage Dir in Deinem Anliegen zu folgen - sonst könnte es im Negativfalles teuer werden...und zwar nicht für den von Dir Beklagten, sondern für Dich!

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • pauli02P Offline
          pauli02P Offline
          pauli02
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1604

          Ich habe heute von airberlin ein Schreiben erhalten, dass sie jeweils 300,-- € pro Flugstrecke aus kundendienstlichen Gründen bezahlen. Diese Zahlung freiwillig ist und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Ferner schreiben sie, dass in den vorliegenden Fällen eine Erstattung in der von mir genannten Höhe (1.200,-- €) nicht vorgesehen ist.

          Mein Langstreckenflug nach Puerto Plata ist 230 Minuten verspätet gelandet und der Rückflug nach Düsseldorf ist 210 Minuten verspätet gelandet.
           
          Habe ich mich mit der Höhe von 1.200,-- € geirrt? Oder ist das von airberlin eine Einschüchterung? Wer kann über ähnliche Erfahrungen berichten?

          pauli02

          Hotel aus diesem Beitrag
          52%
          Puerto Plata Village
          Dominikanische Republik Nordküste/Dominikanische Republik
          Zum Hotel
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1605

            @pauli02
            Auf Langstrecken gilt m.W. noch immer der Rahmen von Verspätungen <4h als zumutbar.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • damal77D Offline
              damal77D Offline
              damal77
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1606

              Flug DE 1068 vom 10.12.:
              geplanter Abflug 07.25 Uhr, Abflug 19.15 Uhr. Die Flugverspätung von elf Stunden und fünfzig Minuten wurde mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, da die Crew am Sonntag nicht mehr von STR nach MUC fliegen durfte.
              Dieser Umstand war bereits am 09.12. ab 19.00 Uhr bekannt, die Aussage des Abfertigers beim Check In in MUC war, dass keine Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach EU 261/2004 zu erwarten wären, die Veranstalter seien informiert worden. Habe noch vom Flughafen aus mein RB und den RV angerufen, beide versicherten von nichts zu wissen.
              Auch war um 03.30 Uhr im Internet die Abflugzeit noch nicht verspätet dargestellt.
              Meine Frage @all: wie bekomme ich die richtigen Info´s zu der Verspätung?
              Evtl. geht es ja um 400€ !

              Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)

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              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1607

                ...Verspätung ohne außergewöhnliche/unvorhersehbare Ereignisse = Entschädigungleistung nach EU-Recht. Ganz einfach... 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1608

                  Die Dienstzeitüberschreitung einer Cabin-Crew jedenfalls ist ansich gewiss kein exkulpierender "außergewöhnlicher Umstand".
                  ❓

                  Maßgeblich ist ggf. der Grund - die wetterlichen Bedigungen waren am 10.12. eher suboptimal und möglicherweise die Erklärung. Bei Schneeregen und Eis ist die EU VO nicht heiß! :? 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • chris7786C Offline
                    chris7786C Offline
                    chris7786
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1609

                    Hallo Zusammen,

                    ich habe mir den Sammelthread mal durchgelesen, konnte aber nicht direkt den Fall finden wie er jetzt bei mir aufgetreten ist.

                    Zu den Daten:

                    Flug: Frankfurt-Bangkok mit GulfAir mit Zwischenstop in Bahrain

                    habe den Flug nur wegen der guten Flug und Transferzeiten gebucht. Gestern habe ich eine Mail bekommen, dass mein Rückflug von 19.40Uhr auf 10.45Uhr vorverlegt wurde und ich nun statt 3h Aufenthalt in Bahrain 12h habe. Der Flug ist für mich jetzt völlig uninteressant und ich würde gerne kostenlos stornieren. Ist dies trotz nicht europäischer Airline möglich?

                    Vielen Dank für Eure Hilfe.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1610

                      Deine Optionen ergeben sich allein aus den general terms and conditions deiner gebuchten Airline und natürlich nicht aus irgendwelchen europäischen Standards ...
                      😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • chris7786C Offline
                        chris7786C Offline
                        chris7786
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1611

                        Danke für die schnelle Antwort. Was ich vergessen hatte: Ich habe den Flug über Ebookers gebucht. Ändert sich dadurch etwas an der Situation?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1612

                          Nein, das ist nur der Vermittler!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • Siegerland - CarstenS Offline
                            Siegerland - CarstenS Offline
                            Siegerland - Carsten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1613

                            Ich vor ein paar Tagen aus Ägypten wiedergekommen, allerdings einen Tag später wie gebucht. Sollte um 15.10 Uhr am Hotel abgeholt werden, um 15.00 Uhr wurde mir an der Rezeption gesagt, daß mein Flug ausfällt und erst einen Tag später um 13.50 Uhr geflogen wird. So mußten die Koffer wieder ins Zimmer....
                            Ärgerlich für mich, da ich am nächsten Tag noch einen wichtigen Termin hatte.
                            Kann man die Airline (Condor) dafür regreßpflichtig machen oder hat man keine Chance?
                            Es war wohl kurzfristig ein Flieger ausgefallen bzw. mußte für einen anderen Flug eingesetzt werden.

                            Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1614

                              Soweit bisher dargestellt besteht seitens @Siegerland-Carsten Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04 (Annullierung eines Mittelstreckenfluges) - i.e. €450/ Fluggast.
                              Beschwerde führst du am besten zunächst mittels der mehrfach verlinkten complain form zur VO 261.
                              Auschweifende Schilderungen sind nicht zweckdienlich, die Airline weiß eh schon längst was vorgefallen ist.
                              Über diesen Anspruch hinaus können - beispielsweise wegen versäumter geschäftlicher Termine - keine Ausgleichsforderungen geltend gemacht werden.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • helena14057H Offline
                                helena14057H Offline
                                helena14057
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1615

                                Hallo, 
                                ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht mit Flugverbindung Berlin Tegel - Antalya. Dieses wurde mit der Rechnung auch bestätigt.

                                In den Reiseunterlagen wurde der  Abflughafen seitens der Reisegesellschaft auf  Berlin-Schönefeld geändert. Muss ich das hinnehmen oder was kann ich tun/was muss der Reiseveranstalter tun?

                                Herzlichen Dank
                                Helena

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1616

                                  Ein Wechsel des Flughafens innerhalb Berlins ist eine Unnanehmlichkeit, kein Mangel.
                                  Bitte deinen Vertragspartner um die Übernahme der ggf. höheren Anreisekosten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • Siegerland - CarstenS Offline
                                    Siegerland - CarstenS Offline
                                    Siegerland - Carsten
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1617

                                    @vonschmeling

                                    Wow, nach 9 Minuten und 18 Sekunden so eine hilfreiche Antwort - absolute Spitze.
                                    Danke!

                                    Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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                                    • delgobbo99D Offline
                                      delgobbo99D Offline
                                      delgobbo99
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1618

                                      Hallo!

                                      Unsere Reise nach Ägypten hat nicht gut begonnen. Ursprünglich hätten wir am 23.12. um 10 Uhr Abflugzeit gehabt. Zuerst mußten wir bis Mittag warten bis wir ins Flugzeug einsteigen konnten. Nach einigen Minuten wurde uns vom Pilot gesagt das sich der Abflug verzögern wird wegen der Wetterbedingungen. Wir mußten also noch eine Weile im Flugzeug warten, in der Zwischenzeit wurden uns Getränke ausgeteilt. Plötzlich machte der Pilot erneut eine Durchsage, diesmal sagte er uns das der Abflug aus technischen Gründen nicht möglich ist. Busse sind gekommen und haben uns wieder zum FLughafen zurück gebracht. Am Flughafen mußten wir noch bis am späten Nachmittag warten, alle Leute waren aufgebracht und haben sich beschwert. Am späten Nachmittag wurde uns dann vom Bodenpersonal gesagt das der Abflug an diesem Tag (23.12.) nicht möglich ist sondern erst am nächsten Tag (24.12.). Wir mußten wieder nach Hause fahren und am nächsten Tag wieder zum FLughafen fahren. Erst am Nachmittag der 24.12. sind wir dann im Hotel angekommen, wir waren sehr verärgert darüber. Vom Bodenpersonal wurden uns Bestättigungen ausgeteilt die wir im Reisebüro abgeben sollten, das haben wir gemacht. Jetzt meine Fragen: Haben wir Anspruch auf Entschädigung ? Wieviel Geld müßten wir zurück bekommen ?

                                      Viele Menschen treten in dein Leben,aber nur wenige hinterlassen Spuren in deinem Herzen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1619

                                        @delglobbo
                                        Das lässt sich so nicht sagen - maßgeblich sind die tatsächlichen Gründe für die Verspätung  - und zwar von A bis Z.
                                        Benutze am besten das hier mehrfach verlinkte Formular zur Inanspruchnahme gem. VO (EU)261/04 (Fluggastrechteverordnung) und reiche damit bei der Airline direkt Beschwerde ein. Es bedarf keiner zusätzlichen Schilderungen der genauen Abläufe!

                                        Für eine erste Einschätzung der Aussicht auf Erfolg einer Beschwerde kannst du dich auch der ebenso verlinkten Datenbanken einschlägiger Interessenvertretungen wie z.B. flightright und Kollegen bedienen. Man muss nur Flugnummer und Datum eingeben - sofern die operating airline nicht ziemlich exotisch ist darfst du mit einer vorläufigen Bewertung deiner Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde rechnen.

                                        Relevant wäre die Entlastung für eine Mittelstrecke - ergo €450/Fluggast im Erfolgsfall.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #1620

                                          @vonschmeling, Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, Danke!

                                          Viele Menschen treten in dein Leben,aber nur wenige hinterlassen Spuren in deinem Herzen.

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