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Unzumutbares Hotel durch Umweltkatastrophe

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  • nowheremanN Offline
    nowheremanN Offline
    nowhereman
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    welche Rechte habe ich, wenn ich in ein durch eine Umweltkatastrophe beschädigtes Hotel untergebracht werden. Und das obwohl ich durch den Veranstalter die Zusage bekommen habe, dass spätestens bei Reiseantritt das Hotel wieder in Ordnung sei.

    Konkreter Fall:
    Ein Hotell wurde in der Nach vom 01.07.06 auf dem 02.07.06 durch ein Unwetter komplett unter Wasser und Schlamm gesetzt.

    Der Reiseantritt soll am 14.07.06 stattfinden.

    Heute (06.07.08) haben wir von der TUI über das Reisebüro die Bestätigung bekommen, das der Hotelbetrieb seit heute wieder aufgenommen werde und spätestens zum 14.07.06 alles in Ordnung sei.

    Was, wenn nicht ....?

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kleine unannehnlichkeiten sind hinzunehmen, warum sollte es nicht klappen, es ist ja nicht unbedingt etwas zerstört höchstens etwas nass... 😄 😄 😄

      Ansonsten hat TUI ja die Qualitätsgarantie, also noch einmal durchlesen und Katalog mitnehmen...

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ein Veranstalter verspricht eine bestimmte Leistung, die er auch erbringen muss.

        Heißt die Leistung
        Hotelaufenthalt --> muss das Hotel bewohnbar sein
        Wanderurlaub --> muss Wandern möglich sein, kann aber durchaus eingeschränkt möglich sein

        Ist der rechte Hotelflügel beschädigt und voll mit Mure, der linke aber komplett benutzbar und sauber --> bloße Unannehmlichkeit!

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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