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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • inna.maleikaI Offline
    inna.maleikaI Offline
    inna.maleika
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2001

    Ähnliches haben wir auch schon erlebt. Einfach nicht schön aber auch nicht zu ändern. Wir haben das erste Mal Beistand beim Anwalt gesucht, aber der hat uns dann erklärt, dass es passieren kann.

    Teilweise kamen wir sogar so an, dass wir zwar einen vollen Hotel-Tag bezahlt haben, aber wirklich nur zwei Stunden gerade mal anwesend waren.. nicht schön aber naja.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2002

      @inna.malaika
      Wie hier schon mehrfach - und gerade auch auf den letzten Seiten! - nachzulesen:
      Man bucht prinzipiell Übernachtungen, die An-und Abreisetage gelten nicht als Erholungstage, und trotzdem muss man nicht jede Änderung unwidersprochen hinnehmen.
      Wird beispielsweise ein Rückflug um mehr als 12h auf den frühen Morgen vorverlegt, liegt das nicht mehr im Rahmen zumutbarer Änderungen und kann sich der Betroffene wehren.
      Einerseits sieht die Rechtsprechung - sofern er den Flug antritt - eine Reisepreisminderung vor (üblich sind 40-50% eines Tagessatzes), andererseits kann man das Recht auf einseitige Kündigung beanspruchen, wenn man das Operating nicht wahrnehmen will. Dies wird auch vom jüngsten Urteil des BGH gestützt.

      In der Realität sind die Alternativen jedoch zumeist nicht eben reichlich und die Veranstalter bisweilen nicht sonderlich kooperativ.
      Mehr Sicherheit hat man, wenn man - ganz gleich ob pauschal in Modulen oder im EPV - der Flug getrennt vom Hotel direkt bei einem der Urlaubscarrier bucht, die ziemlich fixe Slots nutzen (z.B. CONDOR oder TUIfly) und sich weder mit Überbuchungen noch mit (unter gewöhnlichen Umständen) Auslastungsproblemen hervortun.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • karola.deisingerK Offline
        karola.deisingerK Offline
        karola.deisinger
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2003

        Wir haben über Öger Tours am 21.01. neun Tage Urlaub in der Türkei (Fam.Zimmer 2 Räume) gebucht. Vom 09.06. bis 18.06.14.  Wir haben uns extra einen frühen Hinflug und einen späten Rückflug ausgesucht. Das war der Hauptgrund der Buchung. Jedoch war dies wohl nur ein Köder zur Buchung.  Hinflug sollte um 9.50 Uhr sein und der Rückflug um 15.30 Uhr. Wir haben über ein Reisebüro gebucht, nicht übers Internet. Am nächsten Tag war der Hinflug schon gestrichen und von 9.50 Uhr auf 20.30 Uhr verlegt. Der Rückflug hat sich bis jetzt noch nicht geändert. Wir haben noch nie über Öger gebucht. Bin mal gespannt, was sich noch ändert. In den letzten Jahren waren wir es gewohnt, Flugzeitenänderungen im Türkeiurlaub hinzunehmen. Es wurde uns immer wieder gesagt, man kann ja nichts ändern. Letztes Jahr wurde uns der Rückflug schriftlich als Direktflug um 16.00 Uhr vom Reiseleiter zum FMO bestätigt. Am Flughafen wurden wir lt. Anzeigentafel darauf hingewiesen, dass der Rückflug über Friedrichshafen ging. Was sollten wir machen. In Friedrichshafen mussten wir alle aus dem Flieger. Da die Flugbegleiter sehr schlecht deutsch sprachen, wurden wir schlecht informiert und  keiner von uns Passagieren wusste, wo wir in Friedrichshafen rein  und raus mussten. Wir hatten dann über 1 1/2 Stunden Aufenthalt. Davon war nie die Rede. Also nichts wie ans Telefon, um die Abholung zu informieren, dass wir sehr spät abends erst ankommen.

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        • TangomausT Offline
          TangomausT Offline
          Tangomaus
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2004

          Direktflug ist nicht unbedingt NONSTOP.
          Du verwechselst da etwas.

          Lg.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2005

            Direktflüge können um einen Zwischenstop "bereichert" werden, auch nach aktueller Gesetzeslage.
            Ich nehme mal an, dass sich am Flughafen in Friedrichshafen durchaus Deutsch sprechende Menschen befanden, bei denen man sich ggf. erkundigen konnte?
            Wenn insgesamt eine Verspätung von mehr als 3h entstanden war, hättest du im Rahmen der Fluggastrechte Ansprüche an die Airline geltend machen können.
            Übrigens sind solche "Auenlandairports" wie FMO besonders "anfällig" für geänderte Routings, anders sind sie kaum wirtschaftlich zu bedienen.
            Aufenthalte von 1-2h sind bei Aufnahmestops durchaus üblich, alternativ kannst du beispielsweise ab FRA buchen - da kannst du ziemlich sicher sein, dass der Flug wie geplant durchgeführt wird - ohne Dolmuseffekt! - musst aber eben eine wesentlich weitere An- und Abfahrt hinnehmen.

            Sofern bei eurer neuen Buchung der Hinflug um 9:50 Uhr tatsächlich gestrichen wurde (von der Airline), kann Öger da auch nichts dran machen und hast du auch keine Ansprüche. Es ist - auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung - immer recht vage, eine Pauschalreise mit Flug aufgrund der voraussichtlichen Flugzeiten auszuwählen. Etwas mehr Sicherheit hat man bei einer Flugbuchung im EPV der Airline oder Buchung einzelner Module.

            Du könntest dich allerdings erkundigen, ob Öger wegen der doch erheblichen Abweichung der Hinreisezeit einer kostenfreien Stornierung zustimmt. Voraussetzung wäre natürlich, dass du ein Angebot mit "besseren" (voraussichtlichen ...) Flugzeiten findest?
            Es wäre interessant zu erfahren, welche Airline für den Hinflug vorgesehen war und ob der nicht verfügbare Flug zeitig aus dem System verschwindet bei Öger.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • karola.deisingerK Offline
              karola.deisingerK Offline
              karola.deisinger
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2006

              Vielen Dank erst einmal für die schnellen Reaktionen. Wobei "Tangomaus" sich hätte den letzten Satz bei ihrer ausgiebigen Bemerkung hätte sparen können, denn nicht jeder kennt sich so aus (ich z.B. nicht) mit den Unterschieden von Direktflug und NONSTOP.

              An 'vonschmeling':
              09:50 14:30 738 CAI 182 ab 14.4.(wir fliegen 11.06.) = das war die Flugzeit.(Direktflug Corendon Airlines)
              So stand es in der Beschreibung.

              09.06.2014
              20:30
               
              CAI 182
              direktflug

              Das sind bis jetzt die neuen Flugzeiten lt. Flugplan FMO.
              Also ich denke, die jeweils frühen Flugzeiten sind nur Köder.

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              • KourionK 1
                KourionK 1
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2007

                Na ja, @Tangomaus hat das ja nicht unfreundlich geschrieben.

                Verstehe ich nicht wirklich deine Reaktion...  :?

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2008

                  Sehe ich auch so - tangomaus hat lediglich sachlich einen grundsätzlichen Irrtum zu einem geschilderten Problem aufgeklärt, das muss man nicht mit Lautenklängen unterlegen und wurde es im Forum auch schon ca. siebenundvierzigtausendmal wiederholt ...
                  😉

                  Zum Flug:
                  Corendon gebraucht dieselbe Flugnummer, also hat die Airline die Reisezeit schlichterdings in die Abendstunden verlegt. Derlei Änderungen behalten sich alle Fluggesellschaften im Genre in ihren ABB vor und ist das auch noch nicht angegriffen worden von irgendwelchen Irgendwenschützern.
                  😉
                  Fazit: Der Veranstalter hat eine urteilskonforme "ausreichende Erklärung" für die zeitliche Verschiebung.

                  "Lockangebot" (i.e. ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb) darf nur dann heißen, wenn du (@karola.deisinger) nachweisen kannst, dass zum Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes schon kein angemessenes Volumen an Flugzeugsitzen vorhanden war - das ist in diesem Fall konkret auszuschließen.
                  Mit derartigen Begrifflichkeiten sollte man behutsam umgehen, da sich ggf. Betroffene ungebührlich diskreditiert fühlen und empfindlich reagieren könnten.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Pauschal2013P Offline
                    Pauschal2013P Offline
                    Pauschal2013
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2009

                    Hallo Zusammen. Ich hoffe der ein oder andere erinnert sich noch an meine Causa. Es ging um meine Flugvorverlegung um 6 h, dazu noch mit einer anderen Fluggesellschaft und nicht wie geplant nach Paderborn sondern nach Hannover. Habe beim RV am 12.11.13 Beschwerde eingelegt und einen Urlaubstag Regress beansprucht. Hätte bei 2 Personen ca. 140 Euro Rückerstattung ergeben. Habe am selben Tag vom RV einen Hinweis erhalten, dass die Bearbeitung wegen Hauptsaison (im November, grins) mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Heute erhielt ich vom RV eine Überweisung von 50 Euro. Ich hoffe ein Anschreiben kommt per Mail oder per Post. Ich bin mal gespannt auf die Begründung. Zufrieden bin ich mit dem Ergebnis nicht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Pauschal2013P Offline
                      Pauschal2013P Offline
                      Pauschal2013
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2010

                      Hier nun die Begründung des RV:

                      vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen.

                      Wir bedauern, dass Sie von einer Flugänderung auf dem Rückflug betroffen waren und bitten die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich zu entschuldigen.

                      Bitte haben Sie Verständnis, dass etwaige Änderungen der Flugstrecken in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Fluggesellschaften fallen. Grundsätzlich ist es daher nicht zu beanstanden, wenn es aus flugplantechnischen Gründen notwendig werden sollte, einen anderen Zielflughafen anzufliegen und schließlich zur Erbringung der Beförderungspflicht ein Bustransfer zum ursprünglichen Zielflughafen eingesetzt wird.

                      Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Beförderung zum gebuchten Zielflughafen mittels Bustransfer gewährleistet wurde. Die vertraglich vereinbarte Beförderungsleistung wurde damit grundsätzlich erfüllt, weshalb hier nach dem Reiserecht kein Anspruch auf eine Minderung besteht.

                      Die Fluggesellschaft hat sich dennoch dazu entschlossen, Ihnen als Ausgleich für die entstandene Verzögerung eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro zu erstatten. Diesen Betrag überweisen wir Ihnen in den nächsten Tagen auf das bei der Buchung angegebene Konto. Der Erstattungsbetrag gilt für alle Reiseteilnehmer.

                      Wir würden uns freuen, wenn wir zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnten.

                      Meine Frage: Muss ich mich damit zufrieden geben oder kann ich auf 1 Tag Regress je Reisenden bestehen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2011

                        Der Veranstalter beruft sich ausdrücklich auf die Airline und deren "Kulanz", von ihm kommt also offenbar gar nichts. Die Airline wiederum hat nichts mit "Tagessätzen" am Hut, die wird ggf. für eine Verspätung in Anspruch genommen im Rahmen der Fluggastrechteverordnung.
                        Zudem ist es nicht richtig, dass die Beförderungsleistung aus reiserechtlicher Sicht "vollständig erbracht" wurde; die Verbringung an einen anderen als den gebuchten Flughafen ist schon mehrfach als "Streichung" beurteilt worden und entsprechend entschädigt. Daran ändert auch ein organisierter Bustransfer nichts. Du hast eine Flugreise gebucht, kein Bustour.

                        Ich hab allerdings die Eckdaten deiner Causa nicht mehr vollständig auf dem Schirm, vielleicht kannst du nochmal nachhelfen?
                        Jedenfalls bedeutet die Erklärung des RV, dass er seinerseits keinerlei Entschädigungsleistung erbringt, sondern nur das weiterreicht, was die Fluggesellschaft gnädigerweise zu bezahlen gedenkt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Pauschal2013P Offline
                          Pauschal2013P Offline
                          Pauschal2013
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2012

                          hier die Eckdaten:

                          einen Tag vor Abreise per Fax unter der Hoteltür erhielten wir folgende Information:

                          Flugzeitänderung:

                          Alt: 08.11.2013 TWI  AYT-PAD  16:00-19:00

                          Neu: 08.11.2013 OHY  AYT-HAJ 10:00-12:45

                          mit einem Bedauern und der Info, dass in Hannover ein Bustransfer nach Paderborn stattfindet.

                          Eine Begründung geht aus dem Schreiben nicht hervor.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Twin55T Offline
                            Twin55T Offline
                            Twin55
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2013

                            Hallo,
                            ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.
                            ich habe vor 2 1/2 Wochen einen Pauschalurlaub in die Türkei gebucht. Obwohl aus S.-H. kommend, fliegen wir ab Hannover, da hier für unseren Urlaub Linienflieger von der Lufthansa eingesetzt werden und die (voraussichtlichen) Flugzeiten für uns besser waren. Die angegebenen Flugzeiten waren:
                            12.10.14 ab Hannover 12.50 Uhr an München 14.00 Uhr
                                           ab München 14.45 Uhr an Izmir 18.15 Uhr
                            Nun wurde, ohne uns zu informieren, laut ViewTrip die Flugzeit folgendermaßen geändert:
                            12.10.14 ab Hannover 17.05 Uhr an München 18.15 Uhr
                                           ab München 21.55 Uhr an Izmir am Folgetag 13.10 14 um 01.30 Uhr
                            Da der Transfer nach Kusadasi ca. 70 KM lang ist und das Hotel eins der letzten auf der Route ist, rechne ich nicht mit Schlaf vor 04.30 Uhr.
                            Diese Änderung ist, wenn man mit Kinder reist, nur schwer zu ertragen. Muss ich das so hinnehmen?
                            Für die Rückreise am 25.10.14 müssen wir das Hotel voraussichtlich um 4.30 Uhr verlassen, aber das wussten wir ja vorher.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2014

                              Okay - bin wieder im Bilde. Der Plan war die Minderung von mindestens 50% eines Tagessatzes durch den Veranstalter. Begründung: Abreise im Hotel am frühen Vormittag, anstatt wie geplant erst nach dem Mittagessen.

                              Wie gesagt - nach meinem Verständnis wird auf deinen Wunsch überhaupt nicht eingegangen. Vielmehr beruft sich der RV auf eine "tadellos erbrachte Leistung" und betont, es bestehe kein Minderungsanspruch an die Airline - den du ja gar nicht hattest?! Außerdem erwähnt er explizit deren Entschluss zu einer Kulanzerstattung.

                              Die Frage ist nun: Hast du unmissverständlich deinen Wunsch nach einer Minderung wegen der nicht genutzten Hotelleistungen formuliert? Falls ja, scheint der Veranstalter das geflissentlich überlesen zu haben, denn er erwähnt ja nur den geänderten Zielflughafen und nicht die Änderung der Abflugzeit um immerhin 6h.
                              Oder er hat ganz einfach nicht verstanden, was du begehrst? Dieses Problem entsteht häufig, wenn man an sich nicht relevante Details in der Reklamation erwähnt.
                              In deinem Fall ist irrelevant: der Flug nach HAJ anstatt PAD, denn dahingehend hat der RV nichts falsch gemacht und die Leistung tatsächlich erbracht (auch mit dem Bus). Relevant wäre der Alternativflughafen nur, wenn sich durch den Bustransfer nach PAD noch eine mehr als 3stündige Verspätung der Ankunft ergeben hätte.

                              Dein Aufenthalt im Hotel hingegen wurde durch die Vorverlegung der Rückflugzeit um mehr als 6h verkürzt und daraus beanspruchst du eine Minderung - und zwar vom Veranstalter und nicht etwa von der Airline. Das ganze Gefasel über die Rückflugbedingungen - abgesehen von der Vorverlegung - spielt also für dein Anliegen überhaupt keine Rolle. Auf den eigentlichen Beschwerdegrund - nämlich Aufbruch um 6 Uhr in der Früh anstatt eines chilligen Abschiedstages wird überhaupt nicht eingegangen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Pauschal2013P Offline
                                Pauschal2013P Offline
                                Pauschal2013
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2015

                                Ok. Ich könnte nochmals meine Argumente bem RV konkretsieren. Aber hätte ich realistische Chancen auf Erfolg?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2016

                                  Ich war ja von Beginn an nicht sehr optimistisch gestimmt bezüglich deines Ansinnens, aber jetzt würde ich es an deiner Stelle doch genau wissen wollen ...!

                                  Ich sehe den tatsächlichen Grund deiner Beschwerde nicht berücksichtigt und fühle mich quasi "fremdgewurmt".
                                  Nun kann ich schlecht beurteilen ob es sich um einen Irrtum in der Auslegung deiner Beschwerde handelte oder doch um eine bewusste Verkennung des Anspruches - ich würde jedenfalls nachfassen.
                                  Gebe dem Veranstalter eindeutig zu erkennen, dass du ihn in der Pflicht siehst, und nicht etwa die Airline, da dir und deiner Familie durch die Änderung der Rückreisezeit wertvolle Erholung genommen und deine Nachtruhe erheblich beeinträchtig wurde durch die unerwartete Pflicht, die Koffer schon morgens um ca. 6 (?)Uhr bereitzuhalten.
                                  Beziffere gleichzeitig einen halben Tagessatz der gesamten Reisekosten als Mindestanspruch.
                                  Falls du den Veranstalter hier noch nicht namentlich genannt hast, kannst du das jederzeit nachholen - es ist legitim.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    der-Rainer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2017

                                    2 mal 35,00 EUR gleich 70,00 EUR.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2018

                                      ❓ ❓ ❓
                                      Worauf bezieht sich denn bitte dein Beitrag?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #2019

                                        Augen auf vom 31.01.2014 15.10 Uhr.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #2020

                                          Ich habe nun auf die Stellungnahme des RV geantwortet, und mich der Argumentation von "vonSchmeling" bedient und einen Tagessatz vom Gesamtreisepreis zurück gefordert. Da bereits 50 Euro von der Fluggesellschaft kulanterweise zurückgezahlt wurde, habe ich diese natürlich gegen gerechnet. Ich bin mal gespannt, wie dieser nun reagiert.

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