Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo, würde mal gerne eure Meinung hören!
wir haben 10 Tage Türkei gebucht!
bei der Buchung war der Hinflug um 13.00. jetzt hab ich vom Reisebüro die Info bekommen, dass sich der Flug auf 19.00 verschoben hat, d.h wir werden das Hotel erst gegen 01:00 erreichen!Grunsätzlich sind diese Flugzeiten zwar bitter aber OK.
Nur haben wir ja beim buchen auch für den Abflugtag das Hotel gebucht, doch wir werden in diesem ja erst am 2ten Tag ankommen bzw den ersten Tag überhaupt nicht nutzen!Steht mir hier nicht zu, den ersten Tag kostenfrei zu stornieren?
danke -
... damit wäre wir immerhin wieder beim Thema - leider ohne die eigentlichen Probleme von @RM erhellt zu haben - und das bringt einen ja dann auch nicht wirklich weiter im Sinne des Forenmottos?!
:?
"Häufungen" etc. sind ja auch eher "aus der Hüfte geschossen", @Domino27 - und ich bin des Ratens inzwischen einfach müde!

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@19Thomas82
Hi,
die bei Buchung einer Pauschalreise angegebenen Flugzeiten sind immer voraussichtliche Zeiten. Das kannst du bei einer Online-Buchung unter "Infos zu den Flügen" lesen.Auch gibt es Hinweise zu möglichen Änderungen in den AGB der Veranstalter. Diese AGB hast du bei einer Online-Buchung durch Anklicken, bei Buchung im RB vor Ort durch Unterschrift akzeptiert.
Weiterhin: Dein erster Tag bzw. die erste Übernachtung beginnt ca. 12 / 13 Uhr am Abflugtag und endet um 12 / 13 Uhr am Folgetag. Demzufolge kannst du von deinem "ersten Tag" noch profitieren.

Und darum - leider nein, du kannst den ersten Tag nicht kostenfrei stornieren.
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Thomas, warum sollte man ""Tage stornieren, wenn man "Nächte" bucht?Gesetzt denn Fall, du könntest den ersten Tag stornieren- was gar nicht so einfach sein wird, da Umbuchung...aber das ist anderes Thema..., dann ist auch die erste Nacht weg, und dann sitzt du da um 01:00 Uhr in der Lobby. Da wär das Bett doch besser?
Im übrigen drehen sich die gesamten vorstehenden Beiträge um dieses Thema.
Lg Aida3 -
Danke für diese Info's.(das mit 12/13Uhr wusste ich nicht)
hab trotzdem mal dem Resiebüro ein mail geschickt, ob sie mir nicht wenigstens jetzt den Parkplatz am Flughafen kostenfrei geben würden!
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@vs Bitte,warum kann die von @RM gestellte Frage nicht beantwortet werden, und warum fehlten denn Angaben? War doch von Anfang an alles klar,und nachdem vorangegangenen Thema ist eine solche Frage von @RM total berechtigt,da man hier leider zu oft vorraussetzt WAS...der TO denn gemeint haben könnte....
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Jetzt muss ich doch noch mal ein paar Zeilen schreiben.
Ich bin in diesem Forum noch nicht lange unterwegs.
Ich lese und lese und gebe ab und zu ein kurzes Posting zu verschiedenen Themen.Aber mittlerweile bewundere ich einige intensive User - Nutzer, z.B. @vonschmeling und @Kourion...
denn, ihr beantwortet immer wieder und immer wieder, wiederkehrende Fragen.
Viele Fragen beantworten sich von selbst, wenn der Fragende sich doch mal die Mühe machen würde, einige vllt. auch etwas mehrere Seiten eines Threads durchzulesen.Ein Forum besteht durch Fragen, Meinungsaustausch, Diskussionen ect.
Doch jeder User sollte sich ein wenig vorher in den Threads erkundigen/lesen.Ich weiss nicht genau, ob mir diese Aussage zusteht, bin eher ein stiller Leser, aber das fällt mir extrem auf.

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@Mettigelmädchen, natürlich steht Dir eine solche Aussage zu, allerdings verpassen es auch die 15 000 Beiträgeschreiber ab und an, die Treads komplett zu lesen; aufmerksam zu lesen, oder sie ziehen vorschnell ihre Schlüsse, geben dann eine ihrer Auffassung nach ( in dem Momenat auch vollkommen richtig ) eine fundierte Meinung ab, die aber letztendlich doch an der Frage vorbei schießt, dann is mal ganz schnell der TO Schuld, weil er angbl. nicht alle Infos geliefert hat. ( nicht immer, aber immer öfter.... ) das is meine Meinung.
Irgendwann schrieb mal Jemand, dass er zwar schon lange, ich glaube sogar etwas über 8 Jahre,hier im Forum ist,und nur ab und an schreibt...eine 15 000 unterm Bildchen muss nicht immer bedeuten dass auch die Ahnung so groß wie die Anzahl der Beiträge ist....... -
Nein, mir war es eben nicht klar - hab ich ja formuliert.
Die Reise beginnt am 1.7., endet am 12.7. (jetzt schon am 11.) und umfasst 10 Übernachtungen. Man erkundigt sich bezüglich der Änderung (11. statt 12.) - worüber bitte?
Über die Inanspruchnahme der AI Leistungen?
Über die Inanspruchnahme des Zimmers?
Wieso sollte sich daran was ändern, wenn man früher abgeholt wird?
Naheliegend wäre gewesen, dass @RM sich fragen, warum sie für die letzte Nacht / den Tag noch "bezahlen", wo sie doch um 19 Uhr bereits abgeholt werden.
Ich denken, diese Betrachtungsweise rechtfertigt keinen pseudophilosophischen Sermon über die Zahl der Beiträge im Kontext mit der Kompetenz eines Users - oder kurz: Was für ein Unsinn??
:? -
Die Flugzeiten ändern sich mit Abflug 12.07. 1.30 Uhr . Wir werden ja da spätestens 19.00Uhr vom Hotel abgeholt, und das ja dann schon am 11.07.2013 obwohl wir da ja noch unsere letzte Übernachtung hätten.Vom Reiseanbieter sind wir noch nicht informiert worden. Normal könnten wir da ja auch unser Zimmer bis zur Abholug und auch die gebuchte AI Leistung voll in Anspruch nehmen? Oder?
Absolu gerechtfertigte Frage, die von den ''Allwissenden'' hier ja eigentlich beantwortet werden kann,ohne jetzt dem TO ''unsinniges'' Nachfragen zu unterstellen. @RM hatte bedenken,dass aufgrund der Flugzeitänderung, vom RV aus ein vorgezogener Check-Out ergibt, wobei sie sich,wenn solches eingetreten wäre vermutlich um einen späteren check-Out von Deutschland aus gerne gekümmert hätte.Nie war die rede von muss ich das bezahlen,steht mir nicht jetzt eine Entschädigung zu oder sonst was......
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@Murmel
Dann erklär ich jetzt mal, warum mir - ebenfalls - das Posting nicht klar war, Infos fehlten:Ein Urlaub / eine Pauschalreise beginnt i. d. R. nicht "am 1.7.... Also am 2.7." (siehe Eingangsposting von @RM am 27.5.).
Diese Formulierung weist in Richtung der üblichen Spätanreisetermine und der oft dann geäußerten Beschwerde des "geklauten" Urlaubstages. (Anders formuliert übrigens im Posting von @19Thomas82 oben auf dieser Seite gestern um 21.22 Uhr zu finden.)Das war hier zwar nicht der Fall, ändert jedoch nichts an der üblichen Rechnungsweise:
10 Nächte = 1. bis 11. 7. Zimmer muss am 11. um 12 Uhr geräumt werden.Leider meldete sich der / die TO erst einen Tag später, präzisierte die Aufenthalte in den drei Hotels und bedankte sich für das "Interesse".
Ab diesem Posting ergab sich für mich kein Grund mehr für die Eingangsfrage und ich halte die Frage auch jetzt noch für eher nicht "berechtigt", da eine Vorverlegung der Abflugzeit gewiss nicht ein vorverlegtes Datum bezügl. Zimmerräumung beinhaltet (was auch dem / der TO bekannt sein müsste)... außer, es gibt einen "beunruhigenden" Passus diesbezüglich in der Reiseausschreibung.
Aber vllt. meldet sich @RM ja noch einmal...
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@Murmel
Unterlasse doch einfach deine unnötigen Seitenhiebe in Richtung "Allwissende" ... :?
In 99 von 100 Fällen laufen Fragen bezüglich der früheren Abreise darauf hinaus, dass man eine Verkürzung der gebuchten Leistung beschweren möchte. Das hat @RM zwar nicht explizit getan, war aber doch wesentlich wahrscheinlicher als die Frage nach einer Vorverlegung des Check-Out in diesem Zusammenhang.
@RM hatte um Rat gefragt - für mich nicht sofort ersichtlich welcher Art - ist das ein Grund so ein Faß aufzumachen und wegen einer simplen Bitte um Präzisierung mit "15 000 Beiträge" und doch keine Ahnung zu kontern?

Gem. der ersten geposteten Beschreibung war die Annahme, dass der 1.7. auch der erste Hoteltag ist, durchaus gegeben - so verhält sich das bei etlichen Anbieter von Pauschalreisen in die Emirate. Hingegen ist in diesen Bedingungen zumeist der hier 11.7. dann der letzte Hoteltag - also Check-Out um 12:00 Uhr.
Zudem ist der Vergleich mit Reisen nach Südostasien nicht sehr naheliegend, schon gar nicht der mit Reisen nach Asien, denn das beträfe z.B. auch solche nach AYT oder IST ... -
Hallo Zusammen, ich habe jetzt die vergangenen Stunden damit zugebracht Berichte über unseren RV,die Airline und in etwa Meinungen zu ähnlichen Fällen zu lesen; ich bin mir jetzt daher nicht sicher, aber ich glaube hier am ehesten Antwort zu finden.
Nun meine Frage:
Wir haben keine Pauschalreise (wie die anderen die hier geschrieben haben) gebucht, sondern Flug und Hotel getrennt, Hotel im RB, Flug via I-net. Jetzt hat sich leider eine Flugzeitänderung von jeweils 2 Tagen ergeben, heißt,unser gebuchter Flug wurde stoniert, wir können nun kostenlos umbuchen und entweder 2 Tage früher,oder später fliegen,ebenso können wir den Rückflug anpassen. Das Hotel können wir auch umbuchen,Zimmer sind noch frei,und es ergibt sich natürlich eine Umbuchungsgebühr. Wir werden diese natürlich zahlen müssen, und es ist auch kein Problem,die Reise entweder um 2 Tage vor- und/oder rückzuverlegen. Meine Frage nur, kann man eventuell von der Airline die Umbuchungsgebühr für den Hotelaufenthalt erstattet bekommen? Bevor ich jetzt irgendwas unnötig in die Wege leite,wollte ich mir hier ein paar Meinungen einholen.
Danke.... -
Nein, derlei Ansprüche können nicht an die Airline weitergereicht werden, bedaure.
Eine Versorgungsleistung ist nur dann zu erbringen, wenn durch die Änderung eine zusätzliche Unterbringung notwendig wird.
Sofern du mindestens 21 Tage vor der Abreise von der Änderung in Kenntnis gesetzt wirst, bestehen über die Umbuchung / erstattungsfähige Stornierung hinaus keine Ansprüche an die Airline. -
Ok,das hat ich mir so schon gedacht,is auch nicht schlimm,der Umbuchungsbetrag fürs Hotel ist nicht sehr hoch; das ist halt das Risiko in die andere Richtung schätz ich mal, was man so über die ''Pechvögel'' unter den Pauschalreisenden liest.Aber immer noch besser,als würde mir Reisezeit fehlen. Danke nochmal

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na was sagt man da.
vom Reisebüro ein Mail bekommen das sich die Hinflugzeit von 19.00 auf 14.00 geändert hat!
ich hoffe, das bleibt so, wäre toll nicht mitten in der Nacht im Hotel einzutreffen! -
@19Thomas82
Je nachdem wann du deine Reise antrittst und wie du sie gebucht hast werden dich womöglich noch diverse Änderungen erreichen ... -
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@sebkremm
"und woher hast du die rechtlichen hintergrundinfos? bist du in dem bereich beschäftigt, dass du so genau informiert bist?"
Die letzte Frage ist überflüssig. :? Wer wo arbeitet, tut hier nichts zur Sache und geht im übrigen niemanden etwas an.
Was die von dir so benannten "rechtlichen Hintergrundinfos" betrifft: Flugzeitänderungen (bei einer Pauschalreise) können im Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt durchaus mehrmals erfolgen.
Wirf einfach mal einen Blick in die AGB der RV - Punkt "Leistungsänderungen". -
das stimmt, das will keiner wissen, aber das wort bereich ist ein weiter begriff und nachdem ich die letzten seiten angeschaut habe, hat der user von schmeling zu jeder frage einen passenden rat und mich hat nur interessiert, ob der user sein fundiertes wissen beruflich ausübt oder ob das nur halbwahrheiten sind und man sich nicht darauf verlassen kann und lieber einen experten zu rate zieht.
mfg