Flugzeitänderung vor der Reise
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@Holginho,
au ja Bitte Bitte beantworte
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Seufz ! :?
Bitte zurück zum Thema!
LG
Sokrates
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Ansatz der höchstrichterlichen Entscheidung ist die Sicherung der Planbarkeit - auch für den Pauschalreisenden.
Mit diesem Aspekt wurden die zuweilen ausufernd benutzten Freibriefe jetzt in einen gewissen Rahmen gepackt.
Das bedeutet aber längst nicht, dass keine Änderungen mehr möglich sind, bzw. jede den Pauschalurlauber zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigt.Wichtig scheint mir Maß zu halten, und wenn der persönlichen Planung eine Verschiebung der Abreise auf eine spätere Stunde entgegensteht ist die Einrede eben das Mittel der Wahl.
Das Beispiel bglana zeigt immerhin, dass Reisezeiten nicht pauschal als "besonders begehrlich" zu werten sind ...
Et hätt diesmal juut jegange - nur darauf verlassen sollte man sich halt nicht.
Ggf. kommt ein pauschal optiertes Operating einfach nicht zustande, und dann schaut man - so oder so! - mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Ein Beispiel für Unangemessenheit:
Ein Paar, das mit der Vorverlegung seines Rückfluges um einige Stunden nicht einverstanden war buchte eigenmächtig einen anderen Flug und wollte den RV dafür in Anspruch nehmen. Das Gericht erkannte keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme, das Paar blieb zusätzlich zu den Kosten für die neuen Tickets auch noch auf denen des Rechtsstreits sitzen. -
allo
Wegen einer Beschädigung am Flugzeug wurde mein heutiger Flug gestrichen. Wir saßen bereits in der Maschine, mussten sie wieder verlassen, das Gepäck holen und wieder zum Schalter. Eine Umbuchung für den selben Tag, um den Anschlussflug zu bekommen, war nicht möglich. Nun werde ich morgen fliegen.
Dadurch muss ich nun eine Hotelreservierung stornieren und eine Mietwagenanmietung ändern. Inwieweit kann ich anfallende Kosten gegenüber der Airline gültig machen? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Gibt es da eine Pauschale, oder werden einzelne Posten geltend gemacht? Wie ist das Vorgehen?
Danke und Gruß,
aedificans -
Eine Klappe des Flugzeugs wurde durch ein Fahrzeug des Bodenpersonals beschädigt...
Eine schnelle Recherche ergab, dass man in einem solchen Fall (technischer Defekt, Annullierung weniger als 7 Tage vor Flug, kein Alternativflug mit Abflug höchstens 1 Stunde früher und Landung spätestens 2 Stunden später als geplant) zu haben scheint , in Höhe von 250-600€, abhängig von der Flugstrecke.
Distanz bis 1500km und Verspätung ab 2 Stunden: 250€
Distanz über 3500km und Verspätung ab 4 Stunden: 600€www.finanztip.de/flugannullierung/#c10915
Doch welche Flugstrecke zählt in diesem Fall? In meinem Fall geht es um einen Flug von Hamburg nach London mit Anschlußflug nach Los Angeles.
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mkfpa:
In diesem Fall gibt s keine Entschaedigung laut EU261, da das Bodenpersonal mit groesster Wahrscheinlichkeit nicht Angestellte der Fluggesellschaft sind. Damit ist die Verspaetung / Verschiebung nicht im Einflussbereich der Airline.Gibt es dazu einen Verweis auf eine explizite Stelle in der Verordnung? Ich habe das Dokument vorliegen, finde aber nur einen Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände", was in diesem Fall nicht zutrifft.
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Hierzu gibt es widersprüchliche Urteile, ähnlich Vogelschlag.
Entscheidungen:
Vorliegend war es zu einer Abflugverspätung von über elf Stunden gekommen.
Der Grund: Das Flugzeug war wegen Unachtsamkeit eines Schlepperfahrzeuges beschädigt worden, die Fluggesellschaft verweigerte die Ausgleichszahlung. Dieser Versuch scheiterte jedoch, da sich ein Luftfahrtunternehmen ein fahrlässiges Verhalten eines Bodenfahrzeugführers des Flughafens jedenfalls dann gemäss § 278 BGB zurechnen lassen muss, wenn das Flughafenfahrzeug - wie hier ein Schlepperfahrzeug - zur Abfertigung des bestimmten Flugzeuges und im Auftrag des Luftverkehrsunternehmens eingesetzt wurde.
AG Rüsselsheim, 27.7.2012 - Az: 3 C 468/12(37)Eine vergleichbare Causa liegt dem EuGH zur Beurteilung vor.
AG Rüsselsheim Beschluss 21.05.2013 – 3 C 2206/12 (32)
Ein weiterer Kläger ist im Zusammenhang mit einer Beschädigung durch Dritte in der zweiten Instanz gescheitert - Berufung wurde zugelassen.Es kann demnach nicht generell behauptet werden, dass technische Defekte (insbesondere verursacht durch Dritte) nicht exklupierend wirken im Sinne der VO(EG)261/04.
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Nachtrag:
Da es sich beim vorgetragenen Sachstand nicht um eine "Flugzeitenänderung" (hiervon sind zumeist Pauschalreisegäste betroffen) sondern eher um eine Streichung mit den entsprechenden Folgen handelt, wäre der Thread ganz oben auf der Seite wohl der tatsächlich richtige gewesen ...

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Ich habe bereits ein Schreiben an die Fluggesellschaft aufgesetzt. Heute in dem ganzen Trubel hatte ich es vergessen, aber morgen werde ich bei der Fluggesellschaft nach einer schriftlichen Bestätigung (Annulierung mit Angabe des Grundes) fragen. Ich bin gespannt, ob ich soewtas bekomme und was als offizieller Grund angegeben wird. Vielleicht hätte man die Durchsage des Kapitäns besser mitschneiden sollen...
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Richtig, mk116 - die Darlegung obliegt dem Luftverkehrsunternehmen.
Es reicht somit vollkommen aus, die Causa (Streichung) zu benennen. -
@aedificans
Drücke dich bei der Beschwerde ggf. mit eigenen Worten aus und vermeide nicht attestierte Urteilszitate oder die Erwähnung bestimmter §.
Glaube mir: Eine schlichte Beschwerde (jedenfalls die erste!) wirkt eher deeskalierend ... und zudem bewahrt es dich vor Lächerlichkeiten.

