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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Tara UlrikeT Offline
    Tara UlrikeT Offline
    Tara Ulrike
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1101

    Dann möchte ich gerne mal so ein Hotel buchen, wo ich am Tag 1,50€ für Allinkl. zahle, wenn ich die Preise sehe für Übernachtung und Frühstück, bzw Halbpension oder Allinkl, sind die Sprünge schon gewaltig und sicher viel höher als 1,50@ am Tag. Für mich ist das ganz einfach Bauernfängerei und sonst nichts, ansonsten kann man ja auch die Flugzeiten eintragen, wenn sie fest und sicher sind.

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    • Tara UlrikeT Offline
      Tara UlrikeT Offline
      Tara Ulrike
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1102

      Lach, leider habe ich das noch nie gehört, das sich mal ein Flug zu Gunsten des Passagiers ändert. Ich habe im November 2012 einen Flug für 1h ab Köln Gebucht mit einer Renommierten Fluggesellschaft, und wie ist es gekommen, Flug wurde von Köln nach Düsseldorf verlegt und von 1h auf 7h und von einer renommierten Fluggesellschft konnte auch nicht gerade die Rede sein bei German Sky.
      Und in meinen Augen hat sich der RV nicht an dem gehalten, was er Angeboten hat, wie schon geschrieben, hätte ich um diese Uhrzeit günstiger Fliegen können. Und ja, ich bin gerne bereit etwas mehr zu Zahlen, wenn ich dadurch einen Tag mehr habe und kann darum auch verstehen, das ein Flug in den Frühen morgenstunden etwas mehr kostet als am Nachmittag.

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      • abhollA Offline
        abhollA Offline
        abholl
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1103

        Was Du dafür zahlst und was der Wareneinsatz für zwei Mahlzeiten im AI das Hotel kostet, sind zwei Paar Schuhe. Den Hauptanteil bei AI machen die Getränke und der nötige Personaleinsatz aus und die nicht ganztägige Nutzung am An- und Abreisetag ist einkalkuliert, aber auch das wird Dich nicht überzeugen...

        Da bucht man also das teurere Angebot, um eventuell (ist ja nicht gesagt, dass man es ohne Zahlung noch nach Checkout nutzen kann) 8 Stunden länger das AI nutzen zu können, hast schon mal ausgerechnet, was Dich die Stunde gekostet hat, da würd ich mich auch bei pünktlichster Abreise gewaltig in den Allerwertesten beissen..... Wenns nicht so viel war, dann versteh ich den Aufstand noch weniger!

        Man könnte sich das Leben auch einfach machen und nicht versuchen, den allerletzten Cent aus allem rauszuquetschen versuchen, das günstigere Angebot buchen, sich klarmachen, dass Reisetage keine Urlaubstage sind und allgemein sehr entspannt den Urlaub geniessen...

        Aber ich sehe, Du willst es gar nicht verstehen und empfehle für die Zukunft, doch die Leistungen selber zusammenzustellen, mit dem Hotel einen Preis für die spätere Ankunft zu verhandeln und einen Privatjet zu buchen, der genau zur gewünschten Minute starten kann (oder könnte, wenn es denn die Slots, das Wetter und das Portemonnaie zulassen).

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        • abhollA Offline
          abhollA Offline
          abholl
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1104

          Was ist denn "zu Gunsten" des Passagiers? Gibts "den Passagier" überhaupt?

          Das muss ja nicht für jeden der frühe Abflug und der späte Rückflug sein. Ich hab bisher bei wirklich vielen Reisen erst eine Flugzeitenverschiebung > 10 Minuten gehabt. Und die war bei einem Türkeiflug von nachmittags um 14 Uhr nochwas auf morgens 5:50. Für mich total ätzend!

          Oder frag doch mal den Herrn, der hier die Tage von einer Verschiebung der Zeit vom späten Nachmittag auf den Mittag schrieb, was zu einem Konflikt mit den Arbeitszeiten seiner Frau führte....

          Sieh Dir mal Flugpreise an, Tagesrandzeiten wie z.B. ganz früh und spät abends sind bei den meisten deutlich billiger, also auch kein Argument.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1105

            @Ferienwohnung Haus Rosen
            Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, du solltest mit Vorwürfen in Richtung betrügerischer Machenschaften vielleicht etwas zurückhaltender verfahren.
            😱

            Der Veranstalter hat dir gem. seinen AGB folgendes angeboten:
            Flugreise CGN - HRG und zurück am Tag X. Genau das bekommst du auch geliefert und diese Milchmädchenrechnung mit den "unterschlagenen 2 Mahlzeiten" ist leider vollkommen abwegig.
            Der vertraglich zugesicherte Umfang deiner Reise ist also voll und ganz erfüllt - hier von "Betrug" zu schwadronieren ist zumindest reichlich unangemessen ...
            :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Tara UlrikeT Offline
              Tara UlrikeT Offline
              Tara Ulrike
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1106

              Es geht nicht darum, das ich noch weitere zwei Mahlzeiten haben möchte, es geht ums Prinzip, es ist ja keine Ausnahme, das der Flug verschoben wird,um das geht es doch. Nur schade ist, das RV und auch Airlines durch Menschen die so was für OK halten noch bestärkt werden solche Machenschaften beizuhalten. Naja, aber der Trend geht nun mal dazu über, die Menschen immer mehr hinters Licht zu Führen, sie Lebensmittelskandale, da kann man ja dann auch sagen, ist doch alles Okt, du hast doch dein Hackfleisch, ob nun Rind oder Pferdefleisch ist egal, du hast dein Gehacktes.Sollten dann doch gleich alle machen, am besten zieht die Autoindustrie gleich nach, und lässt sich Dinge bezahlen, die nicht oder in berbilligtere Form als man Bestellt hat im Auto sind.

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              • abhollA Offline
                abhollA Offline
                abholl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1107

                Ein letztes Mal, glaubst Du wirklich, der Veranstalter zahlt jetzt 200 € weniger für Deinen Flug, weil die Fluggesellschaft (aus welchen Gründen auch immer) die Abflugzeit geändert hat? Oder glaubst Du er treibt Personalaufwand, um festzustellen, wer später im Hotel ankommt und verlangt dann vom Hotel ne Pauschale von 4,73 zurück?

                Nicht wirklich, oder?

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                • tina1312T Offline
                  tina1312T Offline
                  tina1312
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1108

                  😄 Ich glaube, egal was man schreibt: Ferienwohnung Haus Rosen hat ihre / seine Meinung und was anderes zählt eh nicht 😉

                  Wenn man pauschal reist, nimmt man eben solche Unwägbarkeiten hin oder bucht separat und ist vielleicht auf der sicheren Seite was Flugzeiten betrifft.

                  Vielleicht würde es besser sein, liebe/r Ferienwohnung Haus Rosen, mal etwas cool zu bleiben und sich einfach auf den Urlaub zu freuen???!!!

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                  • dagroweD Offline
                    dagroweD Offline
                    dagrowe
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1109

                    Wir fliegen am 12.4. von Düsseldorf nach Hurghada um 11.45h Ankunft 16.30h. Es gibt am gleichen Tag noch einen Flug morgens um 7.50h. Wir haben uns bewusst für den Flug um 11.45h entschieden, weil auch wir keine Lust haben, morgens um 6 am Flughafen zu sein.  Wenn ich jetzt diese Flüge einzeln gebucht hätte, ist der Mittagsflug wesentlich teurer als der Flug morgens. Natürlich  wäre es auch möglich gewesen, dass sich bei uns die Flugzeiten verschoben hätten. In diesem Fall zu unserem Ungunsten nach vorne, andere hätte das sicherlich gefreut. Dann hätten wir, da all inclusive Urlaub, ein zusätzliches Mittagessen gehabt mit Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Ich glaube nicht, dass dann das Hotel dem RV diese zusätzlichen Mahlzeiten in Rechnung setzt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1110

                      @FHR
                      Hier wurde schon unzählige Male erläutert, welche Ansprüche im Rahmen einer Pauschalreise gestellt werden können und welche eben nicht (zum Beispiel eine bestimmte Abflugzeit).
                      Entgegen deiner Einschätzung, dass keiner sich dagegen wehren würde, prozessiert der Verbraucherschutz schon geraume Zeit um mehr Transparenz für die Buchenden.

                      Was das nun jedoch mit Pferdefleisch, Autos und hinters Licht führen zu tun haben soll, ist mir schleierhaft.

                      Du kannst nicht Äpfel mit Rüben vergleichen und daraus eine "Ungerechtigkeit" konstruieren, noch viel weniger gar einen Betrug.
                      😱 :?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • viaje09V Offline
                        viaje09V Offline
                        viaje09
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1111

                        Kürzlich gab es ein Urteil des OLG Celle, dass Reiseveranstalter die Abflugszeiten einzuhalten haben, s. http://www.focus.de/reisen/flug/urteil-pro-reisende-veranstalter-muessen-abflugzeiten-einhalten_aid_917989.html oder http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=112759&_psmand=54. Leider ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, aber der BGH wird ja hoffentlich bald entscheiden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1112

                          Ja toll, und?

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • abhollA Offline
                            abhollA Offline
                            abholl
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1113

                            Viaje,

                            dann solltest Du nochmal das Urteil lesen und den Sachverhalt, den Ferienwohnung geschildert hat. Auch die diversen Posts wären aufschlussreich, wenn man sie lesen und verstehen wollte.
                            Es hat nämlich in diesem Fall nicht der Veranstalter die Abflugzeit geändert, die Flugnummer ist ja die selbe geblieben, sondern die Airline.
                            Im Urteil steht auch etwas von einem triftigen Grund. Der wäre bei einer Flugänderung der Airline ebenfalls gegeben.

                            Leider machen die Verbrauchervertreter darauf nur ungern aufmerksam und lassen sich für die vermeintliche Rettung der Reisenden vor der Willkür der bösen Touristiker feiern. In Wirklichkeit haben die Herrschaften auch nur ein einziges Ziel, nämlich ihre Pöstchen zu sichern.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1114

                              @viaje09
                              Abgesehen davon, dass das Urteil hier schon x-mal verlinkt und auch ausgiebig diskutiert wurde:
                              Wie @abholl rät - einfach mal lesen, verstehen und dann erst die Retter feiern! 😉
                              Selbst ein rechtskräftiges Urteil hätte nämlich auf das zuletzt vorgetragene Ärgernis keinen Einfluss, in ihren AGB behalten die Airlines sich ebenfalls Änderungen/ Anpassungen vor, wenn auch mit wesentlich weniger weit gefassten Duldungsspielräumen.

                              @dagrowe
                              Danke übrigens für deine Darstellung!
                              Es ist in der Tat so, dass viele Fluggäste spätere Abreisen als komfortabler empfinden.
                              Das spiegelt sich z.T. auch in der Preisgestaltung im EPV der Airlines wieder, wo die ganz zeitigen Dispatches oft preiswerter angeboten werden.
                              Gelegentlich glaube ich, dass durch die "Urlaubszeitoptimierer" ein etwas schiefes Bild der tatsächlichen Begehrlichkeiten entsteht. Es ist nicht jedermanns Sache, in tiefster Nacht an den Check-In zu taumeln und womöglich von 9 bis 15 Uhr vor Ort auf sein Zimmer zu warten. Zudem bin ich sicher, dass es die umgekehrte Verlegung von mittel auf ganz früh genauso häufig gibt - nur mit einem deutlich geringeren Beschwerdenpotenzial.
                              :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • von SonnentauV Offline
                                von SonnentauV Offline
                                von Sonnentau
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1115

                                Es wird immer über die negative Veränderung der Flugzeiten berichtet, hier mal ne positive! 😆  
                                Unsere Flugzeiten wurden von Düsseldorf nach Mallorca im Juli Hinflug 3 Std. vorverlegt auf 8.40 Uhr und der Rückflug nur eine Stunde vorverlegt auf 13.45 Uhr. Super Zeiten, und das beste(!) auch von Germanwings(4U) auf Lufthansaflüge(LH).
                                Also kann es auch mal positiv sein , wenn die Flugzeiten und Fluggesellschaften vom Reiseveranstalter geändert werden. 😆

                                <<< Leben ist zeichnen ohne zu radieren ! >>>

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • nate1N Offline
                                  nate1N Offline
                                  nate1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1116

                                  Freu dich nicht zu früh. Da es bis Juli ja noch eine Weile hin ist, kann durchaus noch eine Änderung von Flugzeiten zu deinen Ungunsten stattfinden. Und ob Lufthansa unbedingt besser ist als Germanwings sei dahin gestellt. 😉

                                  "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sommerlaune25S Offline
                                    sommerlaune25S Offline
                                    sommerlaune25
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1117

                                    Hallo alle Miteinander,

                                    ich wurde vom Administrator freundlich darauf verwiesen, hier meine Erfahrungen zu schildern. Hatte sie versehentlich an der falschen Stelle gepostet. Nun also..

                                    Mein Flug von Frankfurt nach Ägypten wurde gestrichen, sodass ich einen anderen Flug mit einer anderen Maschine 2,5h später nehmen musste.
                                    Da mir mein Anwalt gesagt hat, dass ich Anspruch auf Entschädigung habe, dies aber nicht zu 100% gewährleistet ist, habe ich mich an eine Verbraucherschutz-Agentur gewandt, die sich auf Flug und Reise-Recht spezialisiert hat. Für den Fall, dass ich den Prozess verliere, enstehen für mich keine Kosten. Für den Fall dass ich gewinne muss ich ein Viertel meiner Aufwandsentschädigung an die Agentur abgeben, habe aber keinen Papierkram und nichts am Hut.

                                    Warte gespannt auf das Ergebnis..

                                    Würde mich freuen, wenn in der Zwischenzeit andere von Ihren Erfahrungen berichten können.

                                    Viele Grüße

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Offline
                                      KourionK Offline
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1118

                                      @sommerlaune
                                      Hi,
                                      falls es sich um eine Pauschalreise handelt:
                                      Bei Pauschalreisen sind Flugzeiten voraussichtliche Zeiten, die sich nach der Buchung ändern können. Und 2,5 Std. später werden gewiss auch als "zumutbar" betrachtet. 😉

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1119

                                        @sommerlaune
                                        Auf den Ausgang der Sache bin ich allerdings auch gespannt ... 😉

                                        Inzwischen wäre es hilfreich zu wissen, mit welchem Argument der Anwalt deinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen möchte - kannst du darüber Aufschluss geben?
                                        Nach gängiger Rechtsauffassung besteht weder bei einem im Rahmen einer Pauschalreise noch im EPV der Airline direkt gebuchten Mittelstreckenflug ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Verschiebung oder Verspätung von weniger als 3h.
                                        Es wäre überaus spannend zu erfahren wie dieser in deinem Fall begründet wurde ...
                                        ❓

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • MühlengeistM Offline
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                                          Mühlengeist
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1120

                                          Wir haben jetzt auch die ersten Änderungen rein: Hin- und Rückflug sind jeweils um 13 Stunden vorverlegt also hei   sst es wegen einem zusätzlichen Urlaubstag betteln (mein Mann kommt Freitas immer 14.00 Uhr von Montage - dafür gehts in der Woche länger abends, und Hinflug sollte 22.00 Uhr sein, und da immer nur Sa-Sa Urlaub genehmigt wird.......) zum Hinflug, und beim Rückflug quasi keine Nachtruhe. Ich plane ja schon immer 6 h Flugverspätung ein, aber 13 h ist schon heftig.

                                          Na vielleicht ändert es sich noch mal, mich ärgerts nur, weil wir es nur durch Zufall und dann konkrete Nachfrage beim Veranstalter erfahren haben.

                                          Birgit

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