Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Ach vonschmeling - das ist doch quatsch ! Als Handhabe meinst du allen Ernstes, ich muss das teuerere Angebot ja nicht annehmen und kann mich ja wieder auf die Suche begeben ? Zudem wird die Anfechtung schon seine Richtigkeit haben, wenn ich nix vergleichbares finde ? Mehr wie Kopfschütteln fällt mir auf deine Antwort nicht ein !
Wie gesagt - die € 672,00 pro Person/Woche Anfang Juni ist kein Spottpreis; er ist günstig, ja, (weshalb ich gebucht habe) und so auch immer wieder mal zu finden (war ja in der Vergangenheit auch so und 1 Tag nach unserer Buchung war ein ähnlicher Preis über Tui auf eurer Plattform zu finden). Ich habe also ein Angebot angenommen, wurde mir bestätigt und ich habe angezahlt. Und jetzt storniert der Veranstalter. Wie siehts denn aus, wenn ich als Verbraucher nach einer getätigten Buchung feststelle, dass ich mich übernommen habe ?
Naja - lassen wir das. Ich würde mich freuen, wenn sich hier Betroffene melden, die auf irgendeine Art und Weise eine positive Lösung finden konnten oder wie als Verbraucher halt damit leben müssen. -
Hmm ... tut mir aufrichtig leid, aber der "Quatsch" ist nun einmal geltendes Recht, und da kannst du auch mit ganz viel engagiertem Kopfschütteln nur wenig erreichen.
:?
Bei geringen Abweichungen wurde hier schon wiederholt von einem preislichen Einlenken nach Verhandlung berichtet (also "Betroffene mit Resultaten" ) - das wäre ergo auch in deiner Causa noch eine Option gewesen. Durch eine recht öffentliche Beschwerde wird der Verhandlungsspielraum mit dem Vertragsgeber allerdings eher selten erweitert.Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich berfremdlich, dass hier immerzu "eigene Erfahrungen" (auch historische!) über fundierte Sachstandsinformationen gestellt werden.
Nur mal so am Rande bemerkt: In gewissen Bereichen ist ein volkstümliches Übermitteln von Traditionen einfach nicht mehr zeitgemäß! -
@Helmchens, mir geht es wie Dir und ich frage mich gerade, gibt es auchmal Angebote die zu gunsten des Kunden geändert werden. Wenn es auch bloß 50,- Euro sind.

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Das kommt durchaus vor und gar nicht einmal so selten. Wenn man hier auf HC bei einem Angebot für ein Hotel bei einem bestimmten Veranstalter auf "Angebot prüfen" klickt, kann es sein, dass in dem Fenster der Text erscheint: Veranstalter hat den Preis gesenkt. Das können Beträge von ein paar Euro bis hin zu einem hohen zweistelligen Betrag sein - und das pro Person.
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Ich glaube aber nicht, dass ein Veranstalter schonmal 3 Wochen später 250 Euro zurücküberwiesen hat, weils jetzt billiger ist als bei der Buchung ......
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Überweist denn der Media Markt was, wenn drei Tage nach Eurem Vertragsabschluss die Grossbildglotze 500 € billiger ist? Die erzählen aber andererseits bei einem richtigen Schnäppchen aus der Werbung, dass das Angebot bereits vergriffen sei, oder es sich um einen Irrtum handele. Da mault doch auch keiner in öffentlichen Foren....
So gibts immer noch ne Verhandlungsmöglichkeit, wenn man sich ruhig und freundlich mit dem Veranstalter auseinandersetzt.
Und ich hab auch schon Reiseangebote gesehen, wo eine Preisanpassung nach unten versprochen wurde, falls der Preis sinkt. Das ist aber in den niedrigerern Preissegmenten wohl kaum möglich. Passiert aber wohl immer wieder mal bei Vorabbuchungen vor dem Erscheinen des entsprechenden Katalogs.
Das hat aber mit einem Irrtum im Angebot rein gar nichts zu tun.
Und vielleicht kann mir mal einer erklären, wie sich der Verbraucher bei seinem Angebot an den Veranstalter, einen Flug nach XX ins Hotel YY zu buchen irren kann? -
@rumsstein, bei Angebot "prüfen" hat ja praktisch noch keiner zugestimmt.
@Mama62, wenn jemand "heute" für 500,- Euro einen Fernseher kauft, dann war für ihn der Preis ja wohl in Ordnung, denn sonst hätte er ihn nicht gekauft. Wenn der gleiche Fernseher dann später im Angebotsflyer erscheint, kann er sich ja noch einen kaufen. Dein Beispiel hinkt.
@Kourion, das ist ein Beispiel mit dem man was anfangen kann - schön zu wissen.

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@mam62
Beispielsweise, wenn er mundartbedingt das Ziel (fernmündlich) falsch angibt - und statt wie gewünscht nach Porto nach Bordeaux gebucht wird ...

Im Übrigen stimme ich deiner Einschätzung zu - hier im Unterforum hat eine Urlauberin über die gütliche Einigung mit einem Veranstalter berichtet, bei der die Reise immerhin um über 100€ falsch ausgeschrieben war. Man kam ihr entgegen und beließ es beim Preis.
Verhandeln ist also besser als Rumpoltern. :?Prinzipiell geht es hier um den rechtlichen Anspruch auf ein Angebot zum falschen Preis - ein solcher besteht nun mal eben nicht. Zudem handelt es sich nicht um (nachträgliche) Reduzierungen oder Anhebungen sondern um grundsätzlich irrtümliche Preisangaben - das sind verschiedene Sachverhalte.
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rumsstein:
Jeder will natürlich zwei Fernseher hintereinander kaufen - das leuchtet ein
Es soll welche geben, die haben in mehreren Räumen ein TV- Gerät. Wenn das Gerät gut ist, warum nicht.

Genau so gibt es Leute, die fahren eventuell einmal mehr in Urlaub, wenn es sich dabei um ein Angebot handelt.
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Und die Reise hat man auch gebucht, weil der Preis ok schien, warum sollte der Veranstalter bei einer späteren Preissenkung was nachlassen?
Das einzige was hier hinkt ist die Einstellung, dass ein Preisirrtum seitens des Veranstalters irgendetwas mit einer Preissenkung nach erfolgter Buchung zu tun hätte....
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Mam62:
Und die Reise hat man auch gebucht, weil der Preis ok schienBei dem Beispiel, auf das ICH MICH bezog scheinbar nicht.
Wir haben auf Holidaycheck eine Woche Türkei das Sunis Kumköy für 672,00 die Woche/Person für Juni bei Öger entdeckt. Meine Frau ging ins Reisebüro und hat am 23.01. gebucht. Die Bestätigung und Rechnung von Öger kam am 24.01. und die Anzahlung wurde geleistet.
Am 31.01. kam dann das "Standardschreiben" dass die Buchung gem. §119 BGB angefochten wird wegen Eingabefehler etc. blabla. und man uns gerne die Reise für € 850,00 reserviere.
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Der VA bemerkt, dass er sich im Preis geirrt hat, so ist seine erste Willenserklärung hinfällig und weil die beiden Willenserklärungen nicht mehr übereinstimmen, ist der Vertrag gar nicht entstanden. Ob der Urlauber jetzt zu dem höheren Preis buchen will, bleibt ihm ja überlassen.
Wenn Du Dein Auto verkaufst und irrtümlich in der Anzeige den falschen Preis wegen eines verrutschten Kommas erscheint, kann Dich auch keiner zwingen, zu diesem Preis zu verkaufen, selbst wenn der potentielle Käufer schon vor Deiner Tür steht und nach der Besichtigung bereits "kauf ich" gesagt hat,.
Und Dein Fernseherbeispiel hat damit immer noch nix zu tun....
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@Mam62, das Fernsehbeispiel kam von Dir, schon vergessen.

Der VA ... Du redest wie VS - bist Du mit Ihr verwandt.

Ich klinke mich lieber wieder aus, bevor Eure ganzen Freunde kommen und die Geschichte wiedermal in eine Richtung läuft, auf die immer mehr Leute verzichten.

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Wie würdest Du denn einen Veranstalter abkürzen? VE heißt Verpackungseinheit, VT so beginnen manche Fahrzeuge bei der Bahn!
Ja, den Fernseher hab ich gebracht, aber da ging es ja um eine Rückerstattung, nicht um den völlig anderen Fall eines Erklärungsirrtums. Den ja auch der Verbraucher gegebenenfalls einwenden könnte, allerdings halt im gleichen engen Rahmen wie der VA.
Mit VS bin ich nicht verwandt, aber wenn dem so wäre, fühlte ich mich gut, Dich ginge es immer noch einen feuchten Schxxxßdreck an.....
Die Richtung in die es geht? Der einzige der hier immer etwas in eine bestimmte Richtung behauptet, warst doch Du!
Oder soll man jetzt falsche Behauptungen aufstellen, damit die Empörer und Aufreger sich besser fühlen? Dafür ist ein Reiseforum halt doch nicht so ganz das richtige, da wäre vielleicht das "Rächer der Enterbten und Betrogenen Ausheul Forum" besser, ob es aber sinnvolle Hilfe und Information bieten kann, bezweifle ich ganz stark...
