Flugzeitänderung vor der Reise
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Die betreffenden Urteile haben den "Geschädigten" eine Reisepreisminderung von ca. 40% eines Tagessatzes der Kosten beschert - und auch nur dann, wenn die Nachtruhe "erheblich beeinträchtigt" wurde. Das ist imho beim Paar nicht der Fall.
Vom "Nachklopfen" würde ich dringend abraten - besser ist eine sachliche Klärung und die höfliche Bitte um die v.g. Erstattung auf Basis der Kulanz.
Eine "Frechheit" kann ich soweit auch nicht erkennen - zumal nicht klar ist, ob der Grund für die Verschiebung überhaupt der Sphäre des Veranstalters zuzuschreiben ist. Sehr wahrscheinlich hat die Airline die Reisezeiten geändert und das lässt sie sich in ihren ABB nun einmal offen ... -
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir( meine frau und unsere 2Kinder) haben einre reise nach zypern gebucht.
Hinflug sollte am 11.4.2014 um 21.55 Uhr mit der Lufthansa nonstop von Frankfurt nach Larnaca gehen.
Nun kam der Streik der Lufthansa dazwischen. das heisst:
hinflug wurde umgebucht auf 11.4.2014 11:05 uhr mit Aegean air und zwischenlandung in Thessaloniki. Nach einem ca. 2 stündigem aufenthalt ging es dann weiter nach Larnaca.
Wir haben uns extra für den flug entschieden, weil er nonstop sein sollte ( der Kinder wegen).In meinen Augen ist es ein Reisemangel.
Was kann man geltend machen?
Ich muss dazu sagen, dass wir knapp 500 km anfahrt hatten, und das Ticket für die Bahn war gebucht. Wir waren gezwungen ein neues Ticket zu kaufen weil eine umbuchung nicht möglich war.
vielen dank im voraus....
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Warum solltest du etwas geltend machen können und wieso Reisemangel?
Dein Veranstalter konnte dich sogar am gleichen Streik Tag auf einen anderen Flug zum gebuchten Ziel umbuchen.
Bei einer Nur-Flug Buchung hat LH dir schnell und flexibel eine Ersatzbeförderung zum gebuchten Ziel besorgen können.Bei einer Pauschalreise kann der Veranstalter für die Durchführung der Flüge ohnedies sowohl die Airline ändern, als auch Flüge mit Zwischenlandungen durchführen lassen, ausser ein Nonstop Flug war ausdrücklicher Bestandteil des Reisevertrags.
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Dann lies mal die von dir bei der Reisebuchung akzeptierten AGB des Veranstalters wegen der Änderung des Carriers und hier!
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Es gibt inzwischen auch ein Urteil des BGH zum Sachverhalt (einfach mal im Thread nachlesen) - welches allerdings ebensowenig nützlich ist für den hier vorgetragenen Sachverhalt ...
:?
Ebenfalls gem. einer Entscheidung des BGH ist ein Streik der Piloten den sogenannten "außergewöhnlichen Ereignissen" zuzuordnen und exkulpiert damit die Airline bezüglich Ansprüchen aus der VO(EG)261/04*(BGH, Urteil v. 21.08.2012, Az.: X ZR 138/11)*.
Dessen ungeachtet kann der Veranstalter für Verspätungen ab der fünften Stunde und für jede weitere in Höhe von je 5% eines Tagessatzes der Reisekosten in Anspruch genommen werden - und zwar verschuldensunabhängig.Edit:
"Verfrühungen" werden leider nicht entschädigt ...
(Manche Ansprüche sind schon echte Brüller!?)
Vielleicht sollte man anregen, dass "Geschädigte" für eine zeitigere Ankunft am Ziel je 5% eines Tagessatzes aufzahlen müssen?

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Korrekt. Ausgenommen ihr wollte morgen fliegen ...
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Hab jetzt nochmal nachgesehen, an diesem Tag geht noch eine Condormaschiene nach Antalya, nur später. Mal angenommen, in 4 Wochen wird der spätere Flug in den frühen Morgen verlegt, kann ich dann noch immer kostenfrei umbuchen oder ist das an eine Frist gebunden?
Vielen Dank
Thomas -

Verstehe den Sinn deiner Frage leider nicht.
Natürlich gibt es Fristen - die Airline muss ja irgendwann mal wissen woran sie ist.
Zudem könnte rasch kein anderes Operating an dem Tag mehr verfügbar sein - du reist ja vermutlich nicht allein ... -
Hallo zusammen,
jetzt hat es mich auch erwischt.
Flugzeiten wurden wie folgt geändert.
Hinflug von Hamburg nach Antalya ursprünglich 20:15 Uhr
jetzt 9:50 Uhr.Könnte man sich ja eigentlich drüber freuen.
Leider ist es ein Freitag und aus schulischen bzw. beruflichen Gründen
wird es nun schwierig den Urlaub antreten zu können.
Jetzt müssen wir hoffen, dass unsere Arbeitgeber bzw. die Berufsschule
mitspielen und uns diesen Tag frei geben.Habe mal den Veranstalter Vtours kontaktiert und folgende Antwort erhalten:
Wir bedauern sehr, dass Ihr Flug von einer Änderung betroffen ist.
Selbstverständlich können wir Ihren Unmut über die Flugzeitänderung nachvollziehen. Uns ist bewusst, dass derartige Änderungen Einfluss auf Ihre persönlichen Pläne haben. Dafür entschuldigen wir uns in aller Form.
Auf die Vergabe der Flugzeiten haben wir keinerlei Einfluss, da diese durch die jeweiligen Flughäfen und die nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaftenvergeben werden. Deshalb werden Flugzeiten generell als unverbindlich angeben.
Im Charterbereich, derviele Fluggesellschaften impliziert, ist es nie ganz auszuschließen, dass Änderungen der Flugzeiten, Strecken und Streichungen von Flügen vorgenommen werden. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Flüge wirtschaftlich gestalten.
Zudem informieren wir Sie gern darüber, dass im Moment der Buchung der günstigste verfügbare Flugzugesteuert wird. Eine Vorabselektion bestimmter Flugzeiten, einer gewünschten Airline oder des Streckenverlaufs ist nicht möglich.
Eine Flugumbuchung ist unmöglich.
Was soll man dazu noch sagen?
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Das wird auch zum Teil so gehandhabt @Starlet84!

Schlichterdings sollte man nicht total "auf Naht" buchen und zumindest am Abreisetag bereits genehmigten Urlaub haben - abgesehen von Linienflugbuchungen!
Die Auskunft des Veranstalters ist jedoch gem. des jüngsten BGH Urteils insofern "unzureichend", als ein wichtiger Grund für die Änderung nicht genannt wird.
Im Übrigen wären die Veranstalter AGB in dieser Hinsicht zu prüfen - so ganz lapidar "hast du akzeptiert, musst du die Kröte schlucken" ist es dann nämlich auch nicht ...
:? -
...und auch bei Linienflügen würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass er wie geplant durchgeführt wird - unser Flug nächsten Freitag wurde von 22:00 h auf 19:55 h vorverlegt... Bis mittags arbeiten, wie ich es eigentlich vor hatte, hat sich damit erledigt... :?
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Hatte noch über eine entsprechende Einschränkung nachgedacht - aber Änderungen bei Linien sind tatsächlich so selten, dass mir dies entbehrlich erschien.
:?
Egal ... die Reisetage sollten bereits Urlaub ausweisen - ansonsten droht jederzeit Ungemach! -
Ich fliege am 27. Mai im Rahmen einer (vor einem halben Jahr gebuchten) Pauschalreise von Dresden nach Antalya. Vorige Woche bekam ich die Tickets für die Flüge mit Germania. Heute wurde ich informiert, das der Hinflug nun mit SunExpress stattfinden wird (Rückflug unverändert mit Germania). Stört mich nicht, die neue Flugzeit passt mir sogar besser als die alte.
Aber mich interessiert einfach, was denn der Grund für diese kurzfristige Änderung sein könnte. Ist bei Charterflügen eine Überbuchung denkbar? Wenn ja, was hätten sie gemacht, wenn bei SunExpress nix mehr frei gewesen wäre? Dass sie mich mit einem Privat-Jet in den Urlaub geflogen hätten, schließe ich mal aus.
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Gibt verschiedene Möglichkeiten - eine Optimierung der Kapazitäten ist die wahrscheinlichste. Solche Szenarien wie "Germania ist ausgebucht und alle anderen haben auch nix mehr" musst du dir im Rahmen einer Pauschalreise gar nicht erst vorstellen - denn eure Buchung war ja längst im Kasten und damit auch die Flüge vorgesehen.
