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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HelmchensH Offline
    HelmchensH Offline
    Helmchens
    schrieb am zuletzt editiert von
    #321

    Ach vonschmeling - das ist doch quatsch !  Als Handhabe meinst du allen Ernstes, ich muss das teuerere Angebot ja nicht annehmen und kann mich ja wieder auf die Suche begeben ? Zudem wird die Anfechtung schon seine Richtigkeit haben, wenn ich nix vergleichbares finde ? Mehr wie Kopfschütteln fällt mir auf deine Antwort nicht ein !
    Wie gesagt - die € 672,00 pro Person/Woche Anfang Juni ist kein Spottpreis; er ist günstig, ja, (weshalb ich gebucht habe) und so auch immer wieder mal zu finden (war ja in der Vergangenheit auch so und 1 Tag nach unserer Buchung war ein ähnlicher Preis über Tui auf eurer Plattform zu finden).  Ich habe also ein Angebot angenommen, wurde mir bestätigt und ich habe angezahlt. Und jetzt storniert der Veranstalter. Wie siehts denn aus, wenn ich als Verbraucher nach einer getätigten Buchung feststelle, dass ich mich übernommen habe ?
    Naja - lassen wir das. Ich würde mich freuen, wenn sich hier Betroffene melden, die auf irgendeine Art und Weise eine positive Lösung finden konnten oder wie als Verbraucher halt damit leben müssen.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #322

      Hmm ... tut mir aufrichtig leid, aber der "Quatsch" ist nun einmal geltendes Recht, und da kannst du auch mit ganz viel engagiertem Kopfschütteln nur wenig erreichen.
      :?
      Bei geringen Abweichungen wurde hier schon wiederholt von einem preislichen Einlenken nach Verhandlung berichtet (also "Betroffene mit Resultaten" ) - das wäre ergo auch in deiner Causa noch eine Option gewesen. Durch eine recht öffentliche Beschwerde wird der Verhandlungsspielraum mit dem Vertragsgeber allerdings eher selten erweitert.

      Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich berfremdlich, dass hier immerzu "eigene Erfahrungen"  (auch historische!) über fundierte Sachstandsinformationen gestellt werden.
      Nur mal so am Rande bemerkt: In gewissen Bereichen ist ein volkstümliches Übermitteln von Traditionen einfach nicht mehr zeitgemäß!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HerodotsH Offline
        HerodotsH Offline
        Herodots
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #323

        @Helmchens, mir geht es wie Dir und ich frage mich gerade, gibt es auchmal Angebote die zu gunsten des Kunden geändert werden. Wenn es auch bloß 50,- Euro sind. 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • rumssteinR Offline
          rumssteinR Offline
          rumsstein
          schrieb am zuletzt editiert von
          #324

          Das kommt durchaus vor und gar nicht einmal so selten. Wenn man hier auf HC bei einem Angebot für ein Hotel bei einem bestimmten Veranstalter auf "Angebot prüfen" klickt, kann es sein, dass in dem Fenster der Text erscheint: Veranstalter hat den Preis gesenkt. Das können Beträge von ein paar Euro bis hin zu einem hohen zweistelligen Betrag sein - und das pro Person.

          Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

          (Alexander Freiherr von Humboldt)

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          • Sonnenkind5578S Offline
            Sonnenkind5578S Offline
            Sonnenkind5578
            schrieb am zuletzt editiert von
            #325

            Ich glaube aber nicht, dass ein Veranstalter schonmal 3 Wochen später 250 Euro zurücküberwiesen hat, weils jetzt billiger ist als bei der Buchung ......

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • rumssteinR Offline
              rumssteinR Offline
              rumsstein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #326

              Ich hatte mich auf Herodots Formulierung "(...)Angebote die zu gunsten des Kunden geändert werden" bezogen. Bei bestätigten Buchungen weiß ich es nicht, kann es mir aber nur schwer vorstellen 😉

              Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

              (Alexander Freiherr von Humboldt)

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              • Mam62M Offline
                Mam62M Offline
                Mam62
                schrieb am zuletzt editiert von
                #327

                Überweist denn der Media Markt was, wenn drei Tage nach Eurem Vertragsabschluss die Grossbildglotze 500 € billiger ist? Die erzählen aber andererseits bei einem richtigen Schnäppchen aus der Werbung, dass das Angebot bereits vergriffen sei, oder es sich um einen Irrtum handele. Da mault doch auch keiner in öffentlichen Foren....

                So gibts immer noch ne Verhandlungsmöglichkeit, wenn man sich ruhig und freundlich mit dem Veranstalter auseinandersetzt.

                Und ich hab auch schon Reiseangebote gesehen, wo eine Preisanpassung nach unten versprochen wurde, falls der Preis sinkt. Das ist aber in den niedrigerern Preissegmenten wohl kaum möglich. Passiert aber wohl immer wieder mal bei Vorabbuchungen vor dem Erscheinen des entsprechenden Katalogs.
                Das hat aber mit einem Irrtum im Angebot rein gar nichts zu tun.
                Und vielleicht kann mir mal einer erklären, wie sich der Verbraucher bei seinem Angebot an den Veranstalter, einen Flug nach XX ins Hotel YY zu buchen irren kann?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #328

                  @Herodots
                  Kann tatsächlich mal vorkommen, war allerdings eine einmalige Erfahrung:  😉

                  Monate nach der Buchung senkte das Hotel die Preise und der RV gab die Preissenkung an die Kunden weiter. Waren damals (2010) um die 70 € für 1 Woche / 1 P.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • HerodotsH Offline
                    HerodotsH Offline
                    Herodots
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #329

                    @rumsstein, bei Angebot "prüfen" hat ja praktisch noch keiner zugestimmt.

                    @Mama62, wenn jemand "heute" für 500,- Euro einen Fernseher kauft, dann war für ihn der Preis ja wohl in Ordnung, denn sonst hätte er ihn nicht gekauft. Wenn der gleiche Fernseher dann später im Angebotsflyer erscheint, kann er sich ja noch einen kaufen. Dein Beispiel hinkt.

                    @Kourion, das ist ein Beispiel mit dem man was anfangen kann - schön zu wissen. 😉

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                    • rumssteinR Offline
                      rumssteinR Offline
                      rumsstein
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #330

                      Jeder will natürlich zwei Fernseher hintereinander kaufen - das leuchtet ein 😆

                      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                      (Alexander Freiherr von Humboldt)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #331

                        @mam62
                        Beispielsweise, wenn er mundartbedingt das Ziel (fernmündlich) falsch angibt - und statt wie gewünscht nach Porto nach Bordeaux gebucht wird ...
                        😉
                        Im Übrigen stimme ich deiner Einschätzung zu - hier im Unterforum hat eine Urlauberin über die gütliche Einigung mit einem Veranstalter berichtet, bei der die Reise immerhin um über 100€ falsch ausgeschrieben war. Man kam ihr entgegen und beließ es beim Preis.
                        Verhandeln ist also besser als Rumpoltern. :?

                        Prinzipiell geht es hier um den rechtlichen Anspruch auf ein Angebot zum falschen Preis - ein solcher besteht nun mal eben nicht. Zudem handelt es sich nicht um (nachträgliche) Reduzierungen oder Anhebungen sondern um grundsätzlich irrtümliche Preisangaben - das sind verschiedene Sachverhalte.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HerodotsH Offline
                          HerodotsH Offline
                          Herodots
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #332

                          rumsstein:
                          Jeder will natürlich zwei Fernseher hintereinander kaufen - das leuchtet ein 😆

                          Es soll welche geben, die haben in mehreren Räumen ein TV- Gerät. Wenn das Gerät gut ist, warum nicht. 😉

                          Genau so gibt es Leute, die fahren eventuell einmal mehr in Urlaub, wenn es sich dabei um ein Angebot handelt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
                            Mam62M Offline
                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #333

                            Und die Reise hat man auch gebucht, weil der Preis ok schien, warum sollte der Veranstalter bei einer späteren Preissenkung was nachlassen?

                            Das einzige was hier hinkt ist die Einstellung, dass ein Preisirrtum seitens des Veranstalters irgendetwas mit einer Preissenkung nach erfolgter Buchung zu tun hätte....

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #334

                              @vs und @Mam
                              Natürlich hat nachträglicher Preisnachlass nichts mit dem Threadthema zu tun.

                              Ich hab's nur erwähnt, da @ Herodots die Frage allgemein (gibt ein RV auch mal was zurück) in den Raum gestellt hat.  😉

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HerodotsH Offline
                                HerodotsH Offline
                                Herodots
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #335

                                Mam62:
                                Und die Reise hat man auch gebucht, weil der Preis ok schien

                                Bei dem Beispiel, auf das ICH MICH bezog scheinbar nicht.

                                Wir haben auf Holidaycheck eine Woche Türkei das Sunis Kumköy für 672,00 die Woche/Person für Juni bei Öger entdeckt. Meine Frau ging ins Reisebüro und hat am 23.01. gebucht. Die Bestätigung und Rechnung von Öger kam am 24.01. und die Anzahlung wurde geleistet.

                                Am 31.01. kam dann das "Standardschreiben" dass die Buchung gem. §119 BGB angefochten wird wegen Eingabefehler etc. blabla. und man uns gerne die Reise für € 850,00 reserviere.

                                Hotel aus diesem Beitrag
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                                • Mam62M Offline
                                  Mam62M Offline
                                  Mam62
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #336

                                  Der VA bemerkt, dass er sich im Preis geirrt hat, so ist seine erste Willenserklärung hinfällig und weil die beiden Willenserklärungen nicht mehr übereinstimmen, ist der Vertrag gar nicht entstanden. Ob der Urlauber jetzt zu dem höheren Preis buchen will, bleibt ihm ja überlassen.

                                  Wenn Du Dein Auto verkaufst und irrtümlich in der Anzeige den falschen Preis wegen eines verrutschten Kommas erscheint, kann Dich auch keiner zwingen, zu diesem Preis zu verkaufen, selbst wenn der potentielle Käufer schon vor  Deiner Tür steht und nach der Besichtigung bereits "kauf ich" gesagt hat,.

                                  Und Dein Fernseherbeispiel hat damit immer noch nix zu tun....

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #337

                                    Genau so verhält es sich und sind die Alternativen Verzicht oder Latzen.

                                    @Kourion
                                    Ich hab dein Motiv wohl verstanden, der ein oder andere User aber scheinbar nicht - daher mein Hinweis zur Sache.
                                    😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • HerodotsH Offline
                                      HerodotsH Offline
                                      Herodots
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #338

                                      @Mam62, das Fernsehbeispiel kam von Dir, schon vergessen. 😉

                                      Der VA ... Du redest wie VS - bist Du mit Ihr verwandt.  ❓

                                      Ich klinke mich lieber wieder aus, bevor Eure ganzen Freunde kommen und die Geschichte wiedermal in eine Richtung läuft, auf die immer mehr Leute verzichten.  😛

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        curiosus
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #339

                                        ...oh, wird mal wieder Feuer gelegt? 😱

                                        Herodots, lies Dir bitte noch einmal die Forenregeln/Netiquette hier durch und vor allem: Halte Dich an diese!
                                        Persönliche Kommentierungen und Provokationen haben im Forum nichts zu suchen!

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                                        • Mam62M Offline
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                                          Mam62
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                                          #340

                                          Wie würdest Du denn einen Veranstalter abkürzen? VE heißt Verpackungseinheit, VT so beginnen manche Fahrzeuge bei der Bahn!

                                          Ja, den Fernseher hab ich gebracht, aber da ging es ja um eine Rückerstattung, nicht um den völlig anderen Fall eines Erklärungsirrtums. Den ja auch der Verbraucher gegebenenfalls einwenden könnte, allerdings halt im gleichen engen Rahmen wie der VA.

                                          Mit VS bin ich nicht verwandt, aber wenn dem so wäre, fühlte ich mich gut, Dich ginge es immer noch einen feuchten Schxxxßdreck an.....

                                          Die Richtung in die es geht?  Der einzige der hier immer etwas in eine bestimmte Richtung behauptet, warst doch Du!

                                          Oder soll man jetzt falsche Behauptungen aufstellen, damit die Empörer und Aufreger sich besser fühlen? Dafür ist ein Reiseforum halt doch nicht so ganz das richtige, da wäre vielleicht das "Rächer der Enterbten und Betrogenen Ausheul Forum" besser, ob es aber sinnvolle Hilfe und Information bieten kann, bezweifle ich ganz stark...

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