Flugzeitänderung vor der Reise
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@ur5laubsfan
Sehen wir mal davon ab, dass sich sicherlich kein Anwalt gefunden hätte, der mit "höherer Gewalt" argumentiert:
Selbstverständlich kann ein Rücktritt samt vollständiger Erstattung verlangt werden und sollte auch ganz ohne Drohungen und Hin und Her ermöglicht werden.
Das hatten Kourion und ich dir bereits am 18.12. mitgeteilt.
Seinerzeit schien der Bausteineverchecker noch auf einer Annahme des Fluges zu bestehen, das war rechtsmissbräuchlich und hat er das nun offenbar selbst eingesehen.
Allerdings solltest du nicht annehmen, dass Routings und Reisezeiten bei direkter Buchung über die Airline in Marmor gemeißelt sind - insbesondere nicht nach Ägypten! -
Hallo zusammen,
so was hab´ ich noch nicht erlebt: Wg. Änderung des Flugplans liegt nun meine zweite Teilstrecke vor der ersten. Und niemanden scheint das zu stören ... .
Das heißt, ich kann nicht zurück fliegen, denn es ist technisch nicht möglich mir mit den "Falschzeiten" ein Ticket auszustellen. Nun fliege ich auch schon ein paar Jährchen und habe eigentlich immer gute Erfahrungen in diesem Bereich gemacht. Die Airlines waren meist sehr entgegenkommend: bessere Flugtage (Samstag statt Montag) oder auch mal ein Upgrade ... jedenfalls niemals was zu meckern gehabt. Und diesmal: Die Airline kann angeblich überhaupt nix an der Buchung ändern, weil ich eben bei denen nicht gebucht habe.
Nun hab ich mich mit dem Vermittler in Verbindung gesetzt: Entweder ganz stornieren oder anderer Flugtag ... was aber Folgekosten verursacht, wg. der Hotelverlängerung und die Rückfahrt könnte ich dann auch nicht mehr antreten, es fährt nachts kein Zug mehr nach Hause, - außerdem darf ich dann auch noch ein zweites Mal die Fahrkarte bezahlen. Deshalb möchte ich mich gerne statt nach Frankfurt nun nach München fliegen lassen (was lt. Flugplan auch möglich wäre.)
Jetzt habe ich mir überlegt, einfach am Tag X zum Flughafen zu fahren und es drauf ankommen zu lassen. Irgendwas müssen die doch dann mit mir machen, oder???
Schreibt mir doch mal Eure Erfahrungen ... . Die Airline verrate ich erstmal nicht. Es sind jedenfalls Tickets für
n Appel undn Ei mit einer nahöstlichen Fluggesellschaft ... die ich auf ÜBERHAUPTGARKEINENFALL stornieren möchte ... .Verwirrten Gruß
Marcell -
Unverändert bleibt meine letzte Nachfrage die nach der reiserechtlichen Relevanz ... ???
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Hallo
So wir haben jetzt Einigung mit Tuifly erzielt
Wir fliegen jetzt einen Tag ehe also am 15.6
Wir bekommen dafür Rail and Flyticket für Hin und Rückfahrt mit der Bahn
Wir haben uns einen Anwalt genohmen
Wir können mit diesem Kompromiß leben
Obwohl ich glabe das wir auch die Umbuchung auf einen ander Flug durchstzten hätten können
Aber das hätte wohl einen Rechtstreit nach sich gezogen -
... vermutlich wäre das ohne Rechtsstreit nicht möglich gewesen und steht das Ergebnis zweifellos in den Sternen ...
Danke für die Rückmeldung! -
Das die Flugzeiten jederzeit geändert werden können und es ja heißt unverbindliche Flugzeiten war mir klar, aber das der Abflughafen geändert wird? So nun habe ich das Problem kann mir jemand helfen und sagen welche Ansprüche ich habe bzw. Verpflichtungen. Muss ich den geänderten akzeptieren egal wie weit der Flughafen ist. Noch dazu ist Ankunftflughafen der alte geblieben das heißt wir müssten unser Auto dann von Leipzig nach Nürnberg biemen.
Wäre nett wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte obwohl hier ja keine Rechtsberatung möglich ist. HC äußert sich nämlich nicht zu dem Thema Recht des Veranstalter und die AGB´s sind absolut undurchsichtig. Vielen Dank!! -
@bixe
ich empfehle dir, zu googeln und dich vor allem bei Führich, dem Reiserechtpapst, zu informieren.
In deinem Fall, Änderung des Flughafens; würde ich den Reisevertrag kostenlos stornieren und mich nicht wegen Entschädigung mit dem RV streiten.
Reisen soll Spaß machen und nicht von Beginn an Ärger verursachen.
RV können ja vieles ändern, aber nicht alles. siehe Reiserecht Führich. -
@bixe
Ja, man kann kostenfrei stornieren (und ich hab's 2015 auch getan), aber...Hier war anschließend zu lesen, dass zwei RV die kostenfreien Stornierung zurückwiesen.
Die Sache dann trotzdem durchzuziehen, ist nicht jedermanns Sache - insbesondere dann nicht, wenn man die Reise antreten möchte oder nicht alle Mitreisende mit einer Stornierung einverstanden sind, usw. usf. Außerdem müsste man sich in einem solchen Fall auf eine Wartezeit hinsichtlich der Rückzahlung einstellen, eventuell vor Gericht ziehen...Möchtest du schreiben, wer dein Veranstalter ist ?
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Ein Schadenersatz könnte nur verlangt werden, wenn die Änderung kurzfristig erfolgte.
Im Übrigen unterbreitet der Veranstalter mit dem geänderten Flughafen bei der Rückreise ein neues Angebot, man kann es ablehnen und hat Anspruch auf die Erstattung aller geleisteten Zahlungen. -
Hallo
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im November haben wir einen Pauschalreise über tui gebucht. Morgens um 4.20 hin und abends um 23 Uhr zurück, 10 Tage in den Sommerferien. Abflug wäre Köln. Natürlich gab es im November noch viele weitere Angebote die mit schlechteren Flugzeiten deutlich günstiger waren.Gestern per Mail kam die Flugzeitenänderung auf Abflug 9uhr morgens, sprich wir verlieren einen kompletten Tag. Absolut nicht akzeptabel, zumal wir diese Flüge seit 5 Jahren buchen ( allerdings sind wir immer mit Sunexpress geflogen und es gab nie Probleme )
Für mich wirkt das im ersten Moment wie Bauernfängerei, erst die guten Flüge für die Frühbucher frei machen bis voll ist, dann umbuchen und wieder für die neue Welle nach Ablauf der Frühbucherpreise freischalten damit wieder schön gebucht wird.
Gut ist gibt dazu das BGH Urteil, aber wie sieht es realistisch aus, können wir etwas dagegen machen. Zurücktreten möchten wir nicht, wir möchten einen adäquaten Ersatzflug. Und im Notfall natürlich nur die Kosten erstattet bekommen. Jetzt habe ich mehrfach von Leuten gelesen, bei denen es ähnliche Fälle hab wo eine läppische Entschädigung von 100€ gezahlt wurde....Hier muss ich anmerken, dass wir mit 4 Personen fliegen und auch ein sehr teures Familienzimmer ( Sommerferien ) gebucht haben, also alles deutlich teurer.
Habt Ihr Tipps bezüglich der Rangehensweise ? Wie verfahren wir hier am Besten?
Danke Eich schonmal ...
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Gut ist, wenn man den Sinn des BGH Urteils versteht ...

Wenn ihr nicht zurücktreten wollt könnt ihr Beschwerde beim Veranstalter führen, er muss mindestens begründen weshalb die Reisezeit verlegt wurde. Ebenso könnt ihr um ein alternatives Operating bitten, sofern eines zu eurem Zielflughafen angeboten wird.
Ansonsten kann nach der Reise eine Entschädigung von 50% eines Tagessatzes verlangt werden, der Preis eures Zimmers wird also berücksichtigt.
Fazit: Niemals eine teurere Pauschalreise allein wegen der Reisezeiten buchen! -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@mkfpa
Ich unterstelle gar nichts, ich habe geschrieben das es für mich so wirkt. Nicht mehr und nicht weniger !!!!Das Urteil verstehe ich auch durchaus richtig, meine Frage bezog sich auf das, was man vor der gerichtlichen Instanz unternehmen kann.
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Das hat Dir @vonschmeling bereits beantwortet..."mehr" ist nicht!
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Welche "gerichtliche Instanz", schnatz77?
Kein Gericht der Welt hat eurer Airline verboten die Flugzeiten zu ändern - daher ja mein Eindruck, dass du das Urteil keineswegs verstanden hast.
Insbesondere bei frühen Buchungen besteht immer das Risiko von Slotänderungen. Von einer solchen seid ihr nun offenbar betroffen.
Außerdem behauptest du in der Tat, man habe die Frühbucher auf andere Operatings gesetzt um die ursprünglichen wieder freizumachen - das ist eine Unterstellung und kein "Eindruck".
Was du übrigens aus der Tatsache herleiten willst, diese Flüge - wenngleich bei einer anderen Airline? - bereits seit 5 Jahren zu buchen weißt wohl ebenfalls nur du selbst ... -
Hallo zusammen,
durch Zufall haben wir bei unserem Veranstalter auf der Hp in unserem persönlichen Bereich gesehen, das sie unseren Rückflug geändert haben. Der Veranstalter hat uns selber noch nicht infofrmiert.
Beispiel:
Unser Rückflug sollte am 20.09.16 um 12:35 Uhr mit der Sun Express nach Köln gehen.
Durch Zufall sahen wir dass unsere Rückflugzeit auf den 20.09.16 auf 2.20 Uhr Nachts nach Köln gesetzt wurde.
Das bedeutet, das man uns ja schon 1 Tag vorher, sprich am 19.09.16 im Hotel abholen müsste.
Ist das so in Ordnung ?
Wir wissen prinzipiell, das An und Abreisetag kein Urlaubstag ist. Wir wissen auch, das die Flugzeiten unverbindlich sind.
Aber: Wir sind ja nun am 20.09.16 überhaupt nicht mehr im Hotel.Wir haben dem Veranstalter schon angeschrieben. Aber noch keine Antwort.
Wir hätten die Reise mit vorab diesen angegeben Rückflugzeiten nicht gebucht.
Was meint ihr ?
Liebe Grüße Katja
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Hallo nochmal
Also der Veranstalter hat sich gemledet.
Er hat uns kostenlos angeboten auf einen späteren Rückflug umzubuchen.
Jetzt fliegen wir um 23.55 Uhr zurück. (Unverbindlich ds wissen wir ) Die Uhrzeit finden wir persönlich jetzt auch nicht so prickelnd, aber besser als Nachts um 2:20 Uhr.
Danke an vtours.
Werde diese positive Erfahrung auch mal im Vtours Thread schreiben.