FTI Teil II
-
Dann beziffere deine Forderung, drohe mit Fristsetzung ein Mahnverfahren an und erlasse nach fruchtlosem Ablauf einen Mahnbescheid.
-
ich kann mich inhaltlich nur an alles bereits Gesagte anschließen - FINGER WEG VON BUCHUNGEN MIT FTI!!!!
Auch wir hatten Probleme, die auftraten durch Abweichungen zwischen der eigentlichen Buchung und den Gegebenheiten vor Ort. Details würden hier langweilen...
Wir haben über Mängelanzeige versucht, zumindest einen Teil zurückzubekommen. FTI zögert die Bearbeitung sehr stark heraus, es gibt dann Standardabsageantworten mit dem diskreten Hinweis sich an Schlichtungen eh nicht zu beteiligen. Die Verfasserin ist telefonisch nicht zu erreichen. Vermutlich gibt es diese "FrauXXXKlarname editiertXXX gar nicht.
Das Hotel wird trotz der Hinweise genauso weiter beworben im Netz.
Das ist dann schon Vorsatz!Ich werde den Weg wohl auch über einen Mahnbescheid gehen müssen...
FTI und Kundenfreundlichkeit passen einfach nicht zusammen.
-
ich kann mich inhaltlich nur an alles bereits Gesagte anschließen - FINGER WEG VON BUCHUNGEN MIT FTI!!!!
Auch wir hatten Probleme, die auftraten durch Abweichungen zwischen der eigentlichen Buchung und den Gegebenheiten vor Ort. Details würden hier langweilen...
Wir haben über Mängelanzeige versucht, zumindest einen Teil zurückzubekommen. FTI zögert die Bearbeitung sehr stark heraus, es gibt dann Standardabsageantworten mit dem diskreten Hinweis sich an Schlichtungen eh nicht zu beteiligen. Die Verfasserin ist telefonisch nicht zu erreichen. Vermutlich gibt es diese "FrauXXXKlarname editiertXXX gar nicht.
Das Hotel wird trotz der Hinweise genauso weiter beworben im Netz.
Das ist dann schon Vorsatz!Ich werde den Weg wohl auch über einen Mahnbescheid gehen müssen...
FTI und Kundenfreundlichkeit passen einfach nicht zusammen.
@superflossy sagte:
Details würden hier langweilen...
Keineswegs - sie sind sogar Voraussetzung und zwingend notwendig um zu beurteilen ob deine Einschätzung von FTI eine Grundlage hat. Meine Wertung diesen RV betreffend ist nämlich eine völlig andere; siehe Seite 62/63.
-
ich kann mich inhaltlich nur an alles bereits Gesagte anschließen - FINGER WEG VON BUCHUNGEN MIT FTI!!!!
Auch wir hatten Probleme, die auftraten durch Abweichungen zwischen der eigentlichen Buchung und den Gegebenheiten vor Ort. Details würden hier langweilen...
Wir haben über Mängelanzeige versucht, zumindest einen Teil zurückzubekommen. FTI zögert die Bearbeitung sehr stark heraus, es gibt dann Standardabsageantworten mit dem diskreten Hinweis sich an Schlichtungen eh nicht zu beteiligen. Die Verfasserin ist telefonisch nicht zu erreichen. Vermutlich gibt es diese "FrauXXXKlarname editiertXXX gar nicht.
Das Hotel wird trotz der Hinweise genauso weiter beworben im Netz.
Das ist dann schon Vorsatz!Ich werde den Weg wohl auch über einen Mahnbescheid gehen müssen...
FTI und Kundenfreundlichkeit passen einfach nicht zusammen.
@superflossy sagte:
Ich werde den Weg wohl auch über einen Mahnbescheid gehen müssen...
Zuvor solltest du allerdings sicher sein, dass dein Anspruch begründet ist und ggf. einer richterlichen Entscheidung stand hält.
-
Also meine Reisen buche ich überwiegend über fti bzw einer deren Töchter, was ich bestätigen kann das man bei Problemen schnell alleine da steht also zumindest was Buchungen angeht und das call Center ist auch nicht das gelbe vom Ei, allerdings hatte ich im Urlaub noch nie Probleme wenn was war war der Reiseleiter sofort zur Stelle.. Da ich den Kundenservice weniger brauche, ist es okay!
-
Leider nicht auszuschließen, dass bei 4,3 MIo Reiseteilnehmern* auch mal was daneben geht.
*Das waren jedenfalls die Teilnehmerzahlen der FTI Group für D-A-CH im touristischen Jahr 2016/2017 -2017/2018 dürften sie nochmals deutlich gewachsen sein
Was das Thema Schlichtung betrifft:
Da braucht es keinen "..diskreten Hinweis ...."(Superflossy), das wird auf der Website im Impressum pflichtgemäß und sauber abgehandelt:
klick
oder Ausriss aus dem FTI Impressum :
-
Etwas o.t. - aber die SÖP geht davon aus, dass sich 2019 erste Veranstalter dem Trägerverein anschließen und sie dann auch bei Streitigkeiten auf dieser Eben einwirken kann.
Ggf. ist die Mitgliedschaft dann ein Argument pro Veranstalter, bislang verweigern weite Teile der Branche die Verbraucherschlichtung, das ist wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal von FTI.Nochmal zur Causa Superflossy:
Leider weichen die Vorstellungen von Urlaubern hinsichtlich ihrer Kompensationsansprüche oft enorm von den Realitäten ab. Insofern würde ich mir gut überlegen, ob ich einen Mahnbescheid erwirke und in welcher Höhe.
Es gibt ein paar wenige Mängel, die ziemlich eindeutig beziffert sind (abweichendes Hotel, Umzug) der Rest ist überwiegend Auslegung.
Nicht umsonst gibt es das Sagen: Befrage 3 Juristen zum selben Fall und erhalte 6 Meinungen ...
-
Sachlich und kompetent zusammen gefasst, Danke!

-
Also meine Reisen buche ich überwiegend über fti bzw einer deren Töchter, was ich bestätigen kann das man bei Problemen schnell alleine da steht also zumindest was Buchungen angeht und das call Center ist auch nicht das gelbe vom Ei, allerdings hatte ich im Urlaub noch nie Probleme wenn was war war der Reiseleiter sofort zur Stelle.. Da ich den Kundenservice weniger brauche, ist es okay!
@rhenakus sagte:
... dass man bei Problemen schnell alleine da steht also zumindest was Buchungen angeht und das call Center ist auch nicht das gelbe vom Ei ...
Lässt sich ganz einfach vermeiden, indem du deine Reise im stationären oder online im Reisebüro mit Support buchst. Dann bist du nicht auf die Hotline des Veranstaltervertriebs angewiesen und kannst sicher sein, dass so gut es geht in deinem Sinne Regelungen getroffen werden.
Da es kein preisliches Argument gibt verstehe ich sowieso nicht diese partout Direktbuchung, insbesondere wenn man eben nicht "alleine dastehen" möchte ...
allerdings hatte ich im Urlaub noch nie Probleme wenn was war war der Reiseleiter sofort zur Stelle.
Na also, somit spricht wirklich nichts gegen eine FTI Buchung ... come non detto!
Da ich den Kundenservice weniger brauche, ist es okay!
Hmmmm, sieh´s mir nach, aber deine Rückfragen auf Foreneben sprechen nicht grade für eine willentliche Dienstleistungsabstinenz?!
-
@vonschmelling
Das ist so nicht ganz verkehrt allerdings ist es auch nervig ewig Stundenlang in der warteschlange von fti zu hängen und bekomme trotzdem keine befriedigte Antwort! Wegen Reisebüro habe ich dieses Jahr meine Erfahrungen gemacht natürlich sind nicht alle gleich! Aber bei Facebook bekomme ich unter Lufthansa eine Antwort von jemanden von der fti Gruppe mit dem Hinweis vollcharter auf meine explizite nochmalige Nachfrage bezüglich Essen Trinken und Sitzen kommt nix mehr! Nur komisch das mehre sich meiner Frage anschlossen! Ein Reisebüro bekommt da glaube ich auch keine andere Antwort! -
Gehe einfach davon aus, dass du - wie bei den meisten Charteroperatings! - keine inkludierte Verpflegung zu erwarten hast.
Bei HC beispielsweise hängst du nicht stundenlang in der Warteschleife, und die nerven - entgegen deinen Vorhersehungen! - auch FTI solange, bis sie eine vernünftige Auskunft geben können (persönliche Erfahrung bei einem anderen Sachverhalt).
Offengestanden ist mir die Bordbemme einfach völlig wumpe, ich bestelle Essen und nehme welches mit. Damit ist für mich der Bär geschält, unter gar keinen Umständen würde ich für so ein Ansinnen stundenlang in irgendwelchen Warteschleifen hängen und helfe mir lieber selbst. -
o.t. ... und wenn man ihn überhaupt nicht braucht ist er auch schon flugs zur Stelle, der automatische Link ...

-
Soviel zur präzisen Schreibweise ... rofl ...

-
Kurz zur Info zu meinem Beitrag von Seite 77.
Wegen der Baustelle wurden uns erst EUR 34,- gutgeschrieben und auf meinen Einwand hin nun EUR 68,-.
Mag evtl. sein, dass wir gerichtlich noch ein paar Euros bekommen würden. Aber wir lassen es jetzt sein.
Insgesamt ist FTI als RV in Ordnung. Halt so wie viele andere auch. Wenn es glatt geht merkt man zu anderen keinen Unterschied. Der Reiseleiter vor Ort von Meeting Point war auch nett.
Was meiner Meinung gar nicht geht, sind die Antwortzeiten von FTI auf E-Mails von teilweise 6 Wochen. Das geht gar nicht, hier sollte man dringend Personal einstellen, aber das kostet natürlich wieder ich weiß. Für mich wäre dies aber ein Grund nicht mehr mit FTI zu buchen.
-
Es ist liegt kein nennenswerter Streitwert zugrunde, Subway157 - selbst wenn ich auf die zusätzliche Erstattung eine Tagessatzes wegen des Umzugs bestanden hätte an eurer Stelle.
Ich muss sagen, 6 Wochen Bearbeitungszeit sind fast schon üblich, da bildet FTI nicht etwa eine unrühmliche Ausnahme.
Die Beschwerdeführung ist eine Art Volkssport bei deutschen Touristen, und aus gutem Grund wird jeder Einzelfall geprüft (sh. Millionenbeschiss britischer Touris). -
Wir haben eine Reise vom 08.03-17.03.19 nach Oman gebucht.
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.
Wir mussten schlussendlich 170 Euro mehr bezahlen, damit wir dann am 17.03.19 den Hotel verlassen können.
Das war unsere letzte Buchung bei FTI. -
Wir haben eine Reise vom 08.03-17.03.19 nach Oman gebucht.
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.
Wir mussten schlussendlich 170 Euro mehr bezahlen, damit wir dann am 17.03.19 den Hotel verlassen können.
Das war unsere letzte Buchung bei FTI.@anton-1007 sagte:
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.Nicht nur in den AGB - auch in den einzelnen Hotelbeschreibungen gibt es eine „Information zu Nachtflügen“ und den damit verbundenen Check-In/Out-Zeiten bei Ankunft wie auch Abreise. Als Hinweis auf eine Leistungserbringung ist eine Hotelbeschreibung sicherlich ausreichend.