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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2281

    Eulen nach Athen getragen ... 😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • burton_B Offline
      burton_B Offline
      burton_
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2282

      Nix Athen... Antalya!  😆

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2283

        Mam62:
        Weißt, was wirklich nervig ist?

        Wenn ich die Frage beantworten würde (v.a. im Zusammenhang mit dem Deinem Beitrag vorhergehenden "Beitrag"), würde ich vermutlich lebenslang gesperrt werden 😉

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied1862570H Offline
          HC-Mitglied1862570H Offline
          HC-Mitglied1862570
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2284

          @Holginho,
          au ja Bitte Bitte beantworte 😛

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Nibjnile.N Offline
            Nibjnile.N Offline
            Nibjnile.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2285

            Oh ja, bitte bitte @holginho.... 😆

            Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2286

              Seufz ! :?

              Bitte zurück zum Thema!

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2287

                Ansatz der höchstrichterlichen Entscheidung ist die Sicherung der Planbarkeit - auch für den Pauschalreisenden.
                Mit diesem Aspekt wurden die zuweilen ausufernd benutzten Freibriefe jetzt in einen gewissen Rahmen gepackt.
                Das bedeutet aber längst nicht, dass keine Änderungen mehr möglich sind, bzw. jede den Pauschalurlauber zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigt.

                Wichtig scheint mir Maß zu halten, und wenn der persönlichen Planung eine Verschiebung der Abreise auf eine spätere Stunde entgegensteht ist die Einrede eben das Mittel der Wahl.

                Das Beispiel bglana zeigt immerhin, dass Reisezeiten nicht pauschal als "besonders begehrlich" zu werten sind ...

                Et hätt diesmal juut jegange - nur darauf verlassen sollte man sich halt nicht.
                Ggf. kommt ein pauschal optiertes Operating einfach nicht zustande, und dann schaut man - so oder so! - mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
                😉

                Ein Beispiel für Unangemessenheit:
                Ein Paar, das mit der Vorverlegung seines Rückfluges um einige Stunden nicht einverstanden war buchte eigenmächtig einen anderen Flug und wollte den RV dafür in Anspruch nehmen. Das Gericht erkannte keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme, das Paar blieb zusätzlich zu den Kosten für die neuen Tickets auch noch auf denen des Rechtsstreits sitzen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • aedificansA Offline
                  aedificansA Offline
                  aedificans
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2288

                  allo

                  Wegen einer Beschädigung am Flugzeug wurde mein heutiger Flug gestrichen. Wir saßen bereits in der Maschine, mussten sie wieder verlassen, das Gepäck holen und wieder zum Schalter. Eine Umbuchung für den selben Tag, um den Anschlussflug zu bekommen, war nicht möglich. Nun werde ich morgen fliegen.

                  Dadurch muss ich nun eine Hotelreservierung stornieren und eine Mietwagenanmietung ändern. Inwieweit kann ich anfallende Kosten gegenüber der Airline gültig machen? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Gibt es da eine Pauschale, oder werden einzelne Posten geltend gemacht? Wie ist das Vorgehen?

                  Danke und Gruß,
                  aedificans

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                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2289

                    Was bedeutet Beschaedigung? Wurde das Flugzeug durch einwirken von Dritten beschaedigt oder war einfach nur etwas am Flieger defekt?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • aedificansA Offline
                      aedificansA Offline
                      aedificans
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2290

                      Eine Klappe des Flugzeugs wurde durch ein Fahrzeug des Bodenpersonals beschädigt...

                      Eine schnelle Recherche ergab, dass man in einem solchen Fall (technischer Defekt, Annullierung weniger als 7 Tage vor Flug, kein Alternativflug mit Abflug höchstens 1 Stunde früher und Landung spätestens 2 Stunden später als geplant) zu haben scheint , in Höhe von 250-600€, abhängig von der Flugstrecke.

                      Distanz bis 1500km und Verspätung ab 2 Stunden: 250€
                      Distanz über 3500km und Verspätung ab 4 Stunden: 600€

                      www.finanztip.de/flugannullierung/#c10915

                      Doch welche Flugstrecke zählt in diesem Fall? In meinem Fall geht es um einen Flug von Hamburg nach London mit Anschlußflug nach Los Angeles.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mkfpaM Offline
                        mkfpaM Offline
                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2291

                        In diesem Fall gibt s keine Entschaedigung laut EU261, da das Bodenpersonal mit groesster Wahrscheinlichkeit nicht Angestellte der Fluggesellschaft sind. Damit ist die Verspaetung / Verschiebung nicht im Einflussbereich der Airline.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • aedificansA Offline
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                          aedificans
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2292

                          mkfpa:
                          In diesem Fall gibt s keine Entschaedigung laut EU261, da das Bodenpersonal mit groesster Wahrscheinlichkeit nicht Angestellte der Fluggesellschaft sind. Damit ist die Verspaetung / Verschiebung nicht im Einflussbereich der Airline.

                          Gibt es dazu einen Verweis auf eine explizite Stelle in der Verordnung? Ich habe das Dokument vorliegen, finde aber nur einen Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände", was in diesem Fall nicht zutrifft.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mk116M Offline
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                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2293
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2294

                              Hierzu gibt es widersprüchliche Urteile, ähnlich Vogelschlag.
                              Entscheidungen:
                              Vorliegend war es zu einer Abflugverspätung von über elf Stunden gekommen.
                              Der Grund: Das Flugzeug war wegen Unachtsamkeit eines Schlepperfahrzeuges beschädigt worden,  die Fluggesellschaft verweigerte die Ausgleichszahlung. Dieser Versuch scheiterte jedoch, da sich ein Luftfahrtunternehmen ein fahrlässiges Verhalten eines Bodenfahrzeugführers des Flughafens jedenfalls dann gemäss § 278 BGB zurechnen lassen muss, wenn das Flughafenfahrzeug - wie hier ein Schlepperfahrzeug - zur Abfertigung des bestimmten Flugzeuges und im Auftrag des Luftverkehrsunternehmens eingesetzt wurde.
                              AG Rüsselsheim, 27.7.2012 - Az: 3 C 468/12(37)

                              Eine vergleichbare Causa liegt dem EuGH zur Beurteilung vor.
                              AG Rüsselsheim Beschluss 21.05.2013 – 3 C 2206/12 (32)
                               
                              Ein weiterer Kläger ist im Zusammenhang mit einer Beschädigung durch Dritte in der zweiten Instanz gescheitert - Berufung wurde zugelassen.

                              Es kann demnach nicht generell behauptet werden, dass technische Defekte (insbesondere verursacht durch Dritte) nicht exklupierend wirken im Sinne der VO(EG)261/04.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2295

                                Nachtrag:
                                Da es sich beim vorgetragenen Sachstand nicht um eine "Flugzeitenänderung" (hiervon sind zumeist Pauschalreisegäste betroffen) sondern eher um eine Streichung mit den entsprechenden Folgen handelt, wäre der Thread ganz oben auf der Seite wohl der tatsächlich richtige gewesen ...
                                😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2296
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    #2297

                                    Ich habe bereits ein Schreiben an die Fluggesellschaft aufgesetzt. Heute in dem ganzen Trubel hatte ich es vergessen, aber morgen werde ich bei der Fluggesellschaft nach einer schriftlichen Bestätigung (Annulierung mit Angabe des Grundes) fragen. Ich bin gespannt, ob ich soewtas bekomme und was als offizieller Grund angegeben wird. Vielleicht hätte man die Durchsage des Kapitäns besser mitschneiden sollen...

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2298
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2299

                                        Richtig, mk116 - die Darlegung obliegt dem Luftverkehrsunternehmen.
                                        Es reicht somit vollkommen aus, die Causa (Streichung) zu benennen.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2300

                                          @aedificans
                                          Drücke dich bei der Beschwerde ggf. mit eigenen Worten aus und vermeide nicht attestierte Urteilszitate oder die Erwähnung bestimmter §.
                                          Glaube mir: Eine schlichte Beschwerde (jedenfalls die erste!) wirkt eher deeskalierend ... und zudem bewahrt es dich vor Lächerlichkeiten.
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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