Flugzeitänderung vor der Reise
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mk116:
@bglana4U = LH vor Gericht?
Spätestens beim Blick in das jeweilige Handelsregister der beiden Unternehmen wirst Du den Unterschied erkennen. Wenn das Urteil Lufthansa beträfe, hätte es so auch darin gestanden.
Ui, ui, ui ... :?
So dann lies doch mal bitte. Artikel ist ein paar Tage alt und Germanwings ist eine LH Tochter. Wenn das jemand nicht weiss ist das halb so schlimm und es braucht auch nicht explizit erwähnt zu werden.
Das Problem: Verspätet sich ein Flieger um mehr als drei Stunden, können Passagiere dafür eine Entschädigung verlangen. Je nach Entfernung muss die Airline ihnen 250, 400 oder 600 Euro zahlen. Das sieht eine entsprechende EU-Verordnung vor. Fragt sich nur: Wie berechnet man diese Stunden?
Was spitzfindig klingt, hatte im Fall eines Germanwings-Kunden durchaus Relevanz.
Sein Flug von Salzburg nach Köln/Bonn hatte Verspätung. Zwei Stunden und 58 Minuten nach der vorgesehen Ankunftszeit setzte die Maschine auf der Landebahn auf, die Parkposition erreichte der Flieger wenige Minuten danach. Die Türen öffneten sich aber erst mit einer Verspätung von drei Stunden und zwei Minuten. Fünf Minuten, die über Hunderte Euro entscheiden.
Am Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne des Kunden: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet werden. Während des Fluges hätten sich Passagiere „in einem geschlossenen Raum aufzuhalten, in dem ihre Möglichkeiten, mit der Außenwelt zu kommunizieren, aus technischen und aus Sicherheitsgründen erheblich beschränkt sind“, so der EuGH. „Unter solchen Umständen können sich die Fluggäste nicht weiter um ihre persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten kümmern.“ Ein Aufenthalt im Flugzeug über die normale Flugzeit hinaus stelle daher „verlorene Zeit“ dar (Az: C-452/13). Entschädigung in diesem Fall: 250 Euro.Spitzfindigkeiten gehören hier auch nicht hin. Die Schweiz gehört nicht zur EU trotzdem greifen da die EU Gesetze. Weiss auch nicht jeder.
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Eine Umbuchung auf einen anderen Flug und Flugzeit, weil der Veranstalter sein Kontingent überschritten hat, ist für mich kein (wie im Urteil geforderter) "sachlicher Grund" für eine erlaubte Flugzeitenänderung.
Daher begeht, zumindest nach meinem Verständniss, der Veranstalter einen Vertragsbruch und gibt dem Reisenden die im BGB dafür vorgesehenen Regressmöglichkeiten (Schadensersatz).
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Kourion:
@bglanaUnd hier das Urteil von Celle / 2013 und bitte - lies es genau und ganz... bis zur letzten Zeile.
Weiterhin: Dein Beispiel "Verspätung 4U" passt nicht.
Bei dir geht's - vor Reiseantritt - um eine Flugzeitänderung.Nochmals im Klartext: Es wurden nicht die Reisezeiten geändert sondern wir wurden ungefragt auf eine andere Airline umgebucht. Dies wegen Kontigenten bei den Airlines.
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Ich sehe auch keinen "wichtigen Grund" für diese Umbuchung. Schließlich ging es ja nicht um eine defekte Maschine etc. oder um einen plötzlichen nicht vorhersehbaren andern Grund, sondern um Kontingentüberschreitung des Veranstalters, auch wenn Holignho schreib "b) auch das ist durchaus statthaft.
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Das darf der RV aber, denn der Transport mit einer ganz bestimmten Airline ist bei der Pauschalreise nicht Vertragsgegenstand.
Im Urteil steht:
Die Reisebestätigung muss…folgende Angaben enthaltenTag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und RückkehrAber freu Dich, dass Du den ursprünglichen Flug hast.
Und um Schadensersatz zu fordern, muss auch ein Schaden entstanden sein. -
@bglana:
Du hast eine voraussichtliche(!) Beförderung von -A- nach -B- und -B- nach -C- gebucht. Die zu voraussichtlichen(!) Zeitpunkten mit voraussichtlichen(!) Airlines.Voraussichtlich ist in dem Fall quasi äquivalent zu "kann jederzeit geändert werden".
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Auch nicht wenn mir der RV die Tickets bereits ausgehändigt hat?
Da steht ja nebst der Flugzeit auch die Airlines drin. Falls es vor Ausstellung/Aushändigung der Reiseunterlagen geschieht würde ich es noch verstehen.
Naja mit ist nun kein Schaden entstanden ausser die Kosten für das Telefon mit dem RV.
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@Mam
Danke. Somit kann ich mir's sparen.
Aber...@bglana
Bitte lies das Urteil von Celle von Anfang bis Ende.
Und noch einmal zu Germanwings: Das ist doch eine völlig andere Sache. Gehört nicht einmal in diesen Thread. Dafür gibt's diesen hier :? -
Also nach all Euren Meinung bin ich als Kunde nur das A. Vielleicht darf ich mitfliegen wenn die Lust haben mich mit zunehmen. Ich habe mich anzupassen obwohl ich dafür bezahlt habe?
Miet ich mir einen Ferrari muss ich mich mit einem Twingo zufrieden geben.? So kommt das bei mir rüber.
Aber ihr seit ja alles Reiseexperten gott sei dank

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Mach Dich von der falschen Vorstellung frei, Du hättest genau für DIE Airline und DIE Flugzeiten bezahlt. Denn das ist nirgends festgelegt und ein Trugschluss. Bei Deiner Erfahrung dürftest Du das wissen.
Wenn Du mit den Antorten hier nicht einverstanden bist, dann befrage doch einen Reiseexperten Deiner Wahl. Das wird zwar ebenfalls umsonst, aber nicht gratis sein....Bei der Mietwagenbuchung legst Du eine Kategorie fest. Wenn der Ferrari aber bereits weg ist, wird man Dir da auch etwas anderes anbieten....
Brauchst Du eigentlich noch unbedingt vor dem Urlaub den Stress, Dich über was wäre wenn, könnte sein oder steht mir zu aufzuregen? Wird er dadurch erholsamer?
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Holginho:
@bglana:
Du hast eine voraussichtliche(!) Beförderung von -A- nach -B- und -B- nach -C- gebucht. Die zu voraussichtlichen(!) Zeitpunkten mit voraussichtlichen(!) Airlines.Voraussichtlich ist in dem Fall quasi äquivalent zu "kann jederzeit geändert werden".
In den AGB steht drin "es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren asgegebenen Flugpläne. Aus zwingenden Grüden notwendig werdende Aenderungen der Flugzeiten oder Streckenführung auch kurzfristig bleiben vorbehalten"
Ist eine Kostenoptimierung oder eine "Ueberbuchung" von seitens des RV's ein zwingender Grund?
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Mam62:
Mach Dich von der falschen Vorstellung frei, Du hättest genau für DIE Airline und DIE Flugzeiten bezahlt. Denn das ist nirgends festgelegt und ein Trugschluss. Bei Deiner Erfahrung dürftest Du das wissen.
Wenn Du mit den Antorten hier nicht einverstanden bist, dann befrage doch einen Reiseexperten Deiner Wahl. Das wird zwar ebenfalls umsonst, aber nicht gratis sein....Bei der Mietwagenbuchung legst Du eine Kategorie fest. Wenn der Ferrari aber bereits weg ist, wird man Dir da auch etwas anderes anbieten....
Brauchst Du eigentlich noch unbedingt vor dem Urlaub den Stress, Dich über was wäre wenn, könnte sein oder steht mir zu aufzuregen? Wird er dadurch erholsamer?
Stress ich amüsier mich eher über diesen "Shitstorm" den ich hier los getreten habe.
Wie heisst es doch so schön "you made my day" -
Kann mir bitte jemand erklären warum ihr alle das BGH Urteil zum Thema "unverbindliche Abflugzeiten" völlig ignoriert

Denn damit wurde entschieden dass Abflugzeiten nur bei "sachlichen Gründen" verschoben werden können (sprich unverbindlich sind).
Wenn ein RV zu doof oder zu gierig ist seine Kontingent einzuhalten ist dies wohl kaum ein sachlicher Grund.
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mkfpa,
es wurde doch aus dem Urteil bzw der Stellungnahme des BGH zitiert. Die "voraussichtliche" Zeit der Ankunft ist noch immer erlaubt.
Wenn die Ankunft nicht grob abweicht, also abends statt morgens stattfindet, ist eine Änderung noch immer möglich. Wichtige Gründe wurden nicht bindend festgelegt, da muss dann wohl wieder ein vom Richter abhängiges Urteil her.
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Mam62:
Da sollte jemand neben nem Wörterbuch und den AGB auch mal nachlesen, was Shitstorm bedeutet....Das weiss ich schon, aber lies mal all die Kommentare der Mitforum Benutzer. Da war doch auch ein bisschen Entrüstung dabei. Und man hat mich auch ein bisschen "attackiert" Eine konstruktive Diskussion war das nicht wohl eher blabla.
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Du warst Doch die Entrüstete, die Schimpftiraden auf Veranstalter und User losgelassen hat....
Für ein Friede-Freude-Eierkuchen-Forum wo alle in das Na-ist-doch-wahr einstimmen, bist Du hier halt falsch.
Würde ja auch keinem weiterhelfen, wenn flasche Auffassungen noch fröhlich bestärkt werden, oder?
Pauschalreise hat halt Vor- und Nachteile... Und nicht nur Rechte und Ansprüche. Wird leider sehr oft vergessen bzw nicht erkannt und die Überbringer der schlechten Nachricht sind dann schuld, nicht diejenigen, die nicht willens oder in der Lage waren, sich umfassend zu informieren.