Flurzeitänderung um mehr als 12 Stunden
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Hallo, habe folgendes Problem: Wir sollten eigentlich am 30.07. um 10:35 nach Tunesien fliegen. Nun bekamen wir mit den Tickets die Flugzeitänderung auf 23:00 Uhr mit Ankunft um 01:45 Uhr am 31.07. Das alles mit einem 2 jährigen Kleinkind.
Rückflug statt 12:40 um 19:20 - ok, das kann man noch verschmerzen.Kann mir jemand sagen ob in diesem Fall eine Minderung in Frage kommt? Ich denke mal die Schmerzengrenze ist hier bei weitem übertroffen.
Vielen Dank im Vorraus -
"Marmaris3" wrote:
Hallo Teje,probiers mal mit der Suche im Reiseforum, da wirst du genügend Antworten auf deine Frage bekommen.
Und was die Schmerzgrenze betrifft, es ist ein Anreisetag. Da wirst du keine Minderung bekommen.
VG Jürgen
Danke für die prompte Antwort. Bei der Suche hab ich es natürlich schon versucht, meistens geht es aber nicht um so viele Stunden. Wie soll ich den Satz von der Verbraucherzentrale verstehen?
Zitat: Grundsätzlich müssen Sie den ersten und den letzten Urlaubstag vollständig zur An- und Abreise einplanen. Sie können den Reisepreis nur mindern, wenn durch die Flugverlegung Ihre Nachtruhe verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag ebenfalls beeinträchtigt wird. Dann sollten Sie dies unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen.
Die Frage stellt sich mir auch, was ist denn An- und Abreisetag? Redet man da von 24 Stunden oder geht das nach Datum???
Bitte nochmal antworten.... -
Jeder Tag hat 24 Stunden, Ihr startet planmäßig vor 24:00 Uhr also alles paletti!
Selbst wenn Ihr durch eine Verspätung erst um 03:00 startet ist das noch OK.
Erst bei absehbarer Verspätung von mehr als 6 Stunden steht euch ein Hotelzimmer zu und im Anschluss ein Reisepreisminderung die dann aber lächerlich gering ist, 5% pro zusätzlicher Sunde vom Tagespreis, bei einem 14 Tage Urlaub zu €1400.- also € 5,- pro zusätzlicher Stunde....das wars dann....
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Teje schrieb:
Verbraucherzentrale...
Zitat: "Grundsätzlich müssen Sie den ersten und den letzten Urlaubstag vollständig zur An- und Abreise einplanen. Sie können den Reisepreis nur mindern, wenn durch die Flugverlegung Ihre Nachtruhe verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag ebenfalls beeinträchtigt wird. Dann sollten Sie dies unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen."Sollte das wirklich keine Rolle spielen? Die Nachtruhe wird ja erheblich verkürzt.
Hoteltag, soweit ich weiß = 24 Stunden von 12 h mittags bis 12 h mittags.
Tejes Hoteltag hätte somit am 30.07. um 12 h mittags begonnen.
Tatsächliche Ankunft im am 31.07. gegen 2 h am Flughafen, hinzu kommt der Transfer zum Hotel. Ich würde das als erheblich verkürzte Nachtruhe bezeichnen und auch als Beeinträchtigung des zweiten Ferientages, der am 31.07. um 12 h mittags beginnt.Hier wird von zwei verschiedenen Dingen gesprochen. Einmal der reinen Flugverspätung und zum anderen dem Verlust eines Urlaubstages auf Grund von Flugverschiebungen oder -umbuchungen durch den Veranstalter. Ich denke, man muß differenzieren.
Nochmal, ganz klar: für Flugverspätungen gelten THs Berechnungen, nicht aber für Umlegungen/Umbuchungen der Urlauber durch die Veranstalter.
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Die Anzahl der nächte stimmt, das Zimmer kann vor 12:00 Uhr bezogen werden, kein Problem für den Veranstalter (sonst würden die es auch nicht hunderttausendfach Praktizieren)
Einzig wichtig ist, dass die Reise PLANMÄSSIG am Anreisetag vor 23:59 Uhr beginnt, mehr nicht.
Bis jetzt hat noch jeder der vor 07:00 Uhr tatsächlich am nächsten Tag im Hotel war seine Klage verloren....(es sei denn es war eine Kurzreise bis 3 Tage, da wird das enger gesehen)
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hm, mir ist ja sowas ähnliches passiert aber ich bin ja nach Verlegung der Zeit um 00:00 geflogen, aber mein Freund sagt mir grad, dass wir um kurz vor 7 ankamen so um 10 vor ca.
kann man das am Hoetlcomputer denbn überprüfen wieviel Uhr das war?
Aso unsre Nachtruhe war ja mal keine, da wir ja die ganze Nacht geflogen sind, in einer erbärmlich lauten und warmen Maschine und erst um 5:30 ca am Flughafen waren und die "Nacht" ja quasi für die Nachtruhe vorbei war ..
Um 9 Uhr also nach ner Stunde Schlaf nachm Frühstück bollerten auch die ersten Gäste durch den Flur, so dass da keine Nachtruhe besonders durch den Flug gegeben war..Wie siehst denn da aus?
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Keine Chance, das mit der Nachtruhe ist sehr wackelig..würde das nicht riskieren, wüsste auch kein Urteil das dem entspricht.
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Thorben, das habe ich auch irgendwo mal gelesen - wegen der Nachtruhe. Ich muß suchen. Man kann sich nicht darauf berufen, wenn der Flug spät angesetzt war und etwas Verspätung hatte. Aber wenn der Flug von morgens auf die Nacht verlegt wurde (seitens des Veranstalters), sieht es möglicherweise anders aus. Umgekehrt natürlich auch, wenn das Rückflugticket auf 14.oo h lautet, der Flug aber auf 5.oo h vorverlegt wird und die Gäste um 2.oo h nachts abgeholt werden. Auch keine Nachtruhe.
Deswegen denke ich schon, daß es einen Unterschied gibt zwischen einer reinen Verspätung aus technischen Gründen und einer Flug-Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen von Seiten der Veranstalter, eben das Herumgeschiebe der "Paxe", bis der Flieger voll ist.
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Flugzeiten sind nie garantiert in sofern ist das mit der Nachtruhe kein Argument und es ist bekannt, dass die Flugzeiten sich im Charterverkehr jederzeit ändern können und dies kein Reisemangel ist sofern der Abflug am ersten Urlaubstag bis 23:59 Uhr geplant ist....
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Erstmal danke für die Antworten.
Im Grunde weiß jetzt allerdings immer noch nicht was ich machen soll....
Soll ich es einfach nach Rückkunft aus dem Urlaub versuchen und an den Reiseveranstalter schreiben, mit Bezug auf die verkürzte Nachtruhe ???? Wie gehe ich am Besten vor ? -
Hallo Teje,
von wo aus fliegt Ihr?? Welcher Flughafen und wo genau hin?
Wir fliegen am 29.07 auch so gegen 10:30 rum von Stuttgart aus. Würde gerne wissen ob das uns auch treffen könnte mit einer Verschiebung??
Wann habt Ihr das erfahren habe schon seit gut 2 Wochen die Unterlagen vom Veranstalter.
Viele Grüße
Janine -
Hallo Teje,
ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen und vielleicht wurde es schonmal gepostet.
Du kannst nach deiner Reise den Preis eines halben Urlaubtages zurückfordern, da du erst nach 24 Uhr des ersten Tages im Hotel ankommst. Und schreibe gleich, dass du eine Barauszahlung wünscht und keinen Gutschein.
Lieben Gruß u. trotzdem einen schönen Urlaub!
Ronny
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"maus24_2001" wrote:
Hallo Teje,von wo aus fliegt Ihr?? Welcher Flughafen und wo genau hin?
Wir fliegen am 29.07 auch so gegen 10:30 rum von Stuttgart aus. Würde gerne wissen ob das uns auch treffen könnte mit einer Verschiebung??
Wann habt Ihr das erfahren habe schon seit gut 2 Wochen die Unterlagen vom Veranstalter.
Viele Grüße
JanineHallo Janine, wird euch sicher nicht betreffen. Wir fliegen ab Hannover nach Monastir. Ich bekam letzte Woche die Tickets und da standen die geänderten Flugzeiten drauf.
LG Teje
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Hallo Teje,
du kannst den Tipp von Ronny87 ja mal ausprobieren. Ich bezweifle aber, dass das Erfolg haben wird. Sonst würde keine Fluggesellschaft planmäßig so abfliegen, dass sie erst nach Mitternacht ankommt.
Mal abgesehen davon, muss man um jeden Euro prozessieren? Allmählich komme ich zu der Überzeugung, dass weder der öffentliche Dienst noch der Gesetzgeber die Ursache für die überbordenende Bürokratie in Deutschland ist, sondern der Bürger, der um jeden Cent feilscht. Schon Kurt Tucholsky wusste: Ein Deutscher, der auf einer Bananenschale ausrutscht, denkt zuerst daran, wen er verklagen kann.
Trotzdem: Einen schönen Urlaub wünsche ich!
Bulgarienfan
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Habe einen Flug nach Antalya gebucht. Geplante Abflugszeit war 4:30 am Morgen. Nun lese ich auf meiner Reiseinformation von HC dass der Abflug statt 4:30 erst um 23:34 ist - also schlappe 19 Stunden später. Was kann ich tun? Schließlich wurde mein Urlaub somit um einen Tag gekürzt!
Danke für die Hilfe
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klasse. wird ja ein super urlaub.
danke öger tours