Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ich hab mir heute das komplette Urteil durchgelesen und es stützt ja auch das Urteil aus München aus dem Jahr 2009. Ich denke mal, so rechtlos wie der Pauschalurlauber hingestellt wird ist er nicht. Allerdings scheut sich die Mehrzahl vor einem Prozess.
Reni -
Mit "rechtlos"hat das rein gar nichts zu tun, sondern mit Angemessenheit.
Natürlich steht es dir frei, ggf. 10% Minderung an deiner Reise zu erstreiten - die Frage ist allerdings, wie sehr dir das in der vorgetragenen Angelegenheit tatsächlich hilft?!
:? -
Reni, ich glaube, Du hast meinen Beitrag im für Dich interessanten Zusammenhang einfach nicht verstanden

Auch der Begriff "juristisch nicht vorgebildet" muß hier dahingehend relativiert werden, daß i.a.R.(!) bereits ein regelmäßig Flugreisen unternehmender Verbraucher (dazu zählen u.U. auch schon jährlich stattfindende Urlaubsreisen) nicht unter diese Kategorie fällt.
Das alles hat auch nichts mit "rechtlos", sondern mit der von @vs benannten Angemessen- und auch Verhältnismäßigkeit.
Das genannte Urteil ist wahrlich ein Exot, welcher ziemlich alleine darsteht...es gibt ausreichend Urteile in denen anders entschieden wurde. Keinesfalls ist das von Dir benannte Urteil als Maßstab zu sehen nach welchem auch in Deinem Fall entschieden würde.
Wenn es Dir wichtig ist, versuch's...Du solltest allerdings eine RSV haben...und deren Zusage Dir in Deinem Anliegen zu folgen - sonst könnte es im Negativfalles teuer werden...und zwar nicht für den von Dir Beklagten, sondern für Dich!
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Ich habe heute von airberlin ein Schreiben erhalten, dass sie jeweils 300,-- € pro Flugstrecke aus kundendienstlichen Gründen bezahlen. Diese Zahlung freiwillig ist und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Ferner schreiben sie, dass in den vorliegenden Fällen eine Erstattung in der von mir genannten Höhe (1.200,-- €) nicht vorgesehen ist.
Mein Langstreckenflug nach Puerto Plata ist 230 Minuten verspätet gelandet und der Rückflug nach Düsseldorf ist 210 Minuten verspätet gelandet.
Habe ich mich mit der Höhe von 1.200,-- € geirrt? Oder ist das von airberlin eine Einschüchterung? Wer kann über ähnliche Erfahrungen berichten?pauli02
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Flug DE 1068 vom 10.12.:
geplanter Abflug 07.25 Uhr, Abflug 19.15 Uhr. Die Flugverspätung von elf Stunden und fünfzig Minuten wurde mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, da die Crew am Sonntag nicht mehr von STR nach MUC fliegen durfte.
Dieser Umstand war bereits am 09.12. ab 19.00 Uhr bekannt, die Aussage des Abfertigers beim Check In in MUC war, dass keine Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach EU 261/2004 zu erwarten wären, die Veranstalter seien informiert worden. Habe noch vom Flughafen aus mein RB und den RV angerufen, beide versicherten von nichts zu wissen.
Auch war um 03.30 Uhr im Internet die Abflugzeit noch nicht verspätet dargestellt.
Meine Frage @all: wie bekomme ich die richtigen Info´s zu der Verspätung?
Evtl. geht es ja um 400€ ! -
Die Dienstzeitüberschreitung einer Cabin-Crew jedenfalls ist ansich gewiss kein exkulpierender "außergewöhnlicher Umstand".

Maßgeblich ist ggf. der Grund - die wetterlichen Bedigungen waren am 10.12. eher suboptimal und möglicherweise die Erklärung. Bei Schneeregen und Eis ist die EU VO nicht heiß! :?

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Hallo Zusammen,
ich habe mir den Sammelthread mal durchgelesen, konnte aber nicht direkt den Fall finden wie er jetzt bei mir aufgetreten ist.
Zu den Daten:
Flug: Frankfurt-Bangkok mit GulfAir mit Zwischenstop in Bahrain
habe den Flug nur wegen der guten Flug und Transferzeiten gebucht. Gestern habe ich eine Mail bekommen, dass mein Rückflug von 19.40Uhr auf 10.45Uhr vorverlegt wurde und ich nun statt 3h Aufenthalt in Bahrain 12h habe. Der Flug ist für mich jetzt völlig uninteressant und ich würde gerne kostenlos stornieren. Ist dies trotz nicht europäischer Airline möglich?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Deine Optionen ergeben sich allein aus den general terms and conditions deiner gebuchten Airline und natürlich nicht aus irgendwelchen europäischen Standards ...

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Nein, das ist nur der Vermittler!
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Ich vor ein paar Tagen aus Ägypten wiedergekommen, allerdings einen Tag später wie gebucht. Sollte um 15.10 Uhr am Hotel abgeholt werden, um 15.00 Uhr wurde mir an der Rezeption gesagt, daß mein Flug ausfällt und erst einen Tag später um 13.50 Uhr geflogen wird. So mußten die Koffer wieder ins Zimmer....
Ärgerlich für mich, da ich am nächsten Tag noch einen wichtigen Termin hatte.
Kann man die Airline (Condor) dafür regreßpflichtig machen oder hat man keine Chance?
Es war wohl kurzfristig ein Flieger ausgefallen bzw. mußte für einen anderen Flug eingesetzt werden. -
Soweit bisher dargestellt besteht seitens @Siegerland-Carsten Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04 (Annullierung eines Mittelstreckenfluges) - i.e. €450/ Fluggast.
Beschwerde führst du am besten zunächst mittels der mehrfach verlinkten complain form zur VO 261.
Auschweifende Schilderungen sind nicht zweckdienlich, die Airline weiß eh schon längst was vorgefallen ist.
Über diesen Anspruch hinaus können - beispielsweise wegen versäumter geschäftlicher Termine - keine Ausgleichsforderungen geltend gemacht werden. -
Hallo,
ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht mit Flugverbindung Berlin Tegel - Antalya. Dieses wurde mit der Rechnung auch bestätigt.In den Reiseunterlagen wurde der Abflughafen seitens der Reisegesellschaft auf Berlin-Schönefeld geändert. Muss ich das hinnehmen oder was kann ich tun/was muss der Reiseveranstalter tun?
Herzlichen Dank
Helena -
Ein Wechsel des Flughafens innerhalb Berlins ist eine Unnanehmlichkeit, kein Mangel.
Bitte deinen Vertragspartner um die Übernahme der ggf. höheren Anreisekosten. -
Wow, nach 9 Minuten und 18 Sekunden so eine hilfreiche Antwort - absolute Spitze.
Danke! -
Hallo!
Unsere Reise nach Ägypten hat nicht gut begonnen. Ursprünglich hätten wir am 23.12. um 10 Uhr Abflugzeit gehabt. Zuerst mußten wir bis Mittag warten bis wir ins Flugzeug einsteigen konnten. Nach einigen Minuten wurde uns vom Pilot gesagt das sich der Abflug verzögern wird wegen der Wetterbedingungen. Wir mußten also noch eine Weile im Flugzeug warten, in der Zwischenzeit wurden uns Getränke ausgeteilt. Plötzlich machte der Pilot erneut eine Durchsage, diesmal sagte er uns das der Abflug aus technischen Gründen nicht möglich ist. Busse sind gekommen und haben uns wieder zum FLughafen zurück gebracht. Am Flughafen mußten wir noch bis am späten Nachmittag warten, alle Leute waren aufgebracht und haben sich beschwert. Am späten Nachmittag wurde uns dann vom Bodenpersonal gesagt das der Abflug an diesem Tag (23.12.) nicht möglich ist sondern erst am nächsten Tag (24.12.). Wir mußten wieder nach Hause fahren und am nächsten Tag wieder zum FLughafen fahren. Erst am Nachmittag der 24.12. sind wir dann im Hotel angekommen, wir waren sehr verärgert darüber. Vom Bodenpersonal wurden uns Bestättigungen ausgeteilt die wir im Reisebüro abgeben sollten, das haben wir gemacht. Jetzt meine Fragen: Haben wir Anspruch auf Entschädigung ? Wieviel Geld müßten wir zurück bekommen ?
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@delglobbo
Das lässt sich so nicht sagen - maßgeblich sind die tatsächlichen Gründe für die Verspätung - und zwar von A bis Z.
Benutze am besten das hier mehrfach verlinkte Formular zur Inanspruchnahme gem. VO (EU)261/04 (Fluggastrechteverordnung) und reiche damit bei der Airline direkt Beschwerde ein. Es bedarf keiner zusätzlichen Schilderungen der genauen Abläufe!Für eine erste Einschätzung der Aussicht auf Erfolg einer Beschwerde kannst du dich auch der ebenso verlinkten Datenbanken einschlägiger Interessenvertretungen wie z.B. flightright und Kollegen bedienen. Man muss nur Flugnummer und Datum eingeben - sofern die operating airline nicht ziemlich exotisch ist darfst du mit einer vorläufigen Bewertung deiner Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde rechnen.
Relevant wäre die Entlastung für eine Mittelstrecke - ergo €450/Fluggast im Erfolgsfall.
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@vonschmeling, Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, Danke!