Flugzeitänderung vor der Reise
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Ja.
Da diese Flugzeiten ja für viele Touristen durchaus attraktiv sind, gehe ich von einem Lockangebot aus.
Oder wie ist die allgemeine Einschätzung?Sollten sich die Flugzeiten gravierend ändern, kann ich zwar von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss aber schon jetzt zeitgleich eine Alternative ins Auge fassen.
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Darüber kann man streiten (siehe auch diesen Strang, wo sich xfach Touristen um vermeindliche Urlaubstage "betrogen" fühlen).
Für mich die Hauptfrage ist jedoch, ob diese Zeiten erfahrungsgemäß nur angegeben wurden, um überhaupt ein Angebot machen zu können?!?
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Wenn du sie direkt auf der Airlineseite gefunden hast, sind das mit Sicherheit bereits geplante Slots.
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Sind dort direkt so aufgeführt.
Danke, damit hast du mir schon sehr geholfen.
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Gerne ...

Das Risiko der Änderung ist damit nicht gänzlich ausgeklammert (insbesondere ex FMO leider!), aber es handelt sich garantiert nicht um diese Dummy-Zeiten, die man zuweilen bei Pauschalreisen zu finden beliebte.
Happy landings! -
Hallo liebe HC Gemeinde!
ich habe mich extra hier angemeldet da ich um die Meinung der Exporten hier zu bitten möchte.
Folgender Sachverhalt liegt vor. Wir waren im Oktober 2014 in Florida bzw. Mexiko, die Buchung erfolgte über ein Reisebüro allersdings nicht als Pauschalreise.
Unser Rückflug war ursprünglich geplant wie folgt:
15.10. Cancun - Dallas (AA)
15.10. Dallas - London +1 (AA)
16.10. London - Wien (BA)
Am Abreisetag Flugzeiten gecheckt alles okay, Transfer zum Flughafen alles okay, Gepäck eingecheckt alles okay ab zum Boarding. Zur angebebenen Zeit passiert erstmal nichts, keine Durchsage und keine Anzeige. Nach einiger Zeit wird der Flug immer 10 Minuten weise verschoben (wir waren schon etwas hektisch wegen unseres Anschlussfluges in Dallas). Lange Rede kurzer Sinn, nach circa 2 Stunden ohne Info wurde durchgesagt, dass der Flug wegen technischer Probleme gestrichen wird. Nach weiteren Stunden des Wartens endlich an der Reihe am Umbuchungsschalter und siehe da, es gibt am gleichen Tag keinen Flug mehr - Anschlussflüge verpasst, Sitzplatzreservierungen verfallen, zusätzlich benötigter Urlaubstag.
Umbuchung auf den nächsten Tag auf die Route Cancun - Miami (AA) - Madrid (Iberia) - Wien (Iberia), Übernachtung in einem Hotel + Transfer organisiert. Die ganze Prozedur am Flughafen Cancun dauerte um die acht Stunden, nicht einmal ein Getränk wurde gereicht.
Nun zu meiner Frage, ich habe natürlich versucht mich schlau zu machen, aber komme einfach nicht auf einen grünen Zweig. Wie sehen die Ansprüche in diesem Fall aus? Ich habe herausgefunden, wenn es eine EU Airline bzw. ein EU Abflughafen gewesen wäre, wäre die Entschädigung bei dieser Verspätung fix mit 600,- EUR pro Person geregelt. Bei US Airlines gibt es anscheinend keine fixe Richtlinie, oder sehe ich das falsch...?! Laut dem Reisebüro weigert sich AA auch nur einen Cent Entschädigung zu bezahlen...
Ich bin für eure Antworten sehr dankbar.
LG -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @desmond84!

Es handelt sich nicht um eine "Flugzeitenänderung" sondern um eine Cancellation - du bist also im falschen Thread vorstellig geworden (hier klicken! für den passenden Strang).
Vorsorglich:
Selbstverständlich gibt es auch für nicht EU Flüge eine vereinheitlichte Regelung der Fluggastrechte, zur Anwendung kommt hier das Montrealer Übereinkommen. -
Der gecancelte AA-Flug Cancun - Dallas löst keinerlei finanzielle Entschädigungsansprüche aus . Ein erneutes "Vorstelligwerden" zum gleichen Thema im erwähnten Thread erübrigt sich also.
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Selbstverständlich ergeben sich aus dem MÜ Ansprüche für den Fluggast:
Der Luftverkehrunternehmer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck ... entsteht.
Einen Haftungsaussschluss muss er ggf. nachweisen. -
Flugzeitänderung
Wir haben bereits im Dezember 2014 unsere Flüge direkt bei der Airline gebucht und heute erhielt ich die Mitteilung, dass es aus operativen Gründen eine Änderung im Flugplan gegeben hat und man uns auf einen anderen, früheren Rückflug gebucht hat. Der ursprünglich Flug ist z.Zt. nicht mehr im Flugplan zu finden. Zudem ist die jetztige Flugkombination auch noch billiger, als die von uns gebuchte zum Buchungszeitpunkt 12/2014.
Bei der Umbuchung handelt es sich um eine Änderung von des Rückfluges von 19:05 auf 15:50.
Muss man das so akzeptieren?
V.G.
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Wir hatten das gleiche Problem bei unseren Flügen nach PMI - die Airline hat uns auf andere Flugzeiten gebucht, da sich die ursprünglichen Flüge geändert haben. Ich habe dann mit dem Servicecenter telefoniert: es war überhaupt kein Problem, uns auf noch andere Flüge zu buchen (diese Flugzeiten waren für uns angenehmer) - wir haben sogar den Abflughafen ändern können - ohne irgendwelche Kosten.
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Danke, für die raschen Antworten.
In den AGB's steht, dass es zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. Aber sind 3:15 Stunde denn geringfügig?

Wir haben uns den späteren Rückflugzeit 19:05 gezielt ausgesucht, da wir halt erst am Abend zurück wollten. Am gebuchten Termin gibt es leider keinen späteren Rückflug. Man hat uns ja eigentlich auch nicht umgebucht, sondern der gleiche Flug hat jetzt eine andere Abflugzeit.
Die Änderung des Flughafens in Deutschland käme leider auch nicht in Betracht. Das habe ich gerade mal nachgeschaut.
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Ende September 2014 Pauschalreise von Stuttgart nach Antalya gebucht für September 2015. Im Januar d. J. haben wir unsererseits den Abflughafen von Stuttgart auf Saarbrücken umgebucht, die dadurch entstehenden Mehrkosten akzeptiert und Umbuchungsgebühr gezahlt.
Wir haben Saarbrücken deshalb nachträglich gewählt und Mehrkosten akzeptiert, weil wir diesen Flughafen direkt vor der Nase haben, Frankfurt und Stuttgart aber mit einer zusätzlichen Reisezeit von 2,5 Stunden verbunden sind. Bei der ursprünglichen Buchung stand Saarbrücken noch nicht zur Auswahl.Heute erhalten wir die Nachricht, das 1-2-Fly unseren bereits bestätigten Rückflug nach Saarbrücken auf Frankfurt umgebucht hat (ohne Begründung).
Welche Möglichkeiten bleiben uns jetzt?
Können wir vom RV verlangen, dass er uns auf einen anderen Wochentag umbucht, um Hin- und Rückflug wie geplant in Saarbrücken zu haben? Wer trägt die evtl. Mehrkosten?EDIT: Gerade kam die Mitteilung, dass auch unser Hinflug auf Frankfurt umgebucht wurde. Wozu habe ich denn für die Buchung ab Saarbrücken mehr Geld gezahlt? Frankfurt hätten wir schon im voraus billiger haben können...

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Zu den Mehrkosten bei der Entscheidung nur für ein spezifisches Operating und ihrer Sinnhaftigkeit ist schon sehr viel beigetragen worden...
Wenn du den Grund wissen willst frag doch einfach danach!?Vermutung:
"Ihr gebuchter Flug ab SCN ist leider von der beauftragten Airline gestrichen worden."
Pech gehabt.
Du kannst einseitig kündigen - ich nehme jedoch an, dass die alternativen Flugverbindungen ex SCN nicht gerade wie Perlen auf der Schnur hängen und du womöglich noch einen preislichen Vorteil abgreifen kannst?!Sorry ...

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Hallo. Folgender Sachverhalt:
Anfang Januar nach langer Vorrauswahl Flüge für den Türkei-Sommerurlaub gebucht. Danach ab und zu die HP besucht um interessehalber die Preisentwicklung zu beobachten.
Gestern habe ich leider eine signifikante Änderung der Abflugzeit beim Rückflug entdeckt.
Muss die Airline mich sofort über die Änderung unterrichten, obwohl der Flug erst in 6 Monaten stattfindet?
Gehe ich richtig in der Annahme, daß es für mich folgende Auswahl gibt:
a) kostenlose Stornierung, um woanders zu buchen (leider viel teurer)
b) kostenlose Umbuchung (leider kein anderer Flug am selben Tag mit der Airline)
c) Flug vom/zu einem anderen deutschen Flughafen (noch schlechtere Abflugzeiten)
d) Teilstornierung (nur geänderter Rückflug) ???
und natürlich:
e) jaaaaa, ich weiß: es hinzunehmen
Kurz zur Flugdaten:
Hin: CGN-AYT am 02.08.15 um 5.10 Zurück 13.08.15 um 17.30 (geändert auf 10.55)
Die Vorverlegung beträgt somit 6h 40min.
Gebucht wurde direkt bei der Airline (TUIfly).
Die Änderung erscheint mir für ein Linien/Halbcharter Flug doch ziemlich krass.
Da kommt einem gleich der Gedanke: wofür die Mühe mit der Bausteinbuchung, nächstes Mal doch wieder Pauschal :? -
Wenn eh kein anderer Flug in Frage kommt und ein Teil-oder Komplettstorno ebenso wenig, verstehe ich den Sinn nicht ganz.
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Die Airline muss dich unverzüglich informieren - wird sie wohl auch tun wenn die Slots so erhalten bleiben.
Die Ansprüche im Einzelnen:
a)Kostenlose Kündigung: Ja
b)Kostenlose Umbuchung: Nein, du kannst ggf. Mehrkosten akzeptieren oder den (neuen) Vertrag insgesamt ablehnen.
c)Umbuchung auf einen anderen Flughafen: Nein!
d)Teilstornierung - leider nein.
e)Hinnahme ist keine Pflicht, die Angemessenheit kann durchaus in Abrede und einer übergeordneten Prüfung anheim gestellt werden!Wie kommst du bloß auf die Beurteilung "krass" - außerhalb deiner persönlichen Interessen?
Das Prädikat "Linien- Halbcharterairline" ist zudem deine Erfindung und gibt es so etwas schlichterdings nicht - schon gar nicht im Sinne der Betrachtung rechtlicher Ansprüche!