Flugzeitänderung vor der Reise
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Ja wo sind nun meine Rechte. Wir fiegen diesen Sonntag 14.9.2014 in die Türkei und am 21.9.2014 wieder zurück. Wir haben bewusst 2 unterschiedliche Ab- und Ankunfts Flughäfen gewählt wegen den Reisezeiten.
Nun erhalte ich gestern von meinem Reisebüro die Mitteilung dass der Rückflug am 21.9. nicht um 15.15 sondern erst um 20 Uhr los geht und dann noch mit einer anderen Airline.
Das heisst für uns wir werden Sonntag Abend nicht vor 23.30h zu Hause sein und sollten am nächsten jedoch zur Arbeit gehen. Also diese eine Woche Erholung ist ja dann gerade wieder futsch. Oder ich muss nun fast gezwungernermassen noch einen zusätzlichen Urlaubstag nehhmenDesweiteren muss ich ja nun auch im Hotel noch einen Late Check Out verlangen und hoffen dass ich Ihn bekomme.
In einem Urteil dass ich gefunde habe stand drin dass so etwas 2 Wochen im voraus mitgeteilt werden muss. Bei mir sind es gerade mal 11 Tage. -
Holginho:
Welche Rechte "vermisst" Du? Du hast genau das bekommen, was Du (im Rahmen und unter Berücksichtigung der Leistunsausschreibung, der AGB und nach geltendem Recht) gebucht hast.Hast Du richtig gelesen. 11 Tage vor Flug ist das rechtens.? Wer bezahlt den Late Check Out im Hotel. Und um 23 Uhr gibt es nicht unbedingt sehr viele öffentliche Verkehrsmittel, also muss ich auch noch einen Fahrer organisieren etc.
Das sind ein paar Unzumutbarkeiten. Die Airlines und Veranstalter erlauben sich schon einiges.
P.S. Ich habe angerufen und reklamiert. Grund war das Kontingent, was geht mich das an. Schlussendlich bin ich nun wieder auf dem Flug den ich wollte.
Hätte ich dies nicht erhalten, hätte ich einen Art Entschädigung erwartet, zbsp. den Late Check out übernehmen. -
Du musst doch nicht unbedingt einen Late-Check-out haben. Und er muss auch nicht unbedingt etwas kosten.
Wenn der Flieger um 20:00 geht, wirst Du je nach Entfernung zum Flughafen um 16:00 abgeholt, oder sogar früher. Dann kannst Du das Zimmer ja auch nicht erst um 16:00 verlassen sondern wirst früher auschecken. Manche Hotels bieten Möglichkeiten zum Duschen und Umziehen, Gepäckaufbewahrung dürfte ebenfalls kein Thema sein. Die Verschiebung um ein paar Stunden sind hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Es handelt sich ja nicht um einen halben oder ganzen Tag. Das ist halt das Risiko einer Pauschalreise. Selbst bei einem einzeln gebuchten Flug müsstest Du das hinnehmen.
Um 23:30 zu Hause reicht doch für den ersten Arbeitstag. Da seid ihr bestimmt bei manchen Festen oder aus dem Kino auch erst zu Hause. Man könnte natürlich seinen Urlaub auch so planen, dass man nach der Ankunft immer noch ein oder zwei Tage frei hat.
Dass so die Erholung futsch ist, hängt nur mit der eigenen Einstellung zusammen.
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bglana:
Hätte ich dies nicht erhalten, hätte ich einen Art Entschädigung erwartet, zbsp. den Late Check out übernehmen.... und wärst damit auf der Nase gelandet, weil es weder "unrecht" noch "unzumutbar" ist, eine solche Änderung vorzunehmen.
I.e. du bist zu keinerlei Ansprüchen ermächtigt. -
Mama62
Dies ist immer alles eine Ansichtssache. Aber wenn ich schon nur eine Woche in den Urlaub gehe, dann will ich auch Erholung und nicht Stress. Altersmässig auch nicht mehr die jüngsten also Kino und so ähnlich, ja aber nicht am Sonntag
.Ja diese Pauschalreisen haben es halt in sich. Aber auch die Linienflüge werden gecancelt und umgebucht bis zum geht nicht mehr.
Wir sind 2-3 mal im Jahr im Urlaub sowie auch geschäftlich am Fliegen. Ich weiss von was ich rede.
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vonschmeling:
bglana:
Hätte ich dies nicht erhalten, hätte ich einen Art Entschädigung erwartet, zbsp. den Late Check out übernehmen.
... und wärst damit auf der Nase gelandet, weil es weder "unrecht" noch "unzumutbar" ist, eine solche Änderung vorzunehmen.
I.e. du bist zu keinerlei Ansprüchen ermächtigt.Bist Du Reiseexpertin? Deinen Comments entsprechend vielleicht ja?
a)Ich habe für diese Flüge mehr bezahlt da ich von 2 verschiedenen Flughäfen genau wegen diesen Zeiten abfliegen wollte.
b) Wir wurden wegen dem Veranstalter Kontingent umgebucht, sprich nicht nur die Zeiten sondern auch auf eine andere Gesellschaft.
c) Würden wir nun von viel Geld reden, würde ich meinen Rechtsschut mal auf diese Sache ansetzen? -
mk116:
bglana:
Aber auch die Linienflüge werden gecancelt und umgebucht bis zum geht nicht mehr.Diese Aussage ist Unsinn!NEIN meinl lieber ist es nicht. Bereits das 2te mal dass mireine US Airlines die Flüge gecancelt hat, letztes Mal im August mit der Aussage wir fliegen Phladelphia im Winter nicht mehr an. Buchen und bezahlen konnte ich aber das ganze im Juli. Und diesen April hatte ich eine ähnliche Situation: Sorry wir fliegen Fort Lauderdale nicht mehr direkt von New York an, sie können über Dallas kehren.
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zu a)
...was grundsätzlich niemanden daran hindert hier Änderungen vorzunehmen (im Rahmen der von Dir akzeptierten AGB und Leistungsbeschreibungen und aktuell geltendem Recht). Flugzeiten etc. sind voraussichtlich und können geändert werden.zu b)
...auch das ist durchaus statthaft.zu c)
...mach mal
...und teile uns das "Ergebnis" (und/oder deren Reaktion) mit 
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Flugzeitenänderungen, Flug-Vorverlegungsind bis zu 2 Wochen vor Abflug ohne Entschädigung erlaubt. In den Prospekten stehen für den Reisenden optimale aber "unverbindliche" Flugzeiten, aber kurz vor dem Reisetermin werden die Flüge in die Randzeiten verschoben. Das ist die Reise-Wirklichkeit.
10. September einen Flug am 21. September betreffend sind keine 2 Wochen
Die AGB-Klauseln eines Reise-veranstalters "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen." und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam, da sie gegen den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 307 Abs. 2 BGB verstößt. Zu beanstanden ist auch, wenn Reiseveranstalter überhaupt keine Angaben zu Flugzeiten machen. (BGH 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Vorinstanz: OLG Celle 07.02.2013, 11 U 82/12).Wenn in der Reisebestätigung auf mögliche Änderungen von Flugzeiten hingewiesen wird, ist das Abflugdatum und die Flugzeiten auf dem zugesandten Flugticket verbindlich /AG München 03.05.2013 - 281 C 3666/13 -).
Habe ich bekommen, also verbindlich gemäss obiger Aussage -
Was Du, wie viele übersehen hast, ist der wichtige Grund.
Und mit dem kann der RV sehr wohl die Flüge ändern. Notfalls auch noch 2 Stunden vor Abflug.
Ausserdem sind ein paar Stunden Abweichung nicht relevant, auch nicht nach dem BGH Urteil.Gründlich lesen hilft auch bei diesem gefeierten Urteil sehr...