Flugzeitänderung vor der Reise
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@kater.koss
Maßgeblich ist nicht, was DU ableitest, sondern was ggf. ein Gericht ableitet.
Wenn´s dich allzusehr drückt, versuche den Klageweg anzustrengen.Im Übrigen ist im EPV der Airlines sehr leicht nachzusehen, dass häufig die sehr frühen Flüge preiswerter sind, als beispielsweise die am späten Vormittag oder auch am Nachmittag.
Das ist beweisbelastbar und die angeblich so "starke Nachfrage" somit ein weiteres Märchen.Der BGH wird sicher nichts zu den hier ausgestalteten Theorien zur Benachteiligung sagen, darauf braucht man also auch nicht zu warten ...
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Zudem müssten dann als nächstes die Airline ABB moniert werden, die behalten sich nämlich genau dieselben Änderungen vor! -
Nur zur Info:
15.1.Die planmäßigen Abflugzeiten können in angemessenem Umfang Änderungen unterliegen, die die beiderseitigen Interessen und die Zumutbarkeit für die Fluggäste berücksichtigen. Condor ist bemüht, die Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken. Condor wird alle Fluggäste unverzüglich nach Bekannt werden der Erforderlichkeit und Festsetzung der geänderten Flugzeit von den Änderungen der Flugzeit in Kenntnis setzen.
Condor ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Condor in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
Quelle: AGB CONDOR Flugdienst
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...sag ich doch. Schaun wir mal was der BGH zu den AGB sagt. Wäre ja nicht das erste mal in der deutschen Rechtssprechung, das der BGH die AGB von Unternehmen -gleich welcher Art- ganz oder teilweise kippt.
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Womit wir - mal wieder
- bei dem Punkt angelangt wären:Wenn's denn "gekippt" werden sollte, gibt's dann
a) gar keine Angaben mehr zu den Flugzeiten und
b) werden Pauschalreisen mit zugesicherten festen Zeiten dann erheblich teurer ?Es dreht sich im Kreis...
und ich tippe mal - wie schon zuvor - auf a) und b).
Und schreibe ebenfalls erneut: Schaun wir mal... -
...und auch dann gelten garantiert wieder die Regeln der freien .... Marktwirtschaft. Die RV und die Fluggesellschaften wollen schließlich ihre Reisen verkaufen und die Verbraucher ihren Urlaub machen.
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@querenburg
Es geht mir um die Wechselwirkung:
Gerichtlich entschieden wird der Sachverhalt, ob die AGB der Reiseveranstalter haltbar sind oder den Kunden unangemessen benachteiligen.
Das bedeutet nicht, dass diese Klauseln - anders formuliert aber mit fast derselben Bedeutung - gleichzeitig in den Airline AGB angegriffen werden.
Was passiert, wenn du einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise verkauft hast, den die Airline wegen beispielsweise eines straffen Sparplans storniert und nur den zweiten am Tage (sagen wir später) durchführt? Lt. ihren AGB ist die Airline zu "Änderungen im angemessenen Umfang" ja bislang unbestritten berechtigt.
Wie sichert sich der Veranstalter gegenüber seinem Leistungsträger Flug ab, um die Verbindlichkeit es zugesagten Operatings zu erfüllen? -
Mal ganz ehrlich, Querenburg, viele verstehen doch die Gesetze von Angebot und Nachfrage schon jetzt nicht.
Denn dann würden sie sich z.B. bei der Urlaubsbuchung nicht nach dem billigsten Preis orientieren, sondern sich die Leistungen und deren Verbindlichkeit genauer ansehen und dann das kaufen, was sie eigentlich haben wollen. Zu Angebot und Nachfrage gehört nämlich auch die Prüfung der Ware und ihrer Eigenschaften VOR dem Kauf!Wenn es dann zu spät ist, kommt das Gemecker und die Rechthaber und Prozesshansel bemühen die Gerichte und fordern den Gesetzgeber auf, sie vor ihrer eigenen Blödheit zu schützen. So kann man sich selbst die eigene Freiheit kaputt machen! Wer nämlich alles reguliert haben möchte, darf sich nicht über Einheitsprodukte und mangelnde Individualität wundern oder gar beschweren...
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Klasse Beitrag @ abholl, vor allem die letzten beiden Sätze!
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auch hier haben wir unterschiedliche Auffassungen.
Ich bin Verbraucher, verkaufe keine Reisen und mache mir weder innerhalb noch außerhalb des Forums die Gedanken über die Sorgen und Nöte der RV oder der Fluggesellschaften.
Zunächst also der erste Schritt nämlich die Entscheidung des BGH. Dann erst dann erfolgt der zweite Schritt... über den man derzeit nur spekulieren kann.
so lange ich die Gesetze der Markwirtschaft verstehe, bin ich zufrieden
und finde es einfach nur schade, wenn der eine oder andere hiermit Probleme hat. Mein Wahlspruch lautet "Geiz ist nicht immer geil und billig muss nicht immer preiswert sein".Aber auch zu deinem zweiten Absatz vertrete ich eine andere Aufffasung
Das Bemühen der Gerichte gehört zu den demokratischen Grundrechten eines jeden Bürgers. Und wenn der BGH -egal welche- AGB eines Unternehmens ganz oder teilweise kippt, kann der klagende Bürger nicht blöde sein. Vielmehr muss der Unternehmer mit seinen unangemessenen Bedingungen und Forderungen einfach nur als unverschämt angesehen werden.
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Kurze Gegenfrage, wurde denn der Bürger gezwungen, den Anbieter mit den unverschämten und unangemessenen AGB zu wählen?
Nein!
Und wenn deswegen sich der Großteil entscheidet, passendere Angebote wahrzunehmen, dann reagiert der Markt ganz schnell.Ich bin der Auffassung, wer nicht versteht, welchen Vertrag er im Begriff ist, abzuschliessen und sich nicht darüber schlau machen will, sollte keinen abschliessen dürfen.
Es spricht jeder vom mündigen Verbraucher, aber die meisten tun alles dafür sich selbst zu entmündigen! -
...wieso Gegenfrage? Ich hatte doch keine Frage gestellt!

Aber nun überleg doch noch einmal in aller Ruhe was du da geschrieben hast. Demnach könnten wir die Rechtssprechung und am besten auch gleich die Demokratie in diesem Lande abschaffen.
Der Verbraucher ist mündig, deshalb klagt er ja vor dem BGH.
Gleichwohl akzeptiere ich allerdings deine Auffassung und Meinung.
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@querenburg
Nein, wir haben keine "verschiedenen Auffassungen", du willst nur nicht begreifen, worauf ich mit meinem Einwand hinauswollte.
Ich bin auch Verbraucher und verkaufe keine Reisen, das wurde schon mehrfach klargestellt, und somit ist die Bemerkung auch hinsichtlich dieser Vermutung überflüssig.Letztlich klagt nicht der Verbraucher, sondern der Verband der Verbraucherschützer.
Bei solch komplexen Sachverhalten ist eine gewisse Präzision in den Aussagen hilfreich.
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@kater.kross
Nur kurz zur Info. Eben sind meine Reisepapiere für den anstehenden Urlaub angekommen.
Gebucht habe ich im Juni 12 - also Frühbucher.
Sowohl die Hinflug - als auch die Rückflugzeit ist unverändert.
Und es wurde auch nicht nachträglich ein Zwischensstop eingeschoben und die Airline wurde nicht gewechselt.Es gibt sie also noch die Reisen, die wie gebucht auch durchgeführt werden.

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Edit @querenburg
Ich sehe auch nirgendwo einen Vorschlag, der dazu rät "Rechtsprechung und Demokratie" abzuschaffen?! Ich sehe lediglich einen User querenburg, der die Diskussion permanent polemisiert, Fakten mit Meinungen verwechselt und sich beharrlich weigert, sachliche Vorträge bezüglich ihres Inhaltes zu verstehen ...
:?Bei der Klage dreht es sich um die AGB von Veranstaltern, die der Airlines bleiben unangegriffen. Darum ging´s mir - vor allem im Hinblick auf die hochfliegenden Hoffungen, die einige mit einem Endurteil im Sinne der Kläger zu verbinden scheinen.
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...und diese gar nicht mal so selten.
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Eben - und soviel auch zur "Statistik"!

Bezüglich der Vernetzung:
Es hilft dem Verbraucher nun mal nix, wenn nur der "Verkäufer des Anzugs" reglementiert wird, der "Couturier" hingegen volens weiterschneidern kann ... ??!!

Ganz subjektiv behaupte ich, dass gerade die "Interessensvertreter" ihren Vertretenen gelegentlich den Teufel an den Leib prozessieren, weil vernetztes Denken allzu exotisch erscheint und Prozessfolgen nicht sachlich ermessen werden (von den Vertretenen).
Hingegen vertreten die Interessenvertreter insbesondere das Prinzip medialer Aufmerksamkeit auf ihr (höchst lukratives!) Tun und machen quasi den Bock zum Gärtner - im Sinne des Verbrauchernutzens ...
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Jau, toll ... das ist dann (übrigens "soziale"!) Marktwirtschaft ...
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Hallo,
auch wir haben uns bei der Buchung unserer Türkeireise ab 18.3.-1.4. über die Flugzeiten gefreut.....,Hinflug ab Hannover mit Tuifly 3:20 Uhr....prima,dann haben wir noch den ganzen Tag,dachten wir.....,leider zu früh gefreut,wir wissen bereits,der Hinflug hat sich auf 14:55 Uhr verschoben ;-( Ankunft in Antalya nun abends und bis man im Hotel ist,ist Schlafenszeit!
Nun hoffen wir,dass der Rückflug mit 19:30 Uhr bleibt!!! -
@caline
Das ist aber kein reiserechtlich relevanter Sachverhalt, nicht wahr?
Versteh mich nicht falsch, aber wenn hier jetzt jeder seine Verschiebungen beiträgt, sprengt das vermutlich jeden Rahmen im Sinne der Idee.
Zumal die Betrachtung subjektiv sein dürfte - ich z.B. käme mit ca. 3:20h Schlaf auf dem Buckel im Hotel an und hätte wahrlich alles andere als einen "ganzen Urlaubstag gewonnen" ...
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@caline
wenn Du mit TUI fliegst, hättest Du eine Woche früher wahrscheinlich Pech gehabt, der Flug X3 445 wäre um 08.35Uhr von Antalya nach Hannover gestartet.Vom 01.04.-22.04.2013 startet die Maschine (voraussichtlich) um 19.30Uhr und landet um 22.30Uhr in Hannover, Du findest Deinen Flug etwa unterhalb der Mitte dieses Links,
Gruß Peter
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Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich wieder von dir hier öffentlich "abgeklatscht" werde, bin ich sehr froh, dass meine/unsere Interessen von einem Verbraucherschutzverein vertreten werden. Dieses gilt auch z.B. für unsere Gewerkschaften ohne die der Wohlstand und der soziale Frieden in unserer Gesellschaft und auch die Nutzung eines solchen Forums undenkbar wäre.
Der BGH wird in seinem Urteil nicht ausschließlich den "Anzug des Verkäufers" reglementieren sondern einfach nur "Recht" sprechen. In wie weit der "Couturier" an seinem Anzug dann weiterschneidert, wird von den Verbrauchern sicherlich genau beobachtet.
Und auch die soziale Marktwirtschaft finde ich persönlich toll. Was soll daran auch schlecht sein? Aber auch hier kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Den Sinn der anhängigen Klage haben alle anderen User in diesem Thread verstanden. Wenn du nun der Meinung bist, dass Endurteil bzw. dessen Folgen für die RV, Fluggesellschaften und Verbraucher bereits zu kennen, ist das ja soweit ok und du hast ja deinen warnenden Zeigefinger hierzu auch mehrfach erhoben.
Ob die Hoffnungen der Verbraucher allerdings wirklich "hochfliegend" sind? In denke, die Verbraucher sind mündig, erwachsen und realistisch. Und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Nun noch etwas persönliches:
Weder ich noch jemand anderes hat hier vorgeschlagen "Rechtsprechung und Demokratie" abzuschaffen. Deine Ableitungen und Schlussfolgerungen aus meinen Beiträgen treffen schlichtweg nicht zu. Wenn du mich schon zitierst, dann zitiere mich bitte richtig und reiße die Dinge nicht mit deinem unnachahmlichen populistischen Stil aus dem Zusammenhang. Insofern bist du es hier im Forum die polemisiert und polarisiert und mit deinen z.T. zynischen Bemerkungen das Klima regelrecht vergiftest. Und in der Tat, ich weigere mich beharrlich so etwas zu akzeptieren.