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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bglanaB Offline
    bglanaB Offline
    bglana
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2221

    Ja wo sind nun meine Rechte. Wir fiegen diesen Sonntag 14.9.2014 in die Türkei und am 21.9.2014 wieder zurück. Wir haben bewusst 2 unterschiedliche Ab- und Ankunfts Flughäfen gewählt wegen den Reisezeiten.
     
    Nun erhalte ich gestern von meinem Reisebüro die Mitteilung dass der Rückflug am 21.9. nicht um 15.15 sondern erst um 20 Uhr los geht und dann noch mit einer anderen Airline.
     
    Das heisst für uns wir werden Sonntag Abend nicht vor 23.30h zu Hause sein und sollten am nächsten jedoch zur Arbeit gehen. Also diese eine Woche Erholung ist ja dann gerade wieder futsch. Oder ich muss nun fast gezwungernermassen noch einen zusätzlichen Urlaubstag nehhmen

    Desweiteren muss ich ja nun auch im Hotel noch einen Late Check Out verlangen und hoffen dass ich Ihn bekomme.
     
    In einem Urteil dass ich gefunde habe stand drin dass so etwas 2 Wochen im voraus mitgeteilt werden muss. Bei mir sind es gerade mal 11 Tage.

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2222

      Welche Rechte "vermisst" Du? Du hast genau das bekommen, was Du (im Rahmen und unter Berücksichtigung der Leistunsausschreibung, der AGB und nach geltendem Recht) gebucht hast.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • bglanaB Offline
        bglanaB Offline
        bglana
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2223

        Holginho:
        Welche Rechte "vermisst" Du? Du hast genau das bekommen, was Du (im Rahmen und unter Berücksichtigung der Leistunsausschreibung, der AGB und nach geltendem Recht) gebucht hast.

        Hast Du richtig gelesen. 11 Tage vor Flug ist das rechtens.? Wer bezahlt den Late Check Out im Hotel. Und um 23 Uhr gibt es nicht unbedingt sehr viele öffentliche Verkehrsmittel, also muss ich auch noch einen Fahrer organisieren etc.

        Das sind ein paar Unzumutbarkeiten. Die Airlines und Veranstalter erlauben sich schon einiges.

        P.S. Ich habe angerufen und reklamiert. Grund war das Kontingent, was geht mich das an. Schlussendlich bin ich nun wieder auf dem Flug den ich wollte.
        Hätte ich dies nicht erhalten, hätte ich einen Art Entschädigung erwartet, zbsp. den Late Check out übernehmen.

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        • Mam62M Offline
          Mam62M Offline
          Mam62
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2224

          Du musst doch nicht unbedingt einen Late-Check-out haben. Und er muss auch nicht unbedingt etwas kosten.

          Wenn der Flieger um 20:00 geht, wirst Du je nach Entfernung zum Flughafen um 16:00 abgeholt, oder sogar früher. Dann kannst Du das Zimmer ja auch nicht erst um 16:00 verlassen sondern wirst früher auschecken. Manche Hotels bieten Möglichkeiten zum Duschen und Umziehen, Gepäckaufbewahrung dürfte ebenfalls kein Thema sein. Die Verschiebung um ein paar Stunden sind hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Es handelt sich ja nicht um einen halben oder ganzen Tag. Das ist halt das Risiko einer Pauschalreise. Selbst bei einem einzeln gebuchten Flug müsstest Du das hinnehmen.

          Um 23:30 zu Hause reicht doch für den ersten Arbeitstag. Da seid ihr bestimmt bei manchen Festen oder aus dem Kino auch erst zu Hause. Man könnte natürlich seinen Urlaub auch so planen, dass man nach der Ankunft immer noch ein oder zwei Tage frei hat.

          Dass so die Erholung futsch ist, hängt nur mit der eigenen Einstellung zusammen.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2225

            bglana:
            Hätte ich dies nicht erhalten, hätte ich einen Art Entschädigung erwartet, zbsp. den Late Check out übernehmen.

            ... und wärst damit auf der Nase gelandet, weil es weder "unrecht" noch "unzumutbar" ist, eine solche Änderung vorzunehmen.
            I.e. du bist zu keinerlei Ansprüchen ermächtigt.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • bglanaB Offline
              bglanaB Offline
              bglana
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2226

              Mama62

              Dies ist immer alles eine Ansichtssache. Aber wenn ich schon nur eine Woche in den Urlaub gehe, dann will ich auch Erholung und nicht Stress. Altersmässig auch nicht mehr die jüngsten also Kino und so ähnlich, ja aber nicht am Sonntag 😉 .

              Ja diese Pauschalreisen haben es halt in sich. Aber auch die Linienflüge werden gecancelt und umgebucht bis zum geht nicht mehr.

              Wir sind 2-3 mal im Jahr im Urlaub sowie auch geschäftlich am Fliegen. Ich weiss von was ich rede.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mk116M Offline
                mk116M Offline
                mk116
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2227
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                • bglanaB Offline
                  bglanaB Offline
                  bglana
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2228

                  vonschmeling:
                  bglana:
                  Hätte ich dies nicht erhalten, hätte ich einen Art Entschädigung erwartet, zbsp. den Late Check out übernehmen.
                  ... und wärst damit auf der Nase gelandet, weil es weder "unrecht" noch "unzumutbar" ist, eine solche Änderung vorzunehmen.
                  I.e. du bist zu keinerlei Ansprüchen ermächtigt.

                  Bist Du Reiseexpertin? Deinen Comments entsprechend vielleicht ja?

                  a)Ich habe für diese Flüge mehr bezahlt da ich von 2 verschiedenen Flughäfen genau wegen diesen Zeiten abfliegen wollte.
                  b) Wir wurden wegen dem Veranstalter Kontingent umgebucht, sprich nicht nur die Zeiten sondern auch auf eine andere Gesellschaft.
                  c) Würden wir nun von viel Geld reden, würde ich meinen Rechtsschut mal auf diese Sache ansetzen?

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                  • bglanaB Offline
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                    bglana
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2229

                    mk116:
                    bglana:
                    Aber auch die Linienflüge werden gecancelt und umgebucht bis zum geht nicht mehr.Diese Aussage ist Unsinn!

                    NEIN meinl lieber ist es nicht. Bereits das 2te mal dass mireine US Airlines die Flüge gecancelt hat, letztes Mal im August mit der Aussage wir fliegen Phladelphia im Winter nicht mehr an. Buchen und bezahlen konnte ich aber das ganze im Juli. Und diesen April hatte ich eine ähnliche Situation: Sorry wir fliegen Fort Lauderdale nicht mehr direkt von New York an, sie können über Dallas kehren.

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                    • HolginhoH Offline
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                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2230

                      zu a)
                      ...was grundsätzlich niemanden daran hindert hier Änderungen vorzunehmen (im Rahmen der von Dir akzeptierten AGB und Leistungsbeschreibungen und aktuell geltendem Recht). Flugzeiten etc. sind voraussichtlich und können geändert werden.

                      zu b)
                      ...auch das ist durchaus statthaft.

                      zu c)
                      ...mach mal 😉   ...und teile uns das "Ergebnis" (und/oder deren Reaktion) mit 😆

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                      • mk116M Offline
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                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2231
                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                        • bglanaB Offline
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                          bglana
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2232

                          Hast Du kürzlich das Urteil betr. Verspätung gelesen. Da kam LH schlecht weil nicht das Aufsetzen am Boden zählt sondern wenn die Türe göffnet wird und da waren es halt 3 Stunden und ein paar Minütchen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mk116M Offline
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                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2233
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                              bglana
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2234

                              mk116:
                              Ich kenne das Urteil, es betraf jedoch Germanwings. Aber was hat das jetzt hier für eine Relevanz?

                              Germanwings gehört zu LH Konzern. Und hätte diese Person nicht klein beigeben, hätte Sie nie eine Entschädigung erhalten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Mam62
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2235

                                Ich finds immer wieder erschreckend, wie wenig sogar Vielflieger über die von ihnen geschlossenen Verträge wissen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2236

                                  Sorry, aber Mumpitz mutiert nicht zu einer Tatsache, wenn man völlig andere Sachverhalte vermeintlich themenbezogen vorträgt.

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    bglana
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                                    #2237

                                    Flugzeitenänderungen, Flug-Vorverlegungsind bis zu 2 Wochen vor Abflug ohne Entschädigung erlaubt. In den Prospekten stehen für den Reisenden optimale aber "unverbindliche" Flugzeiten, aber kurz vor dem Reisetermin werden die Flüge in die Randzeiten verschoben. Das ist die Reise-Wirklichkeit.

                                    10. September einen Flug am 21. September betreffend sind keine 2 Wochen

                                    Die AGB-Klauseln eines Reise-veranstalters "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen." und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam, da sie gegen den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 307 Abs. 2 BGB verstößt. Zu beanstanden ist auch, wenn Reiseveranstalter überhaupt keine Angaben zu Flugzeiten machen. (BGH 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Vorinstanz: OLG Celle 07.02.2013, 11 U 82/12).Wenn in der Reisebestätigung auf mögliche Änderungen von Flugzeiten hingewiesen wird, ist das Abflugdatum und die Flugzeiten auf dem zugesandten Flugticket verbindlich /AG München 03.05.2013 - 281 C 3666/13 -).
                                    Habe ich bekommen, also verbindlich gemäss obiger Aussage

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Mam62M Offline
                                      Mam62M Offline
                                      Mam62
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2238

                                      Was Du, wie viele übersehen hast, ist der wichtige Grund.

                                      Und mit dem kann der RV sehr wohl die Flüge ändern. Notfalls auch noch 2 Stunden vor Abflug.
                                      Ausserdem sind ein paar Stunden Abweichung nicht relevant, auch nicht nach dem BGH Urteil.

                                      Gründlich lesen hilft auch bei diesem gefeierten Urteil sehr...

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                                        #2239
                                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        • KourionK Offline
                                          KourionK Offline
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2240

                                          @bglana

                                          Und hier das Urteil von Celle / 2013 und bitte - lies es genau und ganz... bis zur letzten Zeile.

                                          Weiterhin: Dein Beispiel "Verspätung 4U" passt nicht.
                                          Bei dir geht's - vor Reiseantritt - um eine Flugzeitänderung.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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