Flugzeitänderung vor der Reise
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An sich korrekt was Curi schreibt - Anspruch auf Kostenerstattung komplett Fehlanzeige.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass auch eine einseitige Kündigung nicht akzeptiert würde und du dich ggf. streitig einigen müsstest bezüglich der Stornokosten.
Mein ganz persönlicher Rat: Lass besser sein!
Im Übrigen ist ein Zug zum Flug Ticket ein Gadget und aus mangelnder Nutzung lassen sich daher keine Ersatzansprüche herleiten. -
schiki, was wurde gebucht, nur der Flug oder eine Pauschalreise (wovon ich ausgehe)? Warum wurde der Flug verlegt, d.h. besteht der ursprüngliche Flug noch und in welchem zeitlichen Rahmen wurde die Verlegung kommuniziert?
M.E. reichen die hier beigetragenen Informationen nichtmal ansatzweise, um irgendwelche Schlussfolgerungen zu ziehen, aber vielleicht habe ich auch irgendetwas überlesen?!
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Da der schiki sich explizit nach einer Erstattung der Anreisekosten erkundigt hat, bleiben die Anworten unter allen denkbaren Varianten ziemlich gleich.
Je nachdem müsste er entweder bei der Airline oder seinem Veranstalter nachfragen, welches Entgegenkommen man ihm anbietet.
Einen Anspruch darauf hat er so oder so nicht ... -
In meinen Augen geht es hier vornehmlich erstmal um Verhandlungspositionen und diese werden je nach Antwort erheblich gestärkt oder geschwächt. Auch die von Curiosus und Dir thematisierte kostenlose Stornierung ist von diesen sehr stark abhängig. Aber das ist, wie immer in diesem Unterforum, nur meine ganz persönliche Sicht der Dinge. Deshalb, je präziser die Informationslage, desto wahrscheinlicher die Richtigkeit der hier beigetragenen Meinungen.
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Zug zum Flug ist eine Veranstalterleistung, daher wird es sich um eine Pauschalreise handeln.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bleibt die Verhandlungsposition dieselbe, ob nun Nur-Flug oder pauschal gebucht.
Dessen ungeachtet stimme ich dir natürlich zu, doc - je präziser die Frage desto treffender die Anwort.

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"curiosus" wrote:
...Pech gehabt.
Alternativ kannst Du in Erwägung ziehen aufgrund der kaum hinnehmbaren Umstände die Reise zu stornieren...
Ja nee, is klar Curi, deshalb auch die Erwähnung der "kaum hinnehmbaren Umstände", gähn...
Innerhalb der AGB kann jeder Reisende stornieren und Dein letzter Satz wäre obsolet!
Bitte richtig formulieren.vs, es gibt auch Fluglinien, die R&F inkludieren, z.B. Emirates. Wie sich das bei der hier nicht genannten Airline verhält, weiß ich nicht, habe aber auch keine Lust, alle in Frage kommenden zu überprüfen. Aber davon mal ab, wie gesagt, gehe ich auch von einer Pauschalreise aus und da sehe ich schon eine gestärkte Verhandlungsposition, sollte der ursprünglich gebuchte und bestätigte(?) Flug noch Bestand haben.
Natürlich müsste man "sein Recht" dann erst selbst erstreiten, da das relevante Urteil nicht direkt übertragbar ist, aber auch die Veranstalter wissen um Voraussetzungen und werden diese m.E. in Verhandlungen in ihr Kalkül einbeziehen.
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Ah, okay - das hatte ich nicht bedacht.
Bevor man erstreitet sollte man vielleicht erfragen ...

Dabei ist es gut seine Ausgangslage zu kennen - und die ist nun mal akzeptieren oder maximal stornieren, darüber hinaus sehe ich keine Ansprüche, auch dann nicht wenn das ursprüngliche Operating noch Bestand haben sollte.
Nichts desto trotz kann der Betroffene sich erkundigen, inwiefern man ihm ggf. aus Kulanz entgegenkommt, da scheinbar eine Zugverbindung ohne Übernachtung nicht genutzt werden kann bei der geänderten Abflugzeit. -
Ach doc3366, wenn Du richtig gelesen hättest, was offenbar partiell schwierig ist, dann hättest Du erkannt, daß die Aussgae 'kaum hinnehmbaren Umstände' rein ironisch formuliert ist.
Das geht übrigens auch richtig ohne Vollzitat. Aber lassen wir das, nützt ja eh nichts.

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Oh, da hast Du natürlich Recht!
Wenn die kaum hinnehmbaren Umstände in " " gesetzt gewesen wären, hätte ich es vielleicht erkannt und vs wäre wahrscheinlich auch nicht drauf eingegangen, am
ist es bei Dir leider nicht zu erkennen, denn dieser beendet ja fast jeden Deiner Beiträge. Bei der Lesart Deiner Beiträge hatte ich schon immer so meine Probleme, als Du noch in offizieller Funktion warst, wusste ich auch nie so genau, wer da eigentlich schreibt, der User oder Offizielle.Aber nichtsdestotrotz dann selbstverständlich meine hochoffizielle Entschuldigung und damit verbundener Dank, wahrscheinlich auch des TO und vieler stiller Mitleser, für Deinen wiedermal außerordentlich hilfreichen Beitrag und die, wenn auch ironisch gemeinte, hervorragende Alternative, auf die in dieser Causa wahrscheinlich niemand von alleine gekommen wäre!
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Hallo ja es ist eine Pauschalreise und es gibt kein anderen Flug von Hanover an diesen Tag. Jetzt hät ich noch ne frage da ja der Flug nun über 5 St. geht wie siht es jetzt mit der Verflegung aus. Nur Standert oder bekomme ich dann 2 Becher Wasser kostenlos.Das ist der Flug um den es geht.
Ihre voraussichtlichen FlugdatenHinflugDatum:30.05.15Abflughafen:Hannover (HAJ)Zielflughafen:Sharm el Sheikh (SSH)Airline:SunExpress Deutschland (XG)Flugnummer:4693Abflug:08:20 UhrAnkunft:16:05 UhrRückflugDatum:13.06.15Abflughafen:Sharm el Sheikh (SSH)Zielflughafen:Hannover (HAJ)Airline:SunExpress Deutschland (XG)Flugnummer:4692Abflug:16:50 UhrAnkunft:20:45 Uhr
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Wie die Verpflegung aussieht, kannst Du im Thread zur Fluggesellschaft im Forum Airlines eruieren.
Da die eigentliche Flugdauer etwa 4½ h beträgt, wirst Du auf dem Hinflug wohl eine Zwischenlandung haben.Nachtrag:
Lt. Flugplan ist der Flug XG4693 HAJ-RMF-SSH.Schönen Rundflug.

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@schiki
Ganz wesentlich hängt der Rahmen inkludierter Verpflegungsleistungen während des Fluges davon ab welchen Tarif dein Reiseveranstalter mit Sunexpress vereinbart hat.Leider ist es zuweilen ein wenig kompliziert seine Ansprüche zu eruieren ... allerdings gibt´s hier meistens die richtigen Tools und müssen sie nur gefunden werden!

Da dies nun aber kein reiserechtlicher Aspekt mehr ist solltest du zur Erkundigung entweder den Airline- oder den Veranstalter-Thread nutzen.
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Hallo,
bei uns gibt es folgenden Sachverhalt:
Flug und Hotel gebucht über Expedia Click and Mix
Hinflug DUS-FAO (Neckermann Reisen) verschoben von 06:10-8:10
auf 15:10-17:10 Uhr.- Frage: An wen muss ich mich wenden, Expedia oder Neckermann?
- Frage: Welche Möglichkeiten habe ich?
- Stornierung des Fluges?
- Umbuchung des Fluges (gäbe noch einen X3 mit besseren Flugzeiten)
- Stornierung der gesamten Reise (Flug und Hotel)?
Die Reise dauert nur eine Woche, deshalb ist der spätere Flug ärgerlich - hatten extra dieses Hinflugdatum, wegen des frühen Fluges gebucht.
Danke im voraus und viele Grüße
Sophia
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An Neckermann bezüglich einer Umbuchung. Sofern die Airline die Abflugzeit verlegt hat kannst du evtl.stornieren.
Verlass dich aber nicht drauf, dass der Veranstalter da allzu geschmeidig mitgeht ... :?
Klick & Mix klingt nach dynamic packaging, da sind die Aussichten besonders schlecht. -
Danke für die schnelle Antwort!
Werde berichten, wie es weitergeht!Viele Grüße
Sophia
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Hallo,
Mich treibt die folgende Frage her

Ich habe über einen bekannten Vermittler eine Pauschalreise im Juni gebucht, Flüge ab SCN. Veranstalter ist ein grosser Anbieter von Türkeireisen.
Nun wurde seitens des Veranstalters der Hinflug auf FRA umgebucht, da der Flug ab SCN von der Airline gestrichen wurde.
Wir haben bei der Buchung SCN und FRA verglichen, SCN (mit besseren vorbehaltlichen Flugzeiten) 40 € teurer. Dies haben wir aufgrund der Wohnortnähe von SCN dann gebucht.
Angeboten hat man uns nun den Hinflug ab FRA, Rückflug weiterhin nach SCN, als Entschädigung Rail&Fly.
Kann ich die Reise kostenlos stornieren? Der Veranstalter sagt erst mal nein.
Der Vermittler bietet über einen anderen Veranstalter und eine andere Airline Flug ab/nach SCN an, preislich kämen wir dabei sogar noch besser weg als mit der ursprünglichen Reise, aber das nur am Rande und ist auch nicht ausschlaggebend, sondern nur die Situation der beiden unterschiedlichen Hin- und Rückflughäfen.
Danke im Voraus!!!
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Erstmal herzlich willkommen bei HC

Du darfst Vermittler und Veranstalter hier nennen.
Zum Thema, Verlegung des Flughafens ist eine wesentliche Änderung des Reisevertrages und berechtigt zum kostenlosen Storno. Aber ich meine hier, oder im anderen Thread wurde schon von einem User berichtet, daß sich Öger(?) da wohl ziemlich querstellt und die bisher gültige Rechtsprechung nicht anerkennt, könnte sich also etwas schwieriger gestalten. Lies doch mal zurück, ist noch gar nicht so lange her.
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Danke fürs Willkommen

Na super, es handelt sich natürlich um Öger. Dann geh ich mal auf die Suche... Vermittler ist Expedia. Danke für die Informationen schonmal!!