Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Ich möchte im Zusammenhang mit dem Threadthema auch noch erwähnen, dass es sich ja nicht immer nur um Preiserhöhungen bei einer irrtümlichen Preiseingabe handelt.
So waren auf der Website eines anderen Reiseportals mal Angebote zu 6049, 6099 €, usw. zu finden - über mehrere Seiten hinweg. Der Fehlerteufel lag in der zusätzlichen Null.
OK, ich geh mal davon aus, das hat niemand gebucht.
Aber - das gibt es halt ebenfalls. 
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Zum Thema Schadenersatz habe ich hier bisher nichts gelesen.
§122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
(1) Ist eine Willenserklärung nach 118 nichtig oder auf Grund der 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).Die Frage ist, was ist bei einer angefochtenen Reisebuchung der Schaden, den man erleidet? Meiner Meinung nach die Differenz zwischen dem angefochtenen Preis und dem neuen. Aber vermutlich ist das juristisch anders, sonst würde man ja (indirekt) doch nur den ursprünglich vereinbarten Preis bezahlen.
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Welcher Schaden entsteht denn dadurch, dass der Reisende auf die Gültigkeit vertraut hat? Seine evtl bereits geleistete Anzahlung bekommt er zurück.
Hat er sich Kleidung gekauft, kann er die ja auch auf einer anderen (teureren oder billigeren) Reise tragen. Genau so Sonnencreme, Schwimmflossen, etc.. Diese Dinge sind ja zur Durchführung der Reise nicht notwendig.
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Für die "Bezifferung" des Schadens kommt es meiner Meinung durchaus auf den Zeitpunkt der Stornierung an.
Allerdings bedarf es dann auch den entstandenen Schaden nachzuweisen, z.B. durch eine bereits getätigte Parkplatzbuchung, Zugtickets etc. oder einen bereits gebuchten Hotelaufenthalt (im Falle einer nur-Flug-Stornierung). -
Wenn die Anfechtung nur wenige Tage nach der Buchung ausgesprochen wird, sehe ich das relativ entspannt. Ist zwar ärgerlich, aber ich kann mir ja unter allen sonstigen Angeboten etwas Passendes raussuchen. Aber wenn ich z.B. Anfang November eine Reise für den Mai buche und diese wird dann im April angefochten, dann sieht es anders aus. Zu diesem Zeitpunkt noch eine andere Reise zu einem "akzeptablen" Preis zu finden, ist schlicht unmöglich. Das wäre für mich der Schaden: die Differenz der Reisepreise bei Buchung im November und bei Buchung im April.
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Das wird aber keinesfalls hinhauen, weil die zweite Buchung ja mit der ersten, nichtigen ja reineweg gar nichts zu tun hat.
In so einem Fall muss nur der Zustand hergestellt werden, der vor dem nichtigen Vertragsabschluss bestand. Also keine Verpflichtung zur Reiseleistung und keine Verpflichtung zur Zahlung. Als ob nie ein Vertrag geschlossen worden wäre.
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Hallo Roland4,
ich bin keine Rechtsexpertin, aber habe durchaus einige "Reisefälle" mit meinem Anwalt besprochen. Daher kenne ich mich ein wenig aus
Falls man den Schaden darin sieht, dass man nach der Stornierung kein vergleichbares Reiseangebot mehr erhält, wird man das sicherlich nachweisen müssen.
Das heißt, man müsste sich täglich alle vergleichbaren Angebote ausdrucken, um wirklich dies zu beweisen! Das ist schier unmöglich, meiner Meinung nach. -
Na, wenn die Gesetze und die Rechtssprechung immer nach dem Empfinden des Verbrauchers gehen würden, dann wären unsere Gerichte noch überlasteter und so manches noch unübersichtlicher für den Konsumenten.
Vielleicht wäre es aber hilfreich, wenn sich mehr Verbraucher mal wirklich als mündig erwiesen und sich vorher informierten, über das was einen Vertrag ausmacht und was die Konsequenzen aus ihren Vertragsschlüssen sein könnten. Und nicht immer nur auf ihrer falschen Vermutung und meist völlig überzogenen Erwartung - selbstverständlich immer nur dann wenn es um ihren eigenen Vorteil geht - beharrten....
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Roland4:
Aber wenn ich z.B. Anfang November eine Reise für den Mai buche und diese wird dann im April angefochten, dann sieht es anders aus.Unabhängig vom Schadensersatz: Meines Erachtens stellt sich bei o. g. zeitl. Abläufen auch die Frage, ob der RV nach § 121 den Vertrag "unverzüglich" angefochten hat...

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Es gibt aber kein Recht auf ein vergleichbares Reiseangebot. Das ist eben ein mittelbarer "Schaden", wenn man es überhaupt so bezeichnen möchte.
Setzt Euch doch einfach mal auf die andere Seite. Nehmen wir das Autobeispiel nochmal. Da hat einer irrtümlich das Komma falsch gesetzt und nun sollt Ihr Euren 20.000 Euro Oldtimer für 200 verkaufen? Und? Würdet Ihr?
Oder wenn Ihr eine Anonce drin habt, ein Interessant ruft an und der Wagen in der Zwischenzeit vom Hausdach des Nachbarn getroffen wurde? Würdet Ihr dem Käufer ein anderes, evtl teureres Autor kaufen? Na? Was ist mit seinem Empfinden? -
Stell ich mir noch schwieriger vor, nachzuweisen, dass er den Fehler bereits früher erkannt hat oder erkennen hätte müssen.
Das dürfte mehr Geld verschlingen als der Aufpreis für die Reise. Und es dürfte auch einiges an Zeit ins Land gehen....
Du verkaufst also Dein Auto nach vier Monaten für 200 €. Ja?
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Klar hinkt er, weil Du sicher nicht 1000e von Autos jede Woche verkaufst und Dich dazu automatisierter Prozesse zur Erstellung von Angeboten, Bestätigungen und zur Zahlungsabwicklung bedienst. Und genau daher kann so ein Fehler lange unentdeckt bleiben, weil der Computer eben nur vergleichen kann, ob der Herr Roland denn auch den Preis bezahlt hat, der im System vorgegeben ist.
Meine Frage ging aber dahin, ob Du, wenn sich erst nach 4 Monaten überhaupt ein Interessent melden würde, auch zu 200 € verkaufen würdest, weil Du den Fehler möglicherweise erst dann erkennen kannst....